Wer den Bemerkungen des Rechtsausschusses mit der Drucksachen-Nummer 16/944 beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem 27. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, von der Stellungnahme des Senats und von dem Bericht des Rechtsausschusses Kenntnis.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Tageseinrichtungs- und Tagespflegegesetzes, Drucksache 16/952, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und der CDU dies als Antrag übernommen haben, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Tageseinrichtungs- und Tagespflegegesetzes, Drucksache 16/952, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Eine Aussprache ist nicht beantragt worden. Wir kommen daher zur Abstimmung. Es ist getrennte Abstimmung beantragt. Ich lasse zuerst über die Petition L 16/124 abstimmen. Wer der Behandlung der Petition L 16/124 in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt der Behandlung der Petition wie vom Ausschuss empfohlen zu. Jetzt lasse ich über die übrigen Petitionen abstimmen. Wer der Behandlung der übrigen Petitionen in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses.
Gesetz über Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen (Schwange- renberatungsgesetz – SchwBerG)
Gesetz über Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen (Schwange- renberatungsgesetz – SchwBerG)
Meine Damen und Herren, das Gesetz über Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen vom 20. Dezember 2005, Drucksache 16/877, hat die Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 54. Sitzung am 26. Januar 2006 in erster Lesung beschlossen und den Gesetzesantrag an den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau überwiesen. Dieser Ausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 16/957 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche hier als Berichterstatterin und nicht als Fraktionsvertreterin.
Wir haben uns im Gleichstellungsausschuss mit dem Gesetz beschäftigt und es beraten. Wir sind auf einen Punkt gestoßen, den wir Ihnen hier auch vorschlagen, um eine kleine Veränderung vorzunehmen.
Pro 40 000 Einwohnerinnen und Einwohner ist eine Beraterin/ein Berater zu finanzieren. Diese Einwohnerzahl ist über das gesamte Land verteilt zu sehen, das heißt nicht kleinräumig Bremen, Bremen-Nord oder Bremerhaven. Das bedeutet, wenn eine Beratungsstelle mit 16 Beraterinnen und Beratern in Bremen positioniert ist, dann ist dieses Versorgungssoll für Bremen erfüllt.
Bei unseren Beratungen haben wir aber festgestellt, dass es Frauen in bestimmten Notsituationen gibt, die durchaus Hilfestellung von uns auch insoweit erhalten müssen, dass ihnen der weite Weg – und das sage ich jetzt ganz bewusst – von Bremerhaven nach Bremen-Stadt in dieser Situation nicht zugemutet werden sollte. Deswegen plädieren wir dafür, in der Begründung des Gesetzes zu Paragraph 2 das dahingehend zu verändern, dass der Senat aufgefordert wird, auch in Bremerhaven eine Beratungsstelle vorzuhalten.