Protocol of the Session on September 9, 2004

(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Ja, klar! Das langt!)

Ja, klar, sagen Sie! Wir können uns jetzt zurücklehnen und sagen, das geht uns nichts an, wir lassen die Mitbürger, die hier leben – es geht hier nämlich nicht nur um Ausländer, sondern es geht auch um Deutsche, die hier Integrationsprobleme haben, sprich die Aussiedler –, ihre Programme anschauen, und es geht uns eigentlich gar nichts an, obwohl sie auch Gebührenzahler sind. Wir sind aber der Meinung, dass wir da vielleicht gegensteuern sollten und dies auch als legitimes Mittel für die Integration nehmen, denn Integration ist mehr als bloßes Nebeneinander unverbundener Parallelgesellschaften. Unser Ziel ist eine Kultur der Toleranz und des Miteinanders.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das ist übrigens aus dem Integrationspapier der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion.

Deswegen ist in diesem Projekt vorgesehen, es soll gar nicht um einen TV-Kanal gehen, sondern erst einmal um Formate, um ein auf ausländische Gruppen, aber auch um ein auf Aussiedler abgestimmtes Programm in deutscher Sprache, wo auf das Lebensgefühl der hier Lebenden abgezielt wird, um somit auch ein Verständnis füreinander zu erreichen. Wir haben immer das Problem, wenn Sie sich auch einmal ein bisschen im Ausland umschauen, dass es in den ausländischen Programmen, ob aus Polen, Russland, aus der Türkei, immer noch ein klischeehaftes Bild von Deutschland gibt, wenn es irgendein Projekt ist.

Ein aktuelles Problem zum Beispiel in Polen ist diese preußische Treuhand. Da wird dann darauf

gehauen, da wird das Klischee der Deutschen bedient, und das kann nicht in unserem Sinne sein. Weil das auch Multiplikatoren sind in den zwischenstaatlichen Beziehungen, sollten wir diesen Bürgern, die hier leben, die dann auch einmal in ihre alte Heimat fahren, Verwandte besuchen, dabei helfen, dass man diese Klischees in den Ländern nicht bedient, sondern dass es auch von Deutschland ein Bild gibt, wie es wirklich ist, und nicht immer nur solche Bilder, wenn Sie oder Ihre Kameraden dann wieder etwas von sich gelassen haben! Das ist leider das Problem, das wir auch immer noch haben.

Deswegen glaube ich, dass ein solches Projekt vernünftig ist. Über die Einzelheiten und die Ausgestaltung muss man noch einmal inhaltlich reden. Da sind wir auch noch nicht so ganz im Konsens, das sage ich hier ganz offen. Es soll natürlich kein Multikultiprogramm werden und sagen, Friede, Freude, Eierkuchen, alles ist gut. Es soll natürlich auch auf die Probleme abzielen, aber es ist ein richtiger Schritt, denn es sind nun einmal Tatsachen, die so sind, wie sie sind, und die können wir nicht ändern. Wir müssen jetzt in den nächsten Jahren darauf aufbauen, dass wir ein vernünftiges gemeinsames Zusammenleben hinbekommen, und dann klappt das auch. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass wir solch ein schlechtes Klischee im Ausland haben und ein schlechtes Bild von Deutschland in den von Ihnen eben genannten Ländern vorherrschend ist, liegt daran, dass wir keine deutschen Politiker mehr haben, die deutsche Interessen vertreten. Das liegt an solch unsäglichen Auftritten wie von Kanzler Schröder und anderen Politikern, die deutsche Interessen nicht richtig vertreten können.

Dass in Deutschland ein öffentlich-rechtlicher Fernsehkanal für Ausländer völlig überflüssig ist, ergibt sich doch aus der Tatsache, dass Programme mit multikultureller Prägung bei ARD oder auch bei ZDF zunehmend an der Tagesordnung sind.

(Abg. C r u e g e r [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Meinen Sie den Musikantenstadl oder was?)

Das ist nämlich der Punkt. Als deutscher Fernsehzuschauer und Gebührenzahler wartet man doch Tag für Tag vergebens auf Sendungen, die der nationalen

kulturellen Identität der Deutschen Rechnung tragen. Sie sind es doch selbst, die uns schlecht machen. Das ist unerträglich. Statt Traumtänzerei wie Integrations-TV zu propagieren, sollte Herr Dr. Scherf sich lieber mit Nachdruck für eine anständige Medienpolitik einsetzen und nicht für eine Verhunzung der deutschen Sprache in der Werbung und sonst wo.

Meine Damen und Herren, Ihre Mogelpackung Ausländer-TV knüpft doch nahtlos an das an, was von rotgrüner Chaosregierung und der schwarzgelben Opposition als neues Zuwanderungsgesetz ausgeheckt worden ist. Bei beiden Vorhaben handelt es sich doch in Wahrheit um einen außenpolitischen Schwindel und den Schwachsinn aller Zeiten, meine Damen und Herren!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Entschließungsantrag des Abgeordneten Tittmann, DVU, mit der Drucksachen-Nummer 16/282 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Abg. W e d l e r [FDP])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Entschließungsantrag ab.

Bericht über die Tätigkeit der mit Förderaufgaben beauftragten juristischen Personen des privaten Rechts für das Jahr 2003 (Beleihungsbericht 2003)

Mitteilung des Senats vom 15. Juni 2004 (Drucksache 16/292)

Nachträglich möchte ich Ihnen mitteilen, dass die staatliche Deputation für Umwelt und Energie auf ihrer Sitzung am 24. Juni 2004 dem in der Mitteilung des Senats übermittelten Beschlussvorschlag zugestimmt hat.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats, Drucksache 16/292, Kenntnis.

Ladenöffnungszeiten landesrechtlich regeln – Ladenschlussgesetz abschaffen!

Antrag des Abgeordneten Wedler (FDP) vom 16. Juni 2004 (Drucksache 16/316)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Röpke, ihr beigeordnet Staatsrat Dr. Knigge.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Wedler.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Seit Jahren streitet die FDP für die Abschaffung des Ladenschlussgesetzes. Leider ist es bis heute nicht gelungen, dieses völlig überflüssig gewordene Bundesgesetz aufzuheben, trotz aller Diskussionen über Bürokratieabbau, Abschaffung überflüssiger Gesetze, Rückführung staatlicher Aufgaben und Vergrößerung der Freiräume für die Bürger. Deshalb wird es Sie nicht verwundern, dass ich im Gefolge der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Ladenschlussgesetz diesen Antrag heute gestellt habe.

Das Bundesverfassungsgericht hat, wie Sie wissen, in seiner Entscheidung vom 9. Juni 2004, also vor gar nicht langer Zeit, zum Ladenschlussgesetz klar gemacht, dass eine bundesrechtliche Regelung des Ladenschlusses für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder für die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse nicht erforderlich ist. Es wird vielmehr konstatiert, dass durch die vielen Ermächtigungen im Ladenschlussgesetz an die Bundesländer zur Schaffung von Ausnahmen zum Ausdruck gebracht wurde, dass einheitliche rechtliche Regelungen zum Ladenschluss für das gesamte Bundesgebiet nicht für geboten erachtet werden. Es wird auch klargestellt, dass der Bund keine Befugnis mehr hat, das Ladenschlussgesetz grundlegend zu ändern. Diese Befugnis steht nur noch den Ländern zu. Der Bund muss die Länder dazu allerdings nach unserem Grundgesetz, Artikel 125 a, formell ermächtigen. Mit meinem Antrag fordere ich deshalb den Senat auf, im Bundesrat auf eine solche Ermächtigung hinzuarbeiten.

Den Medien habe ich nun entnommen, dass der Bund nicht beabsichtigt, eine entsprechende Gesetzesinitiative zu starten. Stattdessen solle die Föderalismuskommission sich des Themas annehmen. Unabhängig davon, dass das Bundesverfassungsgericht schon eine eindeutige Zuordnung der Gesetzgebungskompetenz in Sachen Ladenschluss getroffen hat, führt die Befassung der Föderalismuskommission mit diesem Thema nur zu zeitlichen Verzögerungen und zu unnötigen Diskussionen. Das mag zwar gewollt sein, führt aber dazu, dass der auch von der Bundesregierung und insbesondere von

Herrn Clement immer wieder festgestellte Reformbedarf in Sachen Ladenschluss vorerst nicht behoben werden kann.

Wenn der Senat sich nun, wie ich der Presse entnehme, hinter dem Bund versteckt, dann macht das für mich eigentlich nur deutlich, dass er kneift und den Kopf in den Sand steckt. Er schadet damit den Interessen des Einzelhandels in unserem Bundesland.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsklage gegen das gesetzliche Verbot der Öffnung von Verkaufsstellen an Samstagen über das erlaubte Maß hinaus sowie an Sonn- und Feiertagen zwar zurückgewiesen, in seiner Begründung und vor allem in seinem Minderheitsvotum aber deutlich gemacht, dass die mit dem Ladenschlussgesetz verfolgten Schutzzwecke heute anders gesehen werden müssen, als das früher der Fall war, und dass es für den Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsraum hinsichtlich der werktäglichen Ladenöffnungszeiten gibt. Einer weiteren Freigabe der werktäglichen Ladenöffnungszeiten stehen verfassungsrechtliche Gründe jedenfalls nicht im Weg. Der Gesetzgeber muss allerdings sicherstellen, dass die Sonn- und Feiertagsruhe ausreichend geschützt wird. Wenn ich hier vom Gesetzgeber rede, meine ich nicht den Bundesgesetzgeber, denn der hat keine Kompetenzen mehr zu grundlegenden Änderungen, sondern da meine ich uns hier in diesem Hause, nämlich den Landesgesetzgeber.

Das Land Bremen kann nun in unterschiedlicher Weise auf die mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eröffneten Möglichkeiten reagieren. Wir könnten ein eigenes Landesgesetz zum Ladenschluss vorbereiten. Das halten wir in der FDP jedoch für völlig falsch. Besser wäre es, auf ein eigenes Landesladenschlussgesetz zu verzichten und stattdessen den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestschutz der Sonn- und Feiertagsruhe im Bremischen Gesetz über die Sonn- und Feiertage sicherzustellen. Dabei sollten jedoch genügend Möglichkeiten für eine Sonn- und Feiertagsöffnung der Läden vorgesehen werden. Im Ergebnis würde das dazu führen, dass es an Werktagen keinerlei Beschränkungen der Öffnungszeiten mehr gäbe und dass für eine Ladenöffnung an den Sonn- und Feiertagen genügend Spielraum verbliebe. Mit diesem Modell würden wir uns nicht nur im Gleichklang mit Niedersachsen bewegen, sondern auch mit den meisten Bundesländern.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seiner Urteilsbegründung, speziell auch in seinem Minderheitsvotum, sehr intensiv mit den Veränderungen in unserer Arbeits- und Konsumgesellschaft auseinander gesetzt. Dem kann man in vielen Punkten nur zustimmen. Anders als in den fünfziger Jahren, als das Ladenschlussgesetz erlassen wurde, stellen sich heute völlig neue Herausforderungen an Handelsund Dienstleistungsunternehmen und ihre Beschäf

tigten. Stichworte hier, ich möchte das nicht weiter ausführen, sind flexiblere Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit, wachsende Mobilität, höchst unterschiedliches Freizeit- und Konsumverhalten, neuartige Handelsund Wettbewerbsformen und elektronischer Handel. Diesen Herausforderungen trägt das derzeitige Ladenschlussgesetz trotz seiner vielen Änderungen nicht mehr Rechnung. Es ist nicht mehr zeitgemäß. Sämtliche Schutzbedürfnisse, die das Ladenschlussgesetz erfüllen soll, werden schon heute von anderen Regelungen erfüllt oder könnten nach entsprechender Ergänzung dieser Regeln von diesen Regeln erfüllt werden.

Das gilt insbesondere für die Beschäftigten. Deren Arbeitszeitregelungen und Schutzrechte werden unter anderem durch die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes und des Tarifrechts gestaltet, eines besonderen Ladenschlussgesetzes bedarf es nicht. Eine Freigabe der Ladenöffnungszeiten hätte keinerlei Auswirkungen auf die höchstzulässige Arbeitszeit, die Mindestpausen und die Mindestruhezeiten des Verkaufspersonals.

Die Freigabe würde allerdings zu einer Flexibilisierung der Arbeitszeiten führen und wohl auch zu mehr Teilzeitarbeit, und das würde vielen Arbeitnehmern, vor allem Frauen mit betreuungspflichtigen Kindern, und vielen Betrieben sehr entgegen kommen. Insofern bin ich der Auffassung, dass die Gewerkschaften mit ihrem starren Festhalten am Ladenschlussgesetz weit neben der Wirklichkeit in unserer Gesellschaft und in der Arbeitswelt liegen. Gängelei der Verbraucher, Einschränkung des Handels und Beschränkungen des Arbeitsmarkts können nicht die Leitmaximen für den Handels- und Dienstleistungsbereich in unserer Wirtschaft sein.

Wir wollen eine Liberalisierung dieses Wirtschaftsbereiches, ohne dabei die notwendigen Schutzbedürfnisse und die verfassungsrechtlich gebotene Sonn- und Feiertagsruhe einzuschränken. Deshalb bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen. Es wird höchste Zeit, dem Spuk Ladenschlussgesetz ein Ende zu machen. Jetzt ist die Gelegenheit dazu da.

In Richtung CDU sage ich, es reicht nicht, per Presse die Aufhebung des Ladenschlussgesetzes zu fordern. Sie müssen schon Taten zeigen. Folgen Sie doch Ihrer eigenen Beschlusslage hier in Bremen oder Ihren Kollegen in Niedersachsen, die mit uns, mit der FDP, den gleichen Weg einschlagen, den ich hier fordere! Folgen Sie doch Ihren Kollegen in Hamburg oder in anderen Bundesländern, die das Gleiche oder sogar noch mehr fordern! In Richtung SPD und Grüne sage ich, das Ladenschlussgesetz erfüllt schon lange nicht mehr die ihm zugesprochenen Schutzfunktionen. Es behindert unseren Handel und ist ein überflüssiges bürokratisches Monster. Es ist entbehrlich geworden.

Herr Möhle, wenn Sie unserer Auffassung sind, wie ich auch der Presse entnommen habe, dann unterstützen Sie doch mit Ihrer Fraktion meinen An

trag! Von den Gewerkschaften kann man in dieser Sache keine Unterstützung erwarten. Sie blockieren doch jegliche Bewegung in diesem Bereich. Deshalb ist Ihr Vorschlag, Handel und Gewerkschaften hier einzubinden, eher kontraproduktiv. Wenn ich es richtig sehe, gibt es in diesem Hause eine Mehrheit für mein Anliegen, einzig die SPD tut sich da noch schwer. Wenn Sie sich von der CDU einen Ruck geben, sich aus der Fessel der SPD lösen, dann könnten wir heute schon hier im Hause zu einer einvernehmlichen Lösung in dieser Sache kommen.

(Abg. K a s t e n d i e k [CDU]: Ihrem An- trag würden wir sowieso nicht zustimmen, weil wir einen besseren haben!)