Wenn Sie davon reden, dass die Landesregierung eine katastrophale Bilanz aufzuweisen hat, soweit es hier um die Drogenpolitik geht, dazu kann ich nur sagen: Da liegen Sie völlig falsch. Wir sind froh darüber, dass es der Großen Koalition gelungen ist, die offene Drogenszene in Bremen zurückzudrängen. Das ist ein Erfolg, das ist so!
Wir sind froh darüber, dass die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte in diesen Fragen sehr gut zusammenarbeiten. Wir haben es auch jetzt erlebt: Wir haben dieses schwierige Thema „ Brechmitteleinsatz“ hier seriös bewältigt und erreicht, dass wir auch in diesem Bereich durchaus politisch handlungsfähig sind. Ich möchte auch noch einmal ausdrücklich loben, was hier in den vergangenen Jahren im Bereich der psychosozialen Beratung auf die Beine gestellt worden ist, was sich tagtäglich in der harten Praxis bewährt. Wir sind vor einiger Zeit zu einem Informationsgespräch bei Comeback gewesen, das ist einer der Träger, der hier in der Stadt die Beratung für Drogenabhängige durchführt. Es kann sich wirklich sehen lassen, wie dort mit einem angemessen finanziellen Aufwand eine hervorragende Arbeit geleistet wird, um den Leuten, die drogenabhängig sind, zu helfen, von ihrer Sucht loszukommen oder jedenfalls damit zu leben, ohne dass Straftaten begangen werden.
Ich finde, auch das muss man einmal sagen, und das muss hier anerkannt werden. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Dr. Mohr-Lüllmann, es ist sicherlich keine bahnbrechende Innovation, über die wir hier diskutieren, das hat auch niemand behauptet. Ich denke aber, es lohnt sich trotzdem, sich das sehr genau anzusehen, um was es hier geht. Es geht immerhin doch um eine neue Möglichkeit, Menschen, die schwerstabhängig sind, zu helfen, eine neue Form von Substitution, die der Zielgruppe der schwerst Opiatabhängigen hilft. Da ist die Frage zu stellen, ob durch das Medikament Diamorphin diese Gruppe besser behandelt werden kann, bessere Behandlungserfolge erzielt werden können.
Es ist ja auch von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon mehrfach betont worden, das ist auch immer wieder hervorzuheben, dass es eine sehr kleine Gruppe von Schwerstabhängigen ist, um die es hier geht. Es sind die Menschen, die bisher trotz vieler weiterführender Hilfen gescheitert sind. Es sind Menschen, deren gesundheitliche Situation schwerstbelastet ist. Ihre soziale Situation ist oft als bedrohlich zu bezeichnen. Um diese kleine Personengruppe geht es.
Ob diese neue Form von Substitution über Diamorphin eine sinnvolle Ergänzung ist, auch das ist schon gesagt worden, das ist ja in einem Modellprojekt in vier Bundesländern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, untersucht worden. Das ist auch bei den Kolleginnen und Kollegen vor Ort, die in den Länder für Gesundheit zuständig sind, sehr professionell, aufmerksam und mit hoher Kompetenz begleitet worden, und so finden auch die Diskussionen in diesen Ländern in der gesundheitspolitischen Auseinandersetzung statt. Die Hauptstudie war eine Arzneimittelprüfstudie, deren Ergebnisse vorliegen.
Zusammenfassend kann anhand dieser Studie gesagt werden, dass mit der Diamorphinbehandlung mehr opiatabhängige Menschen therapeutisch erreicht werden können und dass mehr von ihnen auch perspektivisch in andere Behandlungsformen überführt werden können. Nach dieser Studie ist es auch so, dass sich diese Patientinnen und Patienten besser von der Drogenszene lösen als Methadonpatienten und dass ihr kriminelles Handeln stärker abnimmt, wobei immer wieder gesagt werden muss, es ist die Ultima Ratio für diese Gruppe von Patientinnen und Patienten nach mehreren gescheiterten Therapieversuchen. Es sind etwa vier Prozent der Opiatabhängigen. Diese Erfahrung der Studie bestätigen übrigens auch die Untersuchungen aus der Schweiz, die ebenfalls zu gleichen Ergebnissen kommen.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal hervorheben, dass die Sicherungen, die in eine geplante gesetzliche Regelung eingebaut werden sollen, sehr hohe Anforderungen an ein solches Verfahren beschreiben, sehr hohe Anforderungen zum einen an
die Indikationsstellung: Das Mindestalter muss 23 Jahre betragen, Opiatabhängigkeit muss seit mindestens fünf Jahren gegeben sein, mindestens zwei Behandlungsversuche müssen erfolglos gewesen sein. Da kann sich also nicht jeder melden, sondern diese Kriterien sind streng und müssen beachtet werden. Das gilt auch beim Behandlungssetting, dreimal täglich muss der Patient oder die Patientin in der Ambulanz erscheinen. Es ist eine Teilnahme an substitutionsbegleitenden Hilfen verpflichtend, und selbstverständlich darf nichts mit nach Hause genommen werden.
Das sind Anforderungen, die aus meiner Sicht notwendig sind, um die Sicherheit herzustellen, die aber auch so hoch gelegt sind, dass sie eben, denke ich, die großen Ängste und Gefahren, die darin gesehen werden, beseitigen können. Es ist auch klar, dass nur Menschen, die wirklich darauf angewiesen sind, diese Behandlung bekommen, eben in einer gesicherten Umgebung.
Es stehen noch Ergebnisse von Begleitstudien aus, kriminologische und wirtschaftliche Auswertungen werden noch genauer untersucht. Diese sollen im Lauf des Oktobers vorliegen. Die Gesundheitsministerkonferenz hat sich im Juni sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Es war eine sehr konstruktive und sehr fachliche und überhaupt keine parteipolitisch geprägte Diskussion, das möchte ich ausdrücklich hervorheben, sondern da waren wirklich die fachlichen Gesichtspunkte die entscheidenden. Auch die CDUgeführten Länder haben sich sehr konstruktiv an dieser Diskussion beteiligt, das fand ich sehr bemerkenswert. Aufgrund dieser Diskussion ist dann eine Arbeitsgruppe der Gesundheitsminister unter dem Vorsitz von Hamburg eingerichtet worden, die auch selbstverständlich zum Beispiel Vertreter der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Kassen hinzugezogen hat. Diese Arbeitsgruppe wird voraussichtlich im Oktober zu einem Ergebnis kommen.
Wenn ich das aus meiner Sicht zusammenfassen darf, dann hat diese Studie, die Hauptstudie, auf die ich mich vorhin bezogen habe, gezeigt, dass die geplante Substitution durch Diamorphin eine durchaus weiterführende gesundheitliche Hilfe für diesen sehr beschränkten Personenkreis sein kann. Klar ist, wenn so etwas eingesetzt werden soll, dass es mit Zielen verbunden ist. Erstes Ziel einer solchen Behandlung muss natürlich die Stabilisierung der chronisch kranken Menschen sein, um sie dann in eine drogenfreie Therapie überzuleiten. Das soll also kein Open-EndProgramm sein, sondern es muss das klare Ziel sein und bleibt natürlich das oberste Ziel, die Menschen langfristig von Drogen zu befreien. Das ist das aller oberste Ziel, da sind wir uns, glaube ich, dann auch alle wieder einig.
Wie geht es jetzt weiter? Die Bundesregierung mit der Arbeitsgruppe arbeitet an einem Gesetzentwurf, den müssen wir uns dann natürlich sehr genau an
sehen, das ist klar. Da ist dann auch die Frage der Finanzierung zum Beispiel zu stellen. Ich kann mich sehr gut in dieser Phase der niedersächsischen Landesregierung anschließen, die ja wohl gesagt hat, dass sie diesen Prozess des Gesetzgebungsverfahrens, der erfolgen muss, weil das Modellprojekt ja jetzt Ende des Jahres endet, konstruktiv begleiten wird. – Danke schön!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD Kenntnis.
Sehr geehrte Frau Senatorin, es ist eine Große Anfrage. Sie verzichten wieder darauf, das mündlich vorzutragen, so dass wir gleich in die Aussprache eintreten können.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Palliativversorgung bedeutet die umfassende professionelle ärztliche und pflegerische Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden. Dazu gehört auch die psychische, soziale und seelsorgerische Unterstützung von Patienten und ihren Angehörigen. Hauptziel ist es, Leiden zu lindern, das heißt, die bestmögliche Lebensqualität der Patienten sicherzustellen.
Eine optimale Versorgung zeichnet sich durch die Zusammenarbeit vieler Berufs- und Personengruppen aus, es ist also eine interdisziplinäre Zusammenarbeit notwendig. Die Leistungen werden in erster Linie von den Haus- und Fachärzten, ambulanten Pflegediensten, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen erbracht. Sie stellen die Basisversorgung sicher. Darüber hinaus gibt es auch Spezialleistungen, die sich in den letzten Jahren im Rahmen der Pallia
tivversorgung gebildet haben, die Pflegedienste, die ambulante Begleitung durch Hospizdienste und Ähnliches.
Ziel unserer Anfrage ist es festzustellen, wie die derzeitige Angebotsstruktur ist und wie sie optimal vernetzt werden kann, um ein flächendeckendes Angebot einer qualitativ und quantitativ ausreichenden Palliativversorgung sicherzustellen. Aus der Antwort des Senats wird deutlich, dass Bremen quantitativ bis auf Bremerhaven im Vergleich zu anderen Ländern sehr gut aufgestellt ist, Bremerhaven liegt aber auch noch im Mittelfeld, was ja insgesamt sehr erfreulich ist, aber ein Versorgungsnetz muss noch aufgebaut werden und konsequent weiterentwickelt werden. Die Versorgungsqualität wird über Aus- und Fortbildung Haupt- und Ehrenamtliche immer weiterentwickelt werden müssen.
Darüber hinaus freuen wir uns über einen neuen Gesetzentwurf, der vorsieht, dass Patienten in Zukunft auch einen individuellen Rechtsanspruch auf Palliativversorgung erhalten, was bisher in Deutschland noch nicht der Fall ist. Der Gesetzentwurf greift auch auf, dass bestehende Strukturen auf eine neue Basis gestellt werden, das heißt, es wird erkannt, dass die unterschiedlichen Berufsgruppen zusammengeführt werden müssen.
Ich möchte auch an dieser Stelle erwähnen, dass die Hospiz-Bewegung und der Hospiz-Gedanke wesentlich von ehrenamtlichem Engagement getragen wird. Sie bieten eine psychosoziale sehr individuelle Unterstützung, um Kranken das Sterben zu Hause zu ermöglichen und auch die Angehörigen zu entlasten. Diese wichtige Arbeit, diese Beteiligung von Menschen, die ich immer wieder sehr bewundere, muss auch natürlich in diesem Konzept integriert sein. Es gibt ja selten genug, meine Damen und Herren, die Gelegenheit, sich für diesen Einsatz zu bedanken. Vielen Dank, herzlichen Dank! Ohne diese ehrenamtliche Beteiligung wäre die Versorgung dieser Patientengruppe nicht möglich.
Der Anspruch der Patienten auf Palliativversorgung wird also in Zukunft festgeschrieben. Das heißt auch, dass die Kassen zahlen werden. Es wird eine finanzielle Absicherung geben, auch eine sehr positive Entwicklung. Da wir derzeit eine Vielzahl an verschiedenen Einrichtungen für die Palliativversorgung in Bremen haben, bekommt der Patient im Prinzip allerlei Teilleistungen verschiedener Akteure, die notwendigerweise koordiniert werden müssen, um eine optimale Versorgung sicherzustellen. Wichtig ist uns, dass die Patienten eine individuelle Lösung erhalten.
Mit der Antwort des Senats habe ich im Vorfeld einige Gespräche zum Inhalt führen können und einige Anregungen unsererseits auch deutlich machen können. Wir brauchen ein abgestuftes Versorgungs
system, eine Verbindung zwischen Basis- und Spezialversorgung, und wir möchten jeden Bruch an den Schnittstellen zwischen Ärzten, ambulant, stationär und Pflegeheimen vermeiden. Wir setzen uns ein für eine neutrale Koordinationsstelle, allerdings anders, als hier vom Senat bisher angedacht, möchten wir diese Koordinationsstelle nicht an einem Krankenhaus, wie hier geschrieben am Klinikum Links der Weser, angesiedelt wissen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Organisation möglichst an neutraler Stelle vorgenommen wird. Sie sollte unseres Erachtens nicht aus einem Krankenhaus heraus organisiert werden. Wir möchten sicherstellen, dass Tumorpatienten beispielsweise auch aus dem Klinikum Mitte sowie Patienten der ambulanten Vertragsärzte sehr nah von dieser Struktur profitieren wie auch die Hospiz-Dienste zur ambulanten Versorgung gehören und sehr nah eingebunden sein müssen.
Um hier zu einer optimalen Lösung zu gelangen, ist wohl weniger die Anzahl der Möglichkeiten das Problem, sondern es ist die Herausforderung zu bestehen, das sinnvoll zu vernetzen. Wir stellen uns vor, dass ein Rahmenkonzept entsteht, in dem wir alle Versorgungsstrukturen berücksichtigen, und eine Koordinationsstelle oder einen Stützpunkt, oder wie man es auch immer nennen mag, beispielsweise bei der unabhängigen Patientenstelle anzusiedeln mit einem Leistungsangebot wie einer 24-Stunden-Hotline, Beratung, Koordination von Basis- und Spezialversorgung, wohnortnahe ambulante Versorgung, an der Fachärztinnen und Fachärzte mit besonderer palliativmedizinischer Qualifikation teilnehmen werden, Pflegedienste, die eine 24-Stunden-Bereitschaft garantieren, qualifiziert sind, Hospiz-Dienste mit ambulanter Betreuung sowie auch die Hospize, die stationäre Betreuung und Begleitung anbieten, sowie selbstverständlich die stationäre Versorgung im Krankenhaus und vor allem der ständige Austausch untereinander. Dabei muss das Ziel sein ambulant vor stationär, denn die Mehrheit der Menschen wünscht, zu Hause sterben zu können.
Im Übrigen denken wir, dass diese Koordinationsstelle auch nicht mit einer Arztstelle ausgestattet werden muss. Das Anforderungsprofil für diese Stelle muss kein medizinisches sein. Wir möchten, dass alle Patienten im Land von der Weiterentwicklung der Palliativversorgung profitieren. Wir möchten, dass alle einen Zugang zu einer neutralen Beratung bekommen, damit sie ein individuelles Angebot erhalten.
Wir sind in einer komfortablen Situation, in einer sehr viel komfortableren als Flächenländer, das muss man schon feststellen. Wir haben die Chance, es optimal zu lösen. Wir wären dankbar für die Zusammenführung, den Austausch vieler Beteiligter, so auch der Vertragsärzte, um einer optimalen Versorgung näherzukommen. Die Bereitschaft habe ich Vorfeld bereits aus dem Ressort vernommen, vielen Dank an Herrn Götze, der das hier verfasst hat, der sehr koo
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jährlich sterben in Deutschland über 800 000 Menschen, 50 Prozent davon im Krankenhaus, aber das widerspricht eigentlich dem Wunsch der Menschen, sie würden lieber zu Hause einschlafen. Von daher sind die Palliativmedizin und die Hospiz-Bewegung wichtige Faktoren, um diese Wünsche zu erfüllen. Palliativmedizin ist ganz neu, Frau Dr. Mohr-Lüllmann hat es gerade gesagt. Wir in Bremen sind bundesweit Spitzenreiter, was diese Versorgung anbetrifft. Wir haben als SPD-Fraktion auch den Wunsch, dass der ambulante Teil noch stärker ausgebaut, integriert und vernetzt wird. Wo die Koordinierungsstelle angedockt wird, das wird man im weiteren Verfahren diskutieren müssen. Ich will auf jeden Fall die beste Lösung für die Patienten, und darum werden wir ringen und sachlich sprechen.
Palliativmedizin ist auf Beschwerdelinderung bei unheilbaren Erkrankungen angelegt. Sie hat auch das Ziel, dass die Patienten und ihre Angehörigen auf eine Rückkehr in ihre eigenen vier Wände vorbereitet werden. Wie gesagt, das ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und hat einen ganzheitlichen Ansatz. Die Hospiz-Bewegung entstand vor 20 Jahren, das war eine Bürgerbewegung, sie setzt mehr auf Ehrenamtlichkeit. Hier gibt es mehr die Form der Begleitung. Ich finde, es ist ganz gut, dass man das mehr trennt, damit die Ehrenamtlichkeit wieder mehr zum Tragen kommt.
Was die Leistungen anbetrifft, gibt es immer noch keinen Anspruch bei der Palliativversorgung, wer nach dem SGB bezahlt. Aber ich erwarte jetzt eine Lösung. Auf Bundesebene wird ein Gesetz vorbereitet, dass eben Palliativmedizin auch bezahlt wird. Was bisher ein Problem war, was ich immer gesehen habe, sind die Fallpauschalen, ob die es auch abdecken. Das ist dankenswerterweise in der Anfrage beantwortet worden, dass wir hier in Bremen kein Problem haben.
Allerdings muss noch klarer dargestellt werden, wie die psychosoziale Betreuung finanziert wird. Auch die Schnittstelle zwischen Pflegestelle und Krankenversicherung muss mit so einem Gesetzentwurf endlich überwunden werden, damit die Menschen Sicherheit haben. Zukünftig ist geplant, dass dies von den Krankenkassen finanziert werden soll, das finde ich wichtig. Es sind zwar Mehrkosten, aber man muss bedenken, die meisten Menschen verursachen auch die höchsten Kosten am Ende ihres Lebens im Krankenhaus. Wenn man das ambulant mit ärztlicher Versorgung verknüpft, dann gibt es dadurch natürlich auch entlastende Effekte.
Hier im Land Bremen haben wir zwei Palliativabteilungen, eine am Krankenhaus Links der Weser und eine am St. Joseph-Stift in Bremerhaven.