Protocol of the Session on March 17, 2005

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Ich höre auch immer wieder, das kommt des Öfteren vor, wenn Übermittlungen an andere Behörden nicht vollzogen worden sind, dass Datenschutzhemmnisse vorhanden waren. Dies ist in den meisten Fällen aber nicht die Realität. Eine Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden war schon vor dem 11. September 2001 umfangreich möglich. Es ist einfach nicht wahr, dass die Datenschutznorm eine effektive Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden verhindert hätte. Der Verfassungsschutz konnte Daten an die Polizei übermitteln und umgekehrt. Die Ausländerund Asylbehörden konnten in Kontakt mit Nachrichtendiensten und der Polizei treten.

Darum möchte ich hier noch einmal deutlich sagen, der Datenschutz ist nicht der Sündenbock für die Mängel der Terrorismusbekämpfung, die in der Bundesrepublik in der letzten Zeit aufgetreten sind. Wenn ich höre, die Datenschutzvorschriften müssten insgesamt auf den Prüfstand, dann sage ich nein, wir haben hier in Bremen zum Beispiel ein modernes Datenschutzgesetz, und das soll auch so bleiben.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Es ist jetzt auch ausdrücklich erlaubt, dass die Verfassungsschutzbehörden von Fluggesellschaften und

Finanzdienstleistern Auskünfte einholen können. Dieses Recht hatte der Verfassungsschutz aber auch schon vor dem 11. September 2001, und zwar durch die allgemeine Datenerhebungsbefugnis zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Weitere Auskunftsbefugnisse gingen über Post, Telekommunikation und Teledienstunternehmen, die es in dieser Form bisher nicht gab. Das sind alles Dinge, die in der letzten Zeit geregelt worden sind.

Ich will es aber auch nicht vertiefen und langsam zum Schluss kommen, das hatte ich ja angekündigt. Mein Bestreben ist eigentlich nur gewesen, mit diesem Beitrag den Datenschutz hervorzuheben, aber auch zu vermitteln und deutlich zu machen, dass Datenschutz im Sicherheitsbereich auch Grundrechtsschutz ist.

Ich habe aber noch einen kleinen negativen Touch, den muss ich auch noch einmal gleich loswerden. Dieser kleine Touch fängt mit diesem Schreiben an.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Mit welchem?)

Herr Güldner, Sie kennen es ja! Aber auch Patientendaten sind geschützt. Wir haben ein Krankenhausdatenschutzgesetz. Es gibt eine ärztliche Schweigepflicht. Ich war persönlich betroffen, als ich das Gedächtnisprotokoll des behandelnden Notarztes beim Brechmitteleinsatz bekommen habe. Das müssen Sie sich anhören, das müssen Sie aushalten, denn Sie haben es ja geschrieben.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Was hast du denn wieder ge- macht?)

Nun warten Sie bitte einmal ab! Sie können sich dazu gleich zu Wort melden.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist vorher der Presse zugegan- gen! Kannte jeder!)

Die Presse, aber, ich glaube, auch alle anderen Abgeordneten bekamen den Eingriff im Krankenhaus detailliert beschrieben.

Hier wurde gegen Bestimmungen im Strafgesetzbuch verstoßen. Wo war hier der Datenschutz? Hatte der Beschuldigte hier nicht das Recht auf die ärztliche Schweigepflicht oder auf die Bestimmungen des Krankenhausdatenschutzgesetzes? Mit dem Eid des Hippokrates darf sich der ärztliche Berufsstand wohl zu den Begründern der ärztlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes zählen. Regelungen zum Datenschutz und zur ärztlichen Schweigepflicht finden sich im Ersten Sozialgesetzbuch, das in seinem Paragraphen 60 Absatz 1 die Bestimmung enthält, dass die Inanspruchnahme von Sozialleistungen mit dem Ein

verständnis verbunden wird, alle Tatsachen mitzuteilen, die zur Prüfung der Leistungspflicht erheblich sind.

Weitere Vorschriften, Herr Dr. Güldner, finden wir im Fünften, im Siebten und im Zehnten Buch des Sozialgesetzbuches. Zu erwähnen sind noch das Bundesdatenschutzgesetz, das Bundesseuchengesetz und das Strafgesetzbuch sowie die Strafprozessordnung. Aus dieser kurzen Liste, die ich jetzt aufzähle, möchte ich im Einzelnen nur den Paragraphen 203 Absatz 1 Nummer 1 benennen, wonach die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft wird.

(Beifall bei der CDU)

Auf den Datenschutz wurde hier keine Rücksicht genommen. Sie sind doch sonst so für den Datenschutz! Es galt in erster Linie, den Innensenator zu beschädigen, das war Ihr Ziel.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Der hat sich schon selbst beschä- digt!)

Datenschutz hatten Sie nicht im Sinn.

(Beifall bei der CDU)

Frau Linnert, Sie sind ja die größte Weltmeisterin im Dazwischenrufen.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Ja!)

Ja, das weiß ich! Ja, ist doch klar, ich kann es aushalten.

Mit Informationsfreiheit hatte diese Handlungsweise auch nichts zu tun, Herr Dr. Güldner!

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Nehmen Sie doch zur Kenntnis, dass das Schreiben schon längst bei der Presse war!)

Ja! Ich hätte hier Lust, noch einiges zu sagen, ich möchte hier aber nicht in laufende Verfahren eingreifen.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Sie wissen gar nichts, das ist das Problem! Sie wissen gar nicht, worum es geht!)

Fakt ist, ich will zum Schluss kommen – Sie haben gleich die Möglichkeit – die Bedeutung für das Persönlichkeitsrecht und die Intimsphäre lässt aus meiner Sicht keinen Fall denkbar erscheinen, der es rechtfertigen könnte, einen Patienten ohne seine

ausdrückliche Einwilligung in den Medien vorzustellen. Darüber hinausgehend ist sogar bei Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung höchstmögliche Zurückhaltung anzustreben, weil es den meisten Patienten an der Medienerfahrung fehlt. Hippokrates von Kos, den kennen Sie vielleicht, bewies schon im fünften Jahrhundert vor Christus Weitsicht, als er nicht nur über den Einfluss der Umwelt auf die Gesundheit, sondern auch über die Verschwiegenheit des Arztes über die in seiner Profession erhaltenen Erkenntnisse bei den ihm anvertrauten Patienten publizierte.

So ist es nun einmal! Ich finde es unmöglich, ich weiß ja nicht, von wem Sie es bekommen haben, aber ich sehe darin einen Datenschutzverstoß, und ich hoffe darauf, dass wir es vielleicht im nächsten Datenschutzbericht irgendwie zur Kenntnis bekommen. – Danke!

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen])

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Lehmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede möchte auch ich im Namen der Fraktion der Grünen dem Landesbeauftragten für den Datenschutz nochmals ganz herzlich danken. Herr Köhler hat darauf zwar schon hingewiesen, man kann es aber nicht oft genug tun. Sie waren ja im vergangenen Jahr mit Ihrer Behörde wieder stets für das wichtige Bürgerrecht Datenschutz im Einsatz, das möchte ich hier ausdrücklich loben.

Zu Frau Peters-Rehwinkel, sie hatte den Datenschutzbericht, der hier heute Thema ist, und seinen Umfang erwähnt! Meine Meinung ist auch, dass er auf jeden Fall zielorientierter sein könnte. Damit könnten wir uns auch im Ausschuss noch einmal befassen, denn er ist auch immer relativ dick, und man liest sehr lange. Das muss ja nicht immer sein!

In der Befassung mit dem 26. Jahresbericht des Datenschutzbeauftragten im Rechtsausschuss wurden einige strittige Punkte aus dem Datenschutzbericht behandelt, der stellvertretende Ausschussvorsitzende, Herr Köhler, wies bereits darauf hin. Gemeinsam hatten alle Punkte, dass jeweils das Datenschutzkonzept gefehlt hatte. Generell ist festzustellen, dass der Datenschutzbeauftragte von der Verwaltung häufig zu spät oder ungenau über datenschutzrelevante Projekte in den Ressorts informiert wird.

Doch nun zum Datenschutz im Allgemeinen! Die informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht. Dass dies nicht angegriffen wird, dafür ist der Daten––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

schutz eine entsprechend schützende und schützenswerte Maßnahme.

Der Datenschutz ist in der Welt, in der wir uns bewegen, immer wichtiger geworden, das Internet wird immer häufiger genutzt. Das Internet ist ein Bereich, der sich datenschutzrechtlich als immer problematischer erweist. Vermeintlich anonym klicken wir uns von Seite zu Seite. Wir hinterlassen dabei Spuren, die von anderen verfolgt werden können, oder wir geben beim Kauf im Internet unsere Adresse und Kreditkartennummer ein, ohne genau zu wissen, wie sorgfältig auf der anderen Seite des Netzes mit unseren Daten umgegangen wird. Unsere Interessen und Kaufgewohnheiten sind für große Konzerne höchst interessant. Nicht zuletzt durch die häufige Benutzung von Bonuskarten beim Einkauf können von uns exakte Kaufprofile erstellt werden.

Der Grundsatz des Datenschutzes, so viel Freiheit wie möglich und so viel Bindung wie nötig, löst sich nun langsam immer mehr auf. Im privaten Bereich gibt es wenige gesetzliche Vorkehrungen. Im staatlichen Bereich lässt sich jedoch datenschutzrechtlich noch einiges bewegen.

Es muss weiterhin stets auf den Datenschutz Rücksicht genommen werden, sowohl in den Behörden als auch in der Privatwirtschaft. Wir alle möchten, dass mit unseren Daten sorgsam umgegangen wird, wenn wir sie freiwillig oder unfreiwillig preisgeben. Wir wissen aber, bei Problemen im Bereich Datenschutz steht uns weiterhin der Landesdatenschutzbeauftragte, Herr Holst, mit seinem Team in Bremerhaven mit Rat und Tat zur Verfügung. Er wird sicher weiterhin sein Möglichstes tun, damit in Behörden und der Privatwirtschaft dem Datenschutz ein entsprechender Platz eingeräumt wird. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Güldner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe erst überlegt, ob es sich überhaupt lohnt, aber – je später der Abend, desto netter die Gäste – ich wollte doch noch einmal auf das, was Herr Knäpper sagte, eingehen. Herr Knäpper, Sie haben da völlig daneben gelegen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es wurde im Polizeigewahrsam, wir wissen es alle, ein Mensch mit Brechmitteln behandelt, und es gab hinterher einen Streit darüber, was dort alles geschehen ist. Der behandelnde Notarzt hat ein Protokoll erstellt, hat dies der Presse zur Verfügung gestellt. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Da waren seitenweise schon Auszüge in der Presse abgedruckt. Was wir dann hinterher gemacht haben, nachdem es schon in der Presse stand, war, es auch noch einmal allen Abgeordneten hier im Hause zur Verfügung zu stellen, damit sie bei der Entscheidungsfindung sozusagen auch die ganze Grundlage dieses Falles kennen.

All das, was Sie gesagt haben, entbehrt jeglicher Grundlage. Das Protokoll war in der Presse nachzulesen. Inwieweit der Notarzt selbst berechtigt war, es der Presse zu übermitteln, das kann ich nicht beurteilen. Das ist an dieser Stelle auch gar nicht zu erörtern. Jedenfalls kann man etwas, das schon seitenweise in der Presse abgedruckt ist, selbst Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft wohl noch einmal zur Kenntnis geben. Von daher haben Sie da versucht, den Fall ein bisschen aufzublasen, weil Ihnen die Debatte vielleicht zu langweilig war. Ich glaube aber, es ist in Ordnung, wenn wir es dabei belassen. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.