Protocol of the Session on January 26, 2005

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Wedler.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte zwei Vorbemerkungen machen, da sie für das Nachfolgende wichtig sind. Der erste Hinweis ist der, ich habe als Einzelabgeordneter nur beschränkte Redezeiten. Ich werde mich deswegen jetzt in meinem ersten Teil nur mit dem Misstrauensantrag beschäftigen und dann in einem zweiten Teil – ich werde mich ein zweites Mal melden – zu den vorliegenden Dringlichkeitsanträgen. Ich habe leider als Einzelabgeordneter nicht die Möglichkeit der verlängerten Redezeit und die Möglichkeiten einer Fraktion.

Die zweite Vorbemerkung: Der Zustand der großen Koalition würde natürlich reizen, hier auch Ausführungen zu machen. Das will ich mir heute ersparen. Herr Böhrnsen, es roch nicht nur nach Krise, es ist eine Krise der Koalition, die wir hier festzustellen haben. Diese Krise wird uns in den nächsten Wochen noch mehrfach beschäftigen. Auch im März oder dann, wenn es um den Nachtragshaushalt geht, werden wir hier ausführlich darüber debattieren müssen. Sie werden spätestens dann, so möchte ich das einmal flapsig formulieren, die Hosen herunterlassen müssen, was die große Koalition und die Dinge der großen Koalition betrifft.

Zum Misstrauensantrag Folgendes: Wir sind uns wohl alle darin einig, dass Drogenhandel, und dazu gehört auch das Dealen mit Drogen, bei uns verboten ist und eine Straftat darstellt. Angesichts des Unheils, das der Drogengebrauch insbesondere bei jungen Menschen anrichtet, und der weiteren Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Drogenhandel und dem Drogengebrauch stattfinden, ist die FDP der Meinung, dass der Drogenhandel und das Dealen mit Drogen nachdrücklich bekämpft und strafverfolgt werden müssen. Es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite Verbots- und Strafnormen in die Welt setzen und diese dann überhaupt nicht oder nur mit mäßigem Nachdruck verfolgen. Genauso

notwendig ist es natürlich, dass den Opfern des Drogenhandels, den Süchtigen, geholfen werden muss, denn wer süchtig ist, verliert seine Freiheit und Würde und braucht unsere Hilfe.

Das staatliche Gewaltmonopol übt bei uns bekanntermaßen die Polizei mit ihren präventiven und repressiven Aufgaben und Befugnissen aus. Präventiv handelt die Polizei, indem sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhält und somit Straftaten verhindert, bevor sie stattfinden. Repressiv handelt die Polizei, wenn sie bereits vollendete Straftaten verfolgt und dabei im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig wird, sozusagen als verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft. Für vieles, zum Beispiel für die Verhängung von Haft, ist dann noch der Richter zuständig. Wenn die Polizei in diesem konkreten Fall, mit dem wir uns heute zu beschäftigen haben, gehandelt hat, dann nach meiner Einschätzung als verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft, nicht aus sich heraus. Deshalb finde ich es falsch, wenn gegen die Polizei oder den für die Polizei verantwortlichen Senator polemisiert und demonstriert wird.

Die FDP bedauert, dass ein von der Polizei festgenommener, des Drogenhandels Verdächtigter nach der zwangsweisen Verabreichung eines Brechmittels durch einen Arzt im Polizeigewahrsam, also in der Obhut des Staates, ums Leben gekommen ist. Was genau die Todesursache war, ist derzeit noch nicht bekannt. Dennoch gibt es Anlass, über die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln bei festgenommenen mutmaßlichen Drogendealern und die bremische Praxis dabei nachzudenken. Dazu möchte ich mich aber in meinem zweiten Redebeitrag äußern, wenn ich zu den Dringlichkeitsanträgen rede.

Durch eine sehr emotional geführte Diskussion nach Weihnachten und zu Anfang dieses Monats, die nicht zuletzt auf die unüberlegten und zum Teil irreführenden Presseäußerungen des Senators Röwekamp zurückzuführen ist, ist in der Öffentlichkeit und auch bei vielen Politikern der Eindruck entstanden, die Polizei hätte den gewaltsamen Brechmitteleinsatz durchgeführt. Dies ist aber falsch. Die Verabreichung von Brechmitteln wird durch dafür ausgebildete Ärzte des Beweismittelsicherungsdienstes in eigener ärztlicher Verantwortung durchgeführt. Die Polizei ordnet die Maßnahme zwar an, verantwortlich für den Einsatz von Brechmitteln ist jedoch die Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens, und diese untersteht dem Justizsenator Dr. Scherf und nicht dem Innensenator.

Bei der Vergabe von Brechmitteln am 27. Dezember waren selbstverständlich Polizeibeamte zugegen, die auch den zu Tode gekommenen Drogendealer fixiert haben. Dies haben sie jedoch als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft und auf Anweisung des Beweismittelsicherungsdienstes getan. Dabei hatten sie weder die Kompetenz noch die fachliche Qualifikation, die Anweisungen des Beweismittel

sicherungsdienstes in Frage zu stellen. Wenn beispielsweise in einer Psychiatrie zwangsweise auf Anordnung eines Arztes Medikamente verabreicht werden und der Patient daran gesundheitlichen Schaden nimmt, wird auch keiner auf die Idee kommen, später die Krankenpfleger zur Verantwortung zu ziehen.

Die politische Verantwortung für den bedauerlichen Tod des Drogendealers trägt nach meiner Auffassung der Justizsenator Dr. Scherf, dessen Behörde Herrin des Verfahrens war und die damit auch die zwangsweise Verabreichung des Brechmittels zu vertreten hat. Polizei und Ärztlicher Beweismittelsicherungsdienst sind hier nur als verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft tätig gewesen, wobei dem handelnden Arzt des Beweismittelsicherungsdienstes insoweit ein Vorwurf zu machen ist, als er die eigene Dienstanweisung vom 1. März 2001, bei heftigem Widerstand des Täters auf den Einsatz von Brechmitteln zu verzichten, missachtet hat. Diese Dienstanweisung war im Innenbereich, sprich bei der Polizei, offensichtlich nicht bekannt, zumindest war sie nicht an sie gerichtet. Wenn das alles so ist, und daran gibt es für mich nach den öffentlichen Äußerungen in diesem Zusammenhang keinen Zweifel, dann ist für mich die Verantwortlichkeit des Justizbereichs und damit des Justizsenators ganz eindeutig.

Obwohl also weder die Polizei noch die Innenbehörde nach meiner Einschätzung eine Verantwortung an dem bedauerlichen Todesfall trifft, ist der Innensenator wegen seiner Verstrickung in diesen Fall und seine öffentlichen Aktivitäten in dieser Sache doch massiv zu kritisieren. Durch seinen unüberlegten Umgang mit der Presse hat er seiner Behörde, insbesondere aber der Bremer Polizei schweren Schaden zugefügt. Seine verfrühten und wenig sensiblen sowie widersprüchlichen Aussagen in der Presse, insbesondere bei „Buten un binnen“, haben in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt, die Polizei wäre für das Geschehen vom 27. Dezember und den Tod des Drogendealers verantwortlich. Dem Senator selbst war bis vor wenigen Tagen offenbar nicht bewusst, dass die Polizei und seine Behörde gar nicht in der Verantwortung stehen. Dennoch hat er durch seine Presseäußerungen den Eindruck erweckt, dass dies so sei.

Nicht nur in Bremen, sondern bundesweit – die Sache wurde in den „Tagesthemen“ und in der überregionalen Presse behandelt – ist daher der Eindruck entstanden, aufgrund eines verantwortungslosen Verhaltens der Bremer Polizei sei hier ein Mensch zu Tode gekommen. Für diesen Imageschaden trägt Innensenator Röwekamp die alleinige und persönliche Verantwortung. Das rechtfertigt in meinen Augen allerdings keinen Misstrauensantrag gegen den Innensenator. Wenn hier schon ein Misstrauensantrag zu stellen ist, dann muss dieser in Richtung Justizsenator adressiert werden, denn hier liegt die

politische Verantwortung für den zwangsweisen Brechmitteleinsatz und den Tod des festgenommen und zwangsbehandelten Drogendealers.

Ich werde dem Misstrauensantrag der Grünen, der gegen den Innensenator gerichtet ist, deswegen nicht zustimmen. Bei der Überlegung, wie ich abstimme, bleiben mir danach nur noch zwei Möglichkeiten: Wenn ich den Misstrauensantrag ablehne, könnte das den Eindruck erwecken, ich unterstütze den Innensenator politisch und akzeptiere den eigentlichen Anlass des Antrags, das heißt die zwangsweise Brechmittelvergabe. Das mache ich mitnichten. Deshalb bleibt für mich nur die Möglichkeit der Stimmenthaltung. Ich werde mich also bei der Abstimmung über den Misstrauensantrag der Stimme enthalten.

Noch eine Anmerkung in diesem Zusammenhang: Es ist schon bemerkenswert, wenn die Grünen immer nur CDU-Senatoren ins Visier ihrer Misstrauensanträge nehmen. Als es um die E.On-Millionen und die Haushaltsverstöße der Senatskanzlei ging, haben Sie statt des dafür verantwortlichen Präsidenten des Senats seinen Staatsrat, einen politischen Beamten, ins Visier genommen. Ich kann zwar verstehen, dass Sie im Hinblick auf rotgrüne Gedankenspiele etwas einäugig sind, Sie sollten aber schon die Fakten richtig zuordnen und bewerten.

(Zuruf des Abg. C r u e g e r [Bündnis 90/Die Grünen])

Das haben Sie meines Erachtens nur in dem Fall des Misstrauensantrags gegen Herrn Senator Perschau damals gemacht.

Jetzt möchte ich mich erst einmal bei Ihnen bedanken. Ich werde mich gleich noch einmal zu den Dringlichkeitsanträgen melden. – Vielen Dank!

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Güldner, Sie reden hier über Werte, die Sie als Bündnis 90/Die Grünen erst abgeschafft haben. Sie sollten das Wort Werte lieber nicht in den Mund nehmen, und ich glaube auch kaum, dass Sie eine solche Rede gehalten hätten, wenn vielleicht Ihr Kind stark rauschgift- oder drogensüchtig wäre.

Dieser Antrag ist ein eindeutiger Beweis dafür, dass sich Bündnis 90/Die Grünen wieder einmal mehr Sorgen um das Wohl der Täter macht als um die zahlreichen grausam ermordeten Opfer. Hier frage ich die Vertreter vom Bündnis 90/Die Grünen: Wann endlich machen Sie sich auch einmal Sorgen um die wegen der Drogendealer grausam dahinvegetierenden und ermordeten Kinder und Jugendlichen? Über diese Opfer sollten Sie sich zuerst Sorgen machen, die haben Sie nämlich mit keinem Wort

erwähnt. Hier sage ich in aller Deutlichkeit: Hätte der schwarzafrikanische mutmaßliche Drogendealer nicht die Beweismittel hinuntergeschluckt und hätte er sich gesetzestreu in Deutschland verhalten, so hätte es keinen Brechmitteleinsatz gegeben. So einfach ist das! Jetzt sagen viele Bürger zu Recht, wer sich in Gefahr begibt, der kommt darin um.

Meine Damen und Herren, wenn jemand Drogen verschluckt, um Beweismittel zu vernichten, so geht er bewusst das Risiko ein, dass eines der Päckchen platzen und er sich selbst damit großen körperlichen und gesundheitlichen Schaden zufügen könnte. Außerdem ist niemand gezwungen, Beweismittel zu schlucken. Drogendealer sind sich dieses großen Risikos also bewusst. Ich habe mit solchen Schwerkriminellen, die aus reiner Profitgier durch Drogenhandel die Seele, die Zukunft, die Gesundheit und das Leben unzähliger unschuldiger Kinder skrupellos auf dem Gewissen haben, wirklich kein Mitleid. Menschen, die skrupellos rücksichtslos unsere Kinder und Jugendlichen grausam ermorden, haben kein Mitleid verdient. Darum halte ich die ärztliche Beweissicherung, sprich Brechmitteleinsatz, für völlig gerechtfertigt und durchaus angemessen. Zumal sich andere Maßnahmen als nicht praktikabel erwiesen haben, ist es dringend erforderlich, dass auch weiterhin an der zwangsweisen Verabreichung von Brechmitteln festgehalten wird.

Bei der nachweislichen Mehrzahl schwarzafrikanischer Drogendealer handelt es sich eindeutig um Schwerkriminelle, die unendliches Leid und unzählige tote Jugendliche aus reiner Profitgier skrupellos auf dem Gewissen haben. Solche skrupellosen schwerkriminellen Elemente müssen wissen, dass sie im Land Bremen auch unter Einsatz von Brechmitteln zur Beweismittelsicherung richtig rigoros zur Verantwortung gezogen werden können. Ich höre von den Grünen von der Integrationsdrossel Marieluise Beck immer die schönen Worte, die Würde des Menschen ist unantastbar. Das ist normalerweise auch richtig. Ich aber sage Ihnen: Schwerkriminelles Gesindel, das aus reiner Profitgier den grausamen und langen schmerzvollen Tod unzähliger Kinder und Jugendlicher zu verantworten hat, hat keine Würde und auch keine Achtung! Ich frage Sie: Wo bleibt die Würde und Achtung der unzähligen qualvoll und grausam ermordeten Kinder und Jugendlichen? Es ist für die Deutsche Volksunion unerträglich, wie in diesem Land immer wieder die Täter zu Opfern und die Opfer zu Tätern gemacht werden.

Meine Damen und Herren, ich sage es Ihnen noch einmal, damit es sogar die grünen Kuschelpädagogen endlich begreifen: Drogendealer, in der Mehrzahl schwarzafrikanische Drogendealer, sind potentielle Mörder, die skrupellos und rücksichtslos junge Menschen und ihre Familien ins unermessliche Leid stürzen, und es wird Zeit, dass hier endlich rigoros damit aufgeräumt wird. Darum fordert die

Deutsche Volksunion schon seit Jahrzehnten: Ausländische Drogendealer und andere schwerkriminelle Ausländer missbrauchen unser Gastrecht, unsere Gastfreundschaft und müssen deshalb sofort abgeschoben werden. Dies ist auch im Interesse und zum Schutz der vielen anständigen hier lebenden Ausländer in Deutschland.

Es ist doch unerträglich und ein Wahnsinn, dass unsere Polizeibeamten, die jetzt schon überdimensional hoch belastet sind, die keinen politischen Rückhalt haben und dazu noch unterbezahlt sind, dramatische, unverantwortliche Kürzungen in Kauf nehmen müssen, sprich Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und so weiter, zusätzlich dadurch gebunden werden sollen, indem sie vier Tage auf den Stuhlgang der Dealer warten sollen, um darin nach Beweismitteln zu suchen. Das ist unerträglich! Wahnsinniger und unzumutbarer geht es ja wohl wirklich nicht mehr! Es muss doch wohl sichergestellt werden, dass ohne freiwillige Einwilligung der schwerkriminellen Drogendealer wichtiges Beweismaterial sichergestellt werden kann.

Wer sich seiner Festnahme widersetzt, darf sich nicht wundern, wenn es zum Brechmitteleinsatz kommt, und hier brauchen unsere Beamten dringend den erforderlichen politischen Rückhalt und nicht solche unrealistischen Mickymaus-Anträge vom Bündnis 90/Die Grünen oder von der FDP. Die können Sie sich sparen!

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Ganz sicher nicht!)

Im Zusammenhang mit dem Brechmitteleinsatz wird das Wort Folter eindeutig missbraucht. Nun will ich den Damen und Herren vom Bündnis 90/ Die Grünen einmal erklären, was wirkliche Folter ist! Wirkliche, realistische Folter ist das, was die amerikanischen Streitkräfte und die Engländer täglich im Irak nachweislich dem irakischen Volk antun. Das ist wahre Folter, aber kein Brechmitteleinsatz im Land Bremen!

Meine Damen und Herren, es ist doch unerträglich, dass zum Beispiel am 12.1.2005 zahlreiche mutmaßliche schwarzafrikanische Drogendealer gegen Gewalt demonstrieren, um anschließend am Hauptbahnhof einen ebenfalls vermutlich schwarzafrikanischen Drogendealer, meines Wissens mit dem Schild „Senator Röwekamp ist ein Mörder!“, zusammenschlagen, meine Damen und Herren, weil dieser mutmaßliche schwarzafrikanische Drogendealer gegen die Solidaritätsabmachung – ach, wie gütig –, am heutigen Tag einmal nicht mit Drogen zu handeln, verstoßen hat. Ich frage Sie: In was für einem Land leben wir eigentlich, wo so etwas möglich ist?

Wenn dann noch der FDP-Abgeordnete Willy Wedler in der „taz“ aussagt, ich zitiere mit Ge

nehmigung der Präsidentin, „Verbrecher sind auch Menschen und haben das Recht auf eine menschenwürdige Behandlung“, dann muss ich mich fragen: In was für einer unrealistischen Scheinwelt leben Sie eigentlich?

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Des Grundgesetzes, Herr Tittmann!)

Regen Sie sich nur auf, das ist gut so! Dann weiß ich wenigstens, dass ich richtig liege!

(Unruhe auf dem Besucherrang)

Nun zu Ihnen, Herr Böhrnsen! Ich finde es absolut skandalös und abstoßend, wie Sie und Ihre SPD mit diesem sehr wichtigen Thema Drogenhandel und Drogenbekämpfung umgehen. Sie können doch heute nicht so tun, als sei dieses Mittel über zehn Jahre lang gegen den Willen der SPD angewandt worden. Ganz im Gegenteil, Ihr damaliger SPD-Justizsenator und jetziger Bürgermeister Dr. Scherf, SPD, ist doch erst maßgeblich für den Brechmitteleinsatz im Land Bremen verantwortlich! Hier und heute eine solche Rede zu halten ist an Scheinheiligkeit und Unehrlichkeit nicht mehr zu überbieten! Ich darf Sie auch daran erinnern, dass Ihre SPD mit der blutroten mauermordenden Partei der PDS-Kommunisten aus Machtgier mächtig gut zusammenarbeitet. Da haben Sie keine Skrupel!

Meine Damen und Herren, es gab unter einer SPD-geführten Landesregierung in den achtziger Jahren Zeiten, da war das Rauschgift in Bremen günstiger zu haben als in der Drogenhochburg Amsterdam. Der Grund hierfür war, die Polizei ging wegen fehlender politischer Rückendeckung nicht gegen die in der Mehrzahl ausländischen Drogendealer vor. Herr Senator Röwekamp, solche unerträglichen Zustände wollen wir im Land Bremen nicht mehr haben! Ich hoffe ja nur, dass Sie sich von den selbst ernannten so genannten Gut-Menschen nicht beirren und einschüchtern lassen. Bleiben Sie rigoros bei Ihrem eingeschlagenen Kurs, rudern Sie nicht verweichlicht zurück, und bleiben Sie standhaft! Der Einsatz von Brechmitteln darf nicht verwässert oder abgeschafft werden. Setzen Sie ein hartes Zeichen, ein deutliches Zeichen gegen den Drogenhandel! Zirka 70 Drogentote im Jahr in Bremen sind genau 70 Drogentote zuviel. Herr Senator Röwekamp, Sie haben sich in dieser Sache, ich betone, in dieser Sache, kein politisches Fehlverhalten vorzuwerfen.

Meine Damen und Herren, Drogendealer, die die Seele und die Zukunft unserer Kinder so grausam und qualvoll über Jahre rücksichtslos und skrupellos zerstören, die dafür verantwortlich sind, dass unzählige unschuldige Kinder über Jahre seelisch

lebendig tot dahinvegetieren müssen, bis sie an einer Überdosis Rauschgift qualvoll und langsam sterben müssen, solche Mörder haben absolut kein Mitleid und kein Mitgefühl verdient.

Wenn ich draußen Plakate lese mit dem Spruch „Bleiberecht für alle für immer!“, dann kann ich namens der Deutschen Volksunion diesen Forderungen nur uneingeschränkt zustimmen und sie unterstützen. Die Deutsche Volksunion ist auch für ein dauerhaftes und uneingeschränktes Bleiberecht, wir wollen nämlich auch, dass kriminelle Ausländer für immer und dauerhaft in ihren Heimatländern zu Hause bleiben. Ich lehne den Misstrauensantrag gegen Herrn Senator Röwekamp uneingeschränkt ab.

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Wedler, FDPFraktion – nein, FDP.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Leider nicht Fraktion, dann hätte ich vorhin eine längere Redezeiten gehabt!

(Zurufe von der SPD und vom Bündnis 90/Die Grünen – Abg. T i t t m a n n [DVU]: Gott behüte uns!)

Bei den Dringlichkeitsanträgen zur Brechmittelvergabe handelt es sich natürlich um ein sehr schwieriges Thema, schwierig nicht nur in der Sache, sondern eben auch in Bezug auf die Einordnung in unser Rechtssystem und bei der Abwägung der verschiedenen Interessen, die wir hier nach unserem Grundgesetz haben. Meine Auffassung und die der FDP zum Drogenhandel und zur strafrechtlichen Relevanz dieses Handels habe ich schon deutlich gemacht, ich muss sie hier nicht noch einmal wiederholen. Auch auf das große Unheil, das der Gebrauch von Drogen insbesondere bei jungen Menschen anrichtet, und auf die weiteren Straftaten im Gefolge dieses Handels habe ich schon hingewiesen.

Wenn das allgemeiner Konsens ist, dann muss unser Rechts- und Sozialsystem, dann müssen die Verfolgungsbehörden auch so ausgerichtet und ausgestattet werden, dass der Drogenhandel und seine Folgen wirksam bekämpft werden können. Liberale wollen, dass Gesetze eingehalten werden. Sie wollen nicht Verbrecher schützen, sondern Unschuldige. Sie wollen, dass Straftaten aufgeklärt und möglichst schon im Ansatz verhindert werden. Uns ist dabei aber nicht jedes Mittel recht. Es gilt nämlich die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils. Menschen haben auch im staatlichen Gewahrsam ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, jedenfalls grundsätzlich, solange sie nicht tätlich werden gegenüber Polizisten oder dem Vollzugspersonal, denn diese dürfen sich

dann unter Umständen wehren mit möglichen Folgen dann auch für die Person im Gewahrsam.

Schließlich gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip, das heißt, das staatliche Handeln muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Man kann einen flüchtenden Taschenräuber nicht einfach totschießen, und man kann einen festgenommenen Drogendealer auch nicht einfach zwecks Beweismittelererhebung „ersäufen“, ohne dass ich damit sagen will, dass dies in diesem konkreten Fall geschehen ist. Der bedauerliche Tod des festgenommenen Drogendealers gibt Anlass, über die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln zur Beweissicherung und ihre Praxis hier neu nachzudenken. Das gilt auch in dem Fall, dass sich herausstellen sollte, dass die eigentliche Todesursache nicht primär auf die zwangsweise Verabreichung des Brechmittels zurückzuführen ist.

Ein Blick über die Landesgrenze zeigt, dass die Praxis der Beweismittelbeschaffung bei festgenommenen mutmaßlichen Drogendealern, bei denen man vermutet, dass sie Drogenkugeln oder Drogenpäckchen verschluckt haben, sehr verschieden ist, obwohl das Grundgesetz und die Strafprozessordnung bundesweit gelten. Wenn ich höre und lese, dass zum Beispiel in Niedersachsen ein Brechmittel per Spritze verabreicht wird oder in Bayern eine Drogentoilette, eventuell unterstützt durch Abführmittel, zur Anwendung kommt und andere Bundesländer offensichtlich keine statistisch wahrnehmbare Praxis haben, dann verwundert mich das sehr. Wenn ich dann die jeweiligen Begründungen dafür höre, dass man nämlich die Verhältnismäßigkeit der Mittel jeweils unterschiedlich gewichtet, dann bin ich erst recht verwundert. Vorhin wurde ja ein Zitat aus Niedersachsen gebracht, das kann man an dieser Stelle genauso unterstützen, und ähnliche Begründungen gibt es auch aus Bayern, wenn die ihre Maßnahmen begründen. Es ist schon erstaunlich, wie hier mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz umgegangen wird.

Ob die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln an sich wehrende verdächtige Drogendealer verhältnismäßig und damit rechtmäßig ist, darüber sind sich unsere Juristen und unsere Gerichte offensichtlich nicht einig, wenn ich das richtig sehe. Selbst das Bundesverfassungsgericht ist hier nicht eindeutig. Ob ein längerer Polizeigewahrsam oder eine etwas längere U-Haft im Verhältnis zu einer zwangsweisen, eventuell mit körperlichen Schäden verbundenen „Behandlung“ eines Verdächtigen das mildere oder das härtere Mittel ist, ist juristisch offensichtlich höchst umstritten. Wenn das so ist, kann man sich zu dieser Thematik nur politisch einlassen. Wir, die FDP, haben angesichts des Todesfalls zunehmend Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer zwangsweisen Brechmittelvergabe per Magensonde an mutmaßliche Drogendealer zwecks Beweismittelbeschaffung. Wir wollen