Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Novellierung des Bremischen Naturschutzgesetzes sollen naturschutzrechtliche Weiterentwicklungen auf EU- und Bundesebene in Landesrecht umgesetzt werden. Das neue Bundesnaturschutzgesetz hat die Bundesländer verpflichtet, ihre jeweiligen Naturschutzgesetze anzupassen. Einige Bundesländer haben es bereits umgesetzt, andere befinden sich noch im Verfahren. Eine Orientierung an einem niedersächsischen Entwurf war nicht möglich, da dieser sich noch im Entwicklungsstadium befindet.
Zusammengefasst enthält der Entwurf folgende Kernpunkte: Erstens, die bisher in zwei Stufen vorgesehene Landschaftsplanung erfolgt in der Stadtgemeinde Bremen künftig nur noch einstufig. Somit wird der Vollzugsaufwand durch die Beschränkung auf ein landschaftsplanerisches Verfahren verkürzt. Zweitens: Zukünftig können Eingriffsvorhaben nur versagt werden, wenn es weder ausgleichbar noch ersetzbar ist und die Naturschutzbelange nach Abwägung vorgehen. Die Eingriffsregelung wird damit vollzugs- und investorenfreundlicher gestaltet. An der Stelle sind wir gefordert, genau darauf zu achten, dass der räumliche Bezug zum Eingriffsort bei Ausgleich oder Ersatz auch eingehalten wird.
Für zulässige Eingriffe, die jedoch nicht durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensierbar sind, werden Ersatzzahlungen eingeführt, die für die Verbesserung des Naturschutzes zu verwenden sind. Auch an dieser Stelle müssen wir genau hinsehen, damit es nicht zu einem Missbrauch kommt. Unabhängig von bestimmten Eingriffsvorhaben können naturschutzbezogene Flächen- und Maßnahmepools eingerichtet werden, die bei Bedarf angerechnet werden können. Dies ist ein Vorteil für die naturschutzbezogene Planung und erleichtert und beschleunigt auch die Kompensationsverfahren.
Außerdem ist für die nachhaltige Sicherung von heimischen Tier- und Pflanzenarten ein Netz verbundener Biotope, und zwar im Biotopverbund zu schaffen, der mindestens zehn Prozent der Landesfläche umfassen soll. Dieses Ziel ist im Lande Bremen nahezu erreicht. Im Übrigen wurden bei der Novellierung vorhandene Möglichkeiten zur Verwaltungsoptimierung genutzt.
Insgesamt sehen wir von der SPD-Fraktion diese Änderung des Bremischen Naturschutzgesetzes, einmal abgesehen von der Verpflichtung, diese an das EU- und Bundesrecht anzupassen, als einen guten ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Entwurf an. Trotzdem sind wir gespannt darauf, wie es in der praktischen Anwendung umgesetzt wird. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wir Grünen begrüßen die Änderung des Bremischen Naturschutzgesetzes und können ihr natürlich nur zustimmen. Es ist, wie Frau Garling eben auch schon dargelegt hat, die Umsetzung der europäischen, aber vor allen Dingen auch die Umsetzung der Politik der rotgrünen Bundesregierung in Landesrecht. Das hat der Senat ordentlich gemacht, er hat ordentlich gearbeitet, und ich möchte besonders die doch sehr konstruktive Zusammenarbeit mit den Umweltverbänden loben. Das ist positiv für uns Grüne.
Ich wollte eigentlich auf drei Punkte eingehen. Sie wurden schon genannt, aber ich glaube, dass es auch ein Gewinn für den Naturschutz ist, dass die Möglichkeit besteht, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu „poolen“, diese Flächenpools zu bilden, um dann auch im Sinne des Naturschutzes zu optimalen Lösungen zu kommen. Wir wünschen uns, dass es auch in dieser Richtung realisiert wird.
Der zweite Baustein ist, dass Ersatzzahlungen möglich sein werden. Hier, denke ich, da stimme ich auch Frau Garling zu, kommt es auf die Praxis an. Es besteht die Möglichkeit, im Sinne eines verbesserten und optimierten Natur- und Umweltschutzes die Gesetzeslage nutzbar zu machen.
Der letzte Punkt, der noch nicht erwähnt wurde, der, finde ich, vor allen Dingen eine schöne Kombination ist, für die ich ja noch zusammen mit Herrn Dr. Schuster gestritten habe, seit wir beiden Abgeordnete sind, ist, dass nach der neuen Gesetzeslage das Fällen von Bäumen generell in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten sein wird. Die bisherige Regelung hat besagt, dass es nur dann nicht erlaubt sei, wenn sich in den Bäumen ein Vogelhorst befindet. Das führt logischerweise zu einem bürokratischen Aufwand, wenn man diese vorherige Gesetzeslage hätte umsetzen wollen, zumal man in belaubten Bäumen schwer erkennt, ob dort Vogelnester vorhanden sind. Ich finde, es ist ein schönes Beispiel für die Stärkung des Baumschutzes verbunden mit Bürokratieabbau. Sie können dem insgesamt natürlich nur entnehmen: Wir Grünen finden das Gesetzeswerk sehr gut. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es sind hier ja schon einige Punkte genannt worden und, um nicht zu sagen, die wesentlichen sind alle genannt worden, trotzdem muss ich ja etwas sagen.
Wichtig für uns von der CDU-Fraktion war, dass wir die Bundesvorgaben für das Bremische Naturschutzgesetz eins zu eins umsetzen, das heißt, dass wir nicht draufsatteln, wie es früher des Öfteren der Fall war, dass wir noch immer extrem viele Extrabestimmungen haben, die uns das Leben schwer machen. Wir haben es fast eins zu eins umgesetzt.
Der wichtigste Punkt, den wir nicht eins zu eins umgesetzt haben, ist der Punkt des Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenpools. Den haben wir im Koalitionspapier bereits beschlossen, jetzt setzen wir ihn um. Das war immer ein großes Ziel der großen Koalition, und ich denke, das ist ein Erfolg, den wir heute feiern. Er muss allerdings noch in der Handlungsanleitung niedergeschrieben und angepasst werden. Die Handlungsanleitung wird gerade überarbeitet. Ich denke, wir sind dort auf einem guten Weg, genauso wie wir auf einem guten Weg sind, dass dort prozentual die Ausgleichsmaßnahmen verschoben werden können.
Zu dem Biotopverbund, zehn Prozent der Landesfläche! Das wäre unseres Erachtens nicht nötig gewesen. Es war zwingend erforderlich. Wir denken, es ist quer durch alle Parteien ein grundlegendes Umweltbewusstsein vorhanden, dass das nicht notwendig ist. Das haken wir aber einfach einmal als Aktionismus eines ehemaligen grünen Umweltministers in Berlin ab. Insofern denke ich, dass wir mit diesem Bremischen Naturschutzgesetz in guten Schuhen stehen und weiterhin gut arbeiten können. – Ich bedanke mich!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich ganz herzlich für das einvernehmliche Lob an der Erarbeitung dieses Vorschlags bedanken. Ich möchte dies an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses weitergeben. Es ist ja nicht häufig der Fall, dass gerade das Thema Naturschutz so einvernehmlich in einem Parlament von Grün über Rot bis Schwarz geklärt und unterstützt wird und man sagt, es sei ein vernünftiger, guter Entwurf und dass das dann auch noch entsprechend von den Umweltverbänden begleitet wird.
Darin hat eine Menge Vorarbeit gesteckt. Es sind natürlich viele Anpassungen, auch an vorhandene Ge––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
setze, es sind aber auch durchaus Neuigkeiten, das ist hier angesprochen worden, und zwar im Bereich der Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, im Bereich der Eingriffsregelung, zum Beispiel die Ersatzzahlungen. Dies ist eine Chance für den Naturschutz, weil man natürlich in Zeiten knapper werdender Haushaltsmittel auch im Bereich des Naturschutzes sehen muss, wie man Geldquellen erschließt, auf der anderen Seite ist es aber auch eine Chance für Investoren, Investitionsvorhaben leichter und unbürokratischer umzusetzen.
Ich finde, dies ist mit dem Entwurf insgesamt gut gelungen, Sie haben es gesagt. Jetzt gilt es, diesen Entwurf vernünftig, adäquat angemessen tatsächlich auch in die Praxis umzusetzen. Da wünsche ich mir die gleiche Einvernehmlichkeit bei den Projekten wie jetzt hier bei der Beschlussfassung. Ich darf mich ganz herzlich bedanken, und ich werde das Lob an mein Haus weitergeben. – Vielen Dank!
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Naturschutzgesetzes, Drucksache 16/806, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schreckensnachrichten über getötete und verwahrloste Kinder haben im vergangenen Jahr 2005 für Trauer und Wut gesorgt. Verhungerte und ausgesetzte Säuglinge, Kinder le––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
ben in abgedunkelten Räumen, vernachlässigt und geschlagen, wühlten die Öffentlichkeit auf. Die Tode all dieser Kinder rütteln uns wach und verpflichten uns gleichermaßen. Diese Fälle sind keine Einzelschicksale, sie sind aber die Spitze eines Eisbergs von viel weniger spektakulären und damit unsichtbaren Fällen. Es gibt eine Vielzahl solcher Kinder mit ähnlichem Schicksal. Oft sind aufmerksame Nachbarn oder Bekannte deren einzige Chance.
Laut einer UNICEF-Studie zu Gewalt gegen Kinder in Industriestaaten sterben in Deutschland jede Woche etwa zwei Kinder an den Folgen von Misshandlungen und Vernachlässigungen. Waren es 1995 noch 1876 gemeldete Fälle von Kindesmisshandlungen bundesweit, hat sich diese Zahl im vergangenen Jahr auf 2916, also um die Hälfte in zehn Jahren, erhöht. Nicht tödliche körperliche und seelische Vernachlässigungen und Misshandlungen kommen weit häufiger vor. Sie geschehen aber im Verborgenen meistens im familiären Umfeld.
Nach Schätzungen des Deutschen Kinderschutzbundes werden inzwischen zwischen 50 000 und 200 000 Kinder in Deutschland von ihren Eltern vernachlässigt oder gequält. Diese Zahlen sind erschreckend. Wir alle müssen uns daran messen lassen, wie wir mit unseren Kindern umgehen. Deshalb ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Kinder besser geschützt werden.
Was sind Anzeichen für eine Misshandlung? Physische Gewalt ist meistens sichtbar, aber Verletzungsmuster sind nicht klar zuzuordnen: blaue Flecke, Blutergüsse, Platzwunden, Striemen oder kahle Stellen auf der Kopfhaut, die vom Ausreißen von Haarbüscheln herrühren. Wenn ein Kind auf Nachfrage unzureichende oder unlogische Erklärungen zu den Verletzungen abgibt, muss man nachhaken und Hilfe anbieten.
Weitere Hinweise auf eine mögliche Vernachlässigung sind aber auch oft subtiler: verschmutzte oder nicht wetterfeste Kleidung eines Kindes, extreme Kontaktscheu und Schüchternheit, auffallende Aggressivität. Weil Gewalt und Vernachlässigung von den Menschen ausgehen, denen die Kinder vertrauen, versuchen sie oft aus Selbstschutz, dies als normal oder gerechtfertigt anzusehen und sprechen nicht mit anderen darüber.
Es ist schwierig, Risikofamilien zu identifizieren, denn die Zeichen für Vernachlässigung und Gewalt in einer Familie sind nicht einfach zu erkennen. Kommt das blaue Auge von einem Sturz oder einem Schlag? Ist das Kind verschüchtert, weil es immer angebrüllt wird, oder ist es einfach nur ein stilles Kind?
Die CDU-Fraktion fordert deshalb ein sicheres Frühwarnsystem. Dieses System muss vor allen Dingen dafür sorgen, dass Risikofamilien rechtzeitig erkannt und dann umfassend betreut werden. Dazu brauchen wir ein gutes Netz an Hilfen, das wir hier in Bremen über die Jahre aufgebaut haben. Dieses Netzwerk