Meine Damen und Herren, der Senat hat um Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten, und die Fraktionen der SPD und der CDU haben dies als Antrag übernommen. Ich lasse jetzt darüber abstimmen, ob wir in die zweite Lesung eintreten.
Wer das Bremische Studienkontengesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gesetzliche Regelungen für mehr Transparenz durch Offenlegung von Vorstands- und Geschäftsführervergütungen auch bei den „Gesellschaften des Konzerns Bremen“
Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Herr Senator, ich gehe davon aus, dass Sie darauf verzichten, so dass wir gleich in die Aussprache eintreten können.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz des Bundes, über das wir heute sprechen wollen beziehungsweise dessen Auswirkungen auf die bremische Politik, heißt Vorstandsbezügeoffenlegungsgesetz, abgekürzt VorstOG. Das ist so eine typische Erfindung von Juristen, für mich ein unverständlicher Begriff.
Uns geht es in Bremen um Transparenz, um Einsehbarkeit in das, was in den Gesellschaften des Konzerns Bremen passiert. Sie haben ja bemerkt, wir sind bei dieser Großen Anfrage vom Koalitionspartner leider im Stich gelassen worden. Die CDU konnte sich unserer Idee, hier nachzufragen, nicht anschließen. Herr Perschau hat stattdessen davon gesprochen, dass es sich um eine durchsichtige Wahlkampfaktion gehandelt habe, hat von Heuschreckendebatte und Neiddiskussion gesprochen. Dazu kann ich nur sagen, das liegt ziemlich neben der Sache.
Informationen, und dann können wir den Sachverhalt beurteilen. Ich denke, darauf haben wir einen politischen Anspruch wie auch die bremischen Bürger.
Wenn man sieht, dass die CDU in Berlin nach einigem Hin und Her dieses Gesetz des Bundes mitbeschlossen hat und sich der Senat auch im Bundesrat dafür ausgesprochen hat, haben wir doch den Eindruck, dass hier bei dieser Frage bei der CDU eine gewisse Verwirrung herrscht.
Da kann man nur sagen: Die einen sagen so, die anderen sagen so. Wir werden sehen, was am Ende dieser Debatte in Bremen herauskommt.
In der Sache geht es bei dem Gesetz des Bundes darum, dass festgestellt werden soll, öffentlich mitgeteilt werden soll, wie die Bezüge der Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften in einem Verhältnis zu den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitgliedes stehen. Diese Regelung soll die Kontrollrechte der Aktionäre stärken. Für börsennotierte Aktiengesellschaften muss künftig für jedes einzelne Vorstandsmitglied unter Namensnennung angegeben sein, welche erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Bezüge vorhanden sind. Die Hauptversammlung, also die Aktionäre, kann mit einer Dreiviertel-Mehrheit beschließen, dass diese Bekanntgabe unterbleiben kann. Das gilt dann jeweils für fünf Jahre. Danach muss neu entschieden werden.
Unsere Fragen dazu lauteten: Teilt der Senat die Auffassung, dass die Transparenz bei den Geschäftsführerbezügen bei den großen Gesellschaften verbessert werden muss? Wie hat der Senat sich im Bundesrat verhalten? Teilt der Senat die Auffassung, dass die Überlegungen, die den Bund zum Erlass dieses Gesetzes bewogen haben, auf Bremen übertragen werden können? Welche Schritte sind erforderlich, um die Transparenz bei den bremischen Gesellschaften zu erhöhen, und letztlich: Beabsichtigt der Senat, die Gesellschafterverträge in Bremen entsprechend zu verändern beziehungsweise künftige Verträge anders abzuschließen?
Die Antwort des Senats ist zunächst auf den ersten Blick etwas differenziert aufzufassen. Der Senat hat das Gesetzesvorhaben im Bundesrat, ich sagte es bereits, unterstützt, teilt die Auffassung, dass dies ein Beitrag zum Anlegerschutz ist. Das finden wir natürlich gut, denn dies war eine Initiative aus dem SPD-geführten Justizministerium. Aber bei der Frage, ob denn nun diese Überlegungen, die dahinterstehen, auf Bremen übertragbar sind, finden wir die Antwort des Senats enttäuschend. Einerseits wird ein grundsätzliches Interesse der Öffentlichkeit an diesen Informationen anerkannt, andererseits wird aber auch, und zwar vorrangig, auf den Datenschutz verwiesen, und zwar den Datenschutz in Bezug auf die Personen der Geschäftsführer.
Nun sind wir als Sozialdemokraten nicht gegen Datenschutz, im Gegenteil. Wir haben dieses Thema immer für wichtig gehalten und tun das weiterhin. Hier geht es aber ja um die Verwendung von öffentlichen Mitteln, und wir meinen, dass die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf hat zu erfahren, wie mit ihren Mitteln umgegangen wird. Die Abwägung, die der Senat hier vornimmt, gefällt uns im Ergebnis nicht. Wenn wir sehen, dass im Bereich des öffentlichen Dienstes vom Präsidenten des Senats bis hin zum Polizeibeamten oder zum Justizwachtmeister alle Vergütungen einschließlich der Nebenvergütungen in Gesetzesblättern, im Haushaltsplan nachzuvollziehen sind, dann ist es nicht zu erklären, weshalb hier für den Bereich der privaten Gesellschaften des Landes und der Stadtgemeinde Bremen solch eine Geheimniskrämerei betrieben wird.
Auch der Hinweis, dass nicht wir als Abgeordnete und auch nicht die Bürger, sondern der Senat der Gesellschafter der bremischen Gesellschaften ist, geht, mit Verlaub gesagt, an der Sache ziemlich vorbei, denn der Senat hat hier nur formal die Stellung eines Gesellschafters. In Wirklichkeit vertritt der Senat bei dieser Aufgabe die Bürger Bremens. Das sind diejenigen, die die öffentlichen Mittel aufbringen, die die Steuern bezahlen. Deren Geld wird dort verwaltet, und deswegen meinen wir, da muss sich etwas ändern. Wir sind dafür, dass dort Transparenz eintritt.
Wir finden es gut, das haben wir häufig diskutiert, dass der Bremer Staat anstelle einer starren überkommenen Verwaltungsstruktur auch zunehmend von den privaten Rechtsformen –
Herr Perschau, hören Sie ruhig zu, es wird, glaube ich, nicht schaden! –, von der Möglichkeit der politischen Gestaltung durch Inanspruchnahme privater Rechtsformen Gebrauch macht. Dies gibt eine gewisse Flexibilität, und die privaten Rechtsformen haben verschiedene Vorteile. Das haben wir diskutiert, und wir stehen dazu, dass das differenziert betrachtet werden muss. Wir finden es aber schlecht, dass die Kontrollmöglichkeiten, die das private Recht, das Gesellschaftsrecht, das Handelsrecht, den Anlegern, den Gesellschaftern bietet, hier nicht entsprechend übertragen wird auf den öffentlichen Bereich.
Es ist in den privaten Gesellschaften völlig selbstverständlich, dass die Gesellschafter, das sind diejenigen, die ein finanziell nachvollziehbares Interesse an dem Zustand und am Gedeihen der Gesellschaft haben, Informationsrechte haben. Jeder Gesellschafter einer GmbH hat selbstverständlich den Anspruch, in Erfahrung zu bringen, was die Geschäftsführer verdienen, welche Ausgaben dort getätigt werden. Das
ist eine völlige Selbstverständlichkeit. In anderen Staaten ist es übrigens noch weitergehender geregelt als bei uns. Schauen Sie nach Amerika, schauen Sie in die USA! Da werde Sie sehen – das sind Beispiele, die von Ihnen immer hervorgehoben werden –, wie weit die Transparenz gerade im wirtschaftlichen Bereich dort geht. Es geht darum, durch öffentlich verfügbare Informationen den Wettbewerb zu stärken.
Wir erleben auch in Deutschland, dass solche Informationsansprüche durchaus gerichtlich geltend gemacht werden. Das ist eine völlige Selbstverständlichkeit. Es soll jedoch nicht gelten für den Bereich der Gesellschaften, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. Da sagen wir, das wollen wir nicht hinnehmen, das wollen wir ändern, und darum werden wir uns bemühen.
Es mag sein, dass in Einzelfällen in den Anstellungsverträgen geregelt ist, dass der Arbeitgeber, also der Gesellschafter, die Gesellschaft, die Informationen nicht bekannt geben darf, die sich aus den Anstellungsverträgen ergeben. Das mag im Einzelfall so sein und muss dann hingenommen werden. Aber dann muss man sich um Änderungen bemühen, dann müssen diese Verträge nachverhandelt werden. Bei neuen Verträgen müssen andere Regelungen vereinbart werden, und wir werden auch an dieser Stelle weiter arbeiten. Uns geht es darum, dass wenigstens die Fraktionsvorsitzenden und der Haushalts- und Finanzausschuss informiert werden, um ein Mindestmaß an parlamentarischer Kontrolle zu gewährleisten.
Das Fazit ist: Wir sehen, hier ist noch eine ganze Menge parlamentarische Arbeit zu leisten, und ich kann Ihnen ankündigen, dass wir als SPD in dieser Frage nicht locker lassenwerden. Da gibt es Handlungsbedarf, und wir werden uns dieser Aufgabe stellen. Dieser Antrag war keine Wahlkampfaktion, wie von der CDU behauptet worden ist, sondern es ist eine Sache, die wir durchaus ernst nehmen und die wir durchaus weiter verfolgen werden.
Nur wer informiert ist, kann die richtigen Entscheidungen treffen, und deshalb sind wir für mehr Transparenz.