Natürlich, das haben Sie gesagt! Ich weiß nicht, welches Beispiel Sie genannt haben, aber Sie hatten Investitionsmittel und haben dann gesagt, wir haben an anderer Stelle ein Theater, da müssen die Löhne bezahlt werden!
Wir werden sparen. Wir werden bei den konsumtiven Ausgaben weiter sparen müssen, und alle Diskussionen, die bisher über die Haushaltsanschläge 2006/2007 geführt werden, weisen das auch aus, dass es da weiterhin erhebliche Eigenanstrengungen gibt. Wir werden aber auch bei den Investitionen sparen müssen. Unsere Investitionsstrategie der Zukunft muss sich einbetten in das Klageverfahren. Hier möchte ich für mich, und ich denke, auch für meine Fraktion, noch einmal ausdrücklich sagen, es ist schade, dass es eben nicht möglich ist, zu diesem Zeitpunkt schon und mit den ersten Beschlüssen, Haushaltsaufstellung 2006/2007, das in eine klare Strategie einzubetten.
Es gibt nicht nur ein Gutachten, das zumindest Teilen der Öffentlichkeit, der Presse bekannt ist, es sind mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Ich erinnere daran, dass wir uns im Haushalts- und Finanzausschuss damit beschäftigt haben und auch in diesem Gremium die Diskussion über mögliche klare Strategien, über Zukunftsperspektiven des Landes führen werden. Wir haben den Finanzsenator in der letzten Sitzung gebeten, uns als Fraktionen die Gutachten, die für Ende November, Anfang Dezember terminiert sind, zur Verfügung zu stellen, damit wir uns auch als Parlamentarier mit dieser wichtigen Frage auseinander setzen können.
Ich glaube auch nicht, dass es ein geeignetes Verfahren ist, diese Gutachten über die Presse zu kommunizieren.
Die Gutachten sind von hoher wissenschaftlicher Qualität. Ich glaube aber, je nachdem, wer darauf sieht, dass man auch unterschiedliche Schlussfolgerungen daraus ziehen kann, und wir wären alle gut beraten, die gesammelten Werke der Gutachten in Empfang zu nehmen, uns damit kritisch auseinander zu setzen, uns auch aus der Blickrichtung, die die Gutachter haben, auseinander zu setzen. Diese sind externe Gutachter und sehen von außen auf Bremen. Man muss dann gemeinsam sehen, was eine gescheite Sanierungsstrategie ist, die auch die Selbständigkeit des Landes Bremen sichert.
Ein Weiteres, glaube ich, müssen wir aber auch tun. Wir brauchen uns hier nicht zu verstecken als Parlamentarier, und ich beziehe da ausdrücklich die Op
position mit ein. Wir haben in den letzten zehn Jahren in der Sanierungszeit viele gute Diskussionen geführt, und ich glaube auch nicht, dass wir so weit auseinander liegen, was die Sanierungsstrategien und die Ansätze angeht. Dass wir natürlich in einzelnen Maßnahmen anderer Auffassung sind, das liegt in der Natur der Sache. Wir sind aber als Parlament gut beraten, uns gemeinsam aufzustellen und auch eine gemeinsame Haltung zu vertreten, selbstbewusst in die Diskussion mit dem Bund und den anderen Ländern einzutreten.
Herr Wedler, noch einmal eines am Rande: Sie haben gesagt, wir hätten hier ein Trauerspiel veranstaltet. Dass ausgerechnet Sie als Bremerhavener das sagen, kann ich nicht verstehen. Sie haben zum Schluss ja noch so ein bisschen die Kurve bekommen, die Investition in die Kaiserschleuse betreffend, auch das gehört dann zu Ihrem Trauerspiel, dass wir hier nämlich erhebliche Investitionsanstrengungen unternehmen, um in Bremerhaven Arbeitsplätze zu sichern, zu schaffen und einen wirtschaftsstrukturellen Wandel herbeizuführen.
Eines haben Sie leider nicht begriffen, ich bin aber gern bereit, Ihnen das an anderer Stelle noch einmal zu erklären: Selbst wenn wir die Gelder des Kulturhauptstadtfonds, die im Treuhandvermögen lagen, vorher einkassiert hätten, hätte sich an dem Schuldenstand jetzt mit dem Nachtragshaushalt nichts verändert, denn auch da sind die Gelder nur eingesetzt worden für Ausgaben, die absolut notwendig waren und sich im Haushaltsvollzug ergeben haben. Ein Teil davon sind die bereits von Herrn Köhler erwähnten Theaterausgaben, ein Teil davon sind Projekte, die in der Erwartung aufgelaufen sind, dass wir eine zweijährige Bewerbungsphase zur Kulturhauptstadt haben, die natürlich finanziert werden mussten, wenn man sie schon bekommen hat. Das andere sind Kulturhaushalts- oder Ressortprobleme, die wir sowieso im Nachtragshaushalt hätten ändern müssen. Das können wir Ihnen gern noch einmal an anderer Stelle erklären, ob die Schulden oder die Zinsen sich verändert hätten, ich glaube, das wäre hier nicht die richtige Gelegenheit.
Wir wissen um die Knappheit der Mittel. Es gibt auch Senatsbeschlüsse zur Kürzung der Investitionen, und unsere gemeinsame Anstrengung muss es sein, eben dann die lebenswichtigen Investitionen, in diesem Sinne die Gesundheitsinvestition, auch bei knappen Ressourcen zur Verfügung zu stellen für die Bürger und Bürgerinnen in Bremen und Bremerhaven.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will mich kurz fassen! Die wesentlichen Argumente sind ausgetauscht, aber erlauben Sie mir noch die eine oder andere Anmerkung! Es ist hier angesprochen worden der Zeitpunkt für die Vorlage des Nachtragshaushalts. Ich halte diesen Zeitpunkt, den wir gewählt haben, für richtig. Zum einen haben wir bereits Anfang des Jahres gesagt, dass wir einen zweiten Nachtragshaushalt werden machen müssen. Zum anderen ging es uns darum, die tatsächlich entstandenen Finanzierungsprobleme vollständig zu erfassen und vollständig abzubilden, aber auch der dezentralen Ressourcenverantwortung Rechnung zu tragen.
Die Ressorts haben ja bekanntlich noch im Herbst unterstellt, dass sie gewisse Einspareffekte erreichen und erzielen können. Das hat sich am Ende auch bewahrheitet. Es ist zwar nicht der Betrag eingespart worden, den wir erwartet haben, aber immerhin im Saldo zirka neun Millionen Euro. Natürlich gebe ich zu, dies darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die dezentrale Haushaltssteuerung am Ende nur noch wenig Spielraum gibt, zentral gegenzusteuern und Einsparungen zu erzielen. Gleichwohl halte ich das gewählte Verfahren für richtig, da es, wie gesagt, im Saldo mit neun Millionen Euro zu Buche geschlagen hat.
Herr Köhler, ich meine, Sie haben eines übersehen: Natürlich haben wir die Nettokreditaufnahme erhöht, aber wir haben sie so gehalten, wie wir es im ersten Nachtragshaushalt avisiert haben. Sie haben vergessen zu sagen, dass wir nicht einfach nur die Nettokreditaufnahme entsprechend angepasst haben, sondern erhebliche Eigenanstrengungen bei den Einsparungen gebracht haben. Ich erinnere nur einmal daran, wir haben nicht alles auf die Nettokreditaufnahme gebucht, wir haben 30 Millionen Euro aus den Stahlwerkeveräußerungserlösen genommen, 27 Millionen Euro aus Minderausgaben für Zinsen, zehn Millionen Euro haben wir aus Rücklagen herangezogen, und auch die Investitionsausgaben wurden um 11,5 Millionen Euro gekürzt, um das Gesamtpaket der Refinanzierung zusammen mit den dann prognostizierten Steuermehreinnahmen von 14 Millionen Euro überhaupt finanzierbar zu machen und die Verschuldung in diesem Falle auf das Unabweisliche zu reduzieren.
Wenn Sie meine Haltung zur Eckwertbildung abfragen, dann sage ich, kommt es mir bei Ihnen immer so vor, als ob Sie ein Hochspringer wären, der die Latte erst einmal zehn Zentimeter tiefer legt, damit er auch darüber kommt. Ich will sie von meinem Anspruch her erst einmal zehn Zentimeter höher legen und dann auch riskieren, gegebenenfalls darunter zu springen. Das ist vielleicht die unterschiedliche Mentalität in der Bildung von Ansätzen.
Lassen Sie mich noch ein Fazit zum zweiten Nachtragshaushalt 2005 ziehen! Ich denke, erstens, dass trotz des erforderlich gewordenen Nachtragshaushalts 2005 die jetzt abgeleiteten Eckwerte 2006/2007 realistisch sind, wenn die Ressorts ihre Einsparbemühungen so konsequent weiterentwickeln.
Zweitens: Es zeigt sich in der Tat auch, dass in einzelnen Bereichen die Ressourcenausstattung der Ressorts in der Vergangenheit relativ zu niedrig war. Das hat in der Vergangenheit einiges erschwert, aber ich denke, dass wir das mit der Anpassung der Ressorteckwerte im Justiz- und Sozialbereich richtig gemacht haben, dass wir damit für den kommenden Doppelhaushalt besser aufgestellt sind, drittens, und das umso mehr, als wir natürlich, die Klage ist angesprochen worden, in Zukunft nicht daran gemessen werden, was wir planen, sondern daran, was wir auch realisieren. Deswegen ist es uns auch sehr wichtig, hier nicht auf unrealistische Effekte zu spekulieren, sondern dass wir möglichst realistische Ansätze haben und damit auch den Überprüfungen, die auf uns zukommen werden, standhalten können.
Ich meine, Haushaltsklarheit und -wahrheit sind wichtig, sie sind aber keine isoliert zu betrachtenden Werte. Sie sind auch keine Alternative zur inhaltlichen Lösung unserer Haushaltsprobleme. Wir werden unsere Anstrengungen intensivieren müssen, um auch vor dem Verfassungsgericht bestehen zu können.
Wenn Sie, Herr Pflugradt, eben das Wort „einmischen“ angesprochen haben: Ich weiß nicht, wie Sie es mit der Verfassung halten, aber für mich ist Artikel 131 a Landesverfassung die Grundlage, auf der auch der Finanzsenator zu arbeiten hat, und so ist es auch im Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen worden. Sie haben es ausdrücklich gewünscht, das ist für mich auch die Vorgabe, an die ich mich als Finanzsenator halte. Das bedeutet, dass, und so haben Sie es gefordert, wir eine Kommentierung zu einzelnen Ausgaben machen mit Blick auf Artikel 131 a, und das müssen Sie insbesondere, wenn Sie es so beschlossen haben, auch aushalten können.
Noch ein letzter Hinweis zu den Gutachten! Ich glaube, das hat Frau Wiedemeyer auch zu Recht angesprochen, wir brauchen hier unsere ganze Kraft, um für Bremen etwas herauszuholen. Ich denke, da sollten wir alle mitmachen. Ich rechne da fest mit Ihnen, und ich freue mich in diesem Zusammenhang schon auf eine gute Zusammenarbeit. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eine Kleinigkeit, Herr Finanz––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
senator! Es ist in der Tat so, dass wir gesagt haben, dass die Ausgaben ab einer bestimmten Grenze begründet werden müssen nach Artikel 131 a Landesverfassung. Wir haben aber gleichzeitig auch darüber diskutiert – und Sie waren nicht dabei, als es diskutiert wurde, aber vielleicht hätte man es Ihnen doch ausrichten sollen –, wir haben gleichzeitig die Diskussion geführt, dass Sie damit nicht der Übersenator werden, der im Grunde genommen sagen kann, das eine ist verfassungsgemäß und das andere nicht.
So ist die Verabredung nicht, und darauf möchte ich doch schon gern hinweisen wollen. Ihre Rolle, die Sie da teilweise einnehmen, wenn ich an die Aussetzung bei den Wirtschaftsförderungsausschüssen denke, geht weit über das hinaus, was Artikel 131 a anbetrifft. Insofern weise ich noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Sie Ihre Rolle wahrnehmen, aber nicht darüber hinausgehen sollten, Sie sind kein Übersenator! (Beifall bei der CDU)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Pflugradt, diese Ausführungen weise ich entschieden zurück! interjection: (Beifall bei der SPD)
Wir haben im Ausschuss darüber diskutiert. Wir wissen um die Problemlage, dass es eine dezentrale Verantwortung gibt, was die Vorlagen anbelangt und auch das Erstellen der Erläuterungen zum Artikel 131 a. Es ist ausdrücklicher Wunsch auch gerade von mir gewesen zu sagen, es kann nicht angehen, dass die Ressorts das dezentral erstellen und wir als Haushaltsausschuss dann entscheiden müssen, ob das denn nun verfassungskonform ist oder nicht, sondern es muss eine Stelle geben, und das müssen die Zentralressorts sein, das ist für uns als Fachausschuss der Finanzsenator, die nicht die Einzelmaßnahmen überprüfen müssen, aber überprüfen und uns glaubhaft sagen müssen, ja, aus unserer Sicht ist diese Begründung ausreichend, den Kriterien zu genügen.
Natürlich kann er nicht jede einzelne Baumaßnahme kontrollieren, dafür haben wir Fachressorts. Ob diese Begründung aber stichhaltig ist, das muss uns von zentraler Stelle gesagt werden. Das muss auf alle Fälle das Finanzressort sein, weil dahinter Finanzentscheidungen stehen. Das kann aber durchaus mit Unterstützung des Justizressorts, aber Senatskanzlei oder sonst jemandem erfolgen. Diesen Anspruch aber haben wir als Haushälter diskutiert und Ihre Kritik – –.
Eure Meinung war, dass es uns überhaupt nicht schert, was 131 ist, und ich glaube, das ist der absolut verkehrte Umgang, wenn wir vor einem Klageverfahren stehen.
Die Beratung über den zweiten Nachtragshaushalt 2005 und die damit verbundenen Anträge und Änderungsanträge ist geschlossen.
Meine Damen und Herren, die Abstimmungsreihenfolge, über die Einverständnis erzielt wurde, liegt Ihnen schriftlich vor. Ich werde die jetzt folgenden Abstimmungen in der Reihenfolge des Umdrucks vornehmen.
Meine Damen und Herren, ich rufe gemäß Paragraph 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung die Änderungsanträge zu dem zweiten Nachtragshaushalt 2005 auf.
Als Erstes lasse ich über die Änderungsanträge der Fraktionen der SPD und der CDU mit den Drucksachen-Nummern 16/833 bis 16/856 und 16/858 abstimmen.