Höhere Kosten bei der Leistungserstellung werden von den Betrieben natürlich auf die Preise der Produkte umgelegt. Das ist in einem marktwirtschaftlichen System nicht anders möglich. Wenn die höheren Preise am Markt umgesetzt werden können, dann mag das für die Betriebe gut sein, für die Verbraucher sicherlich nicht. Wenn höhere Preise am Markt nicht umgesetzt werden können, dann bekommt das Unternehmen über kurz oder lang Probleme und wir als Region und als Städte auch wegen der ausfallenden Steuern sowie Abgaben und wegen der eventuellen Auswirkungen auf die Arbeitsplatzzahlen.
Ich glaube im Übrigen auch nicht, dass ein Stromverbraucher oder ein Käufer von Stahl die Verteuerung seines Produktes mit der Wasserentnahmege
bühr in Verbindung bringt, einen ökologischen Sinn in der durch die Gebühr verursachten Preiserhöhung entdeckt, da gibt es keine unmittelbare Zuordnung. Die Abnehmer der Produkte schimpfen höchstens über neuerliche Preiserhöhungen, während die Firmen zusehen müssen, sich im Wettbewerb zu halten.
Die zusätzlichen Gebühren, die ab Juli 2004 eingeführt werden sollen, stehen neben anderen Standortkosten wie zum Beispiel der gerade erst erhöhten Gewerbesteuer oder einer, das ist ja noch in der Diskussion, eventuellen Ausbildungsplatzabgabe. Wenn man sich die Standortkosten für Bremen und Bremerhaven einmal näher ansieht, so stellt man fest, dass diese sich in der letzten Zeit nicht ermäßigt, sondern erhöht haben und dass dies durch solche Gebühren natürlich weiter getrieben wird.
Die Erhebung einer Wasserentnahmegebühr über den bisherigen Rahmen hinaus, also über die Grundwasserbelastung hinaus, erhöht die Standortkosten weiter. Manche Betriebe werden dabei sogar doppelt betroffen, nämlich von der Erhöhung der Stromkosten und der zusätzlichen Wasserentnahmegebühr, für einen Betrieb wie zum Beispiel die Stahlwerke Bremen, dessen Existenz stark gefährdet ist, wie man den Medien entnehmen kann, eine unnötige und zusätzliche Gefahr.
Wir reden soviel von Bürokratieabbau und Abschaffung überflüssiger Regelungen und Vorschriften. Hier wird genau das Gegenteil verfolgt. Noch nicht einmal eine zeitliche Begrenzung wird vorgesehen, wie das in solchen Zusammenhängen häufig diskutiert wird. Die Gebühr soll zweckgebunden erhoben werden, wobei dieser Zweck äußerst allgemein formuliert ist, da heißt es nämlich: Schutz und Sicherung von Umweltressourcen, öffentliche Trinkwasserversorgung einschließlich des dafür erforderlichen Verwaltungsaufwandes. Wenn man sich dies näher überlegt, dann gerät diese Gebühr sehr stark in die Nähe einer allgemeinen Steuer. Ob die nach Gebührenrecht verlangte eindeutige Zuordnung von Kostenfaktoren und Leistungen zu den Gebühren durch solche Formulierungen erreicht wird, wage ich zu bezweifeln. Bei der Einführung der Verwaltungsgebühr für die Immatrikulation der Studenten hat man zu Recht einen engen Maßstab angelegt. In diesem Fall ist man hingegen sehr offen und unbestimmt. Ich glaube, dass in diesem Punkt eine ganz erhebliche Schwachstelle des Gesetzes liegt.
Zum Schluss noch das Argument des Haushalts! Sicher ist es richtig, dass Bremen ein Sanierungsland ist und alle Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen muss. Ob allerdings die Einführung einer neuen Gebühr für die Oberflächenwasserentnahme mit einem breiten Befreiungskatalog dazugehört, wage ich zu bezweifeln, denn nicht alle Bundesländer erheben eine solche Gebühr. Hamburg, Berlin, also insbesondere die Stadtstaaten, und auch das Saarland, das zweite Sanierungsland, erheben eine solche Ge
bühr nicht, wenn ich richtig informiert bin. Insofern ist das Argument zwar nachvollziehbar, meines Erachtens aber nicht stichhaltig.
Ich werde dem Gesetzesvorschlag nicht zustimmen, nicht weil die FDP nicht lernfähig ist, sondern weil mich die Begründungen für das Änderungsgesetz nicht überzeugen können, weil erhebliche Kostenlasten auf die betroffenen Betriebe zukommen und weil sich die Standortkosten in Bremen und Bremerhaven durch die Einführung einer solchen zusätzlichen Gebühr drastisch erhöhen werden. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur kurz noch zu einigen Punkten Stellung nehmen, die angesprochen worden sind. Zum einen ist es natürlich bei solchen Debatten immer so, dass man viel darüber diskutieren kann, wie die Vergangenheit, die Historie ist. Gab es richtige Momente, gab es falsche Momente? Eines muss man sicherlich festhalten: Punkt eins ist, wir sind ein Sanierungsland. Als Sanierungsland haben wir auch besondere Notwendigkeiten, nach Einnahmemöglichkeiten zu suchen. Punkt zwei ist, dass wir hier auch in einem entsprechenden Kontext von Ländern sind. Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen und neuerdings jetzt auch Nordrhein-Westfalen haben eine entsprechende Abgabe. Wir wären also das achte Bundesland, Herr Wedler, das eine solche Abgabe einführt.
Nun kann man immer darüber streiten: Hat es aus umweltschutzrechtlichen Aspekten einen direkten Verbesserungswert, ja oder nein? Ich glaube, dass wir das hier gar nicht diskutieren sollten. Wichtig ist, dass die Nutzer hier eine natürliche Ressource benutzen, Wasser, um damit einen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen. Insofern, finde ich, ist es völlig in Ordnung, dass man dann auch eine Gebühr auf diese natürliche Ressource erhebt. Dies haben wir gemacht.
Nun kann man lange darüber streiten, Herr Wedler, ob wir die richtigen Kriterien eingeführt haben. Ich glaube ja, weil wir zum einen gesagt haben, insbesondere sollten wir nicht den Mittelstand übermäßig strapazieren, sondern wir sollten es ab einem gewissen Volumen einführen. Zum anderen haben wir gesagt: Jawohl, es ist jetzt der richtige Zeitpunkt, weil sich natürlich auch insgesamt die wirtschaftliche Situation der Betroffenen verändert hat.
Das war auch der Unterschied, Herr Dr. Schuster! Sie haben ja gesagt, die CDU ist jetzt vier Jahre zu spät. Sie wissen ganz genau, dass zum Beispiel bei dem Hauptabnehmer von Wasser vor vier Jahren eine Diskussion darüber geführt wurde, ob es noch
sinnvoll ist, in einem entsprechenden Umfang Kraftwerke zu betreiben, weil damals einfach die Bundeslage anders war. Jetzt hat es sich geändert. Jetzt gibt es auch eine gewisse Knappheit an erzeugtem Strom, und man überlegt hier sogar, ob man dann nicht auch neue Erweiterungsinvestitionen tätigen soll, weil man dies zu einem vernünftigen Preis, Herr Wedler, am Markt absetzen kann.
Vor diesem Hintergrund, glaube ich, ist das hier ein guter Kompromiss, den wir eingegangen sind, ein vernünftiger Weg. Deshalb freut es mich, dass wir eine breite Zustimmung haben. Sie wissen, das soll zum 1. Juli 2004 in Kraft treten, es müssen noch einige Sachen eingebaut werden wie Messinstrumente, damit die Gebühr dann auch realisiert werden kann. Dann werden wir weitere Maßnahmen durchführen, die man sich sonst im Umweltbereich nicht leisten könnte, Frau Dr. Mathes hat eine angesprochen, es gibt aber eine ganze Menge – Sie wissen, wie das mit den öffentlichen Haushalten aussieht, auch mit einer Sparquote von 5,6 Prozent pro Jahr –, wenn wir eben Schwerpunkte definieren, wie wir im Umweltbereich dann auch eine entsprechende Einnahme-Ausgabe-Rechnung erzielen. Sie haben das ja in der Deputation zur Kenntnis genommen. – Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit!
Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Erhebung einer Grundwasserentnahmegebühr, Drucksachen-Nummer 16/145, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und der CDU dies als Antrag übernommen haben, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Erhebung einer Grundwasserentnahmegebühr, Drucksachen-Nummer 16/145, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen. Sie verzichten darauf.
Auf die Antwort des Senats auf die Große Anfrage erfolgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gesundheitlicher Verbraucherschutz erfordert die Sicherheit der Lebensmittel. Ausgangspunkt für eine politische Neuorientierung in der Verbraucherschutzpolitik war die BSE-Krise. Seitdem hat die rotgrüne Bundesregierung, aber auch die Europäische Union eine Reihe von Reformen in der Lebensmittelsicherheit umgesetzt beziehungsweise eingeleitet, und das ist gut so!