Protocol of the Session on February 21, 2007

Frauenquoten für die Berufung sind hier in dieser Absolutheit verfassungswidrig und europarechtswidrig. Ich möchte noch einmal, weil Bremen nicht das einzige Bundesland ist, das eine Novellierung des Hochschulgesetzes vorantreibt, einen gewissen Vergleich auch noch einmal mit Niedersachsen geben, wobei immer gesagt wird, dort sind Frauenquoten doch genannt. Ein Beispiel dafür ist, dass 40 Prozent Frauenanteil bei den Wahlvorschlägen zu den Gremien besteht, das heißt aber noch lange nicht, dass dann die Wahl, die für die Gremien getroffen wird, auch so ausgeht, dass dann 40 Prozent der Frauen sich in den Gremien wiederfinden. Also, das ist dann doch schon ein Unterschied!

(Glocke)

Ich möchte dann noch auf den Antrag eingehen. Die CDU und die SPD haben diesen gemeinsamen Antrag hier eingebracht, und es ist uns sehr wichtig, dass in den Satzungen dann auch noch einmal darauf hingewiesen wird, dass ein angemessener Frauenanteil da sein muss! Wichtig und dringend erforderlich ist, dass in den Kontrakten mit den Hochschulen und den Wissenschaftseinrichtungen die Erfüllung des Gleichstellungsauftrages gegeben ist und ein Anreizsystem im Rahmen der Mittelvergabe innerhalb der Hochschulen durch eine positive Entwicklung belohnt wird. Das sind Dinge, die wir noch einmal forcieren wollen, bei denen wir finden, dass die Frau

enförderung noch vorangetrieben werden kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Wedler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum Inhalt des geplanten Hochschulreformgesetzes möchte ich heute auch nichts mehr sagen, dazu hatte ich mich im Dezember bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs schon geäußert. Damals hatte ich gesagt, dass die grundsätzliche Tendenz der Neuregelung von uns, das heißt von der FDP, mitgetragen wird, selbst wenn manche Punkte nach unserer Auffassung noch nicht weit genug gehen oder in ihrer Abstimmung mit Niedersachsen nicht stimmig sind.

Da die Hochschulen selbst dem Gesetzespaket ihren Segen gegeben hatten, sah ich damals keinen Grund, nicht zu zustimmen. Massive Kritik hatte ich im Dezember aber an dem damals kurzfristig vorgelegten Änderungsantrag der Koalition zum Hochschulreformgesetz geübt. Mit diesem Änderungsantrag soll den Hochschulen ja, Sie erinnern sich, ein Anteil an den zusätzlichen Steuereinnahmen beim Länderfinanzausgleich in Höhe von 1000 Euro für zusätzliche Studenten mit Hauptwohnsitz im Lande Bremen zugebilligt werden. Diese Ergänzung habe ich damals als groben haushaltspolitischen Unsinn bezeichnet, der nur aus dem Unsinn des sogenannten Studienkontengesetzes heraus zu verstehen ist. Wenn Sie von der Koalition den Hochschulen mehr Geld zufließen lassen wollen, dann erhöhen Sie doch die Grundfinanzierung des Landes für die Hochschulen, statt sie zu kürzen, wie das kürzlich gerade erst passiert ist, und führen Sie Studiengebühren für alle Studierenden ein, die den Hochschulen dann aber auch komplett zur Verfügung zu stellen sind!

Diese Änderungen habe ich beim letzten Mal also abgelehnt, dem Gesetzespaket insgesamt am Ende doch zugestimmt, trotz meiner Bedenken an einzelnen Punkten. Inzwischen gibt es weitere Änderungsvorschläge der Koalition zum Hochschulreformgesetz, die neulich in der Wissenschaftsdeputation und gestern vom Senat abgesegnet wurden. Diese Änderungen beschäftigen sich mit der Frauenförderung im Wissenschaftsbereich. Am liebsten würde man in das Bremische Hochschulgesetz eine feste Frauenquote einführen. Doch so weit geht man nicht, stattdessen wählt man einen Umweg und verpflichtet die Hochschulen, in ihren Satzungen eine angemessene Frauenquote zu verankern,

(Zurufe vom Bündnis 90/Die Grünen)

an deren Festsetzung die zentrale, wohlgemerkt nicht die örtliche, Kommission für Frauenfragen zu betei

ligen ist. Damit öffnet man doch einen Umweg für die Einführung von Quoten. Das muss man hier sehen und dann auch entsprechend würdigen!

Wir, das heißt die FDP, halten von solchen Quoten überhaupt nichts, weder im Hochschulgesetz noch in einem anderen Gesetz! Das, was wir an Regelungen zur Gleichstellung und Frauenförderung haben, wir haben ja Gesetze, wir haben das Gleichstellungsgesetz, wir haben auch Regelungen in diesem Reformgesetz, das reicht nach unserer Auffassung völlig aus!

Im Wissenschaftsbereich, wo es um Exzellenz und wissenschaftliche Qualifikationen geht, hat eine geschlechterspezifische Quotenregelung nichts zu suchen,

(Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Da haben Sie einiges nicht verstanden!)

auch nicht in den Gremien. Sie wäre kontraproduktiv und stößt sich nach meiner Auffassung auch an dem neuen Antidiskriminierungsgesetz des Bundes, das EU-Recht umsetzt und jegliche Diskriminierung verbietet, und geschlechterbezogene Quotierungen sind nach meiner Auffassung ein typisches Beispiel für eine solche Diskriminierung!

Es ist doch paradox, hier in der Bürgerschaft darüber zu klagen, dass es in bestimmten Bereichen wie zum Beispiel den Schulen, den Kindergärten, in den Krankenhäusern zu wenig männliche Mitarbeiter gibt, was ja ohne Quotierungsregeln erreicht wurde, und dann für den Bereich der Wissenschaft eine Frauenquote zu fordern! Das passt nicht zusammen! Das widerspricht im Übrigen auch den Interessen vieler Frauen, die von Frauenquoten nichts halten und die genau das für eine Diskriminierung halten! Ich lehne also auch die neuerlichen Änderungen des Hochschulreformgesetzes ab! Die vorhandenen Regelungen, das sage ich ausdrücklich noch einmal, im Hochschulgesetz und anderswo, auch hier im Land, reichen völlig aus.

Das bringt mich, was mein Abstimmungsverhalten zum vorgelegten Hochschulreformgesetz mit den von mir abgelehnten Änderungsvorschlägen betrifft, natürlich ins Grübeln. Dem Ursprungsgesetzentwurf kann ich zustimmen, die späteren Änderungsvorschläge lehne ich jedoch ab! Ich bin der Meinung, dass der ursprüngliche Entwurf eines Hochschulreformgesetzes durch die späteren Änderungsvorschläge der Koalition nicht verbessert, sondern verschlechtert wurde und dass seine Zustimmungsfähigkeit dadurch erheblich gelitten hat.

Obwohl ich bei der ersten Lesung, zögerlich zwar noch, zugestimmt habe, sehe ich mich jetzt aber dazu bei der zweiten Lesung nicht mehr in der Lage. Ich werde dem nochmals geänderten Hochschulreformgesetz jetzt bei der zweiten Lesung nicht mehr zustimmen. Aus dem Gesagten, deswegen komme ich

da auch zum Schluss, folgt auch, dass ich dem Dringlichkeitsantrag der Koalition zur Frauenförderung in der Wissenschaft nicht zustimmen werde. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

Meine Damen und Herren, bevor ich der Abgeordneten Frau Schön das Wort erteile, begrüße ich auf der Besuchertribüne recht herzlich eine Gruppe von der allevitischen Gemeinde Bremen. Herzlich willkommen in unserem Hause!

(Beifall)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Wedler, kurze Vorbemerkung zu Ihnen: Es tut mir leid, von Fragen zum Gender Mainstreaming haben Sie einfach nichts verstanden!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der CDU)

Ihnen fehlt da einfach komplett die Basis, und bei all dem, was Sie hier erzählt haben, wundert es mich nicht, dass Sie in der FDP so gut wie keine Frauen haben! Die wissen auch nicht, was sie bei Ihnen tun sollen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der CDU)

Es wäre gut, wenn Sie zwischendurch bei solchen Fragen einmal ein bisschen zuhören würden, vielleicht bekämen Sie dann eine Idee, dass zu wenig Frauen im Hochschulbereich mit zu vielen Frauen im Krankenhaus- und Kindergartenbereich durchaus etwas miteinander zu tun haben könnten, dass das nämlich ein Teil des Problems von Gender Mainstreaming in dieser Gesellschaft ist.

Andere Vorbemerkung zu Frau Busch: Sie haben gesagt, Geschlechtergerechtigkeit lasse sich nicht durch Gesetze erreichen. Wenn das so wäre, Frau Busch, dann müssten wir den Gleichstellungsauftrag nicht im Grundgesetz stehen haben – haben wir aber nun einmal –, also scheinen Gesetze da auch wichtig zu sein.

Ich will noch einmal kurz eingangs etwas zum Hochschulreformgesetz allgemein sagen:. Die Novellierung war ja notwendig, Frau Busch ist darauf eingegangen, einmal wegen der Föderalismusreform, aber auch, weil wir die neue Studienstruktur Bachelor und Master auf neue Rechtsgrundlagen stellen mussten. Von daher ist es auch sinnvoll, dass es hier dieses Gesetz gibt. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Es gibt auch einen größeren Wunsch zur Hochschulautonomie, und natürlich gibt es neue Zukunftsherausforderungen. Wir müssen mit steigenden Studierendenzahlen umgehen, darüber hatten wir eben schon kurz geredet, der Übergang Schule – Hochschule muss verbessert werden, länderübergreifende Kooperationen sind notwendig, das haben wir auch im Moment in der öffentlichen Debatte, lang und breit, sowie Profilbildung und Exzellenz. Aber leider haben wir auch an den Punkten ein paar Sachen grundsätzlich noch einmal zu kritisieren. Ich will das nur noch einmal in Erinnerung rufen.

Sie haben leider die Stärkung der Hochschulautonomie mit einer Schwächung der innerhochschulischen Demokratie verbunden. Es gibt nur noch eine Gesamtzahl des Akademischen Senats, die da festgelegt wird. Es wird nicht mehr geregelt, wie viele Studierende darin sind. Es geht da einfach um deren Ausbildung, dass das nicht mehr festgelegt wird. Das, finden wir, ist ein Problem! Dass es überhaupt eine Schwächung der Akademischen Senate zu Gunsten der Rektorate gibt, das halten wir auch für problematisch, schließlich sind es die Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen, die die Drittmittel einwerben, die wir brauchen. Wenn man ihnen keine ausreichenden Mitsprachemöglichkeiten gibt, dann glaube ich, dass sich das perspektivisch rächen wird!

Dann gibt es die Reformklausel, Frau Busch ist darauf eingegangen. Da kann man erst einmal viel herumexperimentieren, viel tun, was man will, experimentieren ist immer etwas Gutes. Aber wenn das so weit geht, dass man bestehende gesetzliche Regelungen aushebeln kann, dann kann das irgendwie nicht sein, dass ein Gesetz hier ausgehebelt werden kann. Das können wir, glaube ich, als Gesetzgeber nicht so richtig zulassen! Der Hochschulzugang ist da auch mit Eingangstests wieder geregelt, das hatte ich eben auch schon gesagt, darauf will jetzt auch nicht weiter eingehen, sondern jetzt auf die Hauptpunkte kommen, weshalb wir dieses Gesetz und natürlich auch Ihren Antrag ablehnen.

Das ist einmal das integrierte Studienkontengesetz und Ihre völlig unzureichende Frauenförderung. Zum Studienkontengesetz ist unsere Auffassung klar! Wir sind der Auffassung, dass Ihr offensichtlich verfassungswidriges Studienkontengesetz außer Kraft gesetzt gehört und dass Sie jetzt in der ersten Lesung noch einen darauf gesetzt haben, allein mit dem Ziel, das Verwaltungsgericht jetzt hinters Licht zu führen. Das halten wir in der Tat für dreist! Wenn Sie da integriert haben, dass Sie für alle Studierenden, die jetzt ihren Wohnsitz in Bremen haben, 500 Euro pro Semester aus dem Länderfinanzausgleich an die Hochschulen durchleiten wollen, um damit das Gesetz verfassungskonform zu machen, aber gleichzeitig das Geld in der gleichen Größenordnung den Hochschulen aus der Grundfinanzierung wieder weggenommen wird, also aufkommensneutral, heißt das dann ja immer so schön, damit kann man mit Sicherheit

ein Gesetz nicht verfassungskonform machen. Da bin ich auch sehr gespannt, ob der Senator dazu gleich noch etwas sagen wird!

Das ist aus unserer Sicht auf jeden Fall eine Veralberung der Hochschulen, der Studierenden und des Verwaltungsgerichts, und damit können Sie mit Sicherheit Ihr Studienkontengesetz vor dem Verfassungsgericht nicht retten,

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der CDU)

und weiteres Vertrauen werden Sie da an den Hochschulen bestimmt auch verspielen!

Jetzt komme ich zu dem Punkt, der hier ja ein bisschen mehr Leidenschaft im Parlament erzeugt hat, das ist Frauenförderung und Geschlechterparität. Da sind wir der Auffassung, dass dies aus unserer Sicht substanziell im Hochschulreformgesetz verankert werden muss. Dazu ist die Große Koalition offensichtlich nicht bereit! Wir Grünen hatten dazu im Juli einen Antrag hier in der Bürgerschaft, „Kompetenzen von Frauen anzuerkennen, Zugänge in den Wissenschaftsbereich erleichtern“. Dieser Antrag, darauf wurde schon hingewiesen, wurde in die Wissenschaftsdeputation und in den Gleichstellungsausschuss überwiesen. Es gab dazu eine Anhörung, die sehr gut war. Leider wurde offenbar wenig daraus gelernt, dazu später! In unserem Antrag ging es im Kern darum, dass in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung sowie bei den Stellenbesetzungen perspektivisch Geschlechterparität angestrebt werden soll, schließlich ist Gleichstellung Grundgesetzauftrag.

Wir sind leider in der Realität der Hochschulen weit davon entfernt. Während 50 Prozent der Studierenden Frauen sind, sind es bei den Professuren im naturwissenschaftlichen Bereich nur noch 17 Prozent, also, es ist überdeutlich, dass es da dringenden Handlungsbedarf gibt. Wir gehören in Europa zu den Schlusslichtern! Portugal hat eine Frauenquote in dem naturwissenschaftlichen Bereich von 49 Prozent. Warum können wir hier in Deutschland und in Bremen nicht, was Portugal kann? Das ist aus meiner Sicht nicht verstehbar!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir haben aus dem Grund im Hochschulgesetz eine 40-prozentige Frauenquote als Sollquote, wohlgemerkt als Sollquote, und nicht als zwingende Quote gefordert, und wir sind der Auffassung, dass wir uns damit auf den Weg machen. Wir liegen damit immer noch hinter Portugal, um 9 Prozentpunkte, aber wir wollten ein wirksames Instrument, um die Benachteiligung von Frauen abzubauen, und dazu brauchen wir eine Verankerung im Hochschulreformgesetz.

Wir sehen uns da nach wie vor auf dem richtigen Weg, zumal die großen Wissenschaftsorganisationen mittlerweile selbst eine Quote fordern und auch im niedersächsischen Hochschulgesetz – Bremen ist keine Insel – eine Frauenquote von 40 Prozent für alle Gremien als Sollquote festgeschrieben ist. Frau Dr. Hartung vom niedersächsischen Wissenschaftsministerium hat in der Anhörung erklärt, dass das nachweislich zu einer deutlichen Erhöhung von Frauenbeteiligung im Wissenschaftsbetrieb geführt hat.

Also, es ist nachgewiesen, dass sie wirksam ist, und dass man sich an der Stelle so darüber hinweggesetzt hat, das ist einfach sehr bedauerlich. Auch in der Anhörung haben sich Frau Löter vom Kompetenzzentrum Frauen in der Wissenschaft und Forschung und auch die anwesenden Frauenbeauftragten der Hochschulen sowie die ZGF für Quoten ausgesprochen, auch für Sollquoten. Direktorate fanden die Hochschulautonomie wichtiger und die Quoten eher nicht so toll. Leider ist das im Protokoll alles nicht so ausführlich dargestellt worden. Die Stellungnahmen der ZGF und der Frauenbeauftragten fehlen leider in dem gemeinsamen Protokoll. Ein Schelm, der etwas Böses dabei denkt!

Die vereinte Sachkompetenz von Frauen hat am Ende leider keinen Eingang in die Beratung, in das Hochschulreformgesetz gefunden. Das ist aus meiner Sicht ein Lehrstück darüber, dass strukturelle Änderungen notwendig sind, damit sich die Kompetenz von Frauen auch tatsächlich durchsetzen kann. Das ist an dieser Stelle nicht passiert, und das Ressort hat ja auch vor der Anhörung schon gesagt, dass es keine Quoten haben will.

Es ist bedauerlich, dass sowohl SPD und CDU als auch das Ressort vor dem großen strukturellen Problem weggetaucht sind, denn wir haben eine strukturelle Benachteiligung von Frauen im Wissenschaftsbereich. Wie sagte Frau Professor Wintermantel, die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, so schön: Begabungen und Fähigkeiten sind anerkanntermaßen gleich verteilt, die Chancen auf wissenschaftliche Karriere sind es nicht. Ein männlicher Hochschulabsolvent hat fünfmal bessere Chancen, später Professor zu werden, als eine Absolventin.

In Bremen haben männliche Hochschulabsolventen offenbar eine zehnmal so große Chance, das wurde auf dem Neujahrsempfang der Universität deutlich. Im naturwissenschaftlichen Bereich wurden von 10 Hochschullehrern 9 Männer eingestellt. Das ist eine Quote von 10 Prozent. Sie fällt hinter dem zurück, was wir gegenwärtig haben: 17 Prozent. Es wird da nicht einmal das Niveau gehalten. Es gibt offenbar faktische Rückschritte und keine Fortschritte. Es gibt einen Handlungsbedarf. Es ist schade, dass die Große Koalition an dem Punkt so wenig Problembewusstsein hat.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Stattdessen kommen Sie jetzt mit einem flauen, weichen Showantrag für die Galerie. Sie sagen in Punkt 1, Frauenförderung ist angemessen zu berücksichtigen. Das ist weniger als das, was als Gleichstellungsauftrag im Grundgesetz steht. Wer entscheidet denn überhaupt, was angemessen ist? Dafür gibt es überhaupt keine Gesetzesgrundlage im Hochschulreformgesetz, wer das überhaupt entscheidet! Das ist einfach Show, was Sie da hier machen. Das ist sowieso im Grundgesetz schon viel besser geregelt als das, was Sie da tun.

Dann schreiben Sie: Frauen dürfen an Gremien, die Frauenbelange tangieren, teilnehmen. Das ist ja großartig! Das steht aber auch schon im Gesetz. Dass Sie das hier noch einmal aufschreiben, ist eigentlich das Papier nicht wert, und auch da: Im Gesetz ist es schon unzureichend geregelt.

Dann wollen Sie den Frauenbeauftragten Sondervoten geben für Berufungsverfahren, die an den Senator weitergeleitet werden können. Wenn Sie das wirklich wollen, dann hätten Sie das als Ermächtigungsgrundlage in das Gesetz hineinschreiben müssen. Das haben Sie aber nicht getan! Von daher können Sie es an der Stelle ganz offensichtlich auch nicht so ernst meinen, ansonsten würde es jetzt ja im Gesetz stehen. Es gibt keine Grundlage, weshalb das gemacht werden kann.