Haushaltshaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2006 und 2007
Bericht und Antrag des staatlichen Haushaltsund Finanzausschusses vom 12. Juni 2006 (Drucksache 16/1048)
Meine Damen und Herren, die Haushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen für die Jahre 2006 und 2007, Drucksache 16/910, wurden in der 56. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 23. Februar 2006 in erster Lesung beschlossen.
Die Bürgerschaft (Landtag) hat die Haushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen für die Jahre 2006 und 2007, die Haushaltspläne für die Jahre 2006 und 2007, die Produktgruppenhaushalte für die Jahre 2006 und 2007, die Stellenpläne für die Jahre 2006 und 2007, die produktgruppenorientierten Stellenpläne für die Jahre 2006 und 2007, die Mitteilungen des Senats, Drucksachen 16/943, 16/966 und 16/1004, zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, sowie die Ausschüsse, deren Aufgabenbereiche betroffen waren, und zwar den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau und den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit, überwiesen. Außerdem hat die Mitteilung des Senats mit der Drucksachen-Nummer 16/1017 Eingang in die Beratungen des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses gefunden.
Der staatliche Haushalts- und Finanzausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 16/1048 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Ich weise darauf hin, dass im Rahmen der jetzt folgenden Aussprache auch die Änderungsanträge und Anträge und der Stadthaushalt sowie das Ortsgesetz zur Änderung des Zweitwohnungsteuergesetzes besprochen werden sollen, da eine gesonderte Aussprache darüber nicht stattfindet.
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Als Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses hat der Ausschuss mir, wie üblich, die Aufgabe der Berichterstatterin für die Haushaltsberatungen zu den Haushalten Land und Stadt 2006/2007 übertragen. Wie ebenfalls seit Jahren üblich, findet die Beratung der Haushalte des Landes und der Stadtgemeinde Bremen gemeinsam hier im Landtag statt. Die Beschlussfassung über die Stadthaushalte werden wir in der Stadtbürgerschaft am morgigen Nachmittag vornehmen.
Die Haushaltsberatungen waren von der Schwierigkeit geprägt, bei drei nachgereichten umfänglichen Änderungen des ursprünglichen Haushaltsentwurfs und vielen Auslagerungen aus dem Haushalt, bei Finanzierungen über Grund- und Anschlussinvestitionsprogramm den Überblick zu behalten. Auch der Produktgruppenhaushalt löst nicht in erwartetem Maße dieses Problem. Den Überblick über die Finanzierung der gesamten Staatstätigkeit zu gewinnen und hierfür geeignete Instrumente zu etablieren, verbesserte geeignete Instrumente, muss unsere Aufgabe für die Zukunft bleiben.
Die Zusammenarbeit im Ausschuss in dem gemeinsamen Bemühen um den Überblick und ein gutes Ergebnis war korrekt und fair, auch im Umgang mit der Opposition. Meinen Kolleginnen und Kollegen dort möchte ich dafür danken.
Trotzdem dürfen die Schwierigkeiten nicht verschwiegen werden. Ich erwähne nur, dass wir erst jetzt einen Haushalt für 2006 verabschieden und dass dieser Haushalt bei weitem und schon wieder – wir erinnern uns an die Debatte zum ersten Nachtragshaushalt im letzten Jahr – und erheblich die Kreditbeschaffungsgrenze des Artikels 131 a der Landesverfassung überschreitet, Bremen also immer noch viel mehr Geld ausgibt, sicherlich zu einem guten Teil auch ausgeben muss, als es einnimmt.
In Zahlen: Im Haushalt für 2006 werden 3,779 Milliarden Euro an Einnahmen und Ausgaben veranschlagt, und es kommt zu einer Kreditaufnahme zur Deckung der Ausgaben in einer Größenordnung von 1,4 Milliarden Euro, und dafür wird eine Ermächtigung ausgesprochen. Für 2007 sind es 3,8 Milliarden
Euro Einnahmen und Ausgaben und 1,5 Milliarden Euro Kreditermächtigung. Die Deckungsquote der Ausgaben durch eigene Einnahmen ist sehr niedrig, heute und in die Zukunft geblickt viel zu niedrig. Die Kreditaufnahmen, die jedes Jahr notwendig sind, führen zu immer weiter steigenden Zinsen. Dies begründet die extreme Haushaltsnotlage Bremens, denn es macht eine nachhaltige Finanzpolitik mit Blick auf zukünftige Generationen unmöglich.
Bremen ist weiterhin in einer extremen Haushaltsnotlage und auf Hilfe der anderen Länder und des Bundes angewiesen. Niemand hier im Hause zweifelt daran, auch nach Jahren der Sanierung und der Verwendung von 8,5 Milliarden Euro Sanierungshilfen des Bundes nicht.
Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, nunmehr eingereicht, setzt uns, unser gesamtes Haushalts- und Finanzgebaren und vor allem auch die heute zu verabschiedenden Haushalte für 2006 und 2007 unter genaue Beobachtung des Bundes und der anderen, der zahlenden Länder im Länderfinanzausgleich, denn eine der Säulen, auf denen die Klage aufgebaut ist und mit der sie steht oder fällt, sind die Eigenanstrengungen Bremens.
Eigenanstrengungen müssen in diesem Fall, darüber herrscht Konsens, vor allem „Eigenbeschränkungen“ sein. Wir geben mehr aus, als wir einnehmen, nehmen Kredite auf für konsumtive Ausgaben und finanzieren jeden Euro unserer erheblichen Investitionen auf Kredit.
Bremen hat den Finanzrahmen 2005 bis 2009 als Grundlage künftiger „Eigenbeschränkungen“ in die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingeführt. Das bedeutet: In den Primärausgaben, also den konsumtiven und investiven Ausgaben ohne die Zinsen, müssen wir ab 2008 das Ausgabenniveau Hamburgs und Berlins unterschreiten und ab dem Jahre 2009 diese Ausgaben mit unseren Einnahmen finanzieren. Dies beides gilt unabhängig von möglichen Zahlungen an Bremen infolge unserer Klage.
Gelingt es uns, durch die Klage weitere Sanierungshilfen zu erstreiten, sehen die weiteren Zielvorstellungen vor, spätestens 2012 einen verfassungskonformen Haushalt vorzulegen. Bei diesem sollen alle konsumtiven Ausgaben, also auch die dann noch verbliebenen Zinsen – wir erhoffen uns ja eine Teilentschuldung mit dann niedrigeren Zinslasten –, mit eigenen Einnahmen finanziert werden. Ein ausgeglichener Haushalt, in dem alle konsumtiven und investiven Ausgaben ohne Kredite durch eigene Einnahmen finanziert werden, ist zurzeit kein realistisches Ziel.
Ein nachhaltiger Haushalt, bei dem immerhin die Verschuldung auf tragbarem Niveau dauerhaft konstant gehalten wird, muss aber ein Ziel sein, um künftige Generationen nicht weiter mit unseren Ausgaben und Schulden zu belasten. Erreichbar ist es aus gegenwärtiger Sicht nur mit Eigenbeschränkungen
und der Hilfe des Bundesverfassungsgerichts. Dass sie kommt, hoffen wir. Der Haushalts- und Finanzausschuss unterstützt den Senat nachdrücklich auf dem mit der Klage eingeschlagenen Weg und teilt seine Ansicht zu den Voraussetzungen, die Bremen einhalten muss, um in Karlsruhe erfolgreich zu sein.
Gestatten Sie mir, bevor ich zum Gang der Beratungen komme, noch ein paar weitere Bemerkungen vorweg! Schon im September des letzten Jahres hatten wir einen Terminplan für die Haushaltsberatungen auf der Tagesordnung des Haushalts- und Finanzausschusses, der auch schon eine zweite Lesung erst in diesem Jahr vorsah. Eigentlich sollte ein Haushalt für das Folgejahr vor Jahresbeginn verabschiedet sein, so jedenfalls unmissverständlich Artikel 131 der Landesverfassung. Das Verfahren verzögerte sich in der Folge aber immer noch weiter, so dass sogar die erste Lesung erst in diesem Jahr stattfinden konnte. Ein geregeltes parlamentarisches Verfahren zur Haushaltsaufstellung ist vor diesem Hintergrund schwierig. Auch an die Verlässlichkeit nach außen ist zu denken. Die Zahlungsempfänger der Haushaltsmittel benötigen Planbarkeit. Ich nenne hier beispielhaft nur die WiN-Mittel.
Der Haushaltsentwurf des Senats war auch im Februar keineswegs fertig. Kurzfristig beschloss der Senat eine Kürzung der Investitionsausgaben für dieses und nächstes Jahr um je 30 Millionen Euro und, um die Effekte der haushaltslosen Zeit nicht verpuffen zu lassen, auch eine konsumtive Kürzung um zehn Millionen Euro für das Jahr 2006. Der Ausschuss begrüßt dies, aber die Ergebnisse dieses Beschlusses mussten zweimal nachgereicht werden, und dies, obwohl schon der erste Entwurf erst im Februar 2006 und damit für den Haushalt 2006 viel zu spät kam. Weitere Änderungen erreichten dieses Haus am 9. Mai.
Dann noch das Thema Grundinvestitionsprogramm und Anschlussinvestitionsprogramm! Eine Übersicht über die bereits begonnenen und weiteren geplanten Investitionen und vor allem über die aus den einzelnen Projekten entstehenden Vorbelastungen zukünftiger Haushalte muss dem Ausschuss bekannt sein. Wie soll ein Haushalt solide beraten werden, wenn man nicht weiß, wie viel Mittel für die Zukunft noch verfügbar sind? Dennoch erhielt der Ausschuss eine verbesserte Übersicht, eine aktualisierte, die immer wieder angefordert wurde, erst am 9. Juni.
Es sei hier auch noch die globale Minderausgabe im Anschlussinvestitionsprogramm von knapp 33 Millionen Euro im Jahr 2006 und knapp 16 Millionen Euro im Jahr 2007 erwähnt, die noch nicht aufgelöst werden konnte. Hier steht noch Arbeit für die beteiligten Ressorts aus. Sachgerechte Beratungen erleichtert diese Vorgehensweise nicht.
Nun zum Gang der Beratungen im Einzelnen! Der Senat hat der Bürgerschaft mit Mitteilung vom 6. Februar 2006 seine Haushaltsentwürfe für die Haushaltsjahre 2006 und 2007, bestehend aus dem Pro
duktgruppenplan, den Haushaltsgesetzen, den Haushaltsplänen, Stellenplänen und einer Darlegung der Erforderlichkeit von Ausgaben nach Artikel 131 a Landesverfassung zugeleitet. Die Bürgerschaft hat diese am 23. Februar 2006 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat seine Beratungen am 24. Februar 2006 eröffnet und sie nach insgesamt vier Sitzungen am 9. Juni 2006 abgeschlossen. Eine weitere Sitzung zum Thema Sonderzahlungen an Beamte folgte noch gestern.
Der Senat hat der Bürgerschaft nach der ersten Lesung mit weiteren ergänzenden Mitteilungen vom 28. Februar und 21. März 2006 Änderungen für die Haushalte von Land und Stadtgemeinde vorgelegt. Hierdurch sollten unter anderem die bereits erwähnten, vom Senat beschlossenen Kürzungen der investiven und konsumtiven Ausgaben in den Haushaltsentwurf des Senats eingebracht werden. Eine dritte und letzte umfängliche Änderung ging dem Landtag in seiner Sitzung am 9. Mai 2006 zu. Auch diese drei jeweils die Haushalte Land und Stadt ergänzenden Mitteilungen des Senats wurden durch die Bürgerschaft an den Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, überwiesen.
Über diese Mitteilungen hinaus sind auch die Mitteilungen des Senats vom 16. Mai 2006 in den Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses beraten worden, obwohl insoweit eine Überweisung an den Ausschuss nicht mehr erfolgen konnte. In dieser Mitteilung stellt der Senat auf Aufforderung des Ausschusses die missverständliche Bedeutung seiner Mitteilung vom 9. Mai 2006 klar.
Zur Vorbereitung seiner Beratungen der einzelnen Haushalte beauftragte der Ausschuss die für die jeweiligen Produktpläne zu Beginn der Wahlperiode benannten Berichterstatter. Sie führten Gespräche mit den Vorsitzenden der Parlamentsausschüsse, mit den Sprecherinnen und Sprechern der Fachdeputationen, mit allen Fachressorts sowie mit dem Senator für Finanzen. Die Berichte der Berichterstatter wurden in die Einzelberatungen der Haushalte mit den Ressortvertretern diskutiert und einbezogen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich auch mit den von den Fraktionen der SPD, der CDU und Bündnis 90/Die Grünen sowie von Herrn Wedler, FDP, eingebrachten Änderungsanträgen befasst. Die Bürgerschaft hatte ihr Einverständnis dazu erklärt, dass die bei der Verwaltung der Bürgerschaft noch eingehenden Anträge und Änderungsanträge zu den Haushalten 2006 und 2007 unmittelbar an den Haushaltsund Finanzausschuss zur Beratung und Berichterstattung weitergeleitet werden.
Die Fraktionen der SPD und der CDU haben für die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss Änderungsanträge für die Haushalte der Bürgerschaft, des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend
Einen umfassenden Antrag „Haushalte 2006/2007“ hat auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt. Herr Wedler hat einen Änderungsantrag zum Haushalt des Senators für Justiz und Verfassung, Bereich Datenschutz, eingebracht.
Den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen wurde teils bei Enthaltung und teils gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sowie gegen die Stimme von Herrn Wedler von den Koalitionsfraktionen im Ausschuss zugestimmt. Der Änderungsantrag der Grünen wurde von der Koalition abgelehnt. Herr Wedler stimmte den Ziffern I bis IV zu und hat sich bei Ziffer V enthalten. Der Änderungsantrag von Herrn Wedler wurde ebenfalls von der Koalition abgelehnt, die Grünen haben sich enthalten.
Im Einzelnen können Sie den Gegenstand der Änderungsanträge den Drucksachen und den Anlagen zu den schriftlichen Berichten des Ausschusses zu Land und zu Stadt entnehmen. Nur soweit: Die Änderungsanträge der Koalition führen zu erhöhten Ausgaben, für 2006 aber zu keiner Erhöhung der Kreditaufnahme. Für 2007 führen sie sogar zu einer Entlastung von gut 1,5 Millionen Euro, eine Folge vor allem der Erhöhung der Vergnügungssteuer.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat zudem den Finanzrahmen der Freien Hansestadt Bremen 2005 bis 2009 kontrovers beraten. Der mittelfristige Finanzrahmen war der Bürgerschaft bereits in der Mitteilung vom 6. Februar 2006, mit der die Haushaltsentwürfe eingebracht wurden, angekündigt worden und sollte die Gesichtspunkte berücksichtigen, die sich aus der Entwicklung einer Strategie für die Bewältigung der Haushaltsnotlage ergeben. Nach Paragraph 50 Haushaltsgrundsätzegesetz hätte der Finanzplan allerdings spätestens mit dem Entwurf der Haushalte vorliegen müssen. Der Ausschuss kann aber nachvollziehen, dass der Zusammenhang mit der zu dieser Zeit vorzubereitenden Klage durchaus gegeben war, geht aber demnach davon aus, dass dies eine einmalige Ausnahme war. Die Kontroverse im Haushaltsausschuss bestand daher auch mehr in einer Auseinandersetzung um die Frage, ob der Finanzrahmen 2005 bis 2009 den Anforderungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes genügt.
Bei der Gelegenheit noch eine Einzelheit aus den vielen Änderungen, die der Senat an seinem Haushaltsentwurf vorgenommen hat! Im Haushaltsgesetz soll es jetzt heißen: „Im Haushaltsvollzug ist sicherzustellen, dass, erstens, die in den Haushaltsgesetzen des Landes, der Stadtgemeinde Bremen und der Stadt Bremerhaven enthaltenen Kreditermächtigungen nicht überschritten werden sowie, zweitens, die in der Finanzplanung vorgegebenen Ziele für den Stadtstaat eingehalten werden.“
Der Finanzrahmen 2005 bis 2009, der auch Grundlage der Eigenanstrengungen Bremens in der Klageschrift vor dem Bundesverfassungsgericht ist, erhält danach zumindest eine haushaltsgesetzliche Verbindlichkeit. Droht die Überschreitung, müssen Bewirtschaftungsmaßnahmen folgen.
Die Haushaltsanschläge gehen zurzeit von einer Streichung des Weihnachtsgeldes für Beamte oberhalb der Besoldungsstufe A 8 aus. Ein Gesetz dazu gibt es nicht. Der Senat konnte sich darauf vor dem Hintergrund der Tarifeinigung für die Angestellten nicht einigen, obwohl er selbst in seinen Haushaltsentwürfen die niedrigeren Ansätze vorgesehen hat und die Koalition diese heute beschließen will.
Diese Haushaltsanschläge können nur eingehalten werden, wenn die bisher nicht vorgelegten Einschnitte beim Weihnachtsgeld für Beamte verwirklicht oder Einsparungen an anderer Stelle vorgenommen werden. Es geht dabei um einen Betrag von 35 Millionen Euro allein für das Jahr 2006, für das eine Deckung im Vollzug durch den Senator für Finanzen derzeit noch nicht gesehen wird.
Nun zu den Berichten der übrigen parlamentarischen Ausschüsse! Eine Überweisung der Mitteilungen des Senats vom 6. und 28. Februar, 21. März und 9. Mai 2006 erfolgte auch an die übrigen parlamentarischen Ausschüsse mit Ausnahme des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, also an den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau sowie den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit.
Die Ausschüsse wurden gebeten, über ihre jeweiligen Haushaltsbereiche dem Haushalts- und Finanzausschuss zu berichten, und haben zum Haushaltsentwurf sowie zu den ergänzenden Mitteilungen des Senats Stellung genommen, soweit ihr jeweiliges Aufgabengebiet betroffen war. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die ihm schriftlich übermittelten Stellungnahmen und Berichte der Ausschüsse zur Kenntnis genommen und in seine Beratungen einbezogen. Die Stellungnahmen sind in den schriftlichen Bericht aufgenommen worden. Ich darf auch insofern darauf verweisen.