Protocol of the Session on November 16, 2006

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht hier nicht gegen den Nichtraucherschutz, und ich bin auch kein Lobbyist der Tabakindustrie

(Zuruf von der SPD: Wer weiß?)

wie vielleicht viele Bundestagsabgeordnete in Berlin. Ich bin ein freier, mündiger Bürger wie so viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland auch, die gern selbst entscheiden möchten, ob sie trotz der Gefahren des Rauchens weiter rauchen oder mit dem Rauchen aufhören möchten. Selbstverständlich bin ich, wie wahrscheinlich die meisten Raucher, mit dementsprechenden großen räumlichen Einschränkungen und vermehrten rauchfreien Zonen einverstanden. Das Rauchen aber gesetzlich verbieten zu wollen, das bringt in der Sache überhaupt nichts!

Gehen Sie doch einmal in öffentliche Gebäude, in Krankenhäuser und so weiter, wo das Rauchen gänzlich verboten ist! Dort stehen die Raucher, wie zum

Beispiel im Krankenhaus in Stade, bei Wind und Wetter vor der Tür und rauchen. Oder aber gehen Sie doch einmal auf die dortigen Toiletten, da können Sie vor lauter Gestank und Rauch nicht einmal mehr den Handtuchhalter sehen! Ob das für die Raucher, die bei Wind und Wetter vor der Tür stehen, oder die Nichtraucher, die auf solche verqualmten, stinkenden Toiletten gehen müssen, gesundheitlich so von Vorteil ist, das mag ich doch sehr bezweifeln. Sie sehen, Raucher suchen sich eine Ecke, in der sie heimlich rauchen können, und es ist ein völliges Wunschdenken von Ihnen, wenn Sie glauben, einem Raucher von heute auf morgen das Rauchen per Gesetz verbieten zu können. Diesbezüglich könnte ich Ihnen dementsprechende Zitate vom Altkanzler Schmidt, SPD, ausführen, lasse es aber aus zeitlichen Gründen.

Das von mir genannte Problem der verqualmten, verräucherten Toiletten in öffentlichen Gebäuden und so weiter können Sie nicht so einfach von heute auf morgen lösen, das geht nicht, schon gar nicht per Gesetz. Wenn man aber dem Raucher in solchen Gebäuden extra und fernab und gefahrlos für Nichtraucher Raucherräume einrichten würde, das würde ich gerechten, gefahrlosen Nichtraucherschutz mit beidseitiger Toleranz und Augenmaß nennen.

Nichtraucherschutz ja, aber nein zur einseitigen Hexenjagd auf erwachsene, mündige Bürgerinnen und Bürger, das macht die DVU nicht mit! Es ist ein Stück aus dem Tollhaus, wenn, wie in Bremerhaven, eine Bannmeile zum Beispiel im Bereich des LloydGymnasiums eingerichtet wird. Und wenn Sie dann die Bannmeile auf meinetwegen 3 Kilometer erweitern würden, und noch so viele Bannmeilen errichten würden: So werden Sie das Rauchen für die mündigen Bürger niemals gesetzlich für immer verbieten können! Das ist fernab jeglicher Realität!

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag des Abgeordneten Tittmann, DVU, mit der Drucksachen-Nummer 16/1167 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Meine Damen und Herren, es ist jetzt 17.58 Uhr. Wenn Sie damit einverstanden sind, könnten wir noch den Tagesordnungspunkt 43 noch aufrufen.

(Zurufe: Nein!)

Das ist so gewollt.

(Unruhe)

Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 43.

Kinderschutz im Grundgesetz verankern

Antrag des Abgeordneten Tittmann (DVU) vom 25. Oktober 2006

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Rosenkötter.

Meine Damen und Herren, die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ja wirklich köstlich, dass Sie extra für mich Überstunden machen wollen!

Frau Hoch, ich kann nach Ihrer heute Mittag gehaltenen Rede in Bezug auf Kinderschutz wohl davon ausgehen, dass Sie oder Ihre Fraktion diesem Antrag der Deutschen Volksunion wahrscheinlich zustimmen werden. Davon muss ich ausgehen. Der Tod des kleinen Kevin aus Bremen, der unter staatlicher Obhut so grausam leiden und sterben musste, hat ganz Deutschland erschüttert, zumal dieses grausame Schicksal eines kleinen Kindes in Deutschland wahrlich kein Einzelfall ist. Der Tod dieses kleinen Kindes blieb zu lange unbemerkt, weil einige Verantwortliche des Jugendamtes einfach nur Dienst nach Vorschrift gemacht haben. Weil sie Entscheidungen nach Vorschrift getroffen haben, sind alle Mitwisser zu Mittätern geworden. Herr Perschau hat ja schon in der letzten Sitzung auf die lapidaren und beschämenden Ausreden und Aussagen einiger verantwortlicher Personen hingewiesen.

Nun frage ich Sie im Namen der Deutschen Volksunion: Welche beschämenden Ausreden haben diese Personen denn noch, um ihr klägliches Versagen zu beschönigen? Können diese verantwortlichen Menschen es eigentlich mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass ein kleiner Junge, ein kleines, unschuldiges Kind, unter ihrer Obhut so elendig lange und schmerzvoll leiden musste, bis es am Ende grausam sterben musste, nur weil sie eklatant versagt haben? Diese Personen haben studiert. Sie haben eine dementspre

chende erzieherische Ausbildung. Sie werden mit unseren Steuergeldern dafür bezahlt, unschuldige, kleine, schutzlose Kinder durch rechtzeitiges rigoroses Eingreifen vor Misshandlungen zu schützen. Dafür sind sie ausgebildet, und dafür werden sie bezahlt. Dennoch haben sie trotz frühzeitigen Kenntnisstands kläglich versagt. Sie haben die sogenannten Elternrechte über die Kinderrechte eines schwer misshandelten Kindes gestellt, bis dieser schutzbedürftige, unschuldige kleine Junge so grausam sterben musste. Das ist ein Skandal sondergleichen!

Da stellt sich doch unweigerlich die Frage: Was eigentlich muss denn noch alles passieren, damit verantwortliche Politiker endlich einmal aufwachen und zum Schutz von kleinen Kindern effektiv politische Entscheidungen und Maßnahmen schnellstens, aber auch allerschnellstens auch einmal umsetzen? Das heißt eine viel bessere Kontrolle und schnelleres Eingreifen der staatlichen Organe! Hier sage ich Ihnen: Das Frühwarnsystem muss effektiver und schneller ausgebaut werden. Das heißt, erstens, Eltern, Ärzte, Jugendämter, Sozialämter, Schulen und Kindergärten müssen viel besser vernetzt werden, zweitens, verwahrloste und misshandelte Kinder dürfen nicht nach Aktenlage einfach nur so verwaltet werden. Drittens darf es keine Verschiebung von unendlichen gegenseitigen Schuldzuweisungen geben, viertens darf es nie, aber auch nie wieder passieren, dass nichts passiert, wenn ein kleines, unschuldiges Kind vernachlässigt, misshandelt, umgebracht wird oder verhungert.

Es darf nie wieder passieren, dass immer erst dann etwas passiert, wenn ein kleines Kind so grausam gestorben ist, nie wieder! Hierzu gehört die Verankerung des Kinderschutzes im Grundgesetz, denn wenn diese verantwortlichen Sozialarbeiter vielleicht nicht Dienst nach Vorschrift gemacht hätten, dann könnten der kleine Kevin und viele andere zu Tode misshandelte Kinder heute vielleicht noch leben. Es darf nicht sein, dass wir heute in einer unerträglichen Wegsehgesellschaft leben, wo jeder nur auf sein eigenes Wohl bedacht ist.

Laut UNICEF sterben in Deutschland jede Woche sage und schreibe 2 Kinder an schweren Misshandlungen. Die Dunkelziffer von sehr schweren Kindesmisshandlungen ohne Todesfolge ist wahrscheinlich so hoch, dass sie zahlenmäßig wohl kaum zu erfassen ist. Das ist für die Deutsche Volksunion unerträglich. Darum ist es ein Gebot der Stunde, dass der Staat schnellstens deutliche Akzente setzt, das heißt, die Kinderrechte in bestimmten Fällen mehr als die Elternrechte zu berücksichtigen. Darum sollten Sie dem Antrag der Deutschen Volksunion „Kinderschutz im Grundgesetz verankern“ zum Wohl und zum effektiven Schutz sehr vieler grausam misshandelter unschuldiger Kleinkinder überparteilich zustimmen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Abgeordneten Tittmann, DVU, mit der Drucksachen-Nummer 16/1170 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende unserer heutigen Sitzung angekommen.

Ich bedanke mich, schließe die Sitzung und wünsche Ihnen einen nicht allzu arbeitsreichen Abend!

(Schluss der Sitzung 18.04 Uhr)