Protocol of the Session on January 25, 2006

Ich möchte einige wenige Punkte, die für uns für dieses Gesetz wesentlich waren, noch einmal kurz benennen. Kleine und mittlere Unternehmen leisten einen entscheidenden Beitrag zur Schaffung von Ausbildungsplätzen, das sollte im Gesetz auch deutlich werden. Genauso deutlich werden sollte, dass der Staat hier nur unterstützend tätig sein kann. Für die Versorgung der eigenen Unternehmen mit ausreichend qualifizierten Mitarbeitern bleiben die Unternehmen selbst verantwortlich.

Zweitens, notwendig war für uns die Klarstellung in Paragraph 7, wonach ein Privatisierungsgebot öffentlicher Dienstleistungen nicht besteht. Der Vorrang privater vor öffentlicher Dienstleistung besteht auch nach dem Gesetzentwurf so nicht. Vielmehr kann der Staat oder seine Gesellschaften selbst Leistungen erbringen, wenn er dies entweder wirtschaftlicher oder besser erbringen kann. Damit wird klar, dass die Frage nach der öffentlichen oder privaten Dienstleistung ein Abwägungsprozess ist und keine Frage ideologischer Besetzung. Es gibt keinen Automatismus.

(Beifall bei der SPD)

Auf die Vergabe öffentlicher Aufträge nach Losen, auf die Frau Winther auch schon hingewiesen hat, wird gleich Kollege Jägers von unserer Fraktion noch einmal besonders eingehen. Ich betone hier nur, dass dies auch für uns ein wesentlicher, aber, ich glaube, im Hause auch unstrittiger Punkt gewesen ist. Allerdings wird sich die Wirkung dieses Paragraphen erst in der Praxis zeigen müssen. Statt der ursprünglich

vorgesehenen Mittelstandsenquete als Dauereinrichtung besteht nun die Einigung in Mittelstandsberichten. Das ist durchaus auch etwas anderes, auch das war uns wichtig.

Wir sind für den Abbau von Bürokratie. Wir sind für die Beschleunigung von Verfahren, so ist das ja auch in einigen Bereichen schon geschehen. Wir sind für Entrümpelung alter Gesetze, für die zeitliche Befristung von Vorschriften und Richtlinien, wir sind aber auch dafür, bestimmte Schutzrechte aufrechtzuerhalten. Das betrifft den Schutz der Arbeitnehmer, aber auch den Schutz der Umwelt.

(Beifall bei der SPD)

Eine reine Deregulierung geht mit uns nicht.

Dann möchte ich zum Punkt der Standortkosten der Klarheit halber noch etwas ausführen. Auch wir haben ein Interesse daran, dass die Standortkosten so gehalten werden, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht in eine negative Ausgangssituation gebracht werden. Wie wir aber alle wissen, sind nur noch wenige der Standortkosten tatsächlich durch den Staat direkt beeinflussbar. Selbst hier gibt es Grenzen der Möglichkeiten.

Ich kann, darf und will auch überhaupt nicht verschweigen, dass die Sozialdemokraten die Gewerbesteuererhöhung für richtig gehalten haben. Wir alle wissen, dass wir insgesamt ein Einnahmeproblem in unserem Lande haben, und wir wissen, dass wir auf der anderen Seite für unsere Menschen in diesem Lande auch Verpflichtungen eingehen, die wir erfüllen müssen. Dazu brauchen wir Finanzmittel. In der Abwägung haben wir uns damals zu dem Schritt der Gewerbesteuererhöhung entschieden. Ich sehe im Übrigen nicht, wie wir das zurückdrehen könnten, und von daher müssen wir auch bei einem solchen Gesetz immer deutlich sagen, und das will ich hier an dieser Stelle tun, dass wir insgesamt das Handeln des Staates auch an dem Gesamtwohl auszurichten haben und es von daher sein kann, dass bestimmte Postulate des Gesetzes so nicht umgesetzt werden können, weil wir andere Dinge gleichzeitig zu berücksichtigen haben.

(Beifall bei der SPD)

Zum Änderungsantrag der Grünen möchte ich hier an dieser Stelle nur so viel sagen, weil ich den Vorschlag für richtig halte, sowohl das Gesetz als auch den Änderungsantrag an die Deputation zu überweisen, um es dort noch gründlicher zu besprechen, es gibt doch einige überlegenswerte Punkte, auch einige notwendige Änderungen, auf die wir hingewiesen worden sind. Ich habe zum Beispiel sehr viel Sympathie für den Begriff der kleinsten Unternehmen und diesen in den Zusammenhang dieses Gesetzes zu stellen. Ebenso ist es selbstverständlich und

notwendig, dass wir, wenn wir über die Vergabe in Losen reden, nicht nur den Staat meinen, sondern den Staat dann auch mit seinen eigenen Gesellschaften meinen und diese einbeziehen sollten. Darüber sollten wir in der Deputation noch einmal gesondert reden.

Zum Abschluss möchte ich noch eines anfügen, um jetzt Missverständnisse zu vermeiden: Das Land Bremen besitzt jetzt im Bereich der industriell-gewerblichen Unternehmen große, leistungsstarke Unternehmen. Den Mittelstand wollen wir nun gesondert in einem Mittelstandsförderungsgesetz hervorheben. Das darf und wird für uns Sozialdemokraten aber nicht heißen, die industriellen Kerne zu vernachlässigen. Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt den Kleinen, aber es gilt insgesamt der Wirtschaft in unserem Lande. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält der Abgeordnete Möhle.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zur Frage, ob wir ein Mittelstandsförderungsgesetz eigentlich brauchen oder nicht, ein paar Überlegungen in den Raum stellen.

Ich glaube, man kann solch ein Gesetz machen. Es könnte hilfreich sein, Strukturpolitik zu verändern. Es ist aber nicht so, dass ein solches Gesetz automatisch dazu beiträgt, dass Bremen eine gescheitere Wirtschaftspolitik macht als die letzten Jahre. Der Glaube, und im Übrigen liegen Sie, Frau Winther, meiner Meinung nach da auch verkehrt, dass Sie immer schon mittelstandsgerecht Politik gemacht haben, ist insofern verfehlt, als das Hauptaugenmerk der Bremer Wirtschaftspolitik, und zwar nicht seit 1975, aber in den letzten Jahren, nämlich im Sanierungszeitraum, im Wesentlichen an dem, was hier eigentlich notwendig gewesen wäre, mit diesen Großprojekten vorbeigegangen ist.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Sie feiern Ihre Wirtschaftspolitik als eine, die gelungen ist, den Strukturwandel voranzubringen. Ich behaupte, er ist in Ansätzen gelungen, aber in vielen Bereichen eben auch nicht. Gerade deswegen ist die Debatte eigentlich darüber zu führen, was es für Bremen und Bremerhaven konkret heißt, den Strukturwandel zu erreichen. Herr Liess hat in seiner Rede meiner Meinung nach zu Recht darauf hingewiesen, dass gerade die kleinen, die kleinsten und mittleren Betriebe nicht so krisenanfällig sind wie die großen Konzerne. Das ist ein großer Vorteil, und das hat auch ganz viel mit Strukturwandel zu tun.

Bremen hat jahrelang auf die Werften, auf die Schwerindustrie und auf den Maschinenbau gesetzt. Diesen Strukturwandel seit dem Untergang, ich nenne einmal AG „Weser“ und Vulkan, um nur ein paar Firmen aufzuzählen, da könnte man die Liste noch vervollständigen, hinzubekommen, heißt im Grunde genommen, den Schwerpunkt der politischen Sicht auf gerade den Mittelstand zu setzen. Das haben Sie als große Koalition in den letzten Jahren eben nur sehr begrenzt getan. Deswegen ist unsere Position sicherlich nicht neu, aber für die Bremer Wirtschaftspolitik meiner Auffassung nach sehr hilfreich.

Über die Frage, was heißt eigentlich Mittelstand, muss man sich insofern auch noch einmal klar werden, denn das geht von Betrieben mit einem Mann oder einer Frau bis hin zu 500 Mitarbeitern.

(Abg. Frau W i n t h e r [CDU]: Das steht im Gesetz!)

Aber dazwischen liegen Welten, ob ich einen Betrieb in der Größenordnung von einem bis fünf oder drei Mitarbeitern, wie auch immer, oder ob ich ein Unternehmen mit 400 bis 500 Mitarbeitern habe. Das ist aber alles im Bereich Mittelstand, und da muss man sehr differenziert hinschauen. Deswegen haben wir auch in unserem Änderungsvorschlag gesagt, dass auch schon im Titel der Begriff Kleinstunternehmen auftauchen soll, weil der bisher überhaupt nicht im Blick der Wirtschaftspolitik der großen Koalition war.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Unser Interesse an den Kleinstunternehmen speist sich vor allem gerade daraus, dass wir eine Gründerinitiative in Bremen brauchen, einen Gründeraufschwung. Wir müssen neue Leute mit neuen Ideen an den Markt bringen, und das sind genau diese kleinen, innovativen, cleveren Ideenschmieden, die dann eine wirtschaftspolitische Bedeutung erhalten. Deswegen sind wir der Meinung, dass man den Blick darauf sehr verstärkt richten muss.

Zwei Vorteile, die die kleinen Unternehmen übrigens auch noch haben, will ich an dieser Stelle erwähnen: Die Ausbildungsquote ist bei den Kleinbetrieben viel größer als bei den Großbetrieben, die Quote wohlgemerkt, nicht im Einzelnen. Sie haben bei kleinen Unternehmen und Kleinstunternehmen fünf Auszubildende pro 100 Beschäftigte, bei Großunternehmen gibt es drei Auszubildende pro 100 Beschäftigte. Im Übrigen, und das ist ja der zweite Punkt, ist es um die Frauenerwerbstätigkeit in den kleinen Betrieben deutlich besser bestellt als in den Großbetrieben.

Wir haben in Bremen folgende Betriebe mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten: Mit 500 Mitarbeitern 55 Betriebe, mit 100 bis 499 Mitarbei

ter 388 Betriebe, mit 50 bis 99 Mitarbeiter 455 Betriebe, mit zehn bis 49 Mitarbeiter sind es dann schon 2832 Betriebe, und von einem Mitarbeiter bis neun Mitarbeiter sind es 12 661 Betriebe. Das heißt für den aufgelisteten Bereich, dass wir diese Kleinst- und Kleinbetriebe meiner Auffassung nach viel zu lang viel zu gering geschätzt haben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wenn dieses Gesetz hilft, das zu verändern, dann ist das von der groben Richtung her ein Gesetz, das wir auch mittragen und unterstützen werden. Ob es etwas nützt, ob es wirklich realpolitisch etwas nützt, das wird die Politik des Senats entscheiden, aber nicht der Gesetzgeber an dieser Stelle. Das will ich an dieser Stelle auch schon einmal sagen.

Nun noch einmal zu unserem Änderungsantrag! Wir haben ein paar Änderungsvorschläge gemacht, zu denen von beiden Seiten des Hauses gesagt worden ist, dass sie überwiesen werden sollen. Ich habe mir jetzt sagen lassen, da bin ich allerdings kein Experte, dass das formal nicht ginge, denn wenn das Gesetz jetzt in erster Lesung beschlossen wird, ist eine Überweisung nicht möglich. Deswegen ziehe ich unseren Änderungsantrag an dieser Stelle mit Hinweis auf das Versprechen der beiden Fraktionen zurück, die Fragen in der Deputation ordnungsgemäß aufzurufen und zu diskutieren. Dann halte ich das für einen gangbaren Weg und würde das in diese Richtung hier vorschlagen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als allerletzten Punkt lassen Sie mich noch einmal einen Gesichtspunkt sagen! Ich habe gehört, es soll nach dieser Gesetzesverabschiedung in erster Lesung eine große Pressekonferenz geben. Die Handelskammer hat offensichtlich dazu eingeladen. Ich will hier an dieser Stelle schon einmal bemerken, dass ich es außerordentlich erstaunlich finde, dass – gut, die Kammer kann einladen, wen sie will – die Grünen zu dieser wichtigen Frage nicht eingeladen werden. Das, finde ich, ist auch ein Ausdruck einer bestimmten Politik, die an der Stelle gemacht wird, die ich so nicht in Ordnung finde, weil die Grünen immerhin die drittstärkste Kraft in diesem Bundesland sind. Ich fände es eigentlich auch aus Gesichtspunkten des demokratischen Anstands richtig, wenn die Grünen an dieser Stelle auch zu Wort kommen könnten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Wedler.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Möhle, ich bin auch nicht eingeladen.

(Zurufe: Oh!)

Vielleicht wäre das auch für die Liberalen ein Thema, aber das will ich nicht weiter ausführen!

Jetzt zurück zu dem Gesetz! Der Mittelstand, das ist hier schon mehrfach gesagt worden, stellt nach wie vor das Herzstück unserer Wirtschaft dar. Das braucht man nicht lange zu betonen und nicht mit Zahlen zu untermauern, das gilt auch für unser Bundesland. Hier gibt es die meisten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze und die meisten Ausbildungsplätze. In den mittelständischen Unternehmen wird ungefähr die Hälfte unseres Sozialproduktes erwirtschaftet und damit natürlich dann ein Großteil unseres Steueraufkommens.

Die mittelständischen Unternehmer, das ist hier eben noch nicht erwähnt worden, tragen im Wesentlichen das geschäftliche Risiko im Gegensatz zu den Großunternehmen allein, bei denen es anonyme Aktionäre oder andere sind. Die mittelständischen Unternehmen sind auf funktionierenden fairen Wettbewerb, auf Flexibilität und möglichst wenig demokratische Fesseln und Reglementierungen angewiesen und auf ein Steuer- und Abgabensystem, das relativ einfach und gerecht ist. Das dürfte weitgehend Konsens sein.

Konsens dürfte auch sein, dass in einem bestimmten Rahmen Wirtschaftsförderungsaktivitäten, wie wir sie hier im Lande Bremen auch haben, des Staates so lange zulässig sind, wie der freie Wettbewerb nicht unterbunden oder dauerhaft behindert wird, obwohl man als Liberaler natürlich mit solchen Dingen seine Schwierigkeiten hat.

Sie wissen, dass die FDP nicht nur große Sympathien für den Mittelstand hat, sondern auch alles tut, um dem Mittelstand in schwieriger wirtschaftlicher Lage zu helfen. Was der Mittelstand nach unserer Auffassung nicht braucht, ist ein Mittelstandsförderungsgesetz. Ein solches Gesetz ist nach unserer Auffassung überflüssig. Es kann dem Mittelstand nicht das bringen, was er eigentlich braucht. Das ist, so möchte ich es einmal formulieren, ein Placebo-Gesetz, ein Gesetz, das nur schöne Absichten enthält, aber nichts Konkretes, ein zusätzliches Regelwerk mit zusätzlichen bürokratischen Erfordernissen. Darauf ist ja eben auch schon hingewiesen worden. Dem Mittelstand wird weiße Salbe verabreicht, und er soll sich dafür auch noch bedanken. Die Skepsis, die eben hier von Herrn Möhle in dieser Hinsicht geäußert oder auch von Herrn Liess angedeutet wurde, teile ich zwar, aber wie Sie gehört haben, gehen wir an der Stelle noch wesentlich weiter. Wir sagen, das ist ein völlig überflüssiges Gesetz.

Sie werden sagen – und das ist ja auch schon gesagt worden –, die Mittelstandsenquete habe das

empfohlen und das BAW einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, dem der heutige Gesetzentwurf weitgehend folgt. Das ist sicherlich richtig, begründet aber nicht die Notwendigkeit für ein Mittelstandsförderungsgesetz. Auch die Tatsache, dass die meisten anderen Bundesländer – auch einige mit FDP-Regierungsbeteiligung – ein solches Gesetz haben, sagt noch nichts über die Notwendigkeit aus. Auch diese Gesetze enthalten nichts als weiße Salbe. Sie sind reine, so möchte ich das einmal sagen, Shownummern. Manchmal, das muss man zu Koalitionen sagen, zwingen Koalitionsvereinbarungen dazu, auch wenig sinnvolle Regelungen oder Zugeständnisse zu akzeptieren.

Was dem Mittelstand wirklich helfen würde, wäre eine gute Wirtschaftspolitik des Bundes und eine geeignete und transparente Begleitung dieser Politik durch das Land. Doch von einer mittelstandsfreundlichen Politik ist nichts zu sehen. Die große Koalition in Berlin hat sich gerade erst auf ein Regierungsprogramm festgelegt, das mittelstandsfeindlicher nicht sein kann. Von einer Reform der Einkommensteuer, die dem Mittelstand und uns allen nutzen könnte, ist nicht mehr die Rede, obwohl doch die CDU mit Herrn Kirchhoff einen großen und überzeugenden Reformator des Steuerrechts in die Wahlkampfmannschaft geholt hatte. Stattdessen werden jetzt Steuervergünstigungen gestrichen, was bei unveränderten Steuersätzen zu einer massiven Steuererhöhung bei den Betroffenen führt. Außerdem soll eine so genannte Reichensteuer eingeführt werden, die Höherverdienende treffen soll und bei ihnen die Steuerlast ebenfalls stark steigen lässt. Die mittelständischen Unternehmer werden sich über diese besonderen Aktivitäten zu ihren Gunsten freuen.

Die Mehrwertsteuer soll drastisch angehoben werden. Das trifft vor allem die mittelständischen Unternehmen. Sie müssen die höhere Steuer in ihren Preisen weitergeben, was bedeutet, dass sie erhebliche Absatzprobleme bekommen werden. Die Schwarzarbeit und die Eigenarbeit werden zu Lasten der mittelständischen Unternehmen stark zunehmen. Die mittelständischen Unternehmen werden böse unter Druck geraten.

Auch die Gewerbesteuer wird nicht abgeschafft, wie es die Auffassung der FDP ist. Sie soll vielleicht – das ist ja in der Koalitionsvereinbarung mit einem Wenn und Aber verbunden worden – durch eine andere Steuer ersetzt werden. Auch dies trifft den Mittelstand, selbst wenn derzeit viele Klein- und Mittelbetriebe und die freien Berufe nicht von dieser Steuer betroffen sind. Ein Großteil der mittelständischen Unternehmen fällt jedoch unter diese Steuer und wäre auch von einer etwaigen Veränderung betroffen.

Über die Hebesatzeffekte, die man hier vor Ort machen kann – der Hebesatz ist ja vor einigen Jahren hier angehoben worden, in Bremerhaven auch –, haben Sie Belastungen des Mittelstandes unmittelbar in der Hand.

Im Arbeits- und Tarifrecht wird es nicht zu nennenswerten Änderungen kommen, die dem Mittelstand nutzen. Da sind die SPD und ihr Arbeitsminister Müntefering sowie Teile der CDU davor. Die Lohnnebenkosten werden nicht abgesenkt, da sind eher Erhöhungen zu erwarten. Auch das trifft den Mittelstand ganz besonders.

Von Bürokratieabbau wird zwar immer geredet, auch heute, praktisches Handeln ist aber nicht zu sehen. Dieses Gesetz ist ja das beste Beispiel dafür, wie man zusätzliche Bürokratie und zusätzliches Regelwerk schafft. Die große Initiative mit den Modellregionen zum Bürokratieabbau, die einmal vor einigen Jahren gestartet wurde und die auch Bremen betreffen sollte, ist ja im Sande verlaufen, jedenfalls habe ich lange nichts mehr davon gehört. In der heutigen „Nordsee-Zeitung“ – das können Sie nachlesen – ist über diese Modellregion und diesen Versuch berichtet worden. Dort wird auch berichtet, dass der Initiator dieser Initiative, nämlich die BertelsmannStiftung, ausgestiegen ist aus lauter Enttäuschung über das, was sich am Ende ergeben hat. Eine mittelstandsfreundliche Politik sieht nach unserer Auffassung anders aus.