Natürlich ist es wichtig, wo ein gemeinsames Landesamt für Verfassungsschutz ist oder wo wir in Zukunft gemeinsam Verfassungsschutzangelegenheiten wahrnehmen wollen, meine Damen und Herren, aber lassen Sie uns doch lieber darüber reden, auch politisch darüber reden, wie wir in Zukunft eigentlich unsere Verfassungsschutzaufgaben wahrnehmen wollen! Deswegen möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal darauf hinweisen, dass wir beim Verfassungsschutz zurzeit in Deutschland nicht über Standorte diskutieren, sondern dass wir über unsere Sicherheitsarchitektur in Deutschland diskutieren. Ich würde mir wünschen, dass wir diese Diskussion auch hier im Parlament noch viel breiter führen könnten, als es bisher der Fall ist. Sie wissen, dass die Arbeitsgruppe der Föderalismuskommission, die sich mit dieser Frage jetzt auf Initiative Berlins zu befassen hat, sehr kurz davor steht, hierzu schon Entscheidungen zu fällen. Deswegen will ich an dieser Stelle noch einmal sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wer glaubt, dass wir mit einer zentralisierten Bundesbehörde internationalen Terrorismus besser bekämpfen können als durch Landesverfassungsämter, die V-Leute vor Ort und möglicherweise auch die potentiellen Täter und Beobachtungsobjekte vor Ort haben, der irrt. Eine Bundespolizei kann die Aufgaben in Deutschland nicht besser erledigen als unsere Länderpolizei und unsere Landesämter für Verfassungsschutz.
Das bedeutet aber, dass wir natürlich zu einer engeren Kooperation kommen müssen. Ich bedauere sehr, dass wir seit Monaten darüber reden, ob wir nicht unsere Daten einmal zusammenführen können, insbesondere im Bereich des internationalen Terrorismus, meine Damen und Herren. Wir brauchen eine Islamistendatei in Deutschland. Sie darf nicht nur Quellendatei sein, das bedeutet: Alle, die davon betroffen sind, müssen Daten einstellen können, und alle müssen diese Daten auch abrufen können. Wenn wir allein Monate brauchen, um so eine wesentliche Voraussetzung zu schaffen, dann, glaube ich, brauchen wir uns darüber, ob der Bund die Aufgaben besser erledigen kann als die Länder, überhaupt keine Gedanken zu machen. Nein, das Gegenteil ist der Fall. Wir brauchen starke Landesämter für Verfassungsschutz, die die Beobachtung vor Ort haben, die die V-Leute vor Ort führen, die die Informationen vor Ort sammeln. Wir brauchen aber eine zentrale Zusammenfassung der gesammelten Daten. Nur so können wir den Herausforderungen des internationalen Terrorismus begegnen, und deswegen wünsche ich mir, dass wir über diese Frage in Zukunft stärker reden als über die Frage, ob sie am Flughafen sitzen oder in der Innenstadt, meine Damen und Herren.
Entschuldigen Sie, Herr Präsident, aber es ist eine so breite Debatte! Ich verrate auch kein Geheimnis, wir müssen darüber reden, dass wir natürlich das kleinste Landesamt für Verfassungsschutz haben. Wir sind auf Platz 16. Auf Platz 15 ist das Saarland mit 80 Mitarbeitern. Man muss dazu wissen, dass wir natürlich Schwierigkeiten haben, mit 45 Mitarbeitern die gesamte Bandbreite des Extremismus abzudecken, linker, rechter und ausländischer Extremismus und die ganze Datenmenge, die dafür zur Verfügung steht. Deswegen bin ich sehr dafür, dass wir Schwerpunkte bilden.
Warum sagen wir nicht, in Bremen ist einer unserer Schwerpunkte – auch durch die Struktur dieser Stadt – der islamistische Extremismus, und Bremen kümmert sich vordringlich um den islamistischen Extremismus? Wir wissen genau, dass wir zurückgehende Fallzahlen im Bereich des rechten und des linken Extremismus haben und dass Niedersachsen ein riesiges Problem mit diesen beiden Extremismusfeldern hat, dass sie Experten haben, die sich um diese Bereiche kümmern und dass sich unsere Extremisten ja mittlerweile in Niedersachsen tummeln und eher da demonstrieren und ihre Aktivitäten entfalten als in Bremen. Warum kann es nicht zu so einer arbeitsteiligen Gestaltung kommen? Ich glaube, dass das der Weg sein muss, wie wir in Zukunft inhaltlich mit unseren Landesämtern enger zusammenarbeiten.
Herr Dr. Güldner, ich weiß nicht, welchen Entwurf Sie gesehen haben. Wir schreiben von niemandem etwas ab.
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Sie sagen es in der Antwort auf die Große Anfrage!)
Es steht auch nicht darin, dass wir etwas abgeschrieben haben, sondern wir sagen, wenn wir zusammenarbeiten wollen, brauchen wir eine gemeinsame gesetzliche Grundlage.
Diese gemeinsame gesetzliche Grundlage müssen wir schaffen. Herr Kleen hat darauf hingewiesen, unser Verfassungsschutzgesetz stammt noch aus der Zeit – –.
Sehr geehrter Herr Senator, ich höre Ihnen gern zu, aber Sie haben Ihre Redezeit jetzt um drei Minuten überschritten.
Ich wusste gar nicht, dass ich eine Redezeit habe! Ich dachte, ich werde gebeten, mich an der Redezeit des Parlaments zu orientieren, Herr Präsident!
Ich finde, elf Minuten und zwölf Minuten sind noch eine Orientierung, ich werde mich aber bemühen, schnell zum Ende zu kommen, Herr Präsident.
Das freut mich außerordentlich. Ich will damit sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, selbstverständlich geht es bei der Angleichung der Gesetze darum, dass wir solche Aufgaben in Zukunft gemeinsam wahrnehmen müssen, nur darum geht es. Hätten wir übrigens von Niedersachsen abgeschrieben, von dem alten Entwurf der rotgrünen niedersächsischen Landesregierung, dann hätten wir einen großen Fauxpas in unser Gesetz hineingeschrieben. Da gab es nämlich Straftatbefreiungstatbestände, die bundesgesetzlich nie im Leben gehalten hätten. Da durften V-Leute Straftaten begehen, wo man sagen muss, ob das unser bundesstaatliches Rechtssystem nicht auseinander bringt, darüber kann man reden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, enge Zusammenarbeit, Kooperation! Im Übrigen habe ich das Landesamt für Verfassungsschutz meinem niedersächsischen Amtskollegen angeboten. Er hat mir geantwortet, er nimmt es nicht einmal geschenkt.
Ja, und zwar allein deswegen, weil er die politische Verantwortung für das, was dann im Bereich des Extremismus passiert, auch übernehmen müsste. Eine Lösung, dass er sozusagen die Behörde organisatorisch führt und, wenn wir einen Terroristen gefunden haben, ich zurücktrete, die hat er für relativ unwahrscheinlich gehalten.
Deswegen ist seine Begeisterung begrenzt, das Landesamt für Verfassungsschutz zu nehmen. Sie müssen also wahrscheinlich weiterhin mit mir in dieser
Eine allerletzte kleine Bemerkung noch zum Abschiebegewahrsam: Wir diskutieren es nur unter dem Gesichtspunkt der Kosteneinsparung. Die Frage ist, ob wir uns einen riesigen Abschiebegewahrsam mit den Mängeln, die wir kennen, für acht oder neun Insassen im Jahresdurchschnitt leisten können und wie hoch der Kostenanteil ist. Darüber diskutieren wir, und darüber diskutieren wir mit Niedersachsen. Da spielen natürlich auch die Elemente eine Rolle, die hier diskutiert worden sind, getrennte Betreuung von Frauen, bestimmte Betreuungsangebote, angemessene Unterbringung auch für längere Zeiträume, all die Einwendungen, die auch vom Beraterkreis hier entsprechend kritisiert worden sind. Insofern freue ich mich darüber, dass wir über Standorte reden, und ich freue mich darüber, dass ich mit Genehmigung des Präsidenten etwas überzogen habe und auch einmal über die Inhalte der Diskussion reden konnte. – Vielen Dank!
Wer den Punkten eins und drei des Antrags des Abgeordneten Wedler, FDP, mit der DrucksachenNummer 16/406 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer den Punkten zwei und vier des Antrags des Abgeordneten Wedler, FDP, mit der DrucksachenNummer 16/406 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kenntnis.