Protocol of the Session on February 22, 2007

hat in der Debatte im November nachdrücklich darauf hingewiesen, dass erfolgreiche Resozialisierungsbemühungen der beste Beitrag für die Sicherheit der Bevölkerung ist. Da stimme ich mit ihm überein.

Bei Vergleichen mit anderen Ländern, die den offenen Vollzug praktizieren wie zum Beispiel Dänemark, Schweiz, Österreich, fällt auf, dass die Rückfallquote dort bei 20 bis 30 Prozent liegt, während wir hier in Bremen bei circa 60 Prozent liegen. Interessant dabei wäre auch ein Vergleich der Kosten. Wir wissen, dass eine Unterbringung in der Vollzugsanstalt ziemlich teuer ist. Durch die hohe Rückfallquote fallen logischerweise noch mehr Kosten an. Es wäre vielleicht eine Berechnung wert, einmal zu erfahren, wie viel mit dem offenen Vollzug vielleicht einzusparen wäre. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht die Länder aufgefordert, die notwendigen finanziellen Ausstattungen für einen streng am Erziehungsgedanken orientierten Strafvollzug zur Verfügung zu stellen.

Das heißt, wenn sich der Strafvollzug im Sinne des Bundesverfassungsgerichts ändert, und ich hoffe, in Bremen wird das nicht nur angestrebt, sondern auch umgesetzt, müssen wir mit Mehrkosten rechen. Das betrifft die notwendigen Investitionen und auch mehr Personal. Vielleicht erreichen wir durch den offenen Vollzug Einsparungen, die wir dann für einen besseren Vollzug in der Anstalt einsetzen könnten. Zumindest wäre es eine Überlegung wert.

Nun zu den Wohngruppen! Paragraf 26, ich zitiere: „Geeignete Gefangene werden regelmäßig in Wohngruppen untergebracht. Nicht geeignet sind in der Regel Gefangene, die aufgrund ihres Verhaltens nicht gruppenfähig sind. Da ein wesentlicher Schwerpunkt der weiteren Entwicklung des Jugendvollzugs die Umstellung auf Wohngruppen ist, müssen die Standards und das geforderte fachliche Niveau genau definiert werden. Schließlich soll in den Wohngruppen der Erziehungsauftrag umgesetzt werden. Der junge Gefangene soll insbesondere lernen, Konflikte des täglichen Lebens gewaltfrei zu lösen. Die Übernahme von Verantwortung für Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse dient dazu, eigenverantwortliches Handeln für ein kriminalitätsfreies Leben in Freiheit einzuüben.“

Dagegen ist das, was in Paragraf 26 steht, unserer Meinung nach zu schwammig formuliert. Wir haben damit eine Regelung, die im Grunde genommen völlig freie Hand lässt, man kann es machen, man kann es auch lassen. Herr Ehmke hat eben gesagt, dass der Wohngruppenvollzug Regelvollzug werden soll, das begrüße ich und hoffe, dass wir dann im Rechtsausschuss darüber diskutieren, ob wir das Gesetz ergänzen oder vielleicht in einer Verordnung das aufgenommen werden kann.

Wir fordern die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils, weil der Erziehungsauftrag gesetzlich festgeschrieben werden muss. Selbst im Entwurf von Frau Zypries sind Standards für den Wohngruppenvollzug vorgesehen. Das muss man sich einmal überlegen, da hat sie hineingeschrieben, dass die Wohngruppe höchstens 8 Personen umfassen soll, da nur bei einer überschaubaren Gruppengröße die Mög

lichkeit, erziehend einzugreifen, gewährleistet ist. Ich denke, da müssen wir noch ein bisschen nacharbeiten, aber das tun wir im Rechtsausschuss.

Die Umstellung auf Wohngruppen verlangt von unserer Jugendstrafanstalt nicht nur organisatorische – –.

(Glocke)

Ich komme nur noch auf die investiven Mittel! Da im Jugendvollzug bisher keine Wohngruppen existieren, müssen, um dies zu gewährleisten, bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Das wissen wir! Deshalb müssen wir uns überlegen, ob wir die bereits bereitgestellten Sanierungsmittel vorrangig für die Umstellung auf Wohngruppen zur Verfügung stellen. Bündnis 90/Die Grünen findet dies eine sehr dringliche Aufgabe, und wir sind der Meinung, dass diese vorrangige Investitionen mit in den Sanierungsplan aufgenommen werden sollten. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Winther.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion gibt es eine Grundsatzfrage: Ist es mit dem vorgelegten Gesetzentwurf gelungen, den Jugendstrafvollzug effektiv, erzieherisch und sicher zu gestalten? Diese Frage beantworten wir mit Ja, auch wenn wir noch nicht endgültig im Rechtsausschuss darüber beraten haben. Aber der Entwurf bemüht sich ausgewogen um Erziehung und Sicherheit.

Sehr geehrter Herr Ehmke, der Entwurf von Frau Zypries sah doch in Nuancen ein wenig anders aus. Der Schwerpunkt lag damals auf Fördern und Fordern, aber nicht so sehr auf der Erziehung und der Sicherung der Bevölkerung.

Nun gibt es bundesweit zwei Wege, um das Bundesverfassungsgerichtsurteil auf den Weg zu bringen, zum einen als eigenständiges Gesetz, zum anderen als Teil eines insgesamt reformierten Vollzugsgesetzes für Erwachsene, für U-Häftlinge und für Jugendliche. Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen sind diesen Weg gegangen, und ich räume ein, dass auch die CDU-Fraktion gern ein einheitliches Gesetz gesehen hätte. Wir haben Kontaktstellen mit Niedersachsen, wir nutzen Plätze in Niedersachen, es gibt eine Zusammenarbeit, und von daher wäre es sinnvoll gewesen, ein gleiches Gesetz zu haben, aber daran soll unsere Zustimmung zu dem Gesetz heute nicht scheitern.

Inhaltlich allerdings unterscheiden sich die bundesweit vorgelegten Entwürfe auch gerade aus Bayern, Niedersachsen und Bremen kaum. Die Grundphilosophie setzt darauf, jugendliche Gefangene zu

rück in ein Leben mit sozialer Verantwortung zu führen und gleichzeitig, und das ist wichtig, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. Darin sind sich fast alle Entwürfe einig, dieses Ziel kann nur mit der erzieherischen Gestaltung des Vollzugs erreicht werden.

Ich darf einige Punkte herausgreifen, die der CDU besonders wichtig sind. Das ist zum einen die Verpflichtung der jugendlichen Gefangenen, bei der Erfüllung des Erziehungsziels und des Erziehungsauftrags mitzuwirken. Das ist eine Besonderheit im Jugendstrafvollzug, und sie ist geeignet, den Jugendlichen das Unrecht ihrer Tat zu verdeutlichen und mit ihnen gemeinsam aufzuarbeiten, um so zu lernen, Probleme in den Griff zu bekommen. Oftmals leben junge Strafgefangene in der Haft zum ersten Mal mit klaren Tagesstrukturen und geregelten Abläufen. Sie gemeinsam mit den Jugendlichen zu gestalten, birgt die Hoffnung, dass sie sie auch in der Freiheit später nutzen.

Damit sie in Zukunft in Straffreiheit leben, müssen wir sie aber auch dazu anhalten, eine vernünftige schulische und berufliche Ausbildung zu absolvieren. Dieses Thema ist bis jetzt zu kurz gekommen in den Debatten. Das bremische Gesetz will hierzu Perspektiven geben, und dazu gehört natürlich in erster Linie, die Befähigung zu einer geregelten Arbeit zu lernen. Die Ausbildungssituation ist in den meisten Fällen mangelhaft, und daher sieht das vorgelegte Gesetz ein Bündel von Maßnahmen für die Aus- und Weiterbildung, aber auch für eine geregelte Arbeit im Vollzug vor. Wir finden es gut, dass dies ein Schwerpunkt im neuen Gesetz ist.

(Beifall bei der CDU)

Sinnvoll ist auch die Zusammenarbeit des Jugendvollzugs mit externen Organisationen und Personen – auch das hat bisher in den Debatten noch keine Rolle gespielt –, einerseits, um das Vollzugsziel zu erreichen, und andererseits, um eine dringend notwendige Nachsorge zu gewährleisten. Viele Gefangene haben draußen keine Bezugsperson, ein sicheres, soziales Netzwerk ist aber für das Leben draußen ungeheuer wichtig, und dabei müssen wir ihnen helfen.

(Beifall bei der CDU)

Das Jugendvollzugsgesetz bietet insgesamt viel Flexibilität, um auf die Situation des einzelnen Gefangenen einzugehen, zum Beispiel den Vollzug zu lockern, wenn es angebracht ist, Urlaub zu gewähren, soziale Bindungen nicht abbrechen zu lassen oder aber auch sehr weitgehende Besuchszeitregelungen. Das Gesetz lässt dabei auch die Sicherheit und den Schutz der Bürger nicht außer Acht. Herr Ehmke, das Bonussystem ist auch nicht neu, Bayern hat diesen Punkt auch in seinem Gesetz verankert.

Meine sehr geehrten Grünen, ich möchte noch etwas zu Ihrem Antrag sagen. Sie fordern die Eigenständigkeit des Jugendstrafvollzugs. Ich hoffe, Sie haben sich dann auch über die Konsequenzen Gedanken gemacht, das würde nämlich bedeuten, dass wir eine eigene Anstalt für junge Frauen und Männer einrichten müssten mit allen Kosten, was die Räume und auch das Personal anbetrifft. Ich denke, die Einrichtung einer Teilanstalt, wie das im Gesetz vorgesehen ist, mit einer klar zugeordneten personellen Verantwortung ist ein gut geeigneter und gangbarer Weg.

(Beifall bei der CDU)

Sie fordern den Wohngruppenvollzug als Regelvollzug. Das Gesetz legt sich klar auf diese Vollzugsart fest, allerdings mit der Ausnahme für Gefangene, die nicht gruppenfähig sind, also dem Erziehungsziel in der Gruppe schaden würden. Nach meiner Ansicht braucht es nicht mehr Erläuterung, als im Gesetz, aber auch in der Begründung enthalten ist. Der Gesetzentwurf sieht beides vor, den offenen Vollzug, wenn keine Gefahr besteht, dass die Freiheit zu Straftaten missbraucht wird, alle anderen werden im geschlossen Vollzug untergebracht.

Sehr geehrte Frau Wargalla, Sie erinnern sich sicherlich an die Jugendbande, die im Sommer mehrfach Tankstellen und Apotheken überfallen hat und die Angestellten mit Waffen bedroht hat. Wollen Sie denn wirklich, dass diese stadtbekannten, hochkriminellen Jugendlichen tagsüber wieder die Gelegenheit zu Überfällen haben? Wir wollen das nicht und denken, dass in diesen Fällen der geschlossenen Vollzug angebracht ist, allerdings, das sage ich dazu, solange eine Resozialisierung nicht absehbar ist.

(Beifall bei der CDU)

Zusammenfassend darf ich Ihnen sagen, Frau Wargalla, der Jugendvollzug ist eine schwierige und ernste Sache, und er ist kein Feriencamp. Uns ist allerdings wichtig, dass die Jugendlichen nicht nur verwahrt werden, sondern dass intensiv mit ihnen gearbeitet wird, um sie wieder sozial zu integrieren. Das hat aber nichts mit Sozialromantik zu tun, sondern mit Erziehung, Therapie, Lernen und Arbeit. Nur ein straffes individuelles Programm kann zu einer Resozialisierung führen, und nur sie bietet die Sicherheit für die Bevölkerung.

Sehr geehrte Grünen, auch wenn ich hier schon meine Meinung gesagt habe, Sie haben natürlich das Recht, im Rechtsausschuss diese Fragen zu debattieren und auch Informationen zu erhalten. Deswegen werden wir Ihren Antrag in den Rechtsausschuss überweisen. Insgesamt, darf ich für die CDU-Fraktion sagen, halten wir den Entwurf, wie ich eingangs sagte, für einen guten Weg, effektiv, erzieherisch und si

cher, um jugendliche Straftäter wieder auf den rechten Weg zu bringen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Wargalla.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin, der offene Vollzug als Regelvollzug heißt nicht, dass wir Schwerstkriminelle in den offenen Vollzug setzen, das ist klar. Aber es soll vorrangig der offene Vollzug deklariert werden, und nur die Gefangenen, bei denen man weiß, die Sie jetzt auch aufgeführt haben, dass sie draußen in Freiheit die nächste Kriminalität, das nächste Opfer vielleicht schänden oder sonst irgendetwas machen, kommen in den geschlossenen Vollzug. Jetzt haben wir in der Jugendstrafanstalt aber überhaupt keinen offenen Vollzug. Wenn ich einen einzigen Jugendlichen im offenen Vollzug im Dezember habe und im Januar nicht einen einzigen, wir haben das in der Statistik im Rechtsausschuss festgestellt, dann ist das für mich ein Verwahrvollzug, nichts weiter. Ich möchte eigentlich die Jugendlichen auf die Freiheit vorbereiten, und dazu gehört nun einmal der offene Vollzug.

Ich habe hier eine Zeitungsmeldung von der „Frankfurter Rundschau“. Da hat Herr Koch in Hessen, wir kennen ihn ja alle, den Ministerpräsidenten, sich umgesehen in den Ländern, die einen anderen Vollzug praktizieren, und er hat festgestellt, dass gerade diese Länder, die einen offenen Vollzug haben, weniger Rückfallquoten haben. Er war dann in der Schweiz, da hat ihn besonders beeindruckt, dass dort die kriminellen Jugendlichen in einer Institution untergebracht sind, die nicht einmal eine Mauer außen herum hat. Da werden die Jugendlichen nur eingeteilt in Gruppen, einmal diejenigen mit Drogenproblemen, einmal die mit Gewalt und dann diejenigen, die nicht einsehen, dass sie Unrecht getan haben. Sie werden dann alle therapiert!

Was ist der Erfolg? Er sagt: Eigentlich müsste es keinen Wettlauf der Schäbigkeiten geben, sondern einen Wettlauf um die besten Rezepte. Jetzt ist die richtige Zeit dafür, und ich denke, da hat er eigentlich einmal recht!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich wollte noch einmal ganz zum Schluss zu der Eigenständigkeit der Jugendstrafvollzugsanstalt kommen. Sie haben gerade gesagt, was das in der Konsequenz heißt. – Haben Sie gerade geklingelt?

Nein, nein! Das ist lauter, wenn ich das mache!

Ach so! Nach dem vorgelegten Gesetzestext ist die Jugendstrafanstalt eine Teilanstalt, und es ist möglich, Jugendstrafen auch in einer Abteilung eines Erwachsenengefängnisses zu vollziehen. Der Senator für Justiz, das hat Herr Ehmke schon gesagt, hat zwei Anhörungen dazu durchgeführt, und jedes Mal tauchte die Forderung bei diesen zwei Anhörungen auf nach einer möglichst weitgehenden Selbstständigkeit des Jugendvollzugs sowohl in personeller, organisatorischer und vor allem konzeptioneller Hinsicht.

Im vorgelegten Konzept kommt die Eigenständigkeit des Jugendvollzugs nur unzureichend zum Ausdruck. Lediglich aus dem Hinweis, den Herr Ehmke auch zitiert hat, auf Paragraf 101, dass der Anstaltsleiter die fachliche Verantwortung für den Vollzug hat, könnte der Schluss gezogen werden, dass es eine fachliche Selbstständigkeit des Jugendvollzugs geben muss. Aber diese Regelung verweist lediglich auf die fachliche Zuständigkeit und lässt die konzeptionelle und organisatorische Verantwortung außen vor.

Genau darüber wollen wir uns im Rechtsausschuss noch einmal unterhalten, weil diese Forderung nicht nur bei den Grünen, sondern bei vielen Jugendrichtern, bei vielen Teilnehmern in diesem Rechtsausschuss gestellt worden ist. Ich denke, da können wir das besprechen.

Jetzt noch einmal zu unserem Überweisungsantrag in den Rechtsausschuss! Er beschreibt diese Forderungen von der Selbstständigkeit des Jugendvollzugs, von den Wohngruppen und von dem offenen Vollzug als Regelvollzug. Wir haben heute die 1. Lesung des Gesetzes. Ich denke, wenn der Senat schnell antwortet, bekommen wir keine zeitliche Verzögerung. Ob wir das mit Verordnungen machen oder das Gesetz ergänzen, das ist dann unsere Sache. Das werden wir dann in der 2. Lesung vielleicht erörtern, vielleicht geht es auch so durch, wenn wir es vorher geklärt haben.

Die Grünen finden, dass der Entwurf, der vorliegt, sehr breit diskutiert worden ist. Es sind nur diese drei kleinen Teile, die wir monieren, deswegen haben wir heute auch darüber gesprochen. Wir stimmen der 1. Lesung des Jugendstrafvollzuggesetzes zu und wollen dann im Rechtsausschuss überlegen, wie wir das andere unterbringen können. – Ich bedanke mich!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Winther.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Wargalla, ich glaube, ich muss Ihnen doch noch einmal den Paragrafen 13 des Gesetzes vorlesen. „Die Gefangenen werden im geschlossenen oder offenen Vollzug untergebracht. Sie sollen im offenen Vollzug unterge

bracht werden, wenn sie dessen besonderen Anforderungen genügen, insbesondere verantwortet werden kann zu erproben, dass sie sich dem Vollzug nicht entziehen und die Möglichkeiten des offenen Vollzugs nicht zur Begehung von Straftaten missbraucht werden.“ Sie werden also immer dann, wenn sie sich als einsichtsfähig zeigen und wenn keine Gefahr von ihnen ausgeht, im offenen Vollzug untergebracht.

Dass man, wie Sie beantragt haben, differenziert nach Straftatbeständen entscheidet, ist der falsche Weg. Ich denke, man muss sich daran orientieren, sind diese jungen Straftäter resozialisierbar, sind sie einsichtsfähig. Dann kann man überlegen, wie man sie unterbringt, und nicht sortiert nach Straftatbeständen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Bürgermeister Böhrnsen.