Ich hoffe, dass wir mit diesen Vorschlägen, die zurzeit erarbeitet werden, dann auch sicherstellen können, dass die Ausgleichsmaßnahmen bei den notwendigen Eingriffen möglichst zahlreich und möglichst umfangreich hier auf den stadtbremischen Gebieten erfolgen können. Das wird noch ein sehr schwieriger Vorgang werden, aber ich verstehe diesen Antrag als Rückenwind dafür und bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit!
Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 16/122 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Siebter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Siebter Rundfunkänderungs- staatsvertrag)
Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zu dem Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zu dem Gesetz zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 3. Februar 2004
Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Dr. Scherf, ihm beigeordnet Staatsrat Professor Dr. Hoffmann.
Meine Damen und Herren, der Siebte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 9. September 2003, Drucksache 16/33, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer sechsten Sitzung am 8. Oktober 2003 an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen worden. Bei dem Gesetz zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 2. Dezember 2003, Drucksache 16/86, wurde von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer neunten Sitzung am 17. Dezember 2003 die erste Lesung unterbrochen, und der Gesetzesantrag wurde auch an den oben genannten Ausschuss überwiesen. Dieser Ausschuss legt nunmehr mit der DrucksachenNummer 16/134 seinen Bericht dazu vor. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Strohmann, das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass ich mit einer halben Stunde auskommen werde, dass wir rechtzeitig in die Mittagspause kommen. Der Senat hat mit seiner Mitteilung vom 9. September 2003 der Bürgerschaft von dem Entwurf des Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrages Kenntnis gegeben. Die Bürgerschaft überwies am 8. Oktober den Entwurf in den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zur Beratung und Berichterstattung. Letzters möchte ich hiermit tun. Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 17. Dezember die Beratung des Gesetzes unterbrochen und den Gesetzentwurf zur Beratung und Berichterstattung in den Ausschuss gegeben. Der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten hat in zwei Sitzungen über die Änderungen in den rundfunkrechtlichen Staatsverträgen sich informieren lassen, diese dann beraten und diesen Bericht vorgelegt, den Sie alle vorliegen haben. Was sind die wichtigsten Punkte bei diesen Rundfunkstaatsverträgen? Die Protokollnotizen sind eigentlich immer das Interessante dabei, und dann ist da immer eine Einigung auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Ein ganz wichtiger Punkt ist die Entwicklung der Definierung des Funktionsauftrags innerhalb der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Hier gibt es immer die meisten Diskussionen. Man hat jetzt Rahmenvorgaben für die Programme und Angebote gemacht und den Rundfunkanstalten auch über eine Selbstverpflichtungserklärung die Möglichkeit gegeben, sich stärker in die Verantwortung zu begeben und dies dann auch präzise durchzuführen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, da haben sich die Länder natürlich vorbehalten, diese Selbst––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
verpflichtung oder die Inhalte der Selbstverpflichtung zu kontrollieren und gegebenenfalls das zu präzisieren und zu konkretisieren. Das ist der Paragraph 11, das ist das größte Problem, aber ich halte diesen Weg für gut. Dies hat sich im Grunde genommen aus dem Online-Angebot entwickelt, und da wird sich noch einiges rühren in der nächsten Zeit, dass die Online-Angebote neu geregelt werden müssen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Zukunft die Angebote nur noch programmbegleitend und mit programmbezogenen Inhalten beziehen darf.
Das war ein Ärgernis, das wird auch weiter in dieser ganzen Strukturdebatte, die uns die nächsten Monate noch begleiten wird, immer wieder ein Ärgernis sein, dass eben eine Rundfunkanstalt Merchandise-Artikel anbietet, zum Beispiel Biolek hat seine Bratpfannen verkauft und solche Sachen. Das gehört eben nicht in Online-Angebote, und diese sollen nicht über Gebühren bezahlt werden. Das wurde präzisiert und wird auch weiterhin stark kontrolliert.
In diesem Zusammenhang hat man dann auch noch einmal präzisiert, inwieweit die Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Anstalten, das ist auch ein großes Problem, noch dem Auftrag der öffentlich-rechtlichen der Grundversorgung entsprechen und wo es dann in eine Entwicklung geht, die eigentlich den Privaten überlassen werden sollte und wo es dann hauptsächlich nur noch um Quoten geht, inwieweit können wir den Bürgern zumuten, Sportangebote, denn es geht ja nach wie vor immer noch über die Gebühren, zu bezahlen, und was sie dann letztlich dafür bekommen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass neu geregelt wurde, dass die jeweiligen Rechnungshöfe in dem jeweiligen Gebiet jetzt auch die Tochterunternehmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten prüfen dürfen, dass sich da nicht eine Parallelinstitution entwickelt, die nicht mehr unter der Kontrolle steht.
Ein ganz wichtiger Punkt, den wir auch schon in der vorherigen Legislaturperiode hier diskutiert haben, ist die Neustrukturierung der Gebühren an sich. Im Moment gibt es da ja Zahlenmodelle, und man hat sich noch nicht geeinigt und hat jetzt daraufhin erst einmal noch das PC-Moratorium um zwei Jahre verlängert bis Ende 2006, was beinhaltet, dass über Handys, PCs zu Hause auch öffentlich-rechtlicher Rundfunk empfangen werden kann und diese dann normalerweise auch gebührenpflichtig sein müssten. Dies würde aber eine große Ausweitung sein, deswegen hat man diese erst einmal um weitere zwei Jahre freigestellt, um sich dann Gedanken zu machen, wie es mit der Gebührenstruktur weitergeht, bleibt sie so oder wird sie modifiziert. Das wird uns aber hier auch noch einmal beschäftigen.
Der nächste Punkt ist das Pay-TV-Angebot, da gab es auch Bestrebungen innerhalb der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, vielleicht in dem einen
oder anderen Fall zu den Gebühren noch einmal Geld zu kassieren. Dies wurde von den Vertretern abgelehnt und ist jetzt auch geregelt.
Ein weiteres Ärgernis oder ein Problem, das immer so ein bisschen umgangen wurde, waren die Regionalfenster der beiden großen Privaten RTL und SAT 1. Man hat das über Verrechnungseinheiten mit Sendezeiten geregelt, für das Regionalfenster oder für die Marktanteile gab es dann wieder zusätzliche Pluspunkte für die Beteiligung. Das hat sich im Großen und Ganzen nicht so richtig bewährt, und die beiden großen Privaten wollten mehr oder weniger die Regionalfenster zumindest einschränken oder ganz abschaffen. Das wurde jetzt hier geregelt. Es wird für diese beiden reichweitenstärksten privaten Fernsehanstalten gesetzlich vorgeschrieben und steht dann auch nicht mehr zur Disposition. Ich glaube, wenn sie hier auch Programm gestalten wollen, müssen sie dafür auch etwas tun und sich nicht nur die Rosinen aus dem Kuchen holen, sondern eben auch solche regional sehr wichtigen Angebote liefern, weil das auch gerade in diesem Gebiet sehr wichtig für die Medienvielfalt ist.
Noch ein kleiner Punkt zum Abschluss! Der so genannte Begriff „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt und Apotheker“ gilt ab jetzt nicht mehr zur Werbezeit. Es gibt Werbezeiten, pro Film so und so viele Sekunden, und dieser Satz wird jetzt nicht mehr darauf angerechnet, weil das im Grunde genommen ein Appell zur Gesundheit ist und keine eigentliche Werbebotschaft. Das wird jetzt heraus gerechnet, und somit kann dann der Werbespot ein bisschen länger gehen. Das ist eine Kleinigkeit, aber wenn man das auf die Gesamtminutenwerbezeit berechnet, kommt dann da natürlich auch ein Betrag zusammen. Von daher war das eine Forderung, und das ist auch vernünftig.
Zum Abschluss möchte ich sagen, dass dieser Bericht und auch der Beschlussvorschlag wieder in einem großen Konsens im Medienausschuss beschlossen wurden. Der Medienausschuss empfiehlt, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, und ich hoffe, dass Sie das dann jetzt auch machen. – Vielen Dank!
Wer das Gesetz zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Drucksache 16/86, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Siebten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, Drucksache 16/33, und von dem Bericht des Ausschusses für Informationsund Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, Drucksache 16/134, Kenntnis.
Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Februar 2004 (Drucksache 16/136)