Protocol of the Session on July 9, 2003

Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Ich gebe Ihnen jetzt das Wahlergebnis bekannt, und zwar in der Form, wie es mir von den Schriftführerinnen vorgelegt wurde. Ausgegebene Stimmzettel: 77, abgegebene Stimmen: 77. Auf Frau Dr. Kerstin Kießler entfielen 55 Jastimmen, 21 Neinstimmen und eine Enthaltung, ungültige Stimmen keine. Damit ist Frau Staatsrätin Dr. Kerstin Kießler gemäß Artikel 107 Absatz 2 unserer Landesverfassung in den Senat gewählt.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Frau Dr. Kießler, die Bürgerschaft (Landtag) hat Sie soeben in den Senat gewählt. Ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.

(Staatsrätin D r. K i e ß l e r : Ich nehme die Wahl an, Herr Präsident!)

Ich stelle fest, Sie haben die Wahl in den Senat angenommen. Wir kommen zur Vereidigung. Nach der Landesverfassung haben Sie den Eid vor der Bürgerschaft zu leisten. Ich spreche Ihnen jetzt die Eidesformel vor und bitte Sie, mit den Worten „Das schwöre ich!“ oder „Das schwöre ich, so wahr mir Gott helfe!“ den Eid zu leisten. Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre als Mitglied des Senats, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen halten und schützen zu wollen.“ Frau Dr. Kießler, ich bitte Sie jetzt, den Eid zu leisten!

(Staatsrätin D r. K i e ß l e r : Das schwö- re ich, so wahr mir Gott helfe!)

Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich und wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihre Arbeit!

(Beifall – Staatsrätin D r. K i e ß l e r : Herzlichen Dank!)

Meine Damen und Herren, dem von uns heute gewählten und soeben vereidigten weiteren Mitglied des Senats, Frau Dr. Kerstin Kießler, spreche ich die Glückwünsche der Bremischen Bürgerschaft aus. Ich unterbreche die Sitzung für fünf Minuten.

(Unterbrechung der Sitzung 15.23 Uhr) * Präsident Weber eröffnet die Sitzung wieder um 15.26 Uhr. (A) (C)

Ich eröffne die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).

Wir fahren fort in der Tagesordnung.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegt eine frist- und formgerecht eingebrachte Anfrage vor.

Die Anfrage trägt die Überschrift „Kommunalaufsichtsbeschwerde wegen der Wahl eines hauptamtlichen Mitglieds des Magistrats“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Wedler.

Bitte, Herr Kollege!

Ich frage den Senat:

Erstens: Seit wann liegt dem Senat als Kommunalaufsichtsbehörde über die Seestadt Bremerhaven eine Kommunalaufsichtsbeschwerde zur Wahl von Herrn Michael Teiser zum hauptamtlichen Mitglied des Magistrats als Bürgermeister vor?

Zweitens: Wie gedenkt der Senat sich zu den in der Beschwerde aufgeworfenen Ersuchen inhaltlich zu äußern?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Senator Röwekamp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Dem Senat liegt ein von Herrn Rechtsanwalt Adamietz aus Bremen verfasstes Schreiben vom 12. Mai 2003 vor, mit dem er im Namen des Kreisverbandes Bremerhaven der Freien Demokratischen Partei, Landesverband Bremen, den Senat ersucht, den am 27. März 2003 erfolgten Wahlakt der Stadtverordnetenversammlung Bremerhavens für Herrn Michael Teiser zum hauptamtlichen Mitglied des Magistrats mit dem Status eines Bürgermeisters zu überprüfen und zu beanstanden. Dieses Schreiben ist beim Präsidenten des Senats am 12. Mai 2003 eingegangen.

Zu zwei: Der Senat hat in dem oben angegebenen Schreiben keinen substantiellen Inhalt erkennen können, der ein Eingreifen erforderlich macht. Er sieht keinen Anlass, gegenüber den beteiligten Organen Bremerhavens im Wege der Kommunalaufsicht einzugreifen. Der Präsident des Senats hat dies dem Rechtsanwalt Adamietz in einem Schreiben vom 1. Juli 2003 mitgeteilt.

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte sehr!

Ich habe eine Zusatzfrage. Nachdem der Senat als Kommunalaufsichtsbehörde offenbar keinen Anlass sieht, den Vorgang, den übrigens der Kreisverband Bremerhaven hier zur Bürgermeisterwahl betrieben hat, zu beanstanden, ergibt sich für mich die Frage, was eigentlich die Position eines hauptamtlichen Magistratsmitglieds in Bremerhaven von der Position eines normalen, vielleicht sogar hervorgehobenen Verwaltungsmitarbeiters unterscheidet.

Bitte, Herr Senator!

Meiner Auffassung nach nichts, Herr Wedler! Sie selbst sind ja, bevor Sie in die außerparlamentarische Opposition gegangen sind und sich in Bremerhaven immer noch befinden, viele Jahre Stadtverordneter gewesen und kennen die Stadtverfassung sicherlich genauso gut wie ich.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Noch eine Zusatzfrage! Wie erklärt der Senat als Kommunalaufsichtsbehörde eigentlich die Tatsache, dass die Stellenausschreibung für den hauptamtlichen Bürgermeister in Bremerhaven ebenso wie die beiden vorangegangenen Stellenausschreibungen für den hauptamtlichen Magistrat mit einer ungewöhnlich kurzen Bewerbungsfrist von zwei Wochen versehen war, während es bei der Stellenausschreibung für normale Dienstposten in der Verwaltung Bewerbungsfristen von drei Wochen und länger gibt?

Bitte, Herr Senator!

Herr Abgeordneter, wir haben den Vorgang im Wege der Kommunalaufsicht umfangreich rechtlich überprüft, und auch die Frage der Bewerbungsfrist von zwei Wochen ist einer rechtlichen Überprüfung durch die Kommunalaufsicht zugeführt worden. Auch das ist nicht zu beanstanden.

Zusatzfrage? – Bitte, Herr Kollege!

Ist der Senat eigentlich der Auffassung, dass kurze Bewerbungsfristen und parteipolitische Hinweise in einer noch dazu nicht richtig platzierten Stellenausschreibung dazu führen, dass die bestmögliche Bewerberschar erreicht wird?

Bitte, Herr Senator!

Herr Abgeordneter, ob, wie, in welchem Umfang wo und was ausgeschrieben wird, obliegt nicht dem Senat und nicht der Kom

munalaufsichtsbehörde, sondern der Stadt Bremerhaven. Ich würde Ihnen persönlich jedoch den Hinweis geben, statt mit solchen Fragestellungen, offensichtlich unbegründeter Anrufung einer Kommunalaufsichtsbehörde lieber den politischen Meinungsstreit in Bremerhaven zu führen, vielleicht führt der dazu, dass Sie ein bisschen mehr Profil gewinnen können.

(Unruhe)

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Noch eine letzte Zusatzfrage! Was unterscheidet eigentlich das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für einen hauptamtlichen Bürgermeister in Bremerhaven von einer politischen Farce beziehungsweise Posse?

Bitte, Herr Senator!

Wenn es eine Frage sein soll, weise ich noch einmal darauf hin, dass die Frage, ob, wie, wo und mit welchem Inhalt ausgeschrieben wird, ausschließlich die Organisationshoheit der Stadt Bremerhaven betrifft. Es gibt, ich betone das nochmals, an der Auswahlentscheidung des Magistrats der Stadt Bremerhaven und an der Widerspruchsentscheidung des Magistrats der Stadt Bremerhaven rechtlich in keiner Hinsicht etwas auszusetzen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Damit ist Punkt eins der Tagesordnung erledigt.

Aktuelle Stunde

Für die Aktuelle Stunde ist von den Fraktionen kein Thema beantragt worden.

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses

Der Wahlvorschlag liegt Ihnen schriftlich vor.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Wahl.

Wer entsprechend dem Wahlvorschlag wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen und Abg. W e d l e r [FDP])