Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 23. August 2005 D a z u Antwort des Senats vom 20. September 2005 (Drucksache 16/757)
Bericht über die Reise der staatlichen Deputation für Wissenschaft vom 2. bis 5. Mai 2005 nach Karlsruhe und Zürich.
Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Aussetzung des Tagesordnungspunktes sechs, Kopenhagen-Prozess in der beruflichen Bildung, des Tagesordnungspunktes 17, Entwicklung der Wohnungsmärkte 2020, des Tagesordnungspunktes 19, E-Government in Bremen und Bremerhaven, des Tagesordnungspunktes 32, Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr im Lande Bremen, des Tagesordnungspunktes 33, Handlungsbedarf aufgrund des demographischen Wandels, des Tagesordnungspunktes 34, Kooperation mit Niedersachsen im Wissenschaftsbereich, des Tagesordnungspunktes 37, Ausgestaltung des Unterrichtsfachs „Biblische Geschichte“ auf allgemein christlicher Grundlage in Schulen im Land Bremen, und des Tagesordnungspunktes 38, Ausbildungsquote in Unternehmen von ausländischen Bürgerinnen und Bürgern im Lande Bremen.
Weiter wurden Vereinbarungen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 20, Bedeutung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für Bremen, und 21, Zukunft der erneuerbaren Energien, sowie zur Vereinbarung von Redezeiten bei einigen Tagesordnungspunkten.
Hinsichtlich der Abwicklung der Tagesordnung der Bürgerschaft (Landtag) wurde vereinbart, dass am Donnerstag Vormittag zu Beginn der Sitzung der Tagesordnungspunkt 39, Bremisches Studienkontengesetz, behandelt wird.
Nachträglich wurde interfraktionell vereinbart, den Tagesordnungspunkt vier, Mit Prävention und Aufklärung häusliche Gewalt verhindern, für diese Sitzung auszusetzen.
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Ihnen zur Kenntnis geben, dass mir die Ausschussvorsitzende des nichtständigen Ausschusses „Überprüfung einer Wahlrechtsnovellierung im Land Bremen“, Frau Dr. Catrin Hannken, mitgeteilt hat, dass dieser Ausschuss seinen abschließenden Bericht nicht, wie gebeten, bis Ende Oktober 2005 vorlegen kann. Es sind noch weitere Beratungen erforderlich; der abschließende Bericht wird voraussichtlich erst Ende des Jahres 2005 vorliegen.
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen sechs frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die Anfrage Nummer fünf ist zwischenzeitlich vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Grotheer, Manfred Oppermann, Günthner, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie beurteilt der Senat das Vorhaben der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord in Kiel und Nordwest in Aurich, bis Frühjahr 2006 ein Konzept vorzulegen, welche der Leuchtfeuer/Leuchttürme an Nord- und Ostsee erhalten bleiben sollen und welche damit außer Betrieb genommen werden?
Drittens: Teilt der Senat die Auffassung, dass auf den Einsatz von Leuchtfeuern trotz des zunehmenden Einsatzes von satellitengestützter GPS-Naviga
tion sowohl in der Berufs- als auch in der Sportschifffahrt aus Sicherheitsgründen nicht gänzlich verzichtet werden kann?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Die Fragen eins bis drei werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Erarbeitung von Konzepten zur Anpassung von Maßnahmen und Einrichtungen zur Seeverkehrsregelung/-sicherheit an die veränderten Erfordernisse der Berufs- und Sportschifffahrt sind eine Regelaufgabe der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen des Bundes sowie der nachgelagerten Ämter und Behörden. Der Senat hat daher keine grundsätzlichen Einwände, wenn die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen ihre Sicherheitseinrichtungen an den Seewasserstraßen dahingehend überprüfen, ob und inwieweit diese in Zukunft noch notwendig sind oder nicht. Ob und welche im Einzugsbereich der bremischen Häfen liegende Leuchtfeuer und -türme von der im Bearbeitungsprozess befindlichen Konzeption betroffen sind, kann vom Senat erst nach endgültiger Feststellung der Konzeption beantwortet werden. Insofern wird der Senat die Konzeption auch erst nach endgültiger Fertigstellung bewerten können. – Soweit die Antwort des Senats!
Was unternehmen die anderen norddeutschen Küstenländer in dieser Sache, und gibt es aus Ihrer Kenntnis heraus dort gemeinsame Gespräche zwischen und mit den Küstenländern?
Wir sind vom Grundsatz her immer in einem ganz engen Kontakt mit unseren Nachbarbundesländern, insbesondere was die Sicherheit auf den Seewasserstraßen an der Küste angeht. Ich gehe davon aus, dass die anderen Bundesländer sich ähnlich verhalten wie wir, dass erst einmal abgewartet wird, wie das Konzept am Ende aussieht. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand gibt es aber auch keine Hinweise, dass sich die Anforderungen und die technische Einrichtung an der Außen- und Unterweser sowie an der Hunte ändern könnten. Von daher können wir, ich will nicht sagen, gelassen abwarten, aber sehen, was die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen vorlegen werden. Wie gesagt, es geht eher um Grundsätze und Standards für die Wasserstraßen und weniger um die Frage einzelner Leuchtfeuer oder Leuchttürme.
Die zweite Anfrage steht unter dem Betreff „Sondereinheit der Finanzverwaltung zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Schwarz, Jägers, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Erstens: Welche Informationen liegen dem Senat über die Sondereinheit der niedersächsischen Finanzverwaltung vor?