Dies ist aus den Stellenverteilungen durchaus zu ermöglichen, es ist organisatorisch auch gut zu ma––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
chen, und wir sehen es als unbedingt erforderlich an, dass dieses Beratungsangebot dort vorzuhalten ist. Wir hoffen sehr auf Ihre Unterstützung.
Ich lese Ihnen das noch einmal mit Genehmigung der Präsidentin vor, damit Sie das auch ganz genau wissen. Begründung zu Paragraph 2: „Dass bei der Berechnung des Versorgungsschlüssels von der Gesamteinwohnerzahl des Landes Bremen auszugehen ist und ein Beratungsangebot in beiden Stadtgemeinden vorzuhalten ist.“ Das ist sinnvoll, notwendig und richtig. Wir bitten Sie daher um Unterstützung!
Als Erstes lasse ich über den Antrag des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau, Änderung der Einzelbegründung zu Paragraph 2, mit der Drucksachen-Nummer 16/957 abstimmen.
Wer dem Antrag des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt der Änderung der Einzelbegründung zu Paragraph 2 zu.
Jetzt lasse ich über das Gesetz über Schwangerenund Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Drucksache 16/877, in zweiter Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz über Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau Kenntnis.
Ich schließe damit die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) und wünsche allen einen schönen Nachmittag.