Protocol of the Session on January 25, 2006

weil sie sich gerade nachts nicht mehr auf die Straße wagen. Das ist Tatsache, und wenn Sie noch so viel reden: Das bleibt eine Tatsache!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag des Abgeordneten Tittmann, DVU, mit der Drucksachen-Nummer 16/801 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Nationalhymne im Schulunterricht

Antrag des Abgeordneten Tittmann (DVU) vom 15. November 2005 (Drucksache 16/802)

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Deut

schen Volksunion, dass unsere schöne Nationalhymne im Schulunterricht sowohl in den Grundschulen als auch in den weiterbildenden Schulen gesungen und gelernt wird, ist bei weitem schon längst überfällig. Tatsache ist doch, dass unsere Kinder und Jugendlichen und sogar sehr viele Erwachsene den Text der aus drei Strophen bestehenden deutschen Nationalhymne nicht kennen.

Das beste Beispiel ist doch das in der Vergangenheit öffentliche, grausame, katastrophale und dazu noch fehlerhaft vorgetragene krampfhafte Gejaule unserer Nationalhymne bei zum Beispiel zahlreichen Sportveranstaltungen durch so genannte Superstars, ganz zu schweigen von unseren Kaugummi kauenden Fußballnationalspielern, die bis auf einige wenige durch Nichtmitsingen unserer Nationalhymne Deutschland weltweit blamieren.

Meine Damen und Herren, bei jeder anderen Nation wäre ein solch schäbiges Verhalten beim Abspielen ihrer Nationalhymne einfach undenkbar. Sie brauchen doch nur einmal das Verhalten ihrer Nationalspieler beim Absingen ihrer Nationalhymne anzuschauen. Sie singen voller Stolz und inbrünstig mit Achtung und Würde, meistens mit der rechten Hand am Herzen, ihre Nationalhymne. Das können Sie bei fast jeder Sportveranstaltung, sei es bei Fußball, Boxen und so weiter, mitverfolgen. Daran sollten sich unsere Sportler einmal ein Vorbild nehmen, ein Beispiel nehmen.

Meine Damen und Herren, in anderen Ländern wie zum Beispiel in den USA ist es völlig normal, dass Schülerinnen und Schüler jeden Tag vor Schulbeginn und unter Aufziehen ihrer Nationalflagge voller Stolz ihre Nationalhymne singen. Wir Deutschen brauchen uns unserer Nationalhymne bestimmt nicht zu schämen. Da gibt es weiß Gott mehrere Staaten, die sich ihrer blutrünstigen Nationalhymne schämen könnten und sollten.

Meine Damen und Herren, da ich davon ausgehen kann, dass sehr viele von Ihnen die Geschichte und den Text unserer schönen Nationalhymne nicht einmal kennen, hier noch einmal zur Erinnerung: Der Germanistikprofessor Hoffmann von Fallersleben schrieb das Deutschlandlied 1841 auf Helgoland. Damals gab es den Staat Deutschland noch nicht. Deutschland war sozusagen ein Flickenteppich aus Kleinstaaten. Es war auch noch weit vor dem Nationalsozialismus. Das Lied der Deutschen wurde 1922 mit allen drei Strophen von Friedrich Ebert, SPD, zur Nationalhymne erklärt und 1952 von Konrad Adenauer, CDU, und Theodor Heuss mit allen drei Strophen als Nationalhymne bestätigt.

Erste Strophe, Deutschland, Deutschland über alles, zweite Strophe, deutsche Frauen, deutsche Treue, und dritte Strophe, Einigkeit und Recht und Freiheit!, alle drei Strophen wurden nach dem Nationalsozialismus eindeutig als Nationalhymne demokratisch bestätigt, weil diese damals noch realistisch denkenden Politiker genau wussten, dass das Lied der Deut

schen ein Aufruf ist, dass alle Deutschen, egal wo sie leben, brüderlich zusammenfinden sollen und unsere Nationalhymne ein eindeutiges Bekenntnis, eine über alles gehende Liebe zu dieser Nation ist.

Ich weiß, diese Begriffe sind Ihnen fremd. Es wird Zeit, dass man Sie wieder daran erinnert. Daran konnte auch der sozialdemokratische Reichspräsident Friedrich Ebert, der das Deutschlandlied 1922 offiziell zur Nationalhymne erhob, nichts Anstößiges finden, ebenso wenig wie seinerzeit Adenauer und Heuss.

Meine Damen und Herren, darum sehe ich heute überhaupt keinen Grund, warum unsere schöne Nationalhymne mit allen drei Strophen nicht in den Grundschulen gelehrt und gesungen werden soll, denn eine dringend erforderliche Auseinandersetzung mit der Nationalhymne trägt mit dazu bei, dass unsere Schülerinnen und Schüler endlich einmal ein überfälliges und korrektes Verständnis von der Geschichte und der großen Bedeutung unserer Nationalhymne bekommen. Darüber hinaus bringt unsere Nationalhymne sehr wichtige demokratische Werte zum Ausdruck, die unsere Kinder in ihrer Identitätsbildung, ihrem Demokratieverständnis und mehr gesundem Nationalstolz unterstützen werden. Darum sollten Sie im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen dem Antrag der Deutschen Volksunion zustimmen.

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Rohmeyer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hörte ein Schnipsen, ich ahne, woher es kommt. Ich habe noch kein Wort gesagt, aber, meine Damen und Herren, so ist es manchmal!

Am 15. November hat der Einzelabgeordnete Tittmann

(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Noch!)

einen Antrag eingebracht. Dieser Antrag hat das Thema einer Frage der Fragestunde vom 9. November wiederholt. Damals fragte ich für die CDU-Fraktion den Senat in der 49. Sitzung, ich will es jetzt nicht alles vorlesen, die meisten werden sich auch daran erinnern, nach Patriotismus und auch der Vermittlung der Nationalhymne im Schulunterricht. Der Senator für Bildung, Herr Senator Lemke, hat hier eine sehr ausführliche Antwort gegeben.

Meine Damen und Herren, ich glaube, ich kann für alle Fraktionen hier im Haus sagen, auch wir sind dafür, und da gab es seinerzeit in der Fragestunde eine sehr große Einigkeit, dass natürlich alle drei Strophen auch im Unterricht vermittelt werden,

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen ) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. (A) (C)

weil es klar ist, dass die erste Strophe von solchen Rattenfängern am rechtsradikalen Rand missbraucht wird, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich kann jetzt nicht einmal sagen, Herr Tittmann hätte hier viel Falsches behauptet. Er hat die Daten der Chronik richtig wiederholt, 1841, 1922, das ist überall nachlesbar. Meine Damen und Herren, Herr Tittmann tut so, als ob die Nationalhymne aus drei Strophen bestünde. Das galt bis 1990. Mit einem Briefwechsel zur Nationalhymne von 1991, unter anderem auch auf der Internetseite des Bundes für jedermann sofort nachlesbar, haben der seinerzeitige Bundespräsident Richard von Weizsäcker und der seinerzeitige Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl klargestellt,

(Unruhe auf dem Besucherrang)

dass die dritte Strophe die Nationalhymne ist, meine Damen und Herren. Von daher hat es hier eine entsprechende Klarstellung gegeben.

(Glocke)

Herr Rohmeyer, ich möchte nur kurz darauf hinweisen, es sind keine Bekundungen auf den Besucherrängen erlaubt. Bitte beachten Sie das in diesem Hause!

(Abg. K l e e n [SPD]: Eine Straftat, mein Lieber! – Zuruf des Abg. T i t t m a n n [DVU] – Unruhe auf dem Besucherrang)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es hat viele Versuche gegeben, hier den Eindruck zu vermitteln, auch im Rahmen der Fragestunde seinerzeit im November hat Herr Tittmann diesen Versuch unternommen, hier diesen Eindruck zu erwecken, als ob es im Rahmen der Nationalhymne Verbote gäbe. Es ist völlig richtig, die erste und zweite Strophe sind nicht verboten. Es ist aber völlig klargestellt, die dritte Strophe, Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland, ist die deutsche Nationalhymne.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Wir haben uns auch im Rahmen der Fragestunde sehr deutlich auseinander gesetzt, vielleicht auch nicht unbedingt in dem Rahmen, den eine Fragestunde hat, dass es natürlich eine besondere Problematik mit der ersten Strophe gibt. Das hängt damit zusammen, als Hoffmann von Fallersleben die erste Strophe, Deutschland, Deutschland über alles, gedichtet hat, da ging es um die Beschreibung des damals deutschsprachi

gen Raumes. Heute hat sich auch dies geändert. Zwar ist die Maas immer noch eine Grenze des deutschsprachigen Raumes, der Belt ebenfalls und die Etsch, aber, Herr Tittmann, nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, die Memel ist nicht mehr die Grenze des deutschsprachigen Raumes, das ist die Oder-Neiße-Linie! Auch dies ist eben eine Veränderung, die zwischenzeitlich passiert ist.

Was hier probiert wird, ist doch ganz eindeutig. Es wird wieder versucht, mit einem „Deutschland, Deutschland über alles“ eben nicht aus der damaligen Sicht des liberalen Dichters Hoffmann von Fallersleben ein Deutschland zu ersehnen, was es damals nicht gab, sondern hier wird eher der Versuch unternommen, der in zwölf düstersten Jahren unserer deutschen Geschichte dargestellt wurde, nämlich: Deutschland, Deutschland über alles! Dieses Denken, meine Damen und Herren, lehnen ich und, ich denke, die große Mehrheit des Hauses entschieden ab.

(Starker Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen )

Es geht nicht darum, dass Deutschland über jemandem steht, es geht eben nicht darum, dass wir hier irgendeinen Herrenmenschengedanken mit uns tragen. In den Jahren seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland hat die deutsche Nationalhymne, gesungen mit Einigkeit und Recht und Freiheit, der Bundesrepublik Deutschland einen hohen Respekt innerhalb der Weltgemeinschaft verschafft. Solche Gedanken, wie sie hier gelegentlich von einem Einzelabgeordneten vorgetragen werden, werden natürlich auch im Ausland wahrgenommen. Es gibt aber eben auch Bestrebungen in Deutschland, dagegen vorzugehen. Ich möchte mich hier noch einmal sehr deutlich bei den Schülerinnen und Schülern bedanken, die in den letzten beiden Tagen hier Unterschriften gesammelt haben.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich will auch noch einmal darauf verweisen, es hat eine Veröffentlichung gegeben, die vom Verlag der Bremer Tageszeitungen mit publiziert wurde: „Rechtzeitig gegen Rechts“. Meine Damen und Herren, genau an solchen Stellen wie hier müssen wir aufpassen, damit ein Gedankengut, das nicht auf der Grundlage der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland steht, sich von vornherein nicht in den Köpfen von Menschen festsetzen kann. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU, SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Rohmeyer, Sie haben mich eben quasi – –.