Protocol of the Session on December 9, 2004

Ich eröffne die 31. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag). Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Presse. Auf dem Besucherrang begrüße ich ganz herzlich eine Gruppe „Mama lernt Deutsch“, eine zehnte Klasse der Paula-Modersohn-Schule aus Bremerhaven und Ausbildungsklassen des Magistrats Bremerhaven. Ich glaube, es sind noch nicht alle da, die, die da sind, herzlich willkommen!

(Beifall)

Nachtragshaushaltsgesetz und Nachtragshaushaltsplan der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2004 (einschließlich Veränderungen im Produktgruppenhaushalt)

Mitteilung des Senats vom 23. November 2004 (Drucksache 16/459) 1. Lesung 2. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr. Nußbaum. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass sich der staatliche Haushalts- und Finanzausschuss in seiner 24. Sitzung am 3. Dezember 2004 mit dem Nachtragshaushalt befasst hat. Außerdem weise ich darauf hin, dass im Rahmen der jetzt folgenden Aussprache auch der Stadtnachtragshaushalt sowie die dazu eingegangene ergänzende Mitteilung des Senats behandelt werden sollen, da eine gesonderte Aussprache darüber nicht stattfindet. Wir kommen zur ersten Lesung. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Vielleicht sollten wir die Abgeordneten bitten, hereinzukommen. Es ist das ursprüngliche Recht des Parlaments, über den Haushalt zu reden. Als erster Redner hat das Wort Herr Senator Dr. Nußbaum.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bremische Bürgerschaft hat am 29. Juni den Doppelhaushalt 2004/ 2005 beschlossen. Dieser Haushalt ist darauf ausgerichtet, die Potentiale in unseren beiden Städten Bremen und Bremerhaven zu stärken, die Produktivität unserer Verwaltung zu steigern und den Finanzrahmen zu stabilisieren. Wir haben mit dem Doppelhaushalt das ambitionierte Ziel eines verfassungskonformen Haushalts in den Blick genommen, uns deshalb zu deutlichen Abwachsraten insbesondere bei den konsumtiven Ausgaben in den beiden Haushaltsjahren verpflichtet.

Wir haben uns in einem intensiven Abstimmungsprozess auf anspruchsvolle Sparvorgaben, aber auch auf realistische Eckwerte verständigt. Noch in der ersten Jahreshälfte während des Aufstellungsverfahrens haben wir einzelne Eckwerte an die reale Entwicklung angepasst und nach oben korrigiert. Für das laufende Haushaltsjahr 2004 haben wir die Messlatte zur Reduzierung der konsumtiven Ausgaben, die es vor dem Hintergrund unseres mehrjährigen Sanierungspfades einzuhalten gilt, gemeinsam auf einen Abwachs von 2,6 Prozent festgelegt.

Bei der Einbringung des Haushalts im Mai dieses Jahres habe ich auf bestehende Entwicklungsrisiken hingewiesen, und das waren für das laufende Jahr im Wesentlichen drei Bereiche: das Risiko sich weiter verschlechternder Steuereinnahmen, der personalwirtschaftliche Maßnahmenkatalog und generelle Einsparvorgaben durch Einstellung von Minderausgaben in den einzelnen Produktplänen. Ich habe deshalb angekündigt, zum Ende des Jahres Bilanz zu ziehen. Das will ich im Rahmen dieser Debatte für das Jahr 2004 tun.

Wir haben es bei einem Haushaltsvolumen von 3,9 Milliarden Euro zum Jahresende mit Mehreinnahmen von rund 44 Millionen Euro, aber auch mit Mehrbedarfen von netto rund 42 Millionen Euro zu tun, und deshalb ist ohne jeden Zweifel für das Haushaltsjahr 2004 ein Nachtragshaushalt vorzulegen.

Im Rahmen dieses Nachtragshaushalts wird auch die vom Senat vorgesehene Verwendung der zusätzlichen Einnahmen vom E.On-Konzern im Zusammenhang mit der Veräußerung von swb-Anteilen dem Parlament zur Entscheidung vorgelegt. Der Nachtragshaushalt reflektiert nicht nur das verfassungsrechtliche Budgetrecht der Bürgerschaft, sondern er macht auch die Haushaltsführung des Senats transparent. Dabei wird deutlich, wo die Stärken und die Schwächen unseres Haushalts liegen, und das ist gerade im Hinblick auf die weiteren Sanierungsperspektiven äußerst wichtig.

Meine Damen und Herren, ich möchte nun auf die Haushaltsentwicklung und die Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltes im Einzelnen eingehen. Die gute Nachricht vorweg ist, dass das grundsätzliche Ziel des Senats, zu einer Ausgabenreduzierung zu kommen, erreicht wurde. Allerdings wurde die geplante Gesamtzuwachsrate von minus 2,6 Prozent nicht erreicht. Real konnten wir nur minus 0,9 Prozent einsparen. Der Nachtragshaushalt, den der Senat Ihnen heute vorlegt, ist notwendig geworden, weil sich Ausgabepositionen, aber auch Einnahmepositionen über Plan entwickelt haben. Einige Skeptiker meinten, unrealistische Einnahmeansätze für den Doppelhaushalt 2004/2005 entdeckt zu haben. Das Gegenteil ist der Fall, wir können nun real über Mehreinnahmen von rund 44 Millionen Euro verfügen. Diese Mehreinnahmen sind insbesondere im Bereich der Stadtgemeinde Bremen angefallen.

Diese positive Entwicklung unserer Steuereinnahmen ist für uns auch die Bestätigung, dass die bisherige Sanierungsstrategie im Grundsatz richtig war. In den letzten zehn Jahren haben wir unseren Investitionsrückstand so weit aufgeholt, dass wir inzwischen über eine recht solide Infrastruktur und einen nicht zufriedenstellenden, aber entsprechend stabilisierten Arbeitsplatzbesatz verfügen, so dass sich die originären Steuereinnahmen zuletzt sogar leicht überproportional entwickelt haben. Ich will das als Erfolgsindikator nicht überbewerten, aber es stellt sich natürlich die Frage, wo wir sowohl hinsichtlich Wirtschaftskraft und Arbeitsplätzen als auch hinsichtlich unserer Finanzkraft heute in Bremen stünden, wenn wir diesen Kurs nicht gefahren wären.

(Beifall bei der CDU)

Das Positive ist, dass wir nicht durch zusätzliche Kreditaufnahme Haushaltslöcher stopfen müssen, sondern dass wir alle Mehrbedarfe auch mit Mehreinnahmen decken können. Durch einen verbleibenden Überschuss in Höhe von rund drei Millionen Euro sind wir sogar in der Lage, unsere geplante Kreditaufnahme in diesem Umfang zu reduzieren.

Trotzdem ist die Entwicklung nicht zufriedenstellend, und wir müssen deshalb die Mehrbedarfe genau analysieren. In einer Größenordnung von brutto 103 Millionen Euro machen sie immerhin 2,6 Prozent unseres Haushaltsvolumens aus. Ein großer Teil der Mehrbedarfe liegt an veränderten Mengeneffekten, vor allem im Bereich von Sozialleistungen, Wohngeld und ESF-Ziel-drei-Programmen. Durch zusätzliche Einnahmen und Komplementärfinanzierung vom Bund und von der EU wird ein großer Teil unserer Mehrbedarfe bis zu der verbleibenden Finanzierungsgröße von 42 Millionen Euro allerdings abgedeckt.

Die einzelnen Finanzierungsbedarfe verteilen sich auf alle Produktpläne, wobei die Höhe der Mehrbedarfe zwischen einer Million Euro im Produktplan 91 Wirtschaft und 7,5 Millionen Euro für Bau, Umwelt und Verkehr variieren. Darüber hinaus kann eine globale Minderausgabe von zehn Millionen Euro nicht aufgelöst werden.

Wir müssen selbstkritisch analysieren, wo diese Mehrbedarfe ihre Ursache haben. Im Bereich der investiven Ausgaben wurden die Einsparvorgaben von 3,6 Prozent eingehalten. Bei dem großen Kostenblock der Zinsausgaben konnte durch ein konsequentes Zinsmanagement, aber auch wegen der Entwicklung der Zinsmärkte die geplante Zuwachsrate von 4,6 Prozent auf 3,3 Prozent begrenzt werden. Selbst die Abwachsraten im Bereich der Personalausgaben konnten 2004 annähernd eingehalten werden, obwohl es nicht zu einem Solidarpakt mit den Gewerkschaften gekommen ist.

Unter Vernachlässigung einer Ausgliederungsbereinigung war eine Reduzierung von 4,9 Prozent

vorgesehen, mit real minus 4,4 Prozent haben wir unser Ziel für 2004 knapp erreicht. Für 2005, das möchte ich an dieser Stelle nicht verhehlen, ist natürlich von zentraler Bedeutung für unseren Haushalt, ob es zu einem Alle-Mann-Manöver, ob es zu einem gemeinsamen Solidarpakt mit den Gewerkschaften kommt. Im Interesse der Selbständigkeit des Landes kann ich nur appellieren, hier zu einer zielführenden Vereinbarung zu kommen.

Die Umsetzbarkeit des Sparhaushaltes 2004 hat sich also auch in gemeinhin schwierig zu steuernden Ausgabebereichen erwiesen. Allein, und das möchte ich hier auch deutlich sagen, im Bereich der sonstigen konsumtiven Ausgaben ergibt sich ein anderes Bild. Hier konnte der geplante Abwachs um 1,8 Prozent nicht realisiert werden. Nüchtern festgestellt ist es sogar zu einer Ausgabensteigerung um 1,3 Prozent gekommen. Für diese Planabweichungen sind, das müssen wir selbstkritisch festhalten, nicht nur die extern beeinflussten Mengeneffekte, sondern auch nicht rechtzeitig beseitigte strukturelle Probleme und vor allem eine unzureichende Haushaltsdisziplin verantwortlich.

Wir können feststellen, dass in einzelnen Produktplänen Mehrbedarfe entstehen, weil durch den nicht realisierten Solidarpakt Zuwendungen nicht finanziert werden können oder Finanzierungsprobleme durch Preissteigerungen ausgelöst werden. Die unterlassene Gegensteuerung ist ein eindeutiges Indiz, dass hier im Haushaltsvollzug nicht so konsequent gearbeitet worden ist, wie das zu wünschen gewesen wäre.

In einer Zeit, als dezentrale Haushaltssteuerung, Deckungsfähigkeiten und Haushaltsflexibilisierung noch Fremdworte waren, war es Praxis, alle Ausgaben planmäßig zu vollziehen und mit Mehrbedarfen am Jahresende beim Finanzsenator, also letztlich beim „Haushalt“, anzutreten, aber das kann heute nicht mehr so gelten. Alle Ressorts kennen ihre Entwicklungszahlen. Sie kennen ihre Haushalte zeitnah, und sie verfügen über differenzierte unterjährige Steuerungsmöglichkeiten, die wir in Zukunft noch besser ausschöpfen müssen.

An dieser Stelle haben wir Handlungsbedarf, und deshalb bearbeitet eine Staatsräte-Arbeitsgruppe im Hinblick auf den Haushalt 2005 Vorschläge, die eine verantwortungsvolle Einhaltung der finanzierbaren Haushaltsanschläge ermöglichen sollen. Damit wollen wir auch eine Basis für die Aufstellung eines realistischen und sanierungskonformen Doppelhaushalts 2006/2007 schaffen.

Aus dem Haushalt 2004 lernen wir vor allem, dass wir weniger ein Planungs-, sondern ein Vollzugsproblem haben, und wir werden deshalb nicht umhinkommen, für den Haushalt 2005 noch restriktivere und damit wirksamere Bewirtschaftungsmaßnahmen zu beschließen als in diesem Jahr. Damit werden wir auch geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um die privatisierten öffentlichen Gesell

schaften stärker auf die Sanierungsstrategie des Senats zu verpflichten.

(Beifall bei der SPD)

Auch wenn dabei ein direktes Eingreifen in das operative Geschäft nicht das Ziel sein kann, muss allerdings gewährleistet werden, dass von zentraler Stelle im Senat die Verpflichtung aller Konzernteile auf die übergeordneten Ziele des Eigentümers Freie Hansestadt Bremen sichergestellt wird, und dazu gehören im übergeordneten Maßstab auch unsere Sanierungsziele.

Meine Damen und Herren, in einem für Bremen verantwortlichen Sinn, und da bin ich mir sicher, dass ich für alle Senatskollegen spreche, werden wir weiterhin gemeinsam die notwendigen finanzpolitischen Maßnahmen ergreifen, um die sichtbaren Anzeichen einer erfolgreichen, aber auch unbestreitbar notwendigen Sanierungspolitik zur Sicherung der Zukunft Bremens nicht zu gefährden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Grünen werden den Nachtragshaushalt hier ablehnen, wie wir insgesamt auch Ihre vorgelegten Haushalte ablehnen. Sie spiegeln Ihren Politikansatz, Ihre Schwerpunkte und Ihre Sichtweise, wie Sie die Zukunft Bremens gestalten, wider, und das stößt auf Widerspruch und Widerstand bei den Grünen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Der hier vorgelegte Nachtragshaushalt ist erforderlich, und wir begrüßen, dass die Koalition und der Senat einen Nachtragshaushalt vorlegen. Anders als im letzten Jahr, als es auch zu größeren Verschiebungen innerhalb der Haushalte gekommen ist und der Senat noch die Rechtsauffassung vertreten hat, dass dem Parlament mit seinem Budgetrecht diese Veränderungen nicht vorgelegt werden müssen, ist er jetzt eindeutig und auch ausweislich der Senatsdrucksache zu einer Rechtsauffassung gekommen, von der ich auch hoffe, dass sie Bestand hat, dass immer dann, wenn es zu größeren Verschiebungen innerhalb der Haushalte kommt, der Budgetgesetzgeber gefragt werden muss und diese Verschiebung auch gesetzlich rechtskonform vornimmt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass wir uns an diesem Punkt hier geeinigt haben.

Es ist auch keine Schande, einen Nachtragshaushalt vorzulegen, oder in irgendeiner Art und Weise

ehrenrührig. Für Haushalte, die so auf Kante genäht sind, so eng sind, so knapp, auch mit von Ihnen eingeräumten Risiken behaftet sind, ist es auch aus unserer Sicht ein ganz normaler Vorgang, dass Sie hier noch einmal vorstellig werden und sagen, an einigen Punkten hat es nicht geklappt. Das finden wir in Ordnung.

Im Übrigen glaube ich auch, dass in diesen Zeiten in vielen Landtagen Nachtragshaushalte diskutiert und vorgelegt werden. Es ist in Ordnung, wenn die Bremer zeigen, dass wir hier genau schauen, dass wir die Veränderungen durch das Parlament vornehmen lassen und dass es an bestimmten Punkten auch Veränderungen gegeben hat, die auf keinen Fall Ihnen zur Unehre gereichen oder Ihnen von uns vorgehalten werden.

Das gilt nicht so sehr an den Punkten, bei denen wir sagen würden, es ist absehbar gewesen, dass es zu Verschiebungen kommt bei den Haushalten. Da will ich nur exemplarisch das Wohngeld und die Sozialleistungen nennen. Da ist bei der Haushaltsaufstellung von Ihnen, auch von uns kritisiert, und da haben wir auch Recht bekommen, ganz klar ein Eckwert gewählt worden, ein Haushaltsansatz, der nicht belastbar war. Sie haben eingeräumt, dass er risikobehaftet ist, aber man muss auch aus heutiger Sicht sagen, da haben Sie einen unrealistischen Ansatz gewählt, und den müssen Sie heute korrigieren.

Ich wüsste jetzt nicht, Herr Senator Nußbaum, dass die Grünen die Steuereinnahmen, die Sie angenommen haben, bei den Haushalten für unrealistisch gehalten hatten. Daran kann ich mich nicht erinnern. Was wir aber auf jeden Fall für unrealistisch gehalten haben, sind die zu hoch veranschlagten Gerichtsgebühren im Justizhaushalt, wie es überhaupt in einigen Bereichen doch zu sehr optimistischen Einnahmeanschlägen gekommen ist. Bei den Gerichtsgebühren müssen Sie heute eine Korrektur vornehmen. Auch das war absehbar.

Auch die von Ihnen ausgewiesenen Minderausgaben, das wissen Sie auch, dass wir diese stark kritisiert haben, müssen Sie jetzt in vielen Bereichen zurücknehmen beziehungsweise nachbewilligen oder auf die nächsten Haushalte verschieben. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es aus Sicht des Budgetgesetzgebers ein Problem ist, Minderausgaben insgesamt, weil sie uns nicht den richtigen Überblick geben über das, was der Haushalt beinhaltet und was in Zukunft genau gemacht werden soll, aber auch, weil dann im Haushaltsvollzug, also im Haushaltsjahr, alle Macht der Exekutive gegeben ist zu schauen, an welchen Punkten man eigentlich die Minderausgabe erbringen kann.

Heute kann man auch sehen, es sind nicht allen Ressorts die Minderausgaben erlassen worden, da sind auch einige gleicher als gleich, da findet ein Abgleich der Koalitionsinteressen – einer rechts, einer links, einen fallen lassen – statt, und es sind im

mer dieselben, die davon betroffen sind. Die Ressorts werden unterschiedlich behandelt bei der Minderausgabe, und das gefällt uns nicht, denn das Parlament selbst verliert auf diese Art und Weise den Überblick über das, was Sie tun und welche Schwerpunkte Sie bilden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Auf einen Punkt möchte ich noch gern hinweisen: Die Zinszahlungen, die Bremen auf die Kredite leisten musste, sind sechs Millionen Euro niedriger als veranschlagt, das ist eine schöne Entwicklung. Man kann nur gemeinsam hoffen, dass die Zinsentwicklung in den nächsten Jahren so günstig bleibt, denn das ist eines der größten Haushaltsrisiken, die wir mit uns herumtragen, dass es eine ungünstige Zinsentwicklung gibt.

Sechs Millionen Euro vom Zinsanschlag waren übrig, das gönnen wir Ihnen von Herzen, aber ich kann mich an das Theater im Haushaltsausschuss erinnern, als die Grünen gesagt haben, dass man, um vielleicht dem Sozialressort für Investitionen in den Pflegebereich, die sich für die Wirtschaft und Finanzkraft Bremens doch positiv auswirken, noch ein bisschen Geld geben könnte und ob man nicht an dem Zinsanschlag vielleicht etwas drehen könnte, da kann ich mich noch erinnern, was da los war! Wir wurden ausgeschimpft, dass wir von unrealistischen Zinszahlungen ausgingen, um einen Mondvorschlag zu machen. Wir haben im Nachhinein Recht bekommen, das ist aber jetzt auch das Einzige, worauf ich noch einmal hinweisen möchte, dass man dies vielleicht etwas anders hätte einschätzen können.

Herr Senator Nußbaum hat gesagt, dass die Haushaltszahlenentwicklung eine Bestätigung für den Sanierungskurs Bremens sei. Das müssen Sie aushalten, dass wir das naturgemäß, aber auch unterfüttert mit ziemlich vielen guten Argumenten anders sehen.

Es ist ja so, dass die Stadtgemeinde Bremen, anders als die Stadtgemeinde Bremerhaven, die ganz große Mindereinnahmen zu verzeichnen hat, eine positive Entwicklung hat, das ist richtig, und das freut uns sehr. Das Land Bremen hat aber geringere Steuereinnahmen als projektiert und erhält auch zusätzliche Zahlungen im Länderfinanzausgleich, die wir jetzt hier gut gebrauchen können, was darauf hinweist, dass die Behauptung, hier eine überdurchschnittliche Entwicklung bei den Länderfinanzen zu haben, nicht richtig zutreffen kann, sondern es ist im Gegenteil so, dass Bremen bei der Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts, wie Sie auch ausweislich des Controllingberichts, der dem Haushaltsausschuss vorgelegt wurde, einräumen müssen, mit Berlin und Brandenburg die Laterne hat. Sie können hier aus den vorgelegten Zahlen diese positive Entwicklung so nicht ableiten.

Wir werden uns, wenn Sie im Jahr 2005 den abschließenden Sanierungsbericht, also den endgültigen Bericht über den Sanierungszeitraum 1992 bis 2004, hier vorlegen, en détail mit den Ergebnissen beschäftigen, aber hier so weit erst einmal: Auch der von Ihnen vorgelegte Controllingbericht mit dem Hinweis auf die Bruttoinlandsproduktentwicklung gibt es nicht her. In anderen Bundesländern wird darauf hingewiesen, dass Bremen größere Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich bekommen muss.

Mit dem von Ihnen hier vorgelegten Nachtragshaushalt ist auch die unangenehme Sache, ich glaube, ich erzähle das hier das letzte Mal, mit den fünf Millionen Euro von E.On verbunden. Wir haben uns damit gestern im Haushaltsausschuss noch einmal kurz beschäftigt, und die Grünen haben, das tue ich jetzt auch noch einmal, dort gesagt, dass mit den 500 000 Euro, die an die Günter-Grass-Stiftung geflossen sind, die jetzt hier Teil Ihres Nachtragshaushaltes sind, nach unserer Einschätzung ein Haushaltsverstoß verbunden war, dass das Geld am Haushaltsausschuss vorbei an die Günter-Grass-Stiftung geflossen ist und dass der Haushaltsverstoß damit nicht geheilt ist. Dieser Haushaltsverstoß besteht. Das haben Sie so gemacht, das kann man hinterher auch nicht wieder gutmachen, und das müssen Sie sich weiterhin als groben und auch das Parlament missachtenden Fehler zurechnen lassen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Der Haushalt 2004 mit diesem Nachtragshaushalt enthält auch noch das zentrale Problem, über das wir gestern im Zusammenhang mit dem Rechnungshofbericht hier gesprochen haben, nämlich dass große Summen in diesem Haushalt, die eigentlich konsumtive Ausgaben sind, investiv verbucht werden. Die Debatte gestern war interessant, weil die Regierung dem Parlament versprochen hat, diese Probleme zurückzuführen. Die Grünen bestehen darauf, dass schon im nächsten Haushalt ein verfassungskonformer Zustand hergestellt wird.

Ich bin auch der Auffassung, dass man bei der Debatte darüber, wie man das Problem von weit über 100 Millionen Euro unzutreffend veranschlagter konsumtiver Ausgaben in die Zukunft schiebt und löst, nicht auf der einen Seite als Budgetgesetzgeber im Parlament sagen darf, wir fordern den Senat auf, das in Zukunft hier glatt und gerade zu ziehen, aber bei Bremen in T.I.M.E. und solchen Vorlagen fröhlich weiter konsumtive Ausgaben als investiv behandelt, damit sie in die bestehenden Eckwerte auch hineinpassen.