sen, dass in den Beanstandungsquoten alle bei der Betriebsbegehung angesprochenen Mängel erfasst werden, auch diejenigen, von denen keinerlei Risiko für die Lebensmittelsicherheit ausgeht.
Die Entscheidung zur Zentralisierung der Lebensmittelüberwachung auf Landesebene halte ich, wenn man einmal rekapituliert, wie sich das mittlerweile zwischen den Instanzen vollzogen hat, für eine richtige Entscheidung. Nur so können wir die Anforderungen, die natürlich auch immer stärker werden, die immer größeres Potenzial und auch Kompetenzen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfordern, effektiver erfüllen.
Die länderübergreifende Zusammenarbeit zeichnet sich immer mehr ab. Das ist auch der richtige Weg. Deswegen haben wir auch die Kooperation mit Niedersachsen aufgenommen. Herr Brumma hat das schon im Detail dargestellt, wie sich das jetzt staatsvertraglich sortiert. Wenn wir damit gute Erfahrungen machen, kann ich mir auch vorstellen, dass man diese Kooperation fortsetzt.
Durch die Rechtsetzung der EU ist eine Rahmenvorgabe für den gesamten europäischen Binnenmarkt geschaffen worden, die es den Ländern ermöglicht, Arbeitsteilungen vorzunehmen und Schwerpunkte zu setzen. Dies wollen wir auch in Zukunft weiter fortsetzen.
Die Zuständigkeit der Länder für die Lebensmittelüberwachung erschwert in der Tat eine gebündelte Außendarstellung gegenüber der EU. Es gibt ein Spannungsfeld, das ist unbestritten, zwischen Bundeskompetenz und Landeskompetenz. Das ist nicht immer dem Ziel der Überwachung zuträglich, das ist auch schon angesprochen worden. Wir müssen ein großes Interesse daran haben, dieses Spannungsfeld gar nicht entstehen zu lassen beziehungsweise Reibungsverluste von vornherein zu verhindern. Deswegen habe ich auch ein großes Interesse daran, dass wir die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern besser koordinieren. Schuldzuweisungen helfen uns da mit Sicherheit nicht weiter. Die Länder müssen allerdings auch darauf achten, dass sie in die Lage versetzt werden, eine effiziente Überwachung vorzunehmen. Ich hoffe sehr, dass es gelingt, Länder und Bund bei dieser Verwaltungsvorschrift zusammenzubringen, weil wir uns in der Tat ein weiteres Gezerre nicht leisten können. Das geht auf Kosten der Lebensmittelüberwachung.
Bremen hat beim Krisenmanagement den Vorteil der kurzen Wege, den Vorteil, dass man die Akteure kennt. Das hat sich in der Vergangenheit immer sehr gut bewährt, aber auch das Schnellwarnsystem zwischen Bund und Ländern und innerhalb der EU hat sich deutlich weiterentwickelt. Wir sind dabei, auch das noch weiter nach vorn zu bringen. Bremen hat sich auch aktiv daran beteiligt und einen Arbeitsentwurf eingebracht.
Es ist die Transparenz, die Öffentlichkeitsarbeit kritisiert worden. In der Tat sind wir da noch nicht so weit wie vielleicht andere, aber wir sind dabei, uns vorzubereiten, wir sind dabei, ein Informationsportal im Internet zu erstellen, damit Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich schnell zu informieren, sich aktuell über Lebensmittelüberwachung und -kontrolle zu informieren. Ich nehme allerdings für mich in Anspruch, dass wir gerade in besonderen Fällen, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher durch aktuelle Meldungen zu Recht verunsichert sind – ich erinnere zum Beispiel an den Nitrofen-Skandal im letzten Jahr –, sofort und transparent die Öffentlichkeit informiert haben. Ich lege auch großen Wert darauf, dass wir diesen Weg weitergehen.
Ich weise daher auch, liebe Frau Dr. Mathes, jeglichen Vorwurf ganz entschieden zurück, wir würden verschleiern wollen oder hätten ein Interesse an Geheimhaltung.
Das ist mit Sicherheit nicht unser Interesse. Dass wir in der Transparenz und in der Öffentlichkeitsarbeit noch besser werden können, das bestreite ich gar nicht. Ich habe gesagt, dass wir an den Internetseiten arbeiten, aber ich habe ein hohes Interesse daran, gerade wenn Verbraucherinnen und Verbraucher verunsichert sind, weil wieder aktuelle Meldungen über Lebensmittelskandale zu befürchten sind, dass wir dann auch eine transparente Aufklärung machen und, soweit uns das möglich ist, manchmal stehen ja datenschutzrechtliche Gründe entgegen, dann auch die Informationen über die Presse an die Bürgerinnen und Bürger geben.
Wenn Sie kritisieren, dass Sie als Abgeordnete Probleme hatten, Informationen zu bekommen, dann nehme ich das ernst. Ich nehme das mit und werde dafür sorgen, dass Sie diese Informationen erhalten, weil ich selbstverständlich dazu stehe, dass Sie als Abgeordnete auch dieses Recht haben. Das ist auch für unser Haus selbstverständlich. Falls es da zu Missverständnissen gekommen sein sollte, entschuldige ich mich dafür. Sie werden die Informationen bekommen. – Danke schön!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 16/152, auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kenntnis.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die strukturellen Veränderungen im Gesundheitswesen haben wir schon mehrfach in der Bürgerschaft diskutiert. Alle Anfragen und Anträge sind die Glieder einer Kette, die ineinander greifen und aufeinander aufbauen. Dieses Ineinandergreifen ist ein wichtiger Bestandteil der Strukturveränderungen, die kein Nebeneinander mehr erlauben. Auch die Verkürzung der Liegezeiten in den Akutkliniken ist ein Grund für die gestiegene Nachfrage nach teilstationären und ambulanten Anschlussbehandlungen bei den Patienten. Medizinische Neuerungen erlauben es immer mehr, Patientenoperationen ambulant behandeln zu lassen. Dies wird selbstverständlich auch in den großen Kliniken, die zum Teil eigene Abteilungen hierfür gegründet haben, durchgeführt. Es haben sich aber gerade für diese Operationsmethoden in unserem Land neue Behandlungszentren gegründet.
Auch wenn der Klinikaufenthalt bei einem ambulanten Eingriff nur einen Tag beträgt, bedürfen viele Patienten einer längeren und zum Teil auch intensiveren Anschlussbehandlung. Weitere tagesklinische Einrichtungen gibt es sehr erfolgreich unter dem Dach der Krankenhäuser, wobei besonders die geriatrischen Einheiten zu nennen sind. Wartelisten sind hier nicht selten.
Aus diesen Punkten leitet sich ab, dass vom Anstieg der Fallzahlen im Rehabereich in den nächsten Jahren auszugehen ist. Nicht nur aus Gründen der Kostenreduzierung werden heute sehr viele Rehamaßnahmen vor Ort durchgeführt. Patienten möchten sich nicht mehr in großen Einrichtungen wohnortfern behandeln lassen. Vor diesem Hintergrund wird es im Land Bremen die Möglichkeit von Neu––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
gründungen durch Spezialisierung auf bestimmte Indikationen hin geben. Das Rehazentrum auf dem Gelände des Klinikums Links der Weser ist hier beispielhaft zu nennen.
In dem Bericht des Senats ist des Weiteren eine onkologische Tagesklinik aufgeführt, die voraussichtlich im nächsten Monat ihre Zulassung erhält. Gerade dieses Beispiel zeigt deutlich den Gewinn an Lebensqualität für die Patientinnen und Patienten, aber auch für deren Familien, durch eine wohnortnahe tagesklinische Behandlungsmöglichkeit. Mit dem neurologischen Rehazentrum in Friedehorst gibt es in Bremen eine sehr erfolgreiche, weit über die Landesgrenzen hinaus anerkannte Einrichtung. Durch die geplante Ausweitung des Behandlungsspektrums im Rahmen der integrierten Versorgung auf Patientinnen und Patienten mit Epilepsie und Multipler Sklerose ist es möglich, noch mehr Menschen von dem Fachwissen und den speziellen Erfahrungen im Zentrum profitieren zu lassen.
Die Ausweitung der Zusammenarbeit des neurologischen Zentrums mit der Uni und der Neurologie am Klinikum Ost mit dem Ziel eines ambulanten Netzwerkes, neurologische Rehabilitation zu organisieren, ist uneingeschränkt zu unterstützen, denn diese spezialisierten Einrichtungen können zusammen mit den niedergelassenen Therapeuten eine individuell auf Patienten zugeschnittene Rehamaßnahme anbieten. Koordination und Kontrolle der Maßnahmen liegen wohnortnah in einer Hand. Dies ist ein wesentlicher Punkt für den Therapieerfolg.
Dieses Konzept, meine Damen und Herren, ist nicht neu. Die Frühförderung für behinderte Kinder funktioniert genau nach diesem Prinzip, und die Erfahrungen, die hier gesammelt wurden, können hilfreich bei der Umsetzung neuer integrierter Versorgungssysteme sein.
Die Strukturveränderungen im Gesundheitssektor bedeuten, wie das Beispiel des neurologischen Rehazentrums Friedehorst zeigt, eine wirtschaftliche Stärkung unseres Standortes Bremen, besonders dann, wenn jetzt noch neue Facheinrichtungen zu gründen sind. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mich gleich zu Anfang meines Redebeitrags auf meine Vorrednerin beziehen und feststellen, dass Frau Arnold-Cramer ausreichend deutlich gemacht hat, wie wichtig der Ausbau ambulanter rehabilitativer Einrichtungen ist.
unterschiedliche Versorgungsstufen, Rehakliniken, berufliche Rehabilitation, Altenpflege und Kostenträger – hat seine eigenen Kernkompetenzen, jeder konzentriert sich auf seine Kernkompetenz. Das führt im Einzelbereich zu einem optimalen Angebot. Für den Patienten aber, der im Verlauf seiner Erkrankung in mehreren Sektoren behandelt wird, ist ein nahtloses Ineinandergreifen mit bestmöglicher Kommunikation untereinander sehr wichtig, um nicht zu sagen essentiell, denn nur so kann qualitativ optimale Versorgung aussehen, nur so kann in finanzieller Hinsicht auch eingespart werden, und dann kann auch kundenorientiert gearbeitet werden. Über den Anspruch hinaus, Kommunikation in den einzelnen Bereichen zu fördern, ist aber auch noch die strikte Trennung aus Krankenhausleistungen, Pflegeleistungen und Rehabilitation zu erwähnen, die in unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern geregelt sind: SGB V, IX und XI.
Was heißt das praktisch? Es sind neue Strukturen und Zusammenschlüsse von Leistungsanbietern auf den Weg zu bringen, und das vor allem vor dem Hintergrund sich verändernder Krankenhäuser. Wenn wir nun diese Erkenntnis haben, was ist dann zunächst zu tun? Eine so genannte Schnittstellenanalyse, denke ich, die deutlich machen muss, an welchen Stellen im System wichtige Ansatzpunkte zur Optimierung der medizinischen Versorgung liegen!
Was ist aber die Antwort des Senats auf die Große Anfrage? In der Kernaussage eigentlich, und ich zitiere hier mit Erlaubnis des Präsidenten:
„Der Senat hat trotz der erkannten Notwendigkeit der Etablierung einer fachübergreifenden Frührehabilitation mit zentraler Steuerung sowie einer Erweiterung von Angeboten zur ambulanten Reha weder planerisch noch unter Fördergesichtspunkten eine Steuerungs- und Vertragskompetenz. Vielmehr liegt hierbei die Initiative bei den Leistungsträgern wie der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, BfA, den Landesversicherungsanstalten, LVA, und den Krankenkassen.“
Ich sehe ein, dass wir erst am Anfang einer großen Veränderung beziehungsweise eines großen Umdenkprozesses stehen, und ich sehe auch ein, dass der Senat sich hier nicht mit Spekulationen beschäftigen kann, aber etwas mehr Kreativität hätte ich in der Antwort schon erwartet.
Wir haben hier doch gemeinsam ein Problem zu lösen! Zwar sollte der Patient auskuriert die Klinik verlassen, die Kliniken sollen die Verweildauern ausnutzen, so dass kein Patient im blutigen Zustand entlassen wird, aber vor dem Hintergrund der DRG und einem enormen Kostendruck kann man damit rechnen, dass der physiologische Zustand der Patienten demnächst, und übrigens auch schon heute, anders
aussieht als früher. Das Leistungsspektrum außerhalb des traditionellen Krankenhausbetriebs muss sich verändern. Der Bedarf an ambulanten Leistungen wird definitiv zunehmen.
Muss nicht die Behörde nach Entlassungen von Patienten aus der Akutklinik auch den Bedarf von so genannten Nachsorgeeinrichtungen ermitteln? Es müssen doch Daten vor Ort in Bremen ermittelt werden, und zwar von den Patienten, die nach Entlassung in eine Reha überführt werden. Wie viele Patienten sind das? Keine Antwort! Werden diese Daten von der BfA und LVA ermittelt, ist ja auch klar, dass diese Leistungsträger ihren Patienten Rehaeinrichtungen außerhalb von Bremen empfehlen werden, nämlich ihre eigenen. Dort werden dann die Patienten für viel Geld stationär behandelt. Vielleicht wäre da ja eine Reha in Bremen ambulant ausreichend. Als praktischen Hinweis: Sternchen an jede Entlassung für diejenigen, die in eine Rehaeinrichtung müssen, dann kann man auch den Bedarf ermitteln. Die Gegenwart der Rehabilitation beschreiben und die Konsequenzen zusammenfassen!
Die Frage wäre doch auch zu beantworten: Haben wir eine Versorgungslücke, oder haben wir eigentlich gar keine? Sind nicht zeitnah auch Planungen vorzunehmen, und muss man nicht über die Umwidmung von nicht mehr bedarfsnotwendigen Krankenhausakutbetten nachdenken, vielleicht zugunsten von eigenständigen, geriatrischen Einrichtungen sozusagen? Freie Bettenkapazitäten in Rehabetten umwandeln, das könnte doch zumindest ein erklärtes Ziel sein. Übrigens auch zum Erhalt wichtiger Arbeitsplätze im Gesundheitssektor und um neue Beschäftigungsverhältnisse ins Leben zu rufen! Muss man nicht auch darauf sehen, wie diese Problematik von anderen Bundesländern geregelt wird, zum Beispiel in Bayern? Hier ist die Reha Bestandteil der Krankenhausplanung. Auch wenn das für den einen oder anderen in Bremen indiskutabel ist, muss man doch auch so eine Lösung wenigstens einmal bewerten.
Ich habe in der Antwort des Senats Ideen vermisst, wie wir den beschriebenen Problemen entgegentreten können. Klar ist doch, dass wir eine Versorgungskette brauchen. Leistungen zur Reha sind integraler Bestandteil der stationären medizinischen Akutversorgung, und die muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzen. Hier im Krankenhaus muss die Rehakette beginnen: stationär, akut stationär, Frühreha, ambulante Reha. Da sagt der Senat, die Initiative für ambulante Reha liege bei den Leistungsträgern LVA und BfA, und der Senat moderiert dann. Kann man nicht auch mit den Leistungsträgern verhandeln? Gibt es da nicht Paragraphen, wie die Paragraphen 11 und 111 des SGB V? Sie definieren die Vermeidung oder Verminderung der Pflegebedürftigkeit als interessierendes Ziel zum einen, und sie beschreiben eine wohnortnahe Betreuung, beachten Angehörige und Transportkosten.
Das Argument, dass in Niedersachsen genügend Kapazitäten vorhanden sind, kann mich nicht überzeugen, zumal wir alle hier in Bremen die Gesundheitswirtschaft ausbauen wollen. Niedersachsen tritt im Gesundheitsbereich in allen Ebenen in den Wettbewerb mit Bremen. Ich denke, das sollten wir auch tun, oder wir streben ein überregionales Rehaversorgungskonzept an, das ist auch eine Möglichkeit. Ziel muss aber die rasche Wiedererlangung selbstbestimmten Lebens und einer Lebensqualität sein, und dem stehen eine bürokratische Behörde und strukturelle Probleme entgegen. Notwendig sind ein Neustart und die Koordination von Kostenträgern mit dem Ziel der raschen Umsetzung wohnortnaher, innovativer Versorgungsmodelle. Wir brauchen neue Erprobungsmodelle auf regionaler und kommunaler Ebene unter der Koordination von bisher vorhanden Ressourcen, vielleicht ein Disease Management für Senioren und/oder Patienten im Allgemeinen, die eine rehabilitative Maßnahme benötigen. Auch der Senat ist hier aufgefordert, Maßnahmen zur Verbesserung von Strukturen zu ergreifen. Eine rechtzeitig eingeleitete Reha kann nicht nur die Lebensqualität verbessern, sondern auch, wenn zum richtigen Zeitpunkt begonnen, dem Anspruch Reha vor Rente gerecht werden. Man kann auch erwarten, dass Mittel effizienter eingesetzt werden. Zur Gesundheitswirtschaft! Es muss auch im Interesse des Senats liegen, über ambulante Rehabereiche in Bremen mehr nachzudenken, und natürlich braucht man dazu auch eine Kosteneinschätzung. Wir reden hier übrigens nicht von der Forderung, neue Kliniken zu bauen. Der Ausbau der ambulanten Reha darf natürlich nicht dazu führen, dass allein das Angebot erweitert wird, sondern man muss vielmehr versuchen, an die stationäre Reha anzuknüpfen, sie sogar teilweise oder vollständig zu ersetzen, denn im Gesetz steht bereits: Ambulante Reha hat Vorrang vor stationärer Versorgung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fraktionen der SPD und der CDU haben hier die Große Anfrage mit dem Titel „Ambulante medizinische Versorgung nach Entlassung aus Akutkliniken“ gestellt. Der Titel ist sehr deutlich, jedoch geht es bei den Fragestellungen ziemlich durcheinander. Für mich waren die Antworten auch nicht erhellend, und wie ich jetzt von der Kollegin Frau Dr. Mohr-Lüllmann gehört habe, für sie auch nicht, obwohl die Beantwortung ja lange gedauert hat. Auf den Punkt gebracht: Für mich war die Zielrichtung dieser Großen Anfrage nicht ganz klar, aber ich will trotzdem einmal versuchen, das zu entwirren.