Protocol of the Session on March 17, 2004

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fraktionen der SPD und der CDU haben hier die Große Anfrage mit dem Titel „Ambulante medizinische Versorgung nach Entlassung aus Akutkliniken“ gestellt. Der Titel ist sehr deutlich, jedoch geht es bei den Fragestellungen ziemlich durcheinander. Für mich waren die Antworten auch nicht erhellend, und wie ich jetzt von der Kollegin Frau Dr. Mohr-Lüllmann gehört habe, für sie auch nicht, obwohl die Beantwortung ja lange gedauert hat. Auf den Punkt gebracht: Für mich war die Zielrichtung dieser Großen Anfrage nicht ganz klar, aber ich will trotzdem einmal versuchen, das zu entwirren.

Grundsätzlich, denke ich, sind wir uns darüber einig, dass die starre Trennung zwischen ambulant und stationär aufgebrochen werden muss, das habe ich auch aus den Reden meiner Vorrednerinnen gehört, und dass es einen nahtlosen Übergang in andere Versorgungsbereiche geben muss, zum Beispiel auch der Rehabilitation. Im Vordergrund darf nicht nur die einzelne Behandlung stehen, sondern die Behandlungskette, und die optimal, das muss die Zielsetzung sein. Das erfordert natürlich eine Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern wie Rehaeinrichtungen, Pflegediensten und so weiter. Dann soll hier die Etablierung der integrierten Versorgungssysteme greifen. Darüber haben wir ja im Dezember des letzten Jahres ausführlich debattiert, und das möchte ich jetzt nicht alles wiederholen.

Auch in der Antwort des Senats wird mehrmals auf diese Anfrage zur integrierten Versorgung hingewiesen. Sie fragen dort auch nach dem Stellenwert von Tageskliniken, Gesundheitszentren und nach Rehaeinrichtungen. Ich denke, es ist allen klar, dass dieser Stellenwert der Einrichtungen erhöht wird, wobei man aber auch die Finanzierung dieser verschiedenen Einrichtungen im Auge haben muss. Auf die Problematik wurde ja auch schon hingewiesen, und deshalb ergibt sich auch nur bedingt eine Steuerungsmöglichkeit. So sind Tageskliniken oder zum Beispiel die Frührehabilitation oft Bestandteile der stationären Behandlung im Krankenhaus, und sie werden auch von den Krankenkassen als krankenhausbezogene Leistung finanziert. Zu Gesundheitszentren können sich mehrere Anbieter zusammenschließen. Da ist das Krankenhaus dann der Kern, um das sich alles andere herumgruppiert. Das können Rehaeinrichtungen sein, Ärzte und andere medizinische Dienstleister.

Bei der Finanzierung von Rehaeinrichtungen handelt es sich oft um Leistungen von Rentenversicherungen, BfA, LVA. Es gibt natürlich auch Rehabehandlungen, die die Kassen bezahlen, wie die Anschlussheilbehandlung, um den Krankenhausaufenthalt zu verkürzen. Das nur zur Klarstellung! Dass das ein Ritt durch die Gesetzbücher ist und nicht einfach ist, ich denke, das ist uns allen klar. Gesundheitspolitisch ist es doch für uns interessant, wie die Zusammenarbeit in der Zukunft organisiert wird. Wird hier eine integrative Versorgung aufgebaut, nachdem es jetzt auch die gesetzlichen Grundlagen dafür gibt und auch finanzielle Anreize?

Ich bin mir sicher, meine Damen und Herren, auch die Disease-Management-Programme sowie ein verbessertes Aufnahme- und Entlassungsmanagement der Krankenhäuser werden diese Versorgungsformen etablieren helfen, denn auch Krankenhäuser stehen zunehmend im Wettbewerb untereinander. Sie werden auch daran interessiert sein, dass Patientinnen und Patienten ein ganzheitliches Angebot bekommen, denn der große Teil der Operationen sind keine Notoperationen. Hier haben die Patienten eine

Wahlmöglichkeit, die sie dann auch nutzen werden. In Bremen sind die Krankenhäuser im Umbruch. In Bremerhaven hoffe ich, dass es endlich zu einer Entscheidung kommt, dass wir auch dort eine Frührehabilitation aufbauen können. Wir setzen jedenfalls große Hoffnungen in die integrierten Versorgungsformen. Ich denke, gesundheitspolitisch ist das der richtige Weg. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Wort erhält Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe das so verstanden, dass die Große Anfrage vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen im Gesundheitswesen erfolgt wie zum Beispiel die demographische Entwicklung, die aktuelle Gesetzgebung, die zu erwartende starke Nachfrage nach Gesundheitsleistungen auch im Anschluss an eine stationäre Behandlung.

Die vermehrte Ausrichtung auf den ambulanten Bereich, was ja in der medizinischen Versorgung durchgängig zu begrüßen ist, zum Beispiel im Sinne von Gesundheitszentren und ambulant zu erbringenden Rehabilitationsleistungen, die natürlich primär wohnortnah erfolgen sollten, steht dabei im Vordergrund. Die vom Senat erteilten Antworten sparen den tagesklinischen Bereich in den Krankenhäusern bewusst aus, aber selbstverständlich stellt dieser Bereich bereits zum jetzigen Zeitpunkt sowie auch, wenn man das prognostizieren kann, im Hinblick auf die künftige Entwicklung einen elementaren Baustein der gesundheitlichen Versorgung der Bremerinnen und Bremer, aber auch der Bürger aus Niedersachsen dar. Diese Leistungen sind schon jetzt Bestandteil der stationären Behandlung im Krankenhaus und werden schon lange vom Senat entsprechend finanziell mitgefördert.

Der Bedarf für die Etablierung weiterführender rehabilitativer Leistungen im ambulanten Bereich ist erheblich und wird weiter steigen, wenn wir nur an die Gruppe krebskranker Menschen denken. Einige Angebote für diese Patientengruppen wie auch für Menschen mit anderen Erkrankungen sind bereits etabliert wie zum Beispiel im Rehazentrum Bremen GmbH oder im neurologischen Rehabilitationszentrum Friedehorst mit auch ambulanten Leistungsangeboten. Ebenso ist die Bremer Krebsgesellschaft in diesem Bereich sehr aktiv und sehr erfolgreich.

Allerdings ist es leider so, dass der Senat trotz der erkannten Notwendigkeit, Frau Dr. Mohr-Lüllmann hat es eben auch noch einmal sehr nachdrücklich beschrieben und eingefordert, der Erweiterung von Angeboten zur ambulanten Rehabilitation weder planerisch noch unter Fördergesichtspunkten eine Steuerungs- oder eine Vertragskompetenz hat. Das ist leider so. Insofern haben wir auch keine direkte

oder wirkliche Verhandlungshoheit, wir sind nicht Herr oder Frau der Vertragsverhandlungen.

Diese Initiative liegt in der Tat, das ist beschrieben worden, bei der BfA, bei der LVA und bei den Krankenkassen. Das heißt natürlich überhaupt nicht, dass wir uns jetzt im Ressort zurücklehnen und sagen, dann lasst die einmal machen, und wir kümmern uns nicht darum, im Gegenteil. Dieser Bereich ist viel zu wichtig. Es ist ja schon mehrfach gesagt worden, wenn man sich die weitere demographische Entwicklung, die Herausforderungen im Gesundheitssystem, die neuen Herausforderungen durch das DRG-System, die Schnittstellen, die jetzt zu bewältigen sind, noch einmal vor Augen hält, dann sind wir gefordert, uns das ganz intensiv vorzunehmen. Wir werden selbstverständlich entsprechende weiterführende Initiativen, allerdings dann gemeinsam mit den Leistungsträgern, diskutieren und uns auch aufdrängen und einbringen und im Rahmen unserer Möglichkeiten immer wieder vorstellig werden. Unsere Motivation und unser Durchhaltevermögen sind da ungebrochen, das kann ich Ihnen versichern. Nur, wie gesagt, wir müssen akzeptieren, dass wir da nicht Vertragsverhandlungspartei sind.

Wenn Sie in der Deputation gute Anregungen haben und kreative Ideen, nehmen wir sie gern auf und bringen sie in diesen Verhandlungs- und Diskussionsprozess mit den Leistungsträgern sehr gern ein. Wir haben also in der Tat noch sehr viel zu tun. Ich bin auch nicht zufrieden mit dem, was wir jetzt haben, sondern da ist noch sehr viel zu leisten.

Einen wesentlichen Impuls auch für die ambulante Rehabilitation erwarten wir im Übrigen von der Umsetzung der Gesundheitsreform gerade an dieser Stelle. Das haben wir, ich glaube, im letzten Jahr in der Bürgerschaft diskutiert. Da erwarten wir uns sehr viel gemeinsam von den neuen Regelungen zur integrierten Versorgung. Das ist ein echter Fortschritt. Wir werden darauf achten müssen, dass die Verhandlungsparteien dies auch nutzen und diese Versorgungskette, so wie wir uns das vorstellen, im Sinn einer wirklichen integrativen Versorgung auch mit Leben füllen. Wir verhandeln zurzeit auf den unterschiedlichsten Ebenen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir hier auch in Bremen aufgrund unserer kurzen Wege und der sehr engagierten Akteure da eine gute integrierte Angebotspalette auf den Weg bringen können.

In der Tat sehe ich das auch so, dass sehr viel Verantwortung jetzt auch auf die Akteure zukommt, gerade wenn es um den Übergang stationär/ambulant geht. Entlassungsmanagement in den Kliniken ist genannt worden. Diesem Entlassungsmanagement wird in Zukunft noch eine viel größere Bedeutung zukommen. Es gibt auch einige Initiativen, die dies in den Blick genommen haben. Wir haben gerade in der letzten Woche in Bremerhaven zum Beispiel die Pflegeplatzzentrale vorgestellt. Das ist so ein Weg, der es ermöglicht, über eine Zusammenarbeit

aller Akteure ein integratives Angebot zu machen, auch mit einer neuen Technik ausgestattet.

Das zeigt, dass es in Zukunft sehr viele Möglichkeiten geben wird, die wir nutzen können. Das kostet in der Tat alles auch Geld, aber andererseits erwarten wir uns auch von der integrativen Versorgung nicht nur einen Fortschritt für die Patientinnen und Patienten, sondern auch eine bessere Zusammenarbeit der Akteure, und das müsste auch mit Synenergieeffekten verbunden sein, damit keine Reibungsverluste und keine Brüche bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten entstehen.

Ich glaube, keiner von uns kann heute eine zuverlässige Prognose machen, wie es weitergehen wird. Dafür ist auf allen Ebenen viel zu viel im Umbruch. Es wird weiterhin eine spannende Debatte geben, da bin ich mir ganz sicher. Soweit ich unsere engagierte Deputation miterlebe, werden wir das dort gemeinsam, denke ich, auch sehr engagiert weiter verfolgen. – Danke!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 16/178, auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU Kenntnis.

Wahl der Mitglieder der Bundesversammlung

Die Bremische Bürgerschaft hat fünf Mitglieder zu wählen. Das Wahlverfahren richtet sich nach dem Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung. Nach Paragraph 4 Absatz 3 dieses Gesetzes werden, wenn mehrere Vorschlagslisten vorliegen, die Sitze den Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren d’Hondt zugeteilt. Die Sitze werden den Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Namen auf den Vorschlagslisten zugewiesen.

Die Wahlvorschläge liegen Ihnen schriftlich vor.

Als Mitglieder der Bundesversammlung werden vorgeschlagen Frau Tina Brinkmann, Herr Dr. Rainer Paulenz, Herr Klaus Wedemeier, Herr Hartmut Perschau und Herr Jörg Kastendiek. Als Ersatzmitglieder werden vorgeschlagen Herr Christian Weber, Frau Gerlinde Berk, Frau Margitta Schmidtke, Herr Bernd Ravens und Frau Elisabeth Motschmann.

Meine Damen und Herren, es ist vereinbart worden, dass, wenn jemand, der von einer Fraktion benannt worden ist, ausfällt, dasjenige Ersatzmitglied

nachrücken wird, das von derselben Fraktion nominiert worden ist. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Wer entsprechend den Wahlvorschlägen wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt entsprechend.

(Einstimmig)

Entbürokratisierung und Modernisierung der Verwaltung sowie Abbau von Regelungen

Mitteilung des Senats vom 17. Februar 2004 (Drucksache 16/146)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Dr. Scherf. Meine Damen und Herren, die Beratung ist eröffnet. Das Wort erhält Frau Wiedemeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben heute vor uns den ersten Bericht des Senats zur Entbürokratisierung und Modernisierung der Verwaltung sowie Abbau von Regelungen. Hierbei handelt es sich um einen ersten Bericht, dessen Ausgangspunkt ein Auftrag der Bremischen Bürgerschaft war. Wir haben im vergangenen Jahr im Frühsommer auf Initiative der beiden Fraktionsvorsitzenden der Koalitionsfraktionen eine so genannte Entrümpelungsinitiative beschlossen. Hier sollte es darum gehen, bestehende Rechtsund Verwaltungsvorschriften auf ihre Notwendigkeit, Eignung und Angemessenheit und auf ihre Belastungswirkung für den Mittelstand zu überprüfen. Es sollte geprüft werden, ob wir bei neuen Rechtsund Verwaltungsvorschriften eine Befristung vorsehen können. Hier ist an fünf Jahre gedacht. Es sollte geprüft werden, inwieweit zukünftig bei neuen Gesetzen alte Gesetze abgeschafft werden können. Verwaltungsverfahren sollten vereinfacht werden, baurechtliche Genehmigungsverfahren sollten vereinfacht und verkürzt werden, kurzum, es sollte alles einfacher werden. Im Vordergrund steht dabei vor allen Dingen der Bürger, der es vielfach mit Dienstleistern in den Behörden zu tun hat und sich oftmals durch einen ganzen Dschungel zu wälzen hat, bevor er mit seinen Anträgen und Anliegen durchkommen kann. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Die Idee der Verwaltungsvereinfachung und auch der Entrümpelung von Gesetzen ist nicht ganz neu. Wir haben in der Bürgerschaft bereits 1999 darüber diskutiert. Der Senat hat 1999 schon beschlossen, dass Gesetze und Vorschriften befristet werden sollten. Leider ist das nicht allzu weit gekommen, da ein Senatsressort lange damit beschäftigt war, zu überprüfen oder uns auch zu sagen, warum das eigentlich nicht geht. Ich finde es gut und richtig, dass jetzt hier auch noch einmal die Initiative ergriffen wurde und noch einmal ganz klar und deutlich gesagt wurde, wir erwarten jetzt, dass es diese Entrümpelung gibt und dass Verwaltungsvorschriften auch überprüft werden.

Zeitgleich zu unserer Initiative haben auch andere Länder, andere Kommunen, aber auch der Bund eine Initiative ergriffen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat sich mit Vorschlägen aus verschiedenen Verbänden, Gewerkschaften und so weiter zum Thema Bürokratieabbau beschäftigt. Es soll auf Bundesebene eine so genannte Innovationszone eingeführt werden. Innovationsregion, das war etwas, was wir uns schon in unserem Bürgerschaftsantrag im letzten Jahr vorstellen konnten. Wir haben den Senat aufgefordert, überprüfen zu lassen, inwiefern sich Bremen, das auch Vorteile in seiner Kleinheit als Stadtstaat hat, sich eignet, eine Innovationsregion zum Thema Bürokratieabbau darzustellen.

Mittlerweile gibt es diesen Wettbewerb des BMWA. Es gibt eine Zusammenarbeit mit der BertelsmannStiftung. Es sind drei Modellregionen ausgewählt worden, aus denen erst einmal Vorschläge eingeholt werden, die dann überprüft werden sollen, ob man sie da einführen kann. Eine dieser Testregionen ist Bremen. Bundesweit hat es tausend verschiedene Vorschläge gegeben. Die Arbeitsgruppe auf Bundesebene wird sich voraussichtlich für 30 Vorschläge erwärmen können, die dann umgesetzt werden. Das zeigt, wie klein eigentlich das Potential dessen ist, was man da wirklich auch machen kann. Es gibt aber eine ganze Menge Vorschläge, die wir auch selbst hier als Land, als Kommune in unseren eigenen Reihen umsetzen können.

Es gibt mittlerweile eine Arbeitsgruppe zur Abarbeitung unseres Bürgerschaftsbeschlusses, die nicht nur aus Vertretern des Senats besteht, die auch diesen Anforderungen an die Innovationsregion Rechnung trägt und zum Beispiel die Handelskammer, aber auch die Fraktionen oder die Vertreter der Koalitionsfraktionen einbindet. Herr Kastendiek und ich nehmen für die Fraktionen an dieser Arbeitsgruppe teil.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat in seiner Beschreibung, in seiner Einleitung zu seinen Ausführungen zum Bürokratieabbau, finde ich, zu Recht darauf hingewiesen, dass Bürokratieabbau alle betrifft, große und kleine Unternehmen,

Existenzgründer, bestehende Unternehmen, aber eben auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Für die SPD-Fraktion war es eine Selbstverständlichkeit, dass wir nicht nur die Auswirkungen auf den Mittelstand diskutieren, indem wir uns mit Kammervertretern zusammensetzen, sondern dass wir bei der Umsetzung dieser Entbürokratisierungsinitiative auch auf Landesebene hier den Dialog mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern führen wollen. Für uns ist selbstverständlich, dass die Arbeitnehmer dazugehören.

(Beifall bei der SPD)

In der letzten Sitzung dieser Arbeitsgruppe ist dann auf Antrag der SPD-Fraktion beschlossen worden, dass zukünftig auch ein Vertreter oder eine Vertreterin der Arbeitnehmerkammer in diesem Gremium mitarbeiten kann.

Für uns ist wichtig, dass Entbürokratisierung nicht gleichzusetzen ist mit Deregulierung. Wir unterstützen die doppelte Zielsetzung, die mit unserem Antrag, aber auch mit dieser Initiative, einhergeht, nämlich einerseits kleinere und mittlere Unternehmen wirtschaftlich zu entlasten, andererseits gleichzeitig auch zu einer Sicherung und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen beizutragen.

Ich möchte kurz einige Beispiele nennen, was man sich jetzt darunter vorstellen kann, was hier passiert! In einem ersten Schritt sind Projekte ausgewählt worden, die wir hier auf Landesebene angehen können, und zwar einmal im Bereich von Erhebungsverfahren, das betrifft insbesondere den Umgang von Kleinunternehmern, von Existenzgründern mit dem Finanzamt. Hier gibt es Überlegungen, bestimmte Betriebskosten vereinfacht nachzuweisen. Es soll einheitliche Prozesse in der Gewerbeanmeldung geben, und vor allen Dingen – was ganz wichtig ist gerade für kleine Unternehmen, die auf jeden Euro angewiesen sind in ihrer Existenzgründungsphase – wollen wir die Umsatzsteuervoranmeldung auf eine Ist-Besteuerung umstellen, dass die Vorauszahlungen reduziert werden oder wegfallen sollen. Das heißt nicht, dass diese Unternehmen keine Steuern zahlen sollen, sondern das heißt ganz einfach, dass sie in der Zeit ihrer Gründung nicht zusätzlich dadurch belastet werden, dass irgendeiner eine Mutmaßung darüber anstellt, was diese Unternehmen denn nun erwirtschaften und wie hoch denn wohl das tatsächliche Steuer-Ist ist, und ihnen schon einmal vorab ordentliche Beträge als Abschlagszahlungen abverlangt.

Es gibt Bereiche der Verwaltungsmodernisierung, die weiter ausgebaut werden. Hier ist Bremen ganz klar auch gegenüber anderen Regionen im Vorteil durch die Erfahrung, die wir da schon haben. Sie erinnern sich sicherlich an die Preise, die Bremen regelmäßig holt aus dem Bereich E-Government, Media@Komm, Multimedia. Das sind Stichworte, die

darunter fallen. Es gibt Überlegungen, zum Beispiel auch so etwas wie eine elektronische Patientenkarte in einer Testregion wie Bremen einzuführen. Hier wollen wir dafür sorgen, dass die Papierberge, die man immer noch zu bewältigen hat, wenn man mit Verwaltung zu tun hat, möglichst minimiert werden, dass die Kunden – was Unternehmer sein können, was aber auch der einzelne Bürger sein kann – einen Ansprechpartner in der Behörde haben, dass wir staatliche Aufsichten zum Beispiel vernetzen und schauen, wo man was sinnvollerweise in welche Hand geben kann.

Es soll eine Vollzugserleichterung geben im Umweltrecht, es soll eine Änderung geben in der Landesbauordnung. Für uns ist ganz klar, dass wir damit nicht geltendes Recht außer Kraft setzen wollen, sondern wir wollen die Prozesse, die man benötigt, bis man letzten Endes anfangen kann zu bauen, beschleunigen und vereinfachen. Für uns gehört aber auch dazu, dass es dann auch Listen geben muss, aus denen ersichtlich ist, welche Firmen man dann mit diesen Vereinfachungen des Vergabewesens nehmen kann. Da soll es eine so genannte Präqualifikationsstelle geben. Über diese aktuelle Diskussion, glaube ich, sollte man auch nachdenken. Wir haben in der letzten Bürgerschaft die Diskussion geführt, ob es nicht auch ähnliche Listen für Korruptionsfälle oder so etwas geben kann. Auch das sind Sachen, die wir uns vorstellen können. Wenn man so etwas handelbar macht, dann kann man durchaus auch Verfahren entschlacken. Das heißt aber, man muss natürlich im Vorfeld sehen und die Leute zertifizieren, von denen man dann sagt, das ist in Ordnung, mit denen könnt ihr schnell und unbürokratisch ins Geschäft kommen.

Wir hoffen, dass es in allen Bereichen noch weitere Erleichterungen geben wird. Bürokratieabbau ist nicht nur die Angelegenheit eines Ressorts, es ist nicht nur die Angelegenheit des Finanzsenators, es ist eine Querschnittsaufgabe. Diese Arbeitsgruppe, die es gibt, ist offen auch für neue Vorschläge, und für uns ist ganz klar, das Ganze muss ein dynamischer Prozess sein. Wir erwarten da jetzt mit Spannung die Bewerbung Bremens als Innovationszone. Wir werden umsichtig die Vorschläge, die aus der Arbeitsgruppe kommen, zu bewerten haben. Ich denke, wir werden gemeinsam auch anschließend evaluieren müssen, wenn wir es dann geschafft haben, einzelne Vorhaben hier in Bremen durchzuführen, ob sie denn geeignet sind, weiter fortgeführt zu werden, ob sie auch für andere eine Pilotfunktion haben können.

Ich glaube, wir sollten unsere Chance nutzen, die wir als Land Bremen haben, als ein Stadtstaat, der modernisiert ist, der hervorragende Arbeit leistet im Bereich von Verwaltungsreform, und wir sollten die Chancen nutzen, die auch in unserer Kleinheit liegen. Vielleicht können wir den anderen damit zeigen, dass es doch nicht ganz überflüssig ist, dass