Protocol of the Session on December 14, 2005

Wir bewegen uns nicht in einem abgegrenzten Bereich, sondern wir sind in eine europäisierte Wissenschaftslandschaft eingebunden, deren Rahmenbedingungen unsere Hochschulen zur Einhaltung von Standards zwingen, um mit der stetigen Konkurrenz, die von anderen Standorten ausgeht, mithalten zu können. In einer Wissensgesellschaft vervielfacht sich die Art und Menge der Informationen in einem erheblichen Tempo und damit auch die Fülle des Wissenschaftsspektrums, und es ist ganz klar, dass eine einzige Hochschule und ein einziger Hochschulstandort das nicht mehr allein bewältigen kann. Auf uns kommt eine besondere Aufgabe zu: Wir haben die Pflicht zu überlegen, ob das Studienangebot in seiner ganzen Breite und in seinem ganzen Spektrum erhalten bleiben kann. Auch darauf ist Frau Dr. Spieß in ihrem Beitrag eben eingegangen, und wir werden uns Gedanken über den Hochschulgesamtplan machen müssen – ich komme gleich noch einmal darauf –, der bis 2015 gelten soll.

Weiterhin haben wir das Problem der knapper werdenden Mittel. Meine Damen und Herren, mir ist sehr bewusst, dass wir den Hochschulen eigentlich das Unmögliche abverlangen, ihnen überhaupt nicht gerecht werden und dennoch nicht anders handeln können. Wir fordern Kooperationen im Hinblick auf Sparpotentiale durch gemeinsame Studiengänge ein beziehungsweise Streichungen von Doppelangeboten in enger räumlicher Nähe. Folglich bewerten die Hochschulen diese Kooperationen auch als Kürzungsszenario, und dass sie Ängste haben, kann ich durchaus verstehen. Unsere Aufgabe ist es also, zusammen mit den Hochschulen eine Planung zu entwerfen, die den Anforderungen der Föderalismusreform gewachsen ist oder diese sogar verändert. Dazu habe ich mir ein Fragezeichen notiert. Man muss nicht immer alles so hinnehmen, und ich hoffe, dass unser Senator schon heute auf der KMK-Konferenz die wesentlichen Pflöcke einschlägt.

(Beifall bei der SPD)

Es geht, ich erinnere noch einmal daran, um die Änderung des Artikels 72 Absatz 3, in der die Rahmensetzungen bezüglich der Hochschulzulassung und Gesetzgebung neu geregelt werden. Es geht um die Veränderung des Artikels 91 a und b Grundgesetz, die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe im Hochschulbau, wir haben das heute Morgen schon einmal kurz angesprochen. Man muss sich auch die Fragen stellen: Gilt noch die Strategie der Nordwestregion aus dem Jahr 2002, die die Bundesländer in gemeinsamer Kabinettssitzung vereinbart haben? Was ist mit der Metropolregion Bremen–Oldenburg hinsichtlich der Entwicklung der Wissensgesellschaft?

Nun kommt vielleicht etwas ganz Neues! Ich habe keine Antworten auf diese Fragen, sondern ich habe weitere Fragen, und wir müssen uns damit auseinander setzen: Brauchen wir künftig einen nordwestdeutschen Hochschulverbund, und sind die Stärken und Schwächen der Hochschulen schon genau geprüft? Welche Bedarfe bestehen? Welche Infrastrukturen haben die Hochschulen? Welche Wissenschaftsschwerpunkte haben sich die Hochschulen selbst gesetzt?

Frau Dr. Spieß hat auch schon die Profilbildung angesprochen. Ich kann da lobend die Hochschule Bremen und die Hochschule Bremerhaven hervorheben, die sich wirklich ein richtig gutes Profil gegeben haben und die anerkannt sind. Auf diesem Weg müssen wir weitermachen!

(Beifall bei der SPD)

Sind Wissenschaftsschwerpunkte künftig Anknüpfungspunkte für Kooperationen und für Transfer mit der Wirtschaft? Welche Anforderungen müssen wir als Gesetzgeber erfüllen, um Kooperationen und Zielvereinbarungen zu ermöglichen und zu erleichtern? Ich komme wieder auf das zurück, was im Moment

noch zwischen den unterschiedlichen rechtlichen Ausgestaltungen der einzelnen Bundesländer hakt: Wer ist wofür zuständig? Wer muss was zahlen? Es geht also um umfangreiche Überlegungen, um der wachsenden Zahl von Studierenden gerecht zu werden, die auf uns zukommt.

Es geht um abgestimmte Wissenschaftsschwerpunkte, und ich freue mich, dass wir dort eine Übereinstimmung erzielt haben. Der High-Tech-Bericht des Technologiebeauftragten gibt das ja auch wieder. Dass Wissenschaftsschwerpunkte und Wirtschaftsschwerpunkte übereinstimmen, das ist ein wesentliches Ziel. Damit können wir ordentlich etwas erreichen, damit wird die Ausbildung an den Universitäten und Hochschulen praxisnah und geht dann richtig auf die Bedarfe der Wirtschaft ein. Wir müssen aber auch noch Steuerungsverfahren entwickeln und dann alles in eine künftige Hochschulgesamtplanung und Hochschulentwicklungsplanung einarbeiten.

Sie sehen, meine Damen und Herren, unsere Deputation und wir alle im Parlament haben enorm viel Arbeit vor uns, die wir fraktionsübergreifend gemeinsam mit den Hochschulen und den Parlamentariern anderer Bundesländer umsetzen müssen. Ich wünsche uns dabei gutes Gelingen und hoffe, dass wir das schaffen werden. Ich denke, unsere Hochschulen und insbesondere unsere Studierenden haben das verdient. – Schönen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auf viele Details möchte ich jetzt nicht mehr eingehen. Es ist ja schon vieles von Frau Dr. Spieß und Frau Busch gesagt worden. Ich möchte aber auch noch einmal sagen: Ja, über Kooperationen mit Niedersachsen ist in letzter Zeit viel geredet worden. Gerade gestern hatten wir eine hitzige Debatte dazu, als es um den Ochtum-Park ging.

Zur Kooperation haben wir in diesem Jahr schon zwei Große Anfragen – eine im Herbst und eine im Frühjahr – debattiert. Die Antworten des Senats sahen da ein bisschen anders aus als zum Wissenschaftsbereich. Frau Krusche, meine Kollegin, hatte im September zu der Antwort auf die Große Anfrage zur Kooperation mit Niedersachsen erklärt: „Die Senatsantwort ist eher eine Auflistung des Scheiterns, des Nichtagierens als ein Papier, das zukunftsweisend den Weg des regionalen Denkens und Handelns freigibt. Nur einige Bereiche sind positiv bewertet, und dazu gehört der Wissenschaftsbereich.“ Das ist also in der Tat ein Bereich, der gut läuft, und das freut uns an dieser Stelle auch sehr. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Ich möchte jetzt noch ein paar Punkte erläutern, die von meinen Vorrednerinnen noch nicht so in den Blick genommen worden sind. Wenn man über Kooperationen im Hochschulbereich redet, dann, finde ich, gehört zur Ehrlichkeit dazu, dass man noch einmal über Zielkonflikte reden muss, weil die Universitäten im Wettbewerb stehen. Sie sollen dort auch stehen, das ist auch das Ziel. Natürlich darf man an der Stelle nicht außer Acht lassen, dass es eine Konkurrenz zu niedersächsischen Hochschulen geben wird, es gibt ein Ranking. Die Universität Bremen und auch die Hochschulen im Land Bremen sind natürlich immer darauf erpicht, ganz vorn zu stehen, und wir sehen auch gern, wenn sie ganz vorn stehen. Das muss man dabei berücksichtigen.

Es gibt eine Exzellenzinitiative, auf die sich auch die Universität Bremen beworben hat, soviel ich weiß, mit fünf Einzelprojekten. Das findet in der Regel auch immer eher in Konkurrenz statt. Das muss man mit einbeziehen. Es gibt eine gewisse Konkurrenz in Bezug auf Studierende. Im Land Bremen haben wir ja jetzt gerade vor ein paar Monaten beschlossen, dass es ein Auswahlrecht der Hochschulen geben soll und so weiter und so fort.

Es geht um Profilbildung, dazu ist ja schon einiges gesagt worden. Darüber hinaus gibt es eine Hochschulautonomie. Hochschulen entscheiden in gewisser Weise selbst, was sie erforschen wollen. Es gibt auch in der Lehre eine weitgehende Autonomie, schließlich ist die Freiheit von Forschung und Lehre im Grundgesetz festgelegt. Kooperationen können also nicht einfach so von Staats wegen verordnet werden, sie müssen auch gewollt sein. Frau Busch hat schon darauf hingewiesen: Kooperation funktioniert immer nur dann, wenn sie auch gewollt ist, und das muss man an dieser Stelle auch noch einmal deutlich sagen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

In der Forschung funktionieren Kooperationen teilweise schon ganz gut. Dort gibt es vielleicht auch unter einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine andere Interessenlage. Auch darauf hat Frau Busch hingewiesen. Die EU fordert ja immer eher größere Projektverbünde. Dazu braucht man mehrere Hochschullehrer, die dann ihre Kompetenz einbringen, und auf der Ebene ist eine Kooperation auch viel mehr gefordert.

Auf der Seite der Lehre sieht das ein bisschen schwieriger aus. Selbst an der Stelle, an der es um Lehrerbildung geht, an der eigentlich die Kooperation sehr eng geführt werden sollte, gibt es meines Wissens nach wie vor Probleme. Von daher ist es nicht ganz so einfach. Es ist sicherlich noch ein etwas längerer Prozess an der Stelle. Es hat verschiedene Vereinbarungen zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Bremen gegeben. Es wurde schon erwähnt, dass es auch einen Kooperationsvertrag zwischen

der Universität Oldenburg und der Universität Bremen gibt.

Ich will noch auf einen anderen Punkt eingehen, nämlich auf das Geld. Frau Busch ist darauf schon eingegangen. Es soll einen neuen Hochschulgesamtplan geben, und das Ressort plant in den nächsten fünf Jahren eine Kürzung von 100 Millionen Euro für die Hochschulen. Sie können also den Rahmenvertrag, den Sie mit den Hochschulen in Bremen geschlossen haben, offenbar nicht so richtig einhalten.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Das ist eine Unterstellung!)

Ich finde das schon ein bisschen bedenklich, denn es tut dem Kooperationsgedanken nicht unbedingt gut, wenn das unter einem Spardiktat läuft. Ich höre auch immer wieder aus dem Wissenschaftsbereich: Wenn ich jetzt wirklich anfange zu kooperieren, dann werden mir ganz schnell Doppelstrukturen nachgesagt, also mache ich es gar nicht erst, denn dann wird mir ja am Ende das Geld weggenommen.

Ich finde, dass man an der Stelle ausgesprochen vorsichtig sein muss, gerade vor dem Hintergrund, dass wir bis zum Jahr 2020 mit 20 Prozent mehr Studierenden als heute rechnen, die auch untergebracht werden müssen. Heute Morgen in der Fragestunde hatten wir ja auch schon einmal die Frage von Frau Dr. Spieß: Wie weit sind die Hochschulen überhaupt danach ausgerichtet, und – vor dem Hintergrund der aktuellen Föderalismusdebatte und des Hochschulbaus – werden wir den Hochschulbau dann überhaupt noch haben, um 20 Prozent unterzubringen? Ich habe große Zweifel daran, wenn man die Kooperationsdebatte mit Niedersachsen vor dem Hintergrund der geplanten 100 Millionen Euro Kürzung, die ich sehr bedenklich finde und auch nicht teile, jetzt damit belastet. Ich würde da lieber auf Effizienz und zusätzliche Qualität setzen, weil wir viel mehr Studierende in den Hochschulen brauchen.

Ich will an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass die Hochschulen im Land Bremen gerade diese Kürzungen, die hier immer durch das Land geistern – –. Der Bildungssenator hat offenbar auch nicht für mehr Geld gekämpft. Für Schulen hat er sich ja noch einmal mächtig ins Zeug gelegt, für den Wissenschaftsbereich offenbar nicht. Wenn der Hochschulgesamtplan IV und die Vereinbarungen mit den Hochschulen nicht eingehalten werden können, dann ist das schon erheblich – –.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Tun Sie nicht so, als wenn Sie unsere Haushaltslage nicht kennen würden! Das ist doch dumm, was Sie da reden!)

Natürlich kenne ich die Haushaltslage, aber trotzdem bin ich der Meinung, dass Verträge, die geschlossen worden sind, eingehalten werden müssen. Frau

Busch, Sie wissen genauso gut wie ich, dass Hochschulen überhaupt nicht kurzfristig umsteuern können. Wenn die Hochschule für Künste 25 Prozent ihrer Professoren verlieren soll, dann ist das ein großes Problem für die Hochschule für Künste, und es kann sein, dass sie damit aus der Hochschulrektorenkonferenz herausfällt.

Es ist auch ein großes Problem, wenn damit die Hochschule Bremerhaven 20 Prozent und die Hochschule Bremen zirka 70 ihrer Hochschullehrer verlieren soll. Ich will damit nur sagen, dass man eine Kooperationsdebatte mit solch einer Spardebatte nicht belasten sollte. – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Köttgen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin an sich in der gleichen Situation. Ich habe vorhin im Radio gehört, dass mein Kollege Henning Lühr sich heute dafür bedankt hat, dass er gelobt worden ist für, was war das?

(Zurufe: E-Government!)

E-Government! Heute bin ich insbesondere Ihnen, Frau Schön, dankbar, dass Sie uns auch dafür gelobt haben, dass die Kooperation dieser Universität wirklich beispielhaft ist.

Ich möchte einmal etwas zu den Aspekten sagen: Wenn man generell über Kooperation redet, dann ist es, glaube ich, in der Bundesrepublik wirklich beispielhaft, wie hier Universität und außeruniversitäre Einrichtungen kooperieren. Wenn Sie beispielsweise an das Alfred-Wegener-Institut denken, wie es sowohl mit der Fachhochschule in Bremerhaven, der Universität Bremen als auch mit der IUB kooperiert und mit allen gemeinsame Professoren hat, ist das auch nach Aussage des Präsidenten der HGF wirklich beispielhaft für alle Großforschungseinrichtungen.

Die Kooperation des Max-Planck-Instituts mit der Universität, aber auch die Kooperationen aller anderen außeruniversitären Institute mit der Universität und den Hochschulen sind sehr beispielhaft. Dann ist es genauso beispielhaft, wenn Sie sich den Kooperationsvertrag zwischen Oldenburg und der Universität Bremen anschauen, der Ihnen allen vorliegt. Zeigen Sie mir einen einzigen Kooperationsvertrag, der eine so enge Kooperation vorsieht!

Das alles heißt nicht, Frau Dr. Spieß, dass wir nicht immer weiter kämpfen müssen. Ich glaube nur wirklich, der entscheidende Aspekt ist: Wenn die Chemie nicht stimmt, dann hat es auch keinen Sinn, dies zu machen, denn wenn Sie beispielsweise erfolgreich EU-Projekte machen wollen, dann können Sie nicht nach Brüssel gehen und sagen, ich muss aber mit Ol

denburg kooperieren. Nein, Sie müssen mit Europa kooperieren! Wenn Sie sozusagen alle Kraft darauf legen, nur mit Oldenburg zu kooperieren, wann sollen die Professoren dann noch mit Belfast, mit London oder mit Spanien kooperieren, was notwendig ist, wenn man in Europa bestehen will?

Will man in der Klimaforschung bestehen, dann muss man nicht nur mit Europa kooperieren, sondern muss ganz genauso mit Russland, mit Australien und Amerika kooperieren. Auch da ist unsere Universität geradezu beispielhaft, aber auch die Fachhochschulen. Sie wissen, dass die Hochschule Bremen eine der ersten Fachhochschulen war, die international besonders kooperiert hat. Es ist also wichtig, dass es wirklich zwischen den Wissenschaftlern funktioniert.

Ich möchte, Frau Schön, doch noch eines zum Haushalt sagen! Erstens, ich bin richtig verletzt, wenn Sie mir sagen, wir hätten nicht für den Wissenschaftshaushalt gekämpft. Da treffen Sie mich am Ende meiner Dienstzeit, wie Sie wissen, ganz heftig! Wir haben heftigst gekämpft!

(Abg. Frau S c h ö n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: 100 Millionen sind 100 Millionen!)

100 Millionen sind 100 Millionen, ich bestreite das überhaupt nicht, und dass ich darüber sehr traurig bin, das will ich auch gar nicht bestreiten. Ich hätte ganz genauso gern mehr, aber da ist, glaube ich, keiner hier im Saal, der das nicht auch sagen würde. Ich will nur noch einmal sagen: Sie wissen sehr genau, dass wir den alten Hochschulvertrag, den Hochschulgesamtplan mit den Hochschulen unter dem Vorbehalt des Haushalts abgeschlossen haben. Natürlich hätte ich es auch gern anders gemacht! Anders als unter dem Vorbehalt des Haushalts bekommt es ja keiner zustande, und es ist auch woanders passiert. Natürlich bedauern wir dies, aber es ist unter diesem Vorbehalt gemacht worden.

Jetzt möchte ich noch eines zu den Zahlen sagen, die Sie erwähnt haben, 25 Prozent Kürzungen der Professorenzahlen bei der Hochschule für Künste oder 20 Prozent in Bremerhaven.

(Abg. Frau S c h ö n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Steht in Ihrer Senatsvorlage!)

Passen Sie auf, ich will Ihnen etwas sagen! Das ist eine Kürzung zu Planungen! Kürzungen gegenüber dem Bestand, Frau Schön, gibt es nur in der Universität, aber was passiert, ist, dass wir die Planungen des alten Hochschulgesamtplans natürlich nicht einhalten können, weil eben 100 Millionen Euro weniger da sind. Es sind nicht 100 Millionen Euro, sondern es sind 92 Millionen Euro, aber darüber will ich gar nicht reden. Die Kürzungen bei den Professorenzahlen sind die Kürzungen gegenüber der ursprünglichen Planung des letzten Hochschulgesamtplans. Das sind aber nicht die Zahlen, die etwa heute da sind.

Bei keiner Hochschule wird von dem derzeitigen Bestand heruntergegangen. Das passiert nur bei der Universität. – Das war es, was ich sagen wollte!

(Beifall bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Köttgen, nur ganz kurz zu dem letzten Punkt! Ich habe mich auf die ursprünglichen Planungen vom Hochschulgesamtplan bezogen, die Kürzung 2010. Ich finde es jetzt aber auch nicht richtig, wenn Sie sagen, dass es Bestandsschutz gibt. Sie nehmen die Zahlen zur Grundlage, die die Hochschulen zum Stand 30. Juni 2005 haben. Sie wissen doch ganz genau, dass die Hochschulen immer viele Stellen im Berufungsverfahren haben, die jetzt nicht berufen werden dürfen! Es gibt an den Hochschulen auch immer einen Generationswechsel. Die Leute gehen weg und bewerben sich an anderen Hochschulen. Sie können doch jetzt nicht so tun, als ob am 30. Juni 2005 an den Hochschulen die Stellen vorhanden wären, die die Hochschulen immer haben. Nein, das ist nicht der Fall, weil auch immer Stellen in der Berufung sind! Sie müssen der Ehrlichkeit halber dazu sagen, dass es sehr wohl eine erhebliche Absenkung an dieser Stelle ist, wenn Sie gleichzeitig die Berufungsverfahren einbeziehen, die in den Hochschulen jetzt gerade vor dem Abschluss stehen, die aber nicht beendet werden dürfen. – Danke!