Protocol of the Session on February 23, 2005

Die Grünen teilen die Positionen des Justizsenators zum derzeitigen Diskussionsstand im Bundesrat. Diese sollte auch der Senat unserer Auffassung nach im Bundesrat vertreten, wenn sich nicht im weiteren Verfahren eine neue Sachlage ergibt. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Nächster Redner ist der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir behandeln heute mit der Drucksache 16/456 die Große Anfrage zum wichtigen Thema „Strafrechtliche und zivilrechtliche Maßnahmen gegen Stalking verbessern“, wobei ich mich fragen muss, warum man nicht gleich Psychoterror dazu sagt. Meine Damen und Herren, eigentlich dürften Sie zu solch einem wichtigen The

ma überhaupt keine Große Anfrage einbringen. Ist denn diese große Koalition nicht mit dem Anspruch angetreten, Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen? Also, wenn Sie schon solch eine Große Anfrage hier einbringen, dann ist es für mich wieder einmal ein eindeutiger Beweis dafür, dass diese große Koalition ihren großartigen Ansprüchen und Aussagen, Gewalt gegen Frauen effektiv zu be-kämpfen, auch nur ansatzweise niemals gerecht geworden ist. Diese Anfrage und die Antwort des Senats belegen schwarz auf weiß Ihre gescheiterte Frauenpolitik insgesamt.

Meine Damen und Herren, Stalking bedeutet Psychoterror! Diese Form des Terrors kommt in Deutschland leider immer mehr in Mode und immer häufiger vor. Aus verschmähter Liebe oder anderen Beweggründen verfolgen psychopatische Täter jahrelang ihre Opfer bis hin zu einer seelischen Selbstzerstörung. Die Opfer sind meist Frauen aus allen Gesellschaftsschichten, die diesem seelischen Terror schutzlos und hilflos ausgeliefert sind.

Unsere Polizei und Justiz sind bei dieser neuen ansteigenden Form des Psychoterrors total überfordert, da diese Täter aus einer Wahnidee oder aber auch aus einer Zwangsvorstellung heraus ihren Opfern auflauern, sie beobachten und verfolgen, dementsprechend weitere Dinge hinzukommen, und sie versuchen, durch Telefonterror, SMS, E-Mails oder andere Belästigungen Macht und Kontrolle über das Opfer auszuüben, oft auch in bedrohlicher Weise bis hin zum Mord.

Die Opfer leiden sehr häufig unter Depressionen, Stress und Schlaflosigkeit. Diese Faktoren können sogar bis hin zu einem Selbstmord führen, weil diese Opfer leider nur sehr geringe und begrenzte Möglichkeiten haben, sich effektiv gegen solch einen ekelerregenden Psychoterror wehren zu können. Zwar können sich diese Opfer zum Beispiel eine Fangschaltung legen lassen, eine Anzeige erstatten, einen Wohnungswechsel vornehmen oder aber den Arbeitsplatz wechseln und so weiter, aber all diese begrenzten Schutzmaßnahmen sind meist nicht von langer Dauer, da die Täter schon nach kurzer Zeit auch diese neuen persönlichen Daten dieser Schutzmaßnahmen herausgefunden haben. Für das Opfer beginnt von neuem ein unendlich langer seelischer Leidensweg.

Bei Stalking, ich sage jetzt bewusst Psychoterror, geht es dem Täter um Aufmerksamkeit, um Macht und Kontrolle über sein Opfer. Dieser Macht und Kontrolle sind, wie vorhin schon erwähnt, die Opfer hilflos und schutzlos ausgeliefert, weil es, und das sage ich namens der Deutschen Volksunion in aller Deutlichkeit, an dementsprechenden wirkungsvollen Gesetzen zur Bekämpfung dieses Übels fehlt und weil Stalking von maßgeblichen Stellen wahrscheinlich immer noch als Kavaliersdelikt angesehen wird.

Diese Tatsache ist für die Deutsche Volksunion einfach unerträglich und nicht mehr länger hinnehmbar. Darum ist es dringend erforderlich, die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Maßnahmen gegen diesen Psychoterror schnellstens zu verbessern oder, besser gesagt, zu verschärfen, zum Beispiel durch die Einführung eines eigenen Straftatbestandes im Strafgesetzbuch. Unberücksichtigt dabei sollte aber auch nicht der seelische Schmerz der schutzlos ausgelieferten unzähligen Betroffenen gelassen werden, die durch Mobbing für immer seelisch zerstört werden.

Hier besteht rechtlich gesehen ebenfalls ein dringender Handlungsbedarf. Diese seelischen Schmerzen und Qualen der unzähligen Mobbingopfer sollten von Ihnen auch niemals vergessen werden. Die Deutsche Volksunion lässt jedenfalls auch diese Opfergruppe nicht im Stich. Darum fordere ich Sie dringend dazu auf, hier endlich auch dementsprechende wirkungsvolle und beschlussfähige Anträge einzubringen, die wir dann auch schnellstens effektiv zum Schutz der Opfer umsetzen können! Da werden Sie immer und zu jeder Zeit die uneingeschränkte Unterstützung der Deutschen Volksunion erhalten.

Ich denke aber, hier nur sinnlose, nutzlose, nichtsbringende Scheinanfragen einzubringen wird diesem wichtigen Thema und den vielen Opfern von Mobbing und Stalking in keiner Weise gerecht. Tatsache ist, Sie haben schon viel zu lange über dieses wichtige Thema nur geredet, aber auch nur geredet. Jetzt ist es an der Zeit, dass Sie endlich handeln und nicht nur unendlich lange Reden dazu halten. Die unzähligen Opfer brauchen Ihre Hilfe, und das sofort. Was diese Opfer nicht brauchen, das sind Ihre nichtsbringenden Anfragen und unendlich langen Reden und leeren Versprechungen.

(Abg. Frau B e r k [SPD]: Daran nehmen Sie sich einmal ein Beispiel!)

Das Wort erhält Bürgermeister Dr. Scherf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wollte Herrn Grotheer, Frau Hannken und Herrn Köhler dafür danken, dass sie die bei uns eingeführte Praxis von Polizei und Staatsanwaltschaft übereinstimmend gelobt haben. Herr Tittmann, Sie müssen wenigstens einmal lesen, über was Sie reden. Sie haben offenbar gar nicht die Antwort gelesen, da ist sehr genau aufgeführt, was im Augenblick passiert und wie jeder Betroffene sich an die Polizei wenden kann, wie jede Polizeistation inzwischen trainiert ist, die handeln alle.

(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Herr Bürger- meister, das reicht aber nicht aus!)

Sie sollten erst lesen. Bevor Sie nicht lesen, beantworte ich auch Ihre Zwischenfragen nicht.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Sie sollten sich erst einmal ansehen, was wir hier verhandeln, bevor Sie sich entrüsten! Es gibt nämlich, was die Praxis angeht, wirklich keinen Anlass für Kritik. Das habe ich auch von Ihnen dreien gehört. Sie sagen, sie geben sich große Mühe bei der Polizei, bei der Schutzpolizei, bei der Kriminalpolizei und bei der Staatsanwaltschaft, die hier wirklich festgestellten Fälle zu begleiten, und zwar ganz praktisch zu begleiten. Zu dem laufenden Verfahren haben Sie alle drei übereinstimmend geredet. Ich werde das alles weitertragen in den Bundesrat. Wir suchen im Rechtsausschuss im Bundesrat eine mehrheitsfähige Formulierung, die dann auch im Bundestag eine Chance hat. Ich glaube, die sind aufeinander zugegangen, und es ist auch kein A/B-Problem, sondern es ist die Frage, kann man eine Formulierung finden, die wirklich praktisch ist, die gerichtsbeständig bleibt und die eine Unterstützung für die Bearbeitung der bekannten, bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft anhängigen Fälle von Stalking ist. Ich glaube, wir sind auf dem richtigen Weg. Ich danke den dreien, die sich so konstruktiv hier eingelassen haben, für diese Debatte.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 16/514, auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU Kenntnis.

Bericht über „Entbürokratisierung und Modernisierung der Verwaltung sowie Abbau von Regelungen“ Gesetz zur Bereinigung des bremischen Rechts

Mitteilung des Senats vom 7. Dezember 2004 (Drucksache 16/484) 1. Lesung

D a z u

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 23. Februar 2005 (Drucksache 16/549)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Dr. Scherf.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Meine Damen und Herren, ich möchte noch darauf hinweisen, dass in diese Aussprache auch die Aussprache zum Tagesordnungspunkt drei der Stadtbürgerschaft einfließen soll.

Gemäß Paragraph 34 Absatz 1 der Geschäftsordnung findet in der ersten Lesung zunächst eine allgemeine Besprechung statt, ihr folgt in der Regel die Einzelberatung. Ich schlage Ihnen vor, dass wir den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 16/549, in die allgemeine Aussprache einbeziehen.

Ich höre keinen Widerspruch, dann werden wir entsprechend verfahren.

Die Aussprache ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Kastendiek.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Man könnte meinen, was lange währt, wird endlich gut. Wir haben hier im Hause, eigentlich fraktionsübergreifend, uns über das Thema der Entbürokratisierung, den Abbau von Regelungen und Gesetzen im Lande Bremen in den vergangenen zwei Jahren, seitdem im Mai 2003 dieses Thema hier hochgehoben worden ist, mehrmals ausgetauscht. Wir waren uns weitestgehend auch einig darin, dass das gerade zur Unterstützung effektiver Strukturen beiträgt sowie der Reduzierung der Kosten in Verwaltung, aber auch bei Unternehmen, insbesondere bei mittelständischen und Kleinstunternehmen, weil das auch die Unternehmen sind, die über Gebühr von Bürokratie belastet sind, wo über Gebühr Bürokratiekosten entstehen.

Das Institut für Wirtschaftsforschung hat vor einiger Zeit auch einmal Zahlen untersucht und festgestellt, dass gerade bei Kleinstunternehmen, so ein bis neun Mitarbeiter im Unternehmen, Bürokratiekosten von über 4000 Euro pro Mitarbeiter im Jahr entstehen. Bei Großunternehmen sind es gerade einmal 400 Euro pro Mitarbeiter im Jahr. Eine solche Initiative, ein solcher Ansatz kommt dem Mittelstand zugute, den Kleinst- und Kleinunternehmen, und das ist gerade ein Bereich, der in Bremen von besonderer Bedeutung ist, weil die bremische Wirtschaft von dieser Wirtschaftsstruktur maßgeblich geprägt ist.

Wir haben jetzt, nachdem wir zugegebenermaßen, Herr Bürgermeister, ab und zu auch ein bisschen drängeln mussten, im Dezember auch einen entsprechenden Gesetzesvorschlag hier zur Kenntnis nehmen können. Es wurden, so wie im vergangenen Frühjahr verabredet, als erster Schritt die Gesetze und Verordnungen bis zum Jahre 1971 vorgenommen, die zur Befristung beziehungsweise zur Aufhebung vorgeschlagen werden. In einem zweiten Schritt, der dann im Frühjahr dieses Jahres abgearbeitet wer

den soll, sollen die Gesetze und Verordnungen aus dem Zeitraum 1971 bis 1999 vorgenommen werden und bis Ende des Jahres 2005 der Zeitraum 1998 bis zum Jahre 2004.

Wenn uns diese gemeinsame ehrgeizige Arbeit und Leistung gelingt, dann sind wir vorbildlich beim Bürokratieabbau. Ich denke, dass in dem Zusammenhang auch der Konsens mit gesellschaftlichen Kräften wie unter anderen der Handelskammer in diesem Bereich sehr wichtig ist, weil ich glaube, dass es wichtig ist, gerade in einer solchen Frage, in der es auch um Standortbedingungen geht, gemeinsam an einem Strang zu ziehen, und zwar in eine Richtung und nicht entgegengesetzt: das findet hier statt. Ich glaube, dass das, was der Senat jetzt vorgelegt hat, auch ein erster positiver Ansatz ist, dem auch dann weitere Ansätze entsprechend folgen.

Wir sollten uns jetzt nicht die einzelnen Gesetze und Verordnungen, die hier zur Befristung oder zur Aufhebung vorgeschlagen werden, kleinkariert einzeln vornehmen und sagen, das geht aber nicht, jenes geht aber nicht, hier brauchen wir noch eine Erklärung, und hier brauchen wir noch eine Begründung. Wenn wir anfangen, eine Bürokratie zum Bürokratieabbau zu entwickeln, dann stellen wir das ganze Verfahren auf den Kopf, dann führen wir uns auch selbst ad absurdum.

Wir haben hier den Senat aufgefordert, und wir sollten auch die Offenheit haben und dem Senat das Vertrauen entgegenbringen, dass er hier auch selbst schon am besten weiß, auf was er verzichten kann, außer es sind nun ganz gravierende Dinge, die wir hier in unserem Änderungsantrag auch noch einmal aufgeführt haben. Ich glaube, dass auch keiner ernsthaft darüber nachdenken würde, das Senatsgesetz zu befristen, deshalb ist gerade der erste Punkt mit der Befristung des Deputationsgesetzes und der Vergütung, wobei dem einem oder anderen das vielleicht von großem Interesse wäre, wenn man das Senatorengesetz befristen würde, an der Stelle sicherlich auch nicht adäquat.

Ich denke, dass der Änderungsantrag sich auch in dem Sinne und im Geiste der Initiative, wie wir sie bisher diskutiert haben, befindet, und von daher bin ich davon überzeugt, dass wir im laufenden Jahr noch zweimal über entsprechende Vorschläge des Senats hier uns austauschen werden. Das ist heute ein wichtiger erster Schritt, ich bin erfreut, dass wir so weit gekommen sind, dass wir weitermachen werden, und ich denke, dass es auch ein guter Weg für Bremen ist. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Wedler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im März hatten wir über einen ersten Bericht des Senats zum Abbau von gesetzlichen Regelungen und Verwaltungsvorschriften debattiert. In diesem Bericht wurden Ausführungen zu einem bundesweiten Modellvorhaben zur Entbürokratisierung gemacht, bei dem in so genannten Innovationsregionen Bundesgesetze in vereinfachter Form angewendet werden können. Das Bundesland Bremen sollte eine dieser Innovationsregionen sein.

Außerdem hatte der Senat einige wenige Vorschläge zum Bürokratieabbau in Bremen und zur Reform des Landesrechts sowie zur Rechtsbereinigung und Befristung von Landesvorschriften gemacht. Konkretes war seinerzeit dem Bericht nicht zu entnehmen, so dass ich diesen ersten Senatsbericht damals als einen Zwischenbericht bezeichnet habe. Einzig interessant waren damals die Ausführungen zu dem Innovationsprojekt und die bremische Teilnahme daran.

Nun liegt uns der zweite Senatsbericht zum Abbau von gesetzlichen Regelungen und Verwaltungsvorschriften und zur Entbürokratisierung vor. Mit diesem zweiten Bericht wird zugleich auch der Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des bremischen Rechts vorgelegt. Die Ausführungen zum Innovationsprojekt der Bundesregierung, an dem Bremen sich beteiligen will, sind sehr kurz. Ich entnehme dem Bericht, dass bei dem Gesetzesvorhaben, das auf Bundesebene mit Vorschlägen zum Bürokratieabbau und zur Deregulierung läuft, von ursprünglich 1000 Vorschlägen in dem Gesetzentwurf des Bundes gerade einmal zwölf Vorschläge übrig geblieben sind. Ein mageres Ergebnis für ein groß geplantes Vorhaben!

Der ursprünglich euphorische Impetus ist einer verwaltungsmäßigen Ernüchterung, wenn nicht sogar Verflachung gewichen. Ich hoffe, dass Bremen als Modellregion überhaupt noch etwas Sinnvolles in Sachen Bürokratieabbau und Deregulierung erproben kann. Nötig wäre es jedenfalls, denn die Handlungsmöglichkeiten der Bürger und der Unternehmen werden von allzu viel Bürokratie eingeengt, und wir brauchen ein Mehr an Bürokratieabbau.

Die Ausführungen des Senats zur Überprüfung des bremischen Rechts im Hinblick auf die Notwendigkeit des Weiterbestandes der rechtlichen Regelungen kann ich im Grundsatz mittragen. Es ist sicher ein schwieriges Unterfangen, das gesamte bremische Recht auf seine Notwendigkeit hin zu überprüfen und Vorschläge zur Befristung oder sogar Aufhebung von Vorschriften zu erarbeiten. Dass man dabei in Stufen vorgeht, finde ich richtig. Dass man dabei die Regelungen sortiert nach Vorschriften, die unbefristet weiter gelten sollen, weil auf sie bestimmte Ausnahmekategorien zutreffen, finde ich unter pragmatischen Gesichtspunkten hinnehmbar, obwohl man

sich auch hier die vom Senat beschlossene generelle Befristung von fünf Jahren vorstellen kann.

Dem Bericht beigefügt ist das Ergebnis der Überprüfung der so genannten ersten Stufe, das heißt das Ergebnis der Überprüfung von Normen, die vor dem Jahre 1970 erlassen wurden. Von den im Bericht genannten 393 Gesetzen und Rechtsverordnungen aus der Zeit vor 1970 waren bereits 186 aufgrund früherer Rechtsbereinigungsverfahren oder einzelgesetzlicher Änderungen aus dem bremischen Recht entfernt worden. Warum sie in diesem Bericht und in dieser Zählung überhaupt noch dabei sind, entzieht sich meiner Logik. Wollte der Senat damit Lorbeeren einsammeln, die den Vorgängern gebühren?

Eigentlich hätten diese Fälle in der Sammlung des bremischen Rechts, die ja den gültigen Stand unseres Rechts wiedergeben sollte, nicht mehr enthalten sein dürfen, die Verwaltung also auch gar nicht mehr beschäftigen müssen. Von den verbleibenden 207 Gesetzen und Rechtsverordnungen wurden 18 Erlasse und 31 Zuständigkeitsregelungen ausgeklammert, sie sollen besonders behandelt werden. Wie das aussieht, wird allerdings nicht beschrieben.

Von den verbleibenden 158 Gesetzen und Rechtsverordnungen werden 40 als entbehrlich angesehen und sollen entfallen. Bei 72 Normen sieht man die Ausnahmekategorien als erfüllt an, das heißt, sie sollen ohne Befristung weiter gelten. Bei den restlichen 46 Normen sollen zeitliche Befristungen eingeführt werden. Schaut man sich den Gesetzentwurf zur Bereinigung des bremischen Rechts etwas näher an, dann fällt auf, dass insgesamt nur 35 alte Gesetze und Rechtsverordnungen aufgehoben werden sollen. Im Bericht werden aber 40 als entbehrlich angesehen. Es bleibt ein für mich nicht erklärlicher Schwund. Wie lässt sich diese Differenz eigentlich erklären? Darüber würde ich auch gern etwas erfahren.