Protocol of the Session on March 17, 2005

Ein Aspekt aber ist wichtig zu erwähnen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört nicht dem Staat, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

er wird nicht über Steuern finanziert, er wird direkt von den Bürgern finanziert. Das ist aus meiner Sicht auch die Argumentation, die man bringen muss, wenn man sagt, Rundfunkgebühren sind keine Beihilfe, sondern der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland und ist eben nicht eine Institution oder eine Anstalt des Staates. Früher war es so, dass diejenigen, die zum Beispiel ihre Rundfunkgebühren nicht bezahlt haben, Herr Strohmann, öffentlich genannt worden sind im Radio. Diese Zeiten haben wir hinter uns gelassen. Als Rundfunkpolitiker würden wir uns das manchmal vielleicht wünschen, um die Beitragsbasis zu erhöhen, aber das auch noch einmal als historisches Bonbon an dieser Stelle.

Ich bin der CDU und der SPD dankbar, dass sie diese Große Anfrage gestellt haben. Wir haben im Medienausschuss schon mehrfach über das Thema Europa und öffentlich-rechtlicher Rundfunk, gehört das eigentlich zusammen oder nicht, gesprochen. Herr Kollege Schildt hatte auch angedacht, einen Antrag zu formulieren, und ich signalisiere an dieser Stelle auch, dass wir uns dann, wenn der Brief nach Brüssel aufgesetzt wird, mit diesem Thema auch noch einmal mit einem gemeinsamen Antrag in der Bürgerschaft befassen können.

Die Beihilfebeschwerde der privatrechtlichen Rundfunkbetreiber in Brüssel muss man ernst nehmen. Ich glaube, dass die privaten Rundfunkbetreiber zum Teil Recht und zum Teil Unrecht haben, und das muss man ganz genau trennen. Die privaten Rundfunkbetreiber bemängeln die Finanzierung und die Transparenz der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in Deutschland. Im Visier der EU-Wettbewerbshüter stehen die Online-Angebote, also die Internetauftritte, die kennen wir auch von Radio Bremen, die kennen wir von allen Landesanstalten und auch von der ARD und dem ZDF. Die Sportrechte sind im Visier, dazu wird von den EU-Wettbewerbshütern gesagt, ARD und ZDF bunkern die Sportrechte, und die Privaten kommen überhaupt nicht mehr zum Zug. Auch darum gibt es richtig handfesten Streit.

Der ZDF-Intendant, Markus Schächter, war auch schon in Brüssel, um sich dort bei der Wettbewerbskommissarin, Neelie Kroes-Smit, kräftig zu positionieren. Das ist ein ganz entscheidender Punkt, denn dabei geht es richtig ums Geldverdienen. Ich glaube, wir dürfen nicht den Fehler machen, dass wir uns auf die eine oder andere Seite schlagen, sondern wir müssen uns ganz genau anschauen, wie beurteilt das auch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, die KEF, und dann genau abwägen, wie wir das hier als Landtag beurteilen.

Im Visier der Wettbewerbshüter sind auch die Tochterunternehmen von ARD und ZDF, die haben nämlich in den letzten Jahren verstärkt Tochterunternehmen gegründet und outgesourct. Es steht die zentrale Frage im Raum: Sind Rundfunkgebühren eine unerlaubte Beihilfe? Auf diese letzte Frage antworte ich

mit Nein. Wir befinden uns jetzt in der sehr heiklen Situation, dass die EU eine ganz starke Wettbewerbsbrille aufsetzt und den Rundfunk momentan nur noch unter ökonomischen Gesichtspunkten betrachten will. Ich glaube, dass man diesen Fehler nicht machen darf. Man muss den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch hinsichtlich seines gesellschaftspolitischen Auftrags, seines Auftrags der Information und auch seines kulturellen Auftrags beurteilen und darf nicht in eine rein ökonomische Sichtweise verfallen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Allerdings ist nichts dagegen einzuwenden, finde ich, den Grundsatz der finanziellen Transparenz verstärkt einzufordern. Das betrifft vor allem die eben erwähnten öffentlich-rechtlichen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Ich finde schon, dass ARD und ZDF Quersubventionierung offen legen müssen, und ich finde auch, dass getrennte Buchführung zum guten Ton auch bei den Tochter- und Beteiligungsgesellschaften gehört, auch um zu vermeiden, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk dann mit Gebührengeldern an privaten Abenteuern beteiligt. Ich finde, das muss man aus der Welt räumen. Aber auch Herr Pleitgen und Herr Gruber, der eben von Herrn Schildt als ARD-Vorsitzender erwähnt worden ist, und Herr Schächter haben schon Bereitschaft signalisiert, auf die EU zuzugehen, und ich kann nur sagen, das ist wichtig.

Ein transparenter Umgang mit den Gebühren muss sein, auch bei den Töchtern von ARD und ZDF, das halte ich für geboten. Bei der Debatte im Februar habe ich hier bereits betont, dass ich das deutsche Verfahren zur Gebührenermittlung durch die KEF, Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, für gut, effizient und transparent halte, weil längst nicht alle Kosten anerkannt werden, die die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten anmelden.

Herr Schildt hat darauf hingewiesen, es ist jetzt ein Brief mit 64 oder 65 Seiten aus Brüssel an die Bundesregierung gekommen. Die Länder sollen diesen Brief mitbeantworten, weil Rundfunk Ländersache ist. Wir werden uns auch im Medienausschuss mit der Beantwortung des Briefes auseinander setzen. Wir befinden uns in einer Art Vorprüfung. Das ist jetzt kein abschließendes Urteil, das die EU-Kommission gefällt hat, sondern mit dem, was beschlossen wird, müssen alle 25 EU-Kommissare einverstanden sein. Das ist auch noch einmal ein ganz großes Stück Arbeit, was dort in Brüssel geleistet wird.

Der Brief aber enthält ganz konkrete Vorschläge, inwieweit die Regulierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland neu an europarechtliche Erfordernisse angepasst werden soll. Es werden also in der Tat Spielregeln für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgestellt, um zu sehen, wo findet unerlaubte Wettbewerbsfinanzierung statt, wo muss mehr Transparenz her. Ich glaube, wir sollten diese Forde

rung der EU offensiv nutzen, um auch die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Mittelpunkt zu stellen.

Herr Strohmann hat erwähnt, es gibt das Amsterdamer Abkommen, es gibt einen Brief, der gemeinsam in Maastricht aufgesetzt worden ist, der gesagt hat, dass den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch Gelegenheit gegeben werden muss, sich an Online-Angeboten zu beteiligen oder eben den Angeboten auf den modernen Handhelds, dass eben auch Multimedia-Angebote genutzt werden sollen. Diese Einschätzung teilen die Grünen auch.

Man sollte auch darauf pochen, dass es möglich ist, da wir sonst wirklich an dem Punkt landen, den Herr Schildt hier charakterisiert hat, auf der einen Seite einen sehr modernen, farbigen privaten Rundfunk und auf der anderen Seite einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der diese Angebote eben nicht zur Verfügung stellen kann, zu haben. Gerade jüngere Leute aber, das sagen auch alle Studien, wünschen sich und erwarten auch vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dass solche Angebote eben auch zur Verfügung gestellt werden müssen.

Man kann sich einmal das Internetangebot bei Radio Bremen anschauen, es ist wirklich nichts Überflüssiges dabei. Es ist kein Schnickschnack, es ist in höchstem Maße programmbegleitend. Man kann sich die Sendungen des Vortages, zum Beispiel von „Buten un binnen“, noch einmal anschauen, man kann sich zu bestimmten Hörfunkthemen und anderen Themen informieren. Ich finde, dabei ist eigentlich nichts Unerlaubtes!

Jetzt noch einmal zur Bewertung aus Sicht der Grünen! Wir haben immer eine ganz eindeutige Position eingenommen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist unmittelbar mit den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen unserer Gesellschaft verknüpft und trägt auch unmittelbar dazu bei, den Pluralismus in den Medien zu wahren. Es ist unmittelbare Aufgabe der Mitgliedstaaten, ihr öffentlich-rechtliches Rundfunksystem festzulegen, auszugestalten und zu finanzieren, und das entspricht auch geltendem EU-Recht.

Demnach können die Mitgliedstaaten eigenständig über die Finanzierung und die Aufgaben der Sender entscheiden. Seit dem Vertrag von Maastricht können daher Beihilfen zur Förderung der Kultur und der Erhaltung des kulturellen Erbes als mit dem gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden. Das sagt der Artikel 87, der damals gemeinsam unterzeichnet worden ist. Dem trägt auch das Amsterdamer Protokoll Rechnung.

Ich finde, wir müssen aufpassen, dass durch die von der Kommission angewandten Kriterien die Onlineund möglicherweise auch die digitalen Mobilangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht auf die von Nischenanbietern reduziert werden oder sogar komplett entfallen. Da sehe ich auch noch schwere

Auseinandersetzungen auf die Bundesrepublik zukommen. Damit stünde die Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt auf dem Spiel, und daran kann dieser Landtag kein Interesse haben.

Ich sage noch einmal zum Abschluss meiner Rede: Einer rein ökonomischen Beurteilung des öffentlichrechtlichen Rundfunks auf europäischer Ebene ist politisch entschieden entgegenzutreten. Ich halte es für falsch, nur auf das Geld zu schauen und zu fragen: Wie viel Werbung bekommen die, wie viel Geld fahren die über ihre Werbekosten ein? Man muss sagen, auch die Privaten müssen alles offen legen. Genauso müssen es die Öffentlich-Rechtlichen machen. Ich glaube, dann kann man die Streitigkeiten überwinden, die im Augenblick im Raum stehen und die zu großen Auseinandersetzungen über die Tagespresse und über die Medien geführt haben. Herr Schildt hat es ja angesprochen, es vergeht kein Tag, an dem es nicht fünf Aufmacher gibt: VPRT sagt das, die Öffentlich-Rechtlichen sagen das. Ich finde, das muss überwunden werden, weil auch die Privaten eigentlich ein sehr großes Interesse daran haben müssten, dass das duale Rundfunksystem in Deutschland erhalten bleibt. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Strohmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich weiß, es ist jetzt ein bisschen schwierig, dass ich mich noch einmal gemeldet habe. Ich sehe es an den Gesichtern. Es hat aber einen Grund, und dazu komme ich gleich noch.

Der Kollege Schildt hat die Problematik der Dienstleistungsrichtlinie angesprochen. Das ist das nächste Ungemach, das uns da auch betrifft. Wenn es der EU wirklich gelingt, die audiovisuellen

(Abg. D r. S c h u s t e r [SPD]: Ein kompliziertes Wort!)

Medien, sprich Fernsehen, wirklich mit in die Dienstleistungsrichtlinien aufzunehmen, dann haben wir ein richtiges Problem, weil wir dann genau da sind, wohin wir nicht wollen, dass wirklich nur noch nach Markt und Geld entschieden wird, und der eigentliche Ansatz, der im Amsterdamer Protokoll steht, dass Medien eben auch zur Kultur und zur gesellschaftspolitischen Entwicklung innerhalb jedes Landes gelten, ist dann völlig außen vor. So war es bisher wirklich: Fernsehen, Medien wurden ja aus diesem Teil der Dienstleistungsrichtlinie herausgenommen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Die EU hat da einen anderen Ansatz. Das ist wirklich eine Sache, bei der wir aufpassen müssen.

Da bin ich nämlich bei dem Punkt, weshalb ich mich noch einmal gemeldet habe, obwohl das für das Zuhören für alle sehr schwierig ist, das weiß ich. Nur: Medienpolitik oder allgemein Medien sind wirklich eine Angelegenheit eines Länderparlaments. Wenn wir da nicht aufpassen, stellen wir uns selbst im Grunde genommen nicht nur ein Armutszeugnis aus, sondern wir stellen uns wirklich selbst in Frage. Wenn es tatsächlich keine reinen Länderthemen mehr gibt, benötigen wir auch irgendwann keine Länderparlamente mehr. Deswegen ist es ein ganz wichtiges Thema, dass wir da auch aufpassen und jeder für sich, für seine Fraktion auch permanent mit den Abgeordneten seines Vertrauens im Parlament, das ist manchmal nicht so einfach, wirklich auch dieses Thema immer wieder aufruft und sagt, wie wichtig es ist. Das ist keine Lobbyarbeit für die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten.

Ich glaube, wir sind uns alle im Klaren darüber, dass sich das duale System in den letzten 20 Jahren sehr gut bewährt hat, aber die Privaten schneiden sich im Moment wirklich selbst. Mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wenn er anders gestaltet wird, als er jetzt ist, muss noch einmal über das eine oder andere, da gebe ich Frau Stahmann Recht, gesprochen werden, ob es alles sein muss, was da im Moment läuft. Vom Grundsatz her stellen sie sich aber auch selbst in Frage. Sie wissen ja, wie es ist! Es ist bei uns nicht anders, dann spielen Personen eine Rolle, wie man den einen mag und den anderen nicht so richtig mag, da gibt es dann Diskussionen. Manchmal, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, ärgert man sich selbst: Was haben wir da gemacht? Da müssen wir wirklich aufpassen, als Selbstverständnis auch für uns als Länderparlament. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 15/561, auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD Kenntnis.

Ergebnisse einer Schulleiterbefragung zum Thema Gewaltbelastung, Präventionsstrategie und Unterstützungsbedarfe

Mitteilung des Senats vom 15. Februar 2005 (Drucksache 16/540)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Lemke.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält die Kollegin Frau Stahmann.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen als Bürgerschaft liegt heute eine dickere Drucksache vor, eine Befragung der Schulleiter im Land Bremen zum Thema Gewaltsituation in den Schulen, die wir auch in der Bildungsdeputation kurz diskutiert haben, wobei wir uns mit dem Thema Gewalt an Schulen schon in der Vergangenheit häufiger beschäftigt haben, teilweise aus unerfreulichen Anlässen, aber auch vorangegangen, da es ja schon einmal eine Befragung der Schülerinnen und Schüler im Jahr 2002 gab.

Schulleiter schätzen die Gewaltsituation an ihrer Schule grundsätzlich deutlich weniger brisant ein als ihre Schülerinnen und Schüler. Das ist eines der wesentlichen Ergebnisse dieser Studie. Diese Studie hat das Institut für Arbeit und Politik der Bremer Universität im Auftrag des Bildungsressorts durchgeführt. Fast alle Bremer Schulleiter und Schulleiterinnen haben teilgenommen. Deswegen kann man auch von einer Totalerhebung sprechen.

Vorangegangen war, das habe ich eben erwähnt, eine Untersuchung im Jahr 2002, eine Befragung von Schülerinnen. Da gab es die großen Aufmacher im „Weser-Kurier“ und auch im „Weser-Report“. Jeder dritte Schüler hatte dabei angegeben, sich auf den Schultoiletten unsicher zu fühlen, jeder vierte fühlte sich auf dem Pausenhof bedroht. Der Vergleich mit der Umfrage unter den Schulleitern zeigt nun: Mobbing sowie Gewalt von Lehrerinnen gegen Schülerinnen wollen von diesen fast nicht erkannt. Ich finde, das ist ein wesentlicher Tatbestand, mit dem ich mich im weiteren Verlauf auch noch einmal auseinander setzen möchte.

Ganz am Ende der Skala stehen nach den Angaben der Schulleiter körperliche, verbale und sexuelle Gewalt durch Lehrer. Ergebnis im Wesentlichen: Die Rektoren nehmen sehr viel weniger Gewalt an den Schulen wahr. Das meint auch der Autor der Studie, Frank Meng. Insgesamt sind 191 Schulstandorte unter die Lupe genommen worden, und größtes Problem sind danach Beleidigungen und Kränkungen von Jungen, also verbale Gewalt. Es folgen Prügeleien, körperliche Gewalt, Beleidigungen, Kränkungen von Mädchen, verletzende Anzüglichkeiten unter Schülern, das wird als verbale sexuelle Gewalt verstanden, und dann Vandalismus.

Ich sage Ihnen, sehr verehrte Damen und Herren, wer Angst hat, kann nicht lernen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Gerade deshalb ist es wichtig, sich sehr genau mit den unterschiedlichen Ergebnissen der Studien befassen zu können. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Ich sage auch: Wer Angst hat, kann nicht lehren, da ich glaube, Gewalt ist und bleibt ein Tabuthema. Ich glaube auch, es gibt eine nicht geringe Anzahl von Lehrerinnen und Lehrern, gerade in der Sekundarstufe I und auch in der Sekundarstufe II, die bestimmt auch selbst als Lehrer mit Gewalt zu tun haben, die auch konkrete Auseinandersetzungen mit den Jugendlichen haben, die sie unterrichten sollen. Daher ist es wichtig, dass auch dieses Tabu in Bremen durchbrochen wird.

Deshalb rege ich an, aufgrund dieser unterschiedlichen Ergebnisse dieser beiden Studien, also auf der einen Seite sind Schülerinnen und Schüler, die sagen, dass sie erheblich von Gewalt betroffen sind, und auf der anderen Seite sind Schulleiter, die sagen, Gewalt spielt hier keine wesentliche Rolle, gerade deswegen bin ich sehr stark dafür, dass Schulen ihre Schülerinnen und Schüler mindestens einmal im Jahr zu diesem Thema befragen, es an der Schule thematisieren und es auch zum Gespräch kommt, dass aber auch Eltern mit in eine solche Befragung einbezogen werden. Ich glaube, das kann immens helfen, das Schulklima zu verbessern.

Ich weiß auch, dass der Bildungssenator das so sieht, das sagt er zumindest häufiger: Entscheidend für eine gute Schule ist das Schulklima. Ich glaube, wir müssen offensiv daran arbeiten, dass das Schulklima an Bremens Schulen verbessert wird, dass Gewalt nicht toleriert wird, dass es eine Kultur des Hinschauens gibt und dass Lehrer, Eltern und auch andere Schüler nicht wegschauen, sondern da, wo Gewalt auftritt, helfen und auch eingreifen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Während der Pressekonferenz wurde gesagt – so stand es in der Zeitung, Herr Senator Lemke –, Gewalt an Schulen ist doch nicht so ein Thema, weil die Schulleiter sagen, bei ihnen an der jeweiligen Schule ist es nicht so schlimm. Ich glaube, das ist nur ein Teil der Wahrheit, denn ein Schulleiter, das macht die Studie ja auch deutlich, hat ein ganz großes Interesse, bei sinkenden Schülerzahlen auch Schüler für seine Schule zu gewinnen. Wenn einer Schule das Stigma anhaftet, eine besonders gewalttätige Schule zu sein, eine Schule, an der es viele Probleme gibt, dann wird man Probleme haben, Schülerinnen und Schüler zu gewinnen.