Meine Damen und Herren, wir machen jetzt eigentlich eines der ganz wichtigen Dinge, nämlich wir wählen ein Mitglied des Senats, und ich bitte jetzt doch um ein bisschen Aufmerksamkeit!
Meine Damen und Herren, fehlt eine Kennzeichnung, gilt die Stimme als nicht abgegeben. Enthält der Stimmzettel mehr Kennzeichnungen als zu Wählende, ist er ungültig. Falten Sie den Stimmzettel und stecken Sie ihn in den mitgegebenen Wahlumschlag! Werfen Sie den Stimmzettel dann in die Wahlurne!
Meine Damen und Herren, ich weise noch darauf hin, dass die Schriftführerinnen beziehungsweise der Schriftführer Stimmzettel zurückzuweisen haben, die erstens außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder in den Wahlumschlag gelegt wurden, zweitens nicht in den Wahlumschlag gelegt wurden, drittens sich in einem Wahlumschlag befinden, der offensichtlich in einer der das Wahlgeheimnis gefährdenden Art und Weise von den übrigen abweicht.
Stimmzettel, die Zusätze oder Kennzeichnungen enthalten, sind ungültig, wenn sie den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder die Person des Wählers erkennbar wird. Sollte sich ein Abgeordneter beim Ausfüllen des Stimmzettels verschreiben, kann er bei den Schriftführerinnen beziehungsweise bei dem Schriftführer gegen Rückgabe des alten Stimmzettels einen neuen Stimmzettel erhalten.
Ich rufe jetzt alle Abgeordneten nach dem Alphabet namentlich auf und bitte die so aufgeführten Damen und Herren, die Wahl vorzunehmen. Gleichzeitig bitte ich die Schriftführerinnen beziehungsweise den Schriftführer, an der Ausgabe der Stimmzettel und an der Wahlurne Platz zu nehmen.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft interjection: (Landtag) ist wieder eröffnet.
Ich gebe Ihnen jetzt das Wahlergebnis bekannt, und zwar in der Form, wie es mir von den Schriftführerinnen und dem Schriftführer vorgelegt wurde:
Ausgegebene Stimmzettel 83, abgegebene Stimmzettel 83, vernichtete Stimmzettel 0. Auf Frau Rosenkötter entfielen 57 Ja, 22 Nein und 4 Enthaltungen, ungültig 0.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, damit ist Frau Ingelore Rosenkötter gemäß Artikel 107 Absatz 2 unserer Landesverfassung in den Senat gewählt.
Bremische Bürgerschaft (Landtag) – 16. Wahlperiode – 69. (außerordentliche) Sitzung am 2. 11. 06 4601
Frau Rosenkötter, die Bürgerschaft (Landtag) hat Sie soeben in den Senat gewählt. Ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.
Nach der Landesverfassung haben Sie den Eid vor der Bürgerschaft zu leisten. Ich spreche Ihnen jetzt die Eidesformel vor und bitte Sie, mit den Worten „Das schwöre ich“ oder „Das schwöre ich, so wahr mir Gott helfe“ den Eid zu leisten.
Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre als Mitglied des Senats, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen halten und schützen zu wollen.“
Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich und wünsche Ihnen für Ihre schwierige Amtsführung alles Gute! Herzlichen Glückwunsch!