Protocol of the Session on May 10, 2006

Dem Senat ist nicht bekannt, dass Schulleitungen in Bremen oder Bremerhaven die Aufnahme von Kindern verweigert haben, obwohl sie hinsichtlich der sprachlichen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten den Anforderungen für den Unterricht und das übrige Schulleben entsprochen haben. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr, Herr Wedler!

Mit welchen Mitteln wirkt der Senat darauf hin, dass das durchschnittliche Einschulungsalter weiter abgesenkt wird?

Bitte, Herr Senator!

Wir informieren die Elternschaft, und wir haben ja durch die gesetzlichen Regelungen bewirkt, dass sich das Einschulungsalter im Land Bre

men um zwei Monate nach vorn verlegt hat. Ich finde, das ist kein gewaltiger Erfolg, aber es ist ein Erfolg unserer Bildungspolitik. Insofern sehe ich es nicht als notwendig an, noch weitere Maßnahmen zu bewirken, denn wir haben es ja flexibilisiert. Wir haben gesagt, wir wollen die Kinder aufnehmen, wie sie kommen, wie sie sich entwickelt haben, und die Kinder sind in ihren Voraussetzungen völlig unterschiedlich. Ich finde, es ist ein ordentlicher Erfolg unserer Bildungspolitik.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wenn Sie auf die Elternarbeit abheben, wie werden denn die Eltern über solche Möglichkeiten einer frühestmöglichen Einschulung informiert? Gibt es da Hinweise, Flugzettel, Anschreiben der Eltern, oder wie machen Sie das?

Bitte, Herr Senator!

Das ganz normale Verfahren ist, dass die Eltern angeschrieben werden, wenn Ihre Kinder das entsprechende Alter erreicht haben. Da Sie gestern nicht bei der Debatte anwesend waren, darf ich Ihnen davon berichten, dass wir in der Stadtbürgerschaft beraten haben, wie die Kooperation zwischen dem Elementarbereich und dem Primarbereich funktioniert. Eltern werden in den Kindergärten auf diese Möglichkeiten angesprochen, wenn wir in den Kindergärten erleben, dass Kinder sich ganz prächtig entwickeln und im Prinzip schon so weit sind, dass wir sie in die Schulen aufnehmen können. Das passiert ja immer wieder. Dann können wir auch bereits fünfjährige Kinder aufnehmen, und dort, wo es eben inhaltliche Gründe dafür gibt, noch ein Jahr zu warten, informieren wir auch die Eltern, sowohl im Kindergarten, im Elementarbereich, als auch dann bei der Aufnahme in die Grundschule, also insgesamt eine Flexibilisierung, aber mit dem erreichten Ziel, das Einschulungsalter nach vorn zu verlegen.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Wedler!

Sie sprachen eben davon, dass sich das Einschulungsalter reduziert hat, und haben auch von den Sprachstandserhebungen gesprochen. Wenn Sie das nun herunterziehen, bewirkt das natürlich in der Konsequenz, dass Sie dann schon bei Fünfjährigen solche Tests und solche Erhebungen machen müssen. Wie wird also sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler bei der Einschulung eine altersgemäße Sprachkompetenz aufweisen?

Bitte, Herr Senator!

Zunächst darf ich Ihnen sagen, dass unser Bemühen dahin geht, die Sprachstandserhebung nicht erst mit dem fünften Lebensjahr durchzuführen, sondern erheblich früher. Ich darf Frau Senatorin Röpke von gestern zitieren, die gesagt hat, unser Ziel ist es, eigentlich schon bei Dreijährigen mit Spracherhebungen zu beginnen und dann die Fördermaßnahmen deutlich zu intensivieren. Das halte ich für ein ganz wichtiges Projekt, einen ganz wichtigen Bereich. Ich sage Ihnen aber auch deutlich, was gestern auch die Kollegin Röpke gesagt hat, das ist auch mit sehr viel zusätzlichem Aufwand, also finanziellem Aufwand, verbunden, und Sie wissen, wie es darum bestellt ist.

Meine Zielsetzung deckt sich aber völlig mit der der Kollegin Röpke, dass wir so früh wie möglich überprüfen müssen, wie die Kinder zu uns kommen, wie sie sprachlich entwickelt sind, weil letztendlich die Sprache ein ganz wesentlicher Schlüssel für den Erfolg ist. Je früher wir dort fördern, desto besser ist es für die Entwicklung der Kinder.

Zusatzfrage? – Bitte sehr, Frau Schmidtke!

Herr Senator, stimmen Sie mir zu, dass Schulfähigkeit nicht ausschließlich zu begrenzen ist auf die kognitive Reife, sondern dass deutlich mehr Kompetenzen dazugehören, um ein Kind einzuschulen?

Bitte, Herr Senator!

Selbstverständlich, da stimme ich Ihnen inhaltlich voll zu! Wir haben uns eben im Wesentlichen auf den sprachlichen Bereich konzentriert, aber selbstverständlich gehören auch andere Bereiche inhaltlich mit dazu, zum Beispiel, wie sich das Kind im sozialen Kontext entwickelt, es in der Lage ist, sich am Schulvormittag halbwegs vernünftig konzentriert am Unterricht zu beteiligen, oder ob es da erhebliche Defizite gibt.

In anderen Bereichen wie in der Kreativität oder wie sie sich einbringen gibt es auch andere Voraussetzungen, aber Lehrerinnen und Lehrer – das ist vielleicht ganz normal – achten natürlich auch im Wesentlichen auf den kognitiven Bereich. Die Hirnforschung hat ja belegt, dass die Synapsenbildung mit dem zehnten Lebensjahr abgeschlossen ist. Insofern war auch die Frage des Abgeordneten Wedler begründet, was der Senat tut, um die Einschulung etwas vorzuziehen. Ich denke, da sind wir auf einem richtigen Weg, aber um es abschließend zu sagen: Es ist nicht nur der kognitive Bereich, sondern es sind die anderen Bereiche genauso wichtig für eine erfolgreiche Einschulung unserer Kinder.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, stimmen Sie mir auch zu, dass überhaupt kein Grund zur Panik vorliegen kann, also Ängste dahin gehend, dass Eltern glauben, sie versäumen jetzt etwas – ich sage es bildlich –, weil sich bei ihrem Kind ein Fenster geschlossen hätte, sondern dass sich auch der Kindergarten mit für Bildung zuständig fühlt? Gerade nach den Reformen, die wir hier in Bremen eingeläutet haben, denke ich, gehen Sie sicherlich konform mit mir, dass wir hier gar keine Ängste haben müssen, sondern uns auf einem absolut guten Weg befinden.

Bitte, Herr Senator!

Es ist völlig richtig, es gehört zum Prinzip von Fenstern, dass man sie öffnen und schließen kann, und das immer wieder erneut. Das ist, glaube ich, auch in dieser Frage ziemlich deutlich geworden, wenn Sie es noch einmal genau nachlesen, dass wir Lernfenster individuell öffnen und schließen, und das kann logischerweise auch im Rahmen der Grundschularbeit passieren, wenn das im Kindergarten nicht erfolgreich gewesen ist. Es gibt überhaupt keinen Anlass, hier Panik zu verbreiten, wenn das Kind nicht früh genug eingeschult wird. Es gibt genügend Beispiele, wo auch Spätstarter anschließend wunderbaren schulischen und beruflichen Erfolg gehabt haben.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, stimmen Sie mit mir überein, dass es jetzt in Bremen so ist, es hängt von der individuellen Situation des jeweiligen Kindes ab, ob es nach entsprechender Untersuchung dann auch für schulreif erklärt wird und die Eltern dann auch die Möglichkeit haben – Sie sagten es schon –, ein Kind ab fünf Jahren einschulen zu lassen?

Bitte, Herr Senator!

Das ist richtig! Für die ganz frühe Einschulung wird so verfahren, bei den Karenzkindern folgen wir dem Wunsch der Eltern.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, stimmen Sie auch mit mir überein, dass wir damit die weitestmöglichen Gegebenheiten für Eltern geschaffen haben, ihr Kind auch im bundesweiten Vergleich so früh wie möglich einschulen zu lassen und dass die Sorgen des Abgeordneten Wedler somit unbegründet sind?

Bitte, Herr Senator!

Da stimme ich Ihnen zu!

(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Vielen Dank!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die elfte und damit letzte Anfrage der Fragestunde trägt die Überschrift „Einsatz der Kontaktpolizei, KOP, für bestimmungsgemäße Aufgaben“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Kleen, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Kleen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie beurteilt der Senat den Stand der Umsetzung des Konzepts zum Einsatz von Kontaktpolizeibeamten, KOP, im Rahmen der Polizeistrukturreform in den Polizeirevieren in Bremen?

Zweitens: Mit welchen Anteilen ihrer Arbeitszeit stehen die KOP für ihre originären Aufgaben und für andere Aufgaben zur Verfügung? Dabei hätten wir gern eine Differenzierung nach Revieren.

Drittens: Wie beurteilt der Senat die Auffassung einiger Beiräte, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern in den Stadtteilen, dass der tatsächlich aufgewandte bestimmungsgemäße Einsatz der KOP im Widerspruch zum bei Planung und Beginn der Polizeistrukturreform angekündigten Einsatz der KOP steht und damit der Eindruck entsteht, dass mehr angekündigt als eingehalten worden ist?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. vom Bruch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Senat beurteilt den Stand der Umsetzung der Konzeption zum Einsatz von Kontaktpolizisten im Rahmen der Polizeireform durchweg positiv. Die Kontaktpolizisten sind seit Mitte der neunziger Jahre wesentliche Elemente der bürgernahen Polizeiarbeit und tragen insbesondere im Bereich der Prävention zu einer stadtteilorientierten Vernetzung bei.

Diese positiven Erfahrungen und die durch die Polizeireform vorgenommene Verlagerung von Personalressourcen zu Lasten reaktiver Aufgaben in aktive Tätigkeiten hatte auch wesentlichen Einfluss auf die Erhöhung der Anzahl der Kontaktpolizisten auf 120 Beamte.

Mit der Umsetzung der Neustrukturierung der Hauptaufgabenbereiche in der Polizei Bremen und der umfassenden Umstellung in der Direktion Schutzpolizei wurden alle 120 Funktionsstellen im Bereich der Kontaktpolizisten besetzt.

Zu Frage zwei: Die Kontaktpolizisten nehmen gemäß Reformkonzept neben ihrer originären Tätigkeit auch bis zu 20 Prozent ihrer regelmäßigen Arbeitszeit für die Aufgabe Bürgerservice an den Polizeire

vieren wahr. Diese Aufgabe umfasst neben den Anzeigenaufnahmen auch die Beratung von Bürgern und Bürgerinnen. Diese Tätigkeiten korrespondieren sehr stark mit den Hauptaufgaben eines Kontaktpolizisten, sind aber räumlich an die jeweilige Polizeiwache gebunden.

Darüber hinaus werden die Beamten anlassbezogen, an wenigen Tagen pro Jahr, zur Bewältigung polizeilicher Sonderlagen wie Fußball- und Demonstrationseinsätzen, zur Abarbeitung von freiheitsentziehenden Maßnahmen sowie zur Verkehrslenkung eingesetzt. In wenigen Einzelfällen unterstützen die Kontaktpolizisten die Kräfte des Einsatzdienstes und beteiligen sich meist auf eigenen Wunsch an der Besetzung eines Revierstreifenwagens.

An allen 18 Revieren wird die Vertretung des Revierleiters von einem Kontaktpolizisten wahrgenommen. Diese beschränkt sich aber auf eine reine Abwesenheitsvertretung, die originäre Tätigkeit liegt im Kontaktdienst.

Eine differenzierte Auswertung nach Revierbereichen kann zurzeit nur manuell erfolgen und konnte in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchgeführt werden.

Zu Frage drei: Den angedeuteten Widerspruch zwischen dem geplanten Einsatz und der tatsächlichen Aufgabenwahrnehmung sieht der Senat nicht. Die Umsetzung der Reform im Kontaktdienst gemäß Deputationsbeschluss vom 23. Juni 2004 erfolgte vollständig. Sie umfasst die Erhöhung der Anzahl der Beamten auf 120 sowie die zwanzigprozentige Beteiligung am Revierdienst.