Das haben wir, wie erwähnt, schon seit Jahrzehnten – für Sie sehr schmerzhaft – deutlich bewiesen, und Sie können sich auch jetzt schon bei Ihrer Politik auf das – für Sie – Wahldesaster im kommenden Jahr, im Mai 2007, freuen. Darauf können Sie sich jetzt schon einmal sehr freuen.
Das können Sie auch! Ich bin da zuversichtlich. Wir werden es sehen. Das Volksbegehren ist gut, das Volksbegehren ist wichtig. Es trägt zu mehr Demokratie bei, zu größerem Einfluss der Wählerinnen und Wähler, und Sie können diese zirka 70 000 Unterschriften nicht – wie so oft – lapidar und gegen den Willen Bürgerinnen und Bürger einfach so beiseite werfen und -schieben und ignorieren. Sie haben Angst, Sie haben große Angst vor dem Willen der Bürger. Sie fürchten den Willen der Bürgerinnen und Bürger wie der Teufel das Weihwasser.
Die Deutsche Volksunion ist für mehr Demokratie, für Volksentscheide, darum kann ich es wirklich kurz machen. Ich werde dem Antrag selbstverständlich zustimmen. Wenn Sie die große Politikverdrossenheit, die Wahlverdrossenheit wirklich effektiv bekämpfen wollen, dann rate ich Ihnen dringend: Machen Sie eine bessere Sozialpolitik, eine sozial gerechtere Politik, und kümmern Sie sich wirklich um die Sorgen und Nöte der Bevölkerung! Dazu sind Sie nicht in der Lage, aber ich werde selbstverständlich immer wieder auf Ihre großen Fehlverhalten in der Sozialpolitik, beim Bürgerwillen hinweisen. Ihr Demokratieverständnis wird hier deutlich bei Ihren Ausführungen, und ich werde immer wieder daran erinnert, wer die wirklichen Demokraten sind. – Ich danke Ihnen!
Bevor ich dem Kollegen Wedler das Wort gebe, darf ich auf der Besuchertribüne recht herzlich eine Integrationsgruppe der Arbeiterwohlfahrt und natürlich unseren ehemaligen Kollegen Dieter Mützelburg begrüßen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Man kann sich die Verbündeten nicht aussuchen. Soviel möchte ich nur zu Herrn Tittmanns Beitrag eben sagen. Das Volksbegehren war erfolgreich, das mussten auch der Senat und die Regierungsparteien einsehen. Lange haben SPD und CDU das Volksbegehren nicht ernst genommen. Jetzt plötzlich, nachdem es erfolgreich war, reiben sich viele die Augen und fangen an, sich die Details des Gesetzentwurfs näher anzusehen.
Dieser Gesetzentwurf entspricht im Wesentlichen dem Gesetzentwurf, den Grüne und FDP im vergangenen Jahr schon einmal in diesem Hause zur Abstimmung gestellt haben. Der Senat hat nun gezwungen durch das erfolgreiche Volksbegehren beschlossen, den dem Begehren zugrunde liegenden Gesetzentwurf selbst in die Bürgerschaft einzubringen, dieses Mal mit dem erklärten Ziel, ihn beschließen zu lassen.
Das ist für sich betrachtet erst einmal gut und lobenswert, zeugt es doch von Lernfähigkeit, allerdings erzwungener Lernfähigkeit. Die Bedenken, die in diesem Zusammenhang von den Parteivorsitzenden von SPD und Grünen und eben auch hier im Hause genannt worden sind, teile ich jedoch nicht. Der nichtständige Ausschuss zur Überprüfung des bremischen Wahlrechts hatte sich im letzten Jahr mit diesen Bedenken ausführlich beschäftigt und hat die geäußerten Bedenken so jedenfalls nicht geteilt.
Das Wahlrecht wird zwar komplexer, ob die Wahlbeteiligung aber darunter leidet und ob die Fehlerquote dadurch steigt, konnte nicht in einen Zusammenhang gebracht werden. Für beides gibt es durchaus auch andere Zusammenhänge und Erklärungen. Man muss die Vorteile sehen, die mit einer solchen Wahlrechtsänderung verbunden sind. Die Bürger erhalten mehr Einfluss, sie können in einem begrenzten Umfang Kandidaten auswählen, und bezogen auf die Kommunalwahl in Bremerhaven fällt die Fünfprozenthürde, die es in den meisten Bundesländern bei Kommunalwahlen schon lange nicht mehr gibt.
Ich meine, dass der Zugewinn an Einflussmöglichkeiten der Bürger allemal die etwas komplizierteren rechtlichen und verfahrensmäßigen Strukturen aufwiegt. Deswegen haben wir von der FDP genauso wie die Grünen die Wahlrechtsinitiative von Anfang an auch tatkräftig unterstützt. Wenn der Senat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens jetzt eins zu eins in die Bürgerschaft einbringt, dann folgt er nicht besserer Einsicht, sondern nur verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Verpflichtungen. Außerdem dürften wahltaktische Überlegungen eine Rolle spielen, man will das Thema Wahlrechtsänderung aus dem Wahlkampf heraushalten.
Mit der Ankündigung, die eben hier auch wiederholt wurde, in der nächsten Legislaturperiode einzelne Bestimmungen des beim Volksbegehren erfolgreichen Gesetzentwurfs nochmals zu überprüfen und gege
benenfalls zu ändern, will man ganz offensichtlich einige missliebige Bestimmungen aus der Welt schaffen, so wie das in Hamburg jüngst geschehen ist. Ich meine, dass man so mit dem Votum von über 65 000 Bürgern nicht umgehen kann, die ja nicht aus Jux und Dollerei das Volksbegehren unterstützt haben.
Ich hätte mir auch gewünscht, dass der Senat und die Koalition nach Wegen suchen, das Volksbegehren möglichst zeitnah, sprich schon zur nächsten Bürgerschaftswahl, umzusetzen. Sich stur auf die Inkraftsetzungsregelung des Gesetzentwurfs des Volksbegehrens zu stützen, der in diesem Punkt von anderen Voraussetzungen ausgegangen ist, ignoriert das Anliegen der Wahlrechtsinitiative und den eindeutigen Willen der über 65 000 Unterstützer. Das erinnert mich an das schlitzohrige Verhalten von Leuten, die eine Sache nach außen zwar unterstützen, im Grunde aber von der Sache nichts halten und alles tun, sie zu verhindern.
Es ist sicher schwierig, einen Weg zur Umsetzung des neuen Wahlrechts schon zur Bürgerschaftswahl 2007 zu finden. Bei gutem Willen und einer gemeinsamen Anstrengung müsste es möglich sein, einen Weg zu finden, und FDP und Grüne werden Ihnen morgen zeigen, dass man einen Weg finden kann.
Auf einen Punkt möchte ich als Bremerhavener hier noch eingehen, nämlich die Abschaffung der Fünfprozenthürde bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven. Diese Regelung folgt der Regelung in den meisten Bundesländern, so auch Niedersachsen, die die Fünfprozenthürde bei Kommunalwahlen schon lange abgeschafft haben. Auch in Niedersachsen und Hessen oder Bayern und BadenWürttemberg gibt es Großstädte, ohne dass diese Städte dort unregierbar sind. Es gibt einige Gruppierungen mehr in den jeweiligen Stadtparlamenten, was die kommunale Politik eher lebhafter und interessanter macht, und die ein wesentlich breiteres Wählerspektrum repräsentieren.
Ich kann mich noch gut an meine Zeit in der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven erinnern, als dort die SPD gespalten war und einige zusätzliche Gruppierungen in der Stadtverordnetenversammlung aufgetreten sind. Trotz formaler Großer Koalition in der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven ging es dort sehr lebhaft und sehr politisch zu.
Entscheidungen wurden nicht in Vorbesprechungen oder kleinen Runden getroffen, sondern auf offener Bühne in den öffentlich tagenden Ausschüssen oder im Plenum der Stadtverordnetenversammlung, und diese Entscheidungen waren nicht immer vorhersehbar. Es musste argumentiert und überzeugt werden. Für mich und meine Partei war das eine spannende Zeit, konnte man doch als kleinere Fraktion in der
Ich verspreche mir also von einer Verbreiterung des politischen Spektrums in der Politik letztendlich bessere, zumindest aber breiter getragene Entscheidungen. Deshalb ist für mich das Verhalten, um nicht zu sagen das Erschrecken des Magistrats und der SPDund CDU-Bürgerschaftskollegen aus Bremerhaven über die drohende Abschaffung der Fünfprozentklausel in Bremerhaven auch nicht nachvollziehbar. Schon vor einem Jahr war die Abschaffung der Fünfprozentklausel für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven Thema. Ich selbst habe dieses Thema nicht nur im nichtständigen Ausschuss, sondern auch hier im Plenum in die Bürgerschaftsdebatte im Dezember letzten Jahres ausführlich angesprochen.
Wenn Sie übrigens einen Blick in Artikel 148 unserer Landesverfassung werfen würden, dann hätten Sie erkennen können, dass der Vergleich der Stadtverordnetenversammlung mit der Stadtbürgerschaft in Bremen in Bezug auf das Wahlrecht nicht stichhaltig ist. Die Stadtbürgerschaft wird nämlich gar nicht gewählt. Ich darf einmal aus Artikel 148 unserer Landesverfassung zitieren: „Die Stadtbürgerschaft besteht aus den von den stadtbremischen Wählern mit der Wahl zur Bürgerschaft im Wahlbereich Bremen gewählten Vertretern.“
Es bleibt also festzustellen, dass die Stadtbürgerschaft in Bremen nicht gewählt wird. Es werden Abgeordnete des Landtages gewählt, die, sofern sie im Wahlbereich Bremen gewählt wurden, dann in Personalunion die Stadtbürgerschaft bilden. Platt und etwas falsch könnte man sagen, die Stadtbürgerschaft wird ernannt, nämlich durch die Landesverfassung. Solange diese sogenannte Realunion, das heißt die Einheit von stadtbremischem Landtagsmandat und Mandat in der Stadtbürgerschaft Bremen, nicht aufgelöst wird, verbietet sich jeder Vergleich zwischen den beiden Kommunalparlamenten in unserem Bundesland, was die Kommunalwahlen betrifft.
Wenn in diesem Zusammenhang von zweierlei Wahlrecht in den Städten Bremen und Bremerhaven geredet wird, dann übersieht man geflissentlich die seit langem bestehende verfassungsrechtliche und wahlrechtliche Realität in unserem Bundesland. Die Abschaffung der Fünfprozenthürde für die Kommunalwahl in Bremerhaven hat mit zweierlei Wahlrecht überhaupt nichts zu tun. Mir scheint, die Aufregung im Magistrat von Bremerhaven und bei den SPD- und CDU-Kollegen aus Bremerhaven ist etwas sehr gekünstelt und zeugt auch nicht von tiefer Kenntnis der bremischen Verfassung und den Gegebenheiten in anderen Bundesländern.
ger erwähnt wird, nämlich „Weimarer Verhältnisse“ zu schaffen, deutet nicht gerade auf eine besondere Beschäftigung mit dieser Thematik hin. Die Fünfprozenthürde soll ja nicht für die Landtagswahl oder gar für die Bundestags- und Europawahl abgeschafft werden, sondern nur für die Wahl auf kommunaler Ebene, sprich für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven. Von „Weimarer Verhältnissen“ in den Kommunen, in denen es keine Fünfprozentklausel bei der Kommunalwahl gibt, kann nach meiner Kenntnis überhaupt keine Rede sein.
Wenn es gelingt, durch die Abschaffung der Fünfprozentklausel ein breiteres Interessenspektrum, sprich mehr lokale Wählergruppen, zu erhalten, dann halte ich das nicht für schädlich, sondern eher für einen Demokratiegewinn. Große Koalitionen, die sich auf kleine Runden und auf Kungeln bei stillen Verabredungen eingerichtet haben, werden durch zusätzliche lokale Wählergruppen und deren Aktivitäten sicher aufgeschreckt. Das muss aber kein Nachteil, sondern kann ein Vorteil sein.
Ich werde dem Gesetzentwurf natürlich nachher zustimmen, genauso wie ich das im letzten Jahr bei dem gemeinsamen FDP- und Grünen-Antrag gemacht habe. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss zugeben, dass die Debatte über den vorliegenden Gesetzesänderungsantrag mich in Anbetracht der vorher doch breit herrschenden Übereinstimmung ein bisschen überrascht, und insbesondere überrascht hat mich Ihr Redebeitrag, Herr Dr. Güldner. Dass Sie den Koalitionsparteien nun vorwerfen, sie würden sich parteitaktisch verhalten, nur weil sie erkennen, dass die Mehrheit der Menschen – zumindest in einer erheblichen Anzahl – bei der Frage, ob sie ein Volksbegehren unterschreiben wollen oder nicht, sich dafür entschieden hat zu unterschreiben, und dass die beiden großen Volksparteien diesem Begehren der Menschen in unserer Stadt Rechnung tragen,
(Beifall bei der SPD und bei der CDU – Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Mit sehr großem Widerwillen!)
Wenn das nämlich richtig wäre, könnte man sich ja schon fragen, warum eigentlich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von Anfang an das Volksbegehren mit unterstützt hat. Waren das vielleicht auch parteitaktische Gründe, die Sie bewogen haben, überhaupt auf diesen Zug aufzuspringen?
Ich finde, wir sollten uns hier von solchen parteitaktischen Überlegungen – obwohl ich Ihnen zugebe, Herr Dr. Güldner, dass Sie das herausgeholt haben, was noch herauszuholen war – verabschieden und sollten das Augenmerk darauf richten, was nun tatsächlich in diesem Gesetzesänderungsantrag steht. Da werden wir sehr schnell zu beurteilen haben, ob das, was der Gesetzesänderungsantrag verspricht, nämlich mehr Demokratie, am Ende auch dabei herauskommt.
Wir wissen doch alle gemeinsam, wie diese Unterschriftensammlung zustande gekommen ist. Die Initiatoren haben ja nicht zu Unrecht nicht die Überschrift gewählt „Wir wollen das Wahlgesetz ändern“, sondern haben die Überschrift gewählt „Wir wollen mehr Demokratie“. Ich möchte einmal ein Volksbegehren mit diesem Titel erleben, das die notwendigen Unterstützerunterschriften – egal, wie hoch das Quorum ist – nicht zustande bekommt. Natürlich wollen die Menschen mehr Demokratie, das ist völlig klar, aber ob das Wahlgesetz, wie es jetzt geändert wird, am Ende dafür stehen wird, dass die Menschen mehr Einfluss auf demokratische Entscheidungsprozesse haben, das glaube ich definitiv nicht.
Ich glaube, am meisten Demokratie wäre gewonnen, wenn die Menschen das machen würden, was ihnen nämlich längst schon zusteht, nämlich wählen zu gehen. Wir leiden doch darunter, dass die meisten Menschen ihr Wahlrecht überhaupt nicht mehr ausüben.
Jetzt vorzugaukeln, dass wir durch diese recht komplizierten gesetzlichen Änderungen den Anreiz erhöhen würden, an die Wahlurnen zu streben, da bin ich mir nicht sicher, insbesondere dann nicht, wenn man sich die Erfahrungen aus den Kommunen anschaut, in denen es bereits die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens gibt. Das Gegenteil ist der Fall! Es hat nicht dazu beigetragen, dass die Wahlmüdigkeit der Bürgerinnen und Bürger zurückgegangen ist, sondern es hat dazu beigetragen, dass teilweise durch relativ komplizierte Verfahren, am Ende im Übrigen in der Regel ergebnislos, hier Abstimmungsmaschinerien in die Wege geleitet worden sind, die teilweise unübersichtlich sind. Ich finde, deswe
gen ist es ein bisschen scheinheilig, der Großen Koalition und den sie tragenden Parteien an dieser Stelle Parteitaktik zu unterstellen.
Es ist richtig, wir haben bisher im Parlamentsausschuss, aber auch im Senat die Auffassung vertreten, dass es erhebliche Zweifel an dieser Initiative gibt, ob tatsächlich auch die gewünschten Wirkungen eintreten. Sie wissen selbst auch, dass das Volksbegehren mittlerweile geändert worden ist, weil von dem ursprünglichen Antrag mit Wahlbereichslisten und ähnlich komplizierten Dingen dann doch auch aus verfassungsrechtlichen Gründen Abstand genommen werden muss. Am Ende bleibt die Möglichkeit, in Zukunft zu kumulieren und zu panaschieren, und am Ende bleibt die Möglichkeit, die Fünfprozenthürde, aber auch nur bezogen auf die Stadtgemeinde Bremerhaven, abzuschaffen. Ob das am Ende tatsächlich ein wesentlicher Beitrag zu mehr Demokratie in unseren beiden Städten unseres Landes ist, wird abzuwarten sein.
Ich finde es aber richtig, dass der Senat und auch die Bürgerschaft an dieser Stelle sagen, wenn über 60 000 Menschen ein solches Volksbegehren unterschreiben, dann ist es richtig, dass wir das machen. Sie scheinen davon ja offensichtlich sehr überrascht zu sein, Herr Dr. Güldner, genauso wie die Initiative, die ja sozusagen zum Gegenstand des Volksbegehrens auch das Datum des Inkrafttretens gemacht hat. Dass Sie heute miteinander hier verabschieden werden, dass Sie sozusagen parteitaktisch der Auffassung sind, Sie hätten lieber einen Volksentscheid am 13. Mai gehabt, als die Änderung heute schon zu beschließen, das wirft allerdings auch ein besonders bezeichnendes Licht auf Ihren Debattenbeitrag, Herr Dr. Güldner!
Der Senat und dieses Parlament wollen das eins zu eins umsetzen, was über 60 000 Menschen in dieser Stadt als ihren Willen unterschrieben haben. Die einzige Fraktion, die das gemeinsam mit dem Einzelabgeordneten Herrn Wedler wieder ändern will und die Unterstützerunterschriften sozusagen nachträglich aus parteitaktischen Gründen wieder ummünzen will, das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das will ich an dieser Stelle sagen.