Protocol of the Session on December 8, 2004

Bericht des Rechnungshofs vom 2. März 2004 (Drucksache 16/173)

s o w i e

Bericht und Antrag des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses zur Haushaltsrechnung der Freien Hansestadt Bremen (Land) für das Jahr 2002 (Mit- teilung des Senats vom 9. Dezember 2003 – Drs. 16/96) und zum Jahresbericht 2004 des Rechnungshofs (Land) vom 2. März 2004 (Drs. 16/173) vom 15. November 2004 (Drucksache 16/454)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr. Nußbaum.

In diese Aussprache sollen auch die Rechnungsprüfungsangelegenheiten der Stadtbürgerschaft einbezogen werden.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Ich erteile nunmehr der Berichterstatterin Frau Möbius das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir debattieren erstmals seit langer Zeit wieder hier in der Bürgerschaft über die Ergebnisse der Prüfungstätigkeit des

Rechnungshofs. Der Rechnungshof prüft und überwacht gemäß Artikel 133 a Absatz 1 unserer Landesverfassung die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien Hansestadt Bremen einschließlich ihrer Sondervermögen und der Betriebe.

Eine wesentliche Funktion des Berichts liegt darin, Themen, mögen sie mehr oder weniger bedeutsam sein, in den Blickpunkt von Parlament, Senat und Öffentlichkeit zu rücken. Obwohl die Veröffentlichung des Berichts schon ein halbes Jahr zurückliegt und damit sowohl in unserem politischen Bereich als auch in den Medien abgefeiert beziehungsweise verarbeitet wurde, verdient der Bericht und somit die Tätigkeit des Rechnungshofs eine parlamentarische Behandlung in Form einer Debatte.

Der Rechnungshof hat in seinem diesjährigen Jahresbericht erneut zum Teil ausführlich und eindringlich die Schuldensituation und den dadurch beeinflussten Zustand der bremischen Haushalte behandelt. Er hat dabei häufig auf Bewertungen aufgebaut, die er schon in den Vorjahren vorgenommen und in den jeweiligen Jahresberichten wiedergegeben hat. Wir alle kennen die wesentlichen Problemstellungen. Im Rechnungsprüfungsausschuss haben wir uns in diesem Jahr ausführlich und zum Teil kontrovers mit den Positionen und den Fragestellungen des Rechnungshofs einerseits und des Senats, vertreten durch den Senator für Finanzen, andererseits auseinander gesetzt.

Lassen Sie uns den wesentlichen Punkt ansprechen! Kernstück dieses Jahresberichts ist das Problem der Verschuldung. Die Zahlen sprechen für sich. Ich verweise auf den Rechnungshofbericht zum Thema Schuldenentwicklung. Die über den Haushalt abgewickelten Schulden erhöhten sich insgesamt beim Land einschließlich seiner Städte seit Beginn der Bundesergänzungszuweisungen von rund neun Milliarden um 1,6 Milliarden Euro auf rund 10,6 Milliarden Euro.

Nach Ansicht des Rechnungshofs ist unsere Haushaltssituation dramatischer, als es die vom Senat vorgelegten Zahlen vermuten lassen. So verschleiern nach Ansicht des Rechnungshofs die auf den Kanzlerbrief gebuchten Einnahmen und somit die Verschuldung über Nebenhaushalte die wahre dramatische Haushaltslage des Landes.

Wir wissen, dass Schuldenmachen an sich nichts Verbotenes ist, im Gegenteil! Es ist durchaus manchmal geboten, Kredite aufzunehmen, um den Staat und die Wirtschaft wirksam zu steuern und politische Ziele zu erreichen. Es kann grundsätzlich auch dauerhaft hingenommen werden, eine Marge an Kreditaufnahmen einzuplanen und zur Verfügung zu haben. Es ist jedoch bedenklich, wenn diese Marge ein hohes Volumen hat und zudem von Jahr zu Jahr wächst und gleichzeitig der wesentliche Einnahmeanteil, die Steuereinnahmen, über einen längeren Zeitraum wegbricht. Durch diese Entwick

lung, die zurzeit bei fast allen Bundesländern vorliegt, deren Ausgangsbasis im Gegensatz zu Bremen aber nicht die eines Haushaltsnotlagelandes war, manövrieren wir uns in eine Schuldenfalle. Durch die hohe Zinsausgabenquote verlieren wir nachhaltig unsere Gestaltungsspielräume für die Zukunft.

Ich zitiere aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1999 mit der Genehmigung des Präsidenten: „Dagegen sind die in Paragraph 11 Absatz 6 des Finanzausgleichsgesetzes geregelten Sonderzuweisungen für die Länder Bremen und Saarland zum Zwecke der Haushaltssanierung verfassungsrechtlich unbedenklich.“ Diese Zuweisungen werden in den Jahren 1999 bis 2004 kontinuierlich abgeschmolzen. Sie laufen spätestens im Jahre 2004 aus. Die beiden begünstigten Länder sind damit auf den Wegfall dieser Zuweisungen vorbereitet. Andere können auf das Auslaufen dieser Übergangsbundesergänzungszuweisungen bauen.

Mit den Sanierungszahlungen ist es uns schon nicht gelungen, den Schuldenstand zu halten. Um wie viel schwieriger ist es dann ohne Zahlungen des Bundes? Hierbei hilft uns auch nicht, den politischen Zeigefinger auf den Koalitionspartner CDU zu richten, der bis 2003 die finanzpolitische Verantwortung in unserem Land Bremen hatte.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/ Die Grünen]: Nein, die hatte der gesamte Senat!)

Vor dem Hintergrund dieser schwierigen Situation müssen wir uns selbstkritisch fragen, wie es rechtlich bestellt ist um den politisch gewollten Ansatz, Investitionen in Köpfe statt in Beton umzusetzen. Auch Investitionen in Köpfe müssen bezahlt werden können. Werden sie aus Krediten bezahlt, unterscheiden sich die daraus resultierenden Zinsen in nichts von den Zinsen für Kredite für echte Investitionen. Beide haben gemeinsam, dass sie die laufenden Ausgabenbudgets belasten und dort wiederum verhindern, dass mit ihnen zum Beispiel reguläre Personalausgaben bestritten werden können. Wir befinden uns in einem Teufelskreis.

Eine klare Aussage zu der Frage, in welchen Fällen Kredite aufgenommen werden dürfen, trifft das Grundgesetz in Artikel 115 beziehungsweise die Landesverfassung in Artikel 131 a. Kredite dürfen nur für Investitionen aufgenommen werden. Eine Anmerkung hierzu: Es heißt nicht, Investitionen dürfen nur mit Krediten finanziert werden. Dies gerät manchmal in der politischen Diskussion in Vergessenheit.

Angesichts der kontinuierlichen Rückentwicklung der Steuereinnahmen ist jedoch zum Selbstverständnis geworden, Haushalte mit Krediten zu finanzieren, als seien diese Einnahmen eine aktive Größe neben den Steuereinnahmen. Dieses unheilvolle Selbstverständnis hat sich inzwischen in fast allen

Bundesländern, beim Bund sowie in den Kommunen eingestellt. Gemäß Verfassungsgebot ist also zu überwachen, ob die Krediteinnahmen die investiven Ausgaben überschreiten.

Die wesentliche Beanstandung des Rechnungshofs ist, dass die im Haushalt ablesbaren investiven Ausgaben nur zu einem Teil investive seien. Ihrer Art nach seien sie vielmehr konsumtiver Natur, weil mit ihnen konsumtive Zwecke, das heißt laufende Verwaltungsaufgaben, bestritten und keine Investitionen getätigt werden.

(Unruhe – Abg. Frau L i n n e r t [Bünd- nis 90/Die Grünen]: Unruhe auf der Senats- bank!)

Ja, das war auch nicht anders zu erwarten!

Diese Hinweise auf eine sehr kritische Haushaltspraxis müssen wir sehr ernst nehmen. Alle Ausgaben der öffentlichen Hand sind auf den Prüfstand zu stellen und nach dem Kriterium der Notwendigkeit zu beurteilen. Ich gehe davon aus, dass die Menschen in unserer Stadt und in unserem Land uns genau beobachten, wie wir die politischen Schwerpunkte unter Einbeziehung der Haushaltslage zukünftig setzen werden.

Dass sich die Rechnungslegung an dem für alle Länder geltenden Haushaltsrecht orientiert, ist ein unabdingbares Muss. Einen ersten Schritt, um eventuell eine Umkehr zu erreichen, haben wir damit getan, dass wir die Finanzverwaltung gebeten haben, den Umfang der Ausgaben für konsumtive Ausgabenzwecke aus investiv veranschlagten Mitteln nunmehr zu ermitteln und dabei auch die jeweiligen Maßnahmen zu benennen. Ich zitiere aus dem Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses:

„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die zwischen dem Rechnungshof und dem Senat bestehenden Differenzen in der Frage der konsumtiven oder investiven Zuordnung von Ausgabenanteilen noch nicht abschließend bereinigt werden konnten. Er bittet die Beteiligten, diesbezüglich Abstimmungsgespräche fortzusetzen und hinsichtlich der angestrebten Verständigung sowohl die Zuordnungspraxis des Bundes und der übrigen Länder als auch die vom Senat erklärte Bereitschaft, Umsteuerungsmaßnahmen im Sinne des Rechnungshofs zur Haushaltsaufstellung 2006 einzuleiten, zu berücksichtigen.“

Nach meinen Erkenntnissen werden die zwischen dem Rechnungshof und dem Senat geführten Gespräche von beiden Seiten konstruktiv geführt, und ich gehe davon aus, dass wir, wie im Rechnungsprüfungsausschuss verabredet, zum Jahresbeginn 2005 die ersten Meldungen aus den einzelnen Ressorts erwarten können.

Die Forderung, den Schuldenstand des Landes darzustellen, beinhaltet ebenso, den Schuldenstand

der Gesellschaften vollständig, transparent und nachvollziehbar darzulegen, das heißt dann allerdings, nicht nur über die Schulden, sondern auch über das Vermögen die Bürgerschaft zu unterrichten.

Der Jahresbericht des Rechnungshofs gibt sowohl dem Senat als auch uns, der Bürgerschaft, wichtige Impulse, die auf unterschiedliche Art und Weise aufgegriffen werden. Von einfachen Senatsbeschlüssen bis hin zu parlamentarischen Initiativen der Bürgerschaft gibt es hierfür viele Beispiele, wie die Feststellungen, Forderungen und Empfehlungen des Rechnungshofs umgesetzt werden.

Ich möchte an dieser Stelle im Namen des Ausschusses den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs für ihre Arbeit danken. Nach meinem Eindruck liegt der wesentliche Erfolg der Arbeit des Rechnungshofs darin, dass er nicht als Ankläger, sondern vielmehr als kollegialer Ratgeber der Verwaltung und uns, dem Parlament, gegenüber fungiert.

Auch die sachgerechte und hilfreiche Zuarbeit aus den einzelnen Ressorts möchte ich hier nicht unerwähnt lassen und bedanke mich dafür auch im Namen des Rechnungsprüfungsausschusses herzlich. In meiner erstmalig wahrgenommenen Funktion als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses habe ich die Zusammenarbeit mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Rechnungsprüfungsausschuss trotz der schwierigen, aber auch lebhaften und konstruktiven Diskussionen als überaus kollegial erlebt, und für diese Zusammenarbeit möchte ich mich bei allen Beteiligten herzlich bedanken!

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Herderhorst.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute Anlass haben, auch einmal über den Rechnungsprüfungsbericht zu debattieren, das ist ja nicht Tradition und nicht immer üblich gewesen. Insofern ist es diesmal eine herausragende Debatte.

Der Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen hat mit seinem Jahresbericht 2004 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Haushaltsrechnung 2002 sowohl für das Land als auch für die Stadt Bremen erneut einen ausführlichen und als gute Grundlage für die Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss dienenden Bericht vorgelegt. Dafür möchten wir uns ausdrücklich bedanken, meine Vorrednerin hat es bereits getan für den Ausschuss, wohl wissend, dass die Aufgabenstellungen für den Rechnungshof und seine Beschäftigten massiv gestiegen sind. Daraus resultiert auch, dass der ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Rechnungshof seine Prüfungen auf einige Bereiche beschränken muss, andere mussten ungeprüft bleiben. Dennoch kommt den Prüfungsergebnissen gerade in Zeiten der Haushaltsnotlage größte Bedeutung zu. Zu begrüßen ist des Weiteren die zunehmende beratende Funktion des Rechnungshofs, die häufig dazu führt, dass es seiner Berichtsempfehlung gar nicht mehr bedarf. Die Bereiche ändern ihr Verwaltungshandeln schon durch eben diese Beratung selbst.

Meine Damen und Herren, die Kollegin Möbius hat sich eben mit dem Teil zwei, Haushaltsgesetz, Haushaltsplan, Haushaltsrechnung 2002, befasst. Ich kann deshalb weitestgehend verzichten, darauf einzugehen. Dennoch möchte ich kurz auf zwei Dinge aufmerksam machen. Erstens: Ich habe es nicht so gesehen, dass Frau Möbius hier als Berichterstatterin spricht, sondern als Abgeordnete und Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, also als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses. Zweitens: Der Hinweis auf einen ehemaligen Finanzsenator, der vermeintlich die Verantwortung für all das trägt, geht, meine ich, wirklich fehl. Die Verantwortung hat, wenn, der Senat.

(Abg. Frau M ö b i u s [SPD]: Dann haben Sie nicht richtig zugehört! – Abg. K a - s t e n d i e k [CDU]: Doch, doch! Stehen Sie doch dazu!)

Ja, ja, das war schon eindeutig herauszuhören! Im Übrigen darf ich auch daran erinnern, Frau Kollegin Möbius, dass der Haushaltsgesetzgeber hier in der Bürgerschaft sitzt, und das sind eben wir alle. Von daher tragen wir diese Verantwortung natürlich genauso mit.

(Abg. Frau M ö b i u s [SPD]: Genauso habe ich es auch dargestellt!)

Dann ist es umso besser, dann habe ich es noch einmal wiederholt.

Was den Streit zwischen Rechnungshof und Senat, den Frau Möbius hier auch sehr dezidiert dargestellt hat, anbelangt, möchte ich darauf nicht weiter eingehen. Ich glaube, dass der Rechnungshof mit dem Senat irgendwo am Ende zu einer Regelung kommen wird, die insbesondere auch den rechtlichen Vorgaben entspricht, und so sollte es meiner Meinung nach auch sein.

Meine Damen und Herren, ich habe schon eben gesagt, dass der Rechnungshof häufig Beratungen und Hinweise an die Verwaltung erteilt, die dann von ihr oft umgesetzt werden. Dennoch bleibt es wichtig und erforderlich, dass der Rechnungshof partiell für die jeweiligen Rechnungsjahre Prüfungen durchführt. Die Ergebnisse dieser Prüfungen ergeben immer wieder zahlreiche Beanstandungen, aber auch durchaus hier und da positive Erwähnungen.

Es wäre interessant zu erfahren, meine Damen und Herren, wie viel Geld über die Jahre und Jahrzehnte der Rechnungshof durch entsprechende Prüfungsvermerke und das daraus resultierende geänderte Verwaltungshandeln an Einsparungen für das Land und die Stadt Bremen eingebracht hat. Leider wäre das nur sehr aufwendig, wenn überhaupt, zu ermitteln. Ich bin aber überzeugt, die Einsparungen wären und sind immens.

Meine Damen und Herren, es wäre weder aus Zeitgründen möglich noch notwendig, alle einzelnen Rechnungsprüfungsergebnisse an dieser Stelle anzusprechen. Der Jahresbericht 2004 im Zusammenhang mit dem Bericht und Antrag des Rechnungsprüfungsausschusses gibt alle Prüfungen, deren Ergebnisse und die Bewertung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wieder. Deshalb lassen Sie mich nur einen Themenbereich aus den Prüfberichten herausnehmen, der in diesem Jahresbericht eine herausragende qualitative und quantitative Rolle spielt! Ich meine den Bereich der Zuwendungen gemäß Paragraph 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung.

Der Zuwendungsbereich ist in verschiedenen Ressorts geprüft worden. Sowohl staatliche als auch kommunale Zuwendungen standen auf dem Prüfstand. Leider hat der Rechnungshof die Berichte, die sich mit den Zuwendungen befassen, ganz überwiegend nur in formaler Hinsicht gestalten können. Er hat in allen Prüfbereichen zum Teil gravierende Verstöße gegen die Ausführungsbestimmungen zu den Paragraphen 23 und 44 LHO festgestellt.

Es hat sich bei mir der Eindruck verdichtet, dass die Sachbearbeitung bei Zuwendungen teilweise nicht genügend ausgebildet ist oder aber mehr oder weniger oberflächlich mit Anträgen auf Zuwendungen im Verfahren umgegangen wird. Teilweise sind die Ziele, die mit Zuwendungen erreicht werden sollen, nicht identifiziert worden. Teilweise sind die Ergebnisse der Verwendung nicht geprüft worden und so weiter.

Dringend notwendig wäre eine Überprüfung in den und durch die Ressorts, ob ihre Gewährung von Zuwendungen dem Grundsatz des Paragraphen 23 LHO entspricht, wo es heißt, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Ausgaben und Verpflichtungsermächtigung für Leistungen an Stellen außerhalb der bremischen Verwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke, hier also Zuwendungen, dürfen nur veranschlagt werden, wenn die Freie Hansestadt Bremen aus der Erfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann.“