Sie haben in Ihrer Antwort gesagt, das sei ein erfolgreiches Projekt, es sei fast alles vermietet oder unterschriftsreif! Können Sie sagen, wie viele neue Arbeitsplätze für das Krankenhaus entstehen? Gibt es da Anhaltspunkte?
Herr Abgeordneter Brumma, ich bitte darum, dass ich die Antwort für die Rückmeldung einplane, die wir sozusagen für die Deputationssitzung vereinbart haben.
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf Verbis- und FEIN-Computerprogramme im Eltern-Kind-Arbeitszimmer im Haus des Reichs. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ahrens, Pflugradt, Perschau und Fraktion der CDU.
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, bis zur Einführung von EOSS den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Finanzämter, insbesondere in der Veranlagung, durch die Einführung von Verbis und FEIN die Nutzung des Eltern-Kind-Arbeitszimmers zu ermöglichen?
Aus welchen Gründen ist gegebenenfalls keine Einführung dieser Software möglich, die eine vollwertige Nutzung zumindest für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die in der Veranlagung der Finanzämter arbeiten, ermöglicht?
Wann wird EOSS voraussichtlich eingeführt werden, sodass eine vollwertige Nutzung des Eltern-KindArbeitszimmers für alle Mitarbeiter möglich ist?
Zu Frage 1: Die Nutzungsmöglichkeit des DV-Arbeitsplatzes im Eltern-Kind-Arbeitszimmer für die Beschäftigten der Finanzämter besteht im Rahmen der vorhandenen Standardsoftware von Microsoft Office bereits zum jetzigen Zeitpunkt, zum Beispiel für Bearbeiter in den Rechtsbehelfsstellen.
Eine darüber hinausgehende Bereitstellung von Verbis und FEIN für Beschäftigte unterschiedlicher Finanzämter ist aus technischen Gründen leider nicht möglich. Diese Programme sind nur in Verbindung mit den jeweiligen Steuerdaten der einzelnen Finanzämter, die wiederum über voneinander getrennte Datennetze verfügen, nutzbar. Der Zugriff auf die unterschiedlichen Netze der Finanzämter über einen einzelnen Rechner und damit die Nutzung von Verbis und FEIN am DV-Arbeitsplatz des Eltern-Kind-Arbeitszimmers ist daher nicht möglich.
Zu Frage 2: Die EOSS-Kernverfahren werden voraussichtlich ab 1. Oktober 2007 eingesetzt. – Soweit die Antwort des Senats!
Sie haben gerade ausgeführt, dass die Nutzung des Arbeitszimmers für jeden Bediensteten Ihres Hauses möglich ist. De facto schließen Sie aber zwei Drittel der Beschäftigten aus, weil die für sie in der täglichen Arbeit notwendigen Programme FEIN und Verbis nicht zur Verfügung stehen. Das heißt, sie können sich dort zwar hinsetzen, aber de facto nichts tun. Ist das Sinn und Zweck Ihrer Aktion, der Einführung eines Eltern-Kind-Arbeitszimmers, gewesen?
Wenn Sie mir richtig zugehört haben, dann habe ich gesagt – ich wiederhole das! –, dass die Nutzungsmöglichkeit des DV-Arbeitsplatzes im Eltern-Kind-Arbeitszimmer für die Beschäftigten der Finanzämter im Rahmen der vorhandenen Standardsoftware von Microsoft Office besteht und dass auf die dazugehörigen Verfahren wie FEIN und Verbis zurzeit wegen einer Datenleitungsproblematik nicht zurückgegriffen werden kann. Erst dann, wenn EOSS, also die übergreifende Software, hoffentlich, wir warten alle darauf, für die Beschäftigten nächstes Jahr zur Verfügung steht, kann das Arbeitszimmer breit genutzt werden.
schäftigten fast selbst mit ein paar hundert Euro erstellt haben, wieder schließen soll, bis es dann in aller Breite auch nutzbar ist.
Ich gebe Ihnen recht, dass dieses Arbeitszimmer nicht geschlossen werden sollte, das ist auch unsere Intention. Es sollte aber auch für die Bediensteten tatsächlich de facto nutzbar sein. Das ist es im jetzigen Zustand nicht, weil sie sich zwar dort hinsetzen und einen Brief schreiben können, aber ihre Arbeit, nämlich Steuerakten zu bearbeiten, nicht verrichten können. Insofern frage ich mich, inwiefern man aus Ihrer Sicht da nicht nachsteuern kann.
Ich habe mich erkundigt, es sind keine technischen Schwierigkeiten, die das Ganze verhindern, sondern es sind finanzielle Gründe, die mir mitgeteilt worden sind, weil nämlich über Fidatas dort vier Computer aufgestellt werden müssten, für jedes Finanzamt ein Computer, um dann dort die jeweiligen Server anwählen zu können. Deswegen frage ich: Können Sie sich einmal informieren, wie hoch die Kosten für die Umsetzung sind?
Wenn Sie technische Möglichkeiten sehen, dann bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie mich beraten. Wir können uns gern zusammensetzen, und wir werden das dann aufbauen.
Ich kann Ihnen nur sagen, die Mitarbeiter haben sich sehr stark für dieses Zimmer eingesetzt. Wir wollen alles tun, damit es in der Breite nutzbar ist, das ist auch der erklärte Wille des Hauses. Es ist immerhin eine Initiative, die auch zusammen mit uns und den Mitarbeitern quasi in Eigenregie der Mitarbeiter durchgeführt worden ist. Ich sehe nun wirklich keine Veranlassung, dieses Zimmer zu schließen, weil wir EDVmäßig noch nicht die Programme haben. Es wird sehr gut angenommen. Das Finanzressort kann es nutzen und andere auch. Ich würde mich freuen, wenn diese Idee möglichst viele aufgreifen würden.
Ich will gern die Beratung vornehmen und Ihnen ein Gespräch mit Fidatas empfehlen, die mir genau dies mitgeteilt haben. Insofern ist eine Umsetzung möglich, und ich freue mich, dass Sie das dann jetzt in Angriff nehmen.
Herr Senator, stimmen Sie mit mir überein, dass die Einrichtung des Eltern-Kind-Arbeitszimmers trotz der technischen Schwierigkeiten, die es gibt, doch eine sehr hervorragende und beispielhafte Aktion ist, die von uns Parlamentariern unterstützt werden sollte und die auch eine Anregung für andere Dienststellen und senatorische Behörden sein sollte, Entsprechendes einzurichten?
Ich habe mich einfach gefreut, dass die Mitarbeiter das im Grunde in eigener Regie umgesetzt haben. Da war kein großer Beitrag des Senators für Finanzen dabei, sondern die Mitarbeiter haben sich zusammengetan, haben die Notwendigkeit erkannt und das mit vielen Eigenbeiträgen umgesetzt. Wir unterstützen das gern, und ich würde mich wirklich freuen, wenn sich das verbreitern würde und viele Nachfolgeeffekte hätte.
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Integration und Berufsausbildung“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Liess, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Welche Schritte unternimmt der Senat, um Jugendlichen mit Migrationshintergrund und ausländischen Jugendlichen, deren Bildungschancen deutlich unter denen muttersprachlich deutscher Jugendlicher liegen, eine Berufsausbildung zu ermöglichen?
Zweitens: Inwieweit bedient sich der Senat hierbei der von Migranten oder Ausländern gebildeten Institutionen wie Unternehmensverbände, islamische Gemeinden et cetera?
Drittens: Sieht der Senat in diesem Bereich einen besonderen Handlungsbedarf, gegebenenfalls welchen?