Sie haben in Ihrem Redebeitrag selbst gesagt, dass die alte Baumschutzverordnung nicht effektiv und im Endeffekt überarbeitungsbedürftig war, und trotzdem fordern Sie in einem Antrag, sie jetzt wieder einzusetzen. Ich finde, das ist nun beim besten Willen falscher Aktionismus. Wenn Ihnen dieses Thema Baumschutz so am Herzen gelegen hätte, hätten Sie mittlerweile 13 Monate Zeit gehabt, uns eine neue Baumschutzverordnung vorzulegen. Das haben Sie aber nicht gemacht, und insofern zeigt sich wieder, dass die Grünen dort sehr medienwirksam auf einzelne Berichterstattungen reagieren wollen, ohne uns hier sachlich fundierte Vorschläge zu machen. Das ist genau der falsche Weg. Vor diesem Hintergrund finde ich es richtig, dass die Koalitionsfraktionen diesen Antrag entsprechend ablehnen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich weiß, es ist nach 13 Uhr, Sie wollen alle in die Mittagspause beziehungsweise in die nachfolgende Sitzung der Stadtbürgerschaft, aber trotzdem, ich hatte mich vorhin schon vor dem Herrn Senator gemeldet, aber das ist wohl untergegangen, deswegen rede ich jetzt nach ihm.
Ich bin nicht Mitglied der Deputation, gleichwohl, dieser Antrag taucht in einem Landtag auf. Deswegen ist es natürlich nahe liegend, dass man sich einmal dazu positioniert und sich dazu erklärt. Ich kann das, was Herr Senator Eckhoff eben hier erläutert hat, voll unterstützen. Ich finde das richtig. Ich finde, das, was dieser Antrag zum Ausdruck bringt, kann man nicht unterstützen. Ich sehe das so, die neue Baumschutzverordnung, die geltende, ist ein Fortschritt, und wenn wir zur alten Baumschutzverordnung zurückkehrten, wäre das ein Rückschritt. Deswegen kann man den Antrag so auch nicht unterstützen.
Ich will Ihnen das einmal erläutern, warum ich so denke und warum das nach meiner Auffassung auch richtig ist. Ich bin selbst Betroffener von der alten wie auch von der neuen Baumschutzverordnung. Ich habe ein eigenes Grundstück, darauf sind auch entsprechende Bäume, wie das so ist, und da sind Bäume sehr groß gewachsen, und sie stehen zum Teil sehr dicht am Gebäude, zum Teil sind sie so, dass der Wind hineinschlagen kann und dann immer wieder die Gefahr besteht, dass etwas umkippt und dann Schäden am Haus verursacht. Das ist unstreitig.
Ich habe zur Geltungszeit der alten Baumschutzverordnung damals mit der Behörde in Bremerhaven – wohlgemerkt, das ist eine Rechtsverordnung, die landesweit gilt, auch in Bremerhaven – dann einmal besprochen, was zu tun sei und welche Auflagen ich unter Umständen hätte, und da bin ich, offen gesagt, in die Knie gegangen, was alles auf mich zugekommen wäre. Nicht nur, dass ich Ersatzpflanzungen hätte machen müssen, sondern die hätten auch eine bestimmte Qualität, was Höhe und Stammumfang und so weiter betrifft, haben müssen, und darüber hinaus sollte ich noch gewährleisten, dass diese Bäume, wohlgemerkt nach der alten Baumschutzverordnung, eine mehrjährige Anwuchsgarantie hätten haben sollen.
Von drei Jahren, glaube ich, war damals die Rede, das heißt, ich hätte drei Jahre lang gegenüber der Behörde sagen müssen, das Ding steht noch, ist nicht gekippt oder eingegangen. Das war also für mich damals sehr schwierig, auf einem nicht allzu großen Privatgrundstück großgewachsene Bäume wieder anzupflanzen und dann Anwuchsgarantien zu übernehmen und so weiter. Ich hätte in einen öffentlichen Park ausweichen können, damit aber die gleiche Verpflichtung gehabt, und Sie wissen, wenn Sie zwei bis drei Meter hohe Bäume in bestimmter Qualität anpflanzen müssen und eine Anwuchsgarantie übernehmen müssen, dass das für einen Privaten unheimlich teuer ist. Nicht nur die Genehmigung, die
ich hätte einholen müssen, hätte mich Geld gekostet, sondern auch diese Ersatzpflanzung an bestimmter Stelle. Deswegen habe ich damals bei Geltung der alten Baumschutzverordnung davon Abstand genommen, weil ich mir sagte, das ist nicht angemessen. Nebenan im Park, die öffentliche Hand sägt, was das Zeug hält, und ich als Privater kann auf einem kleinen Grundstück nichts machen oder bekomme heroische Auflagen. Das war im Verhältnis unangemessen. Ich war froh darüber, dass ein paar Jahre später eine neue Baumschutzverordnung kam, die in einem bestimmten Umfang Erleichterungen brachte. Daraufhin habe ich dann das formelle Verfahren eingeleitet und entsprechend gehandelt. Das heißt, ich konnte dann handeln, zwar auch mit Verpflichtungen, was das Anpflanzen betrifft, aber die waren sehr viel moderater. Es ist ja nicht so, dass man als Privatmann keinerlei Verantwortung hat, was diese Dinge betrifft, man nimmt natürlich nicht nur die Auflagen ernst, sondern ich bin weit über die Auflagen hinausgegangen, habe mich eben nur bemüht, dass ich die Probleme in zehn Jahren nicht wieder habe, mit denen ich da gerade zu kämpfen hatte. Insofern war das eine Verbesserung. Deswegen denke ich, eine Rückkehr zu der alten Rechtsverordnung in diesem Bereich ist nicht gut und wäre insbesondere für die Privaten eine Verschlechterung. Wertvolle Bäume über ein Kataster zu schützen, Herr Senator Eckhoff hat eben schon die Probleme gezeigt, damit bauen wir zwangsläufig Bürokratie auf. Ich kann mich damit zwar prinzipiell anfreunden, aber wenn eine ausgebaute Bürokratie entsteht, dann muss man das sehen und damit umgehen. Wir alle wollen Bürokratieabbau und Deregulierung, also fällt das auch in diese Thematik hinein. Ich glaube, das ist auch schon gesagt worden, die neue Rechtsverordnung hat zur Einschränkung und Reduzierung geführt, Bürokratie ist tatsächlich abgebaut worden, und das ist ein positiver Effekt. Was man auch noch sehen muss, wenn man wieder Verschärfungen hineinbringt, dass man die Privaten dazu animiert, dann den Dingen aus dem Weg zu gehen. Man wird Bäume gar nicht mehr anpflanzen, die dann vielleicht solche Größenordnungen erreichen, oder sie rechtzeitig wieder fällen, bevor sie solche Größen erreicht haben. Das ist sicherlich nicht das, was man politisch haben möchte. Es geht also darum, auch die Privaten in eine solche Regelung sachgerecht einzubeziehen und die Ungleichbehandlung der Privaten gegenüber der öffentlichen Hand ein bisschen zu reduzieren. Das wollte ich zu diesem Antrag noch sagen. Ich werde diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
ten Damen und Herren, aber ich muss vielleicht noch vier Sätze sagen, weil hier wirklich mit Nebelkerzen geworfen wird und die Fakten auch verdreht werden. Das möchte ich noch einmal in vier Punkten zusammenfassen. Das Erste ist, seit der neuen Baumfällverordnung sind ökologisch wertvolle Bäume in erheblichem Umfang gefallen. Wer das nicht wahrnimmt, hat wirklich keine Rückkoppelung an das, was in diesem Land passiert.
Zweitens: Ich habe deutlich betont, auch wir Grünen waren nicht für die alte Baumschutzverordnung. Sie war reformbedürftig. Nur ist hier der zweite Schritt vor dem ersten gemacht worden. Das muss man offensichtlich tausendmal wiederholen. Diese alte Baumschutzverordnung hätte man von Anfang an vernünftig reformieren müssen. Dritter Punkt: Konstruktive Vorschläge mache ich, lieber Herr Eckhoff, die ganze Zeit in der Deputation, und ich habe auch in der Deputation gesagt, Freunde und Freundinnen von der großen Koalition, wenn ihr schon eine neue Baumschutzverordnung macht, dann bitte jetzt bei dieser. Lasst die Baumgruppen darin, nehmt die Grenzregelung heraus. Ich habe permanent und immer, wenn ich eine Sitzung hatte, mit den Einzelnen und auch in den Gremien besprochen, die Baumschutzverordnung nicht in der beabsichtigten Form zu verabschieden. Ich hätte nicht einmal von Anfang an auf diesem Kataster bestanden. Man konnte nur das nicht machen, was Sie jetzt gemacht haben, nämlich eine Verordnung, nach der im Prinzip überhaupt nichts mehr geschützt ist. Dann hätte man doch gleich sagen können, wir haben überhaupt keine Baumschutzverordnung mehr in Bremen, das wäre doch das Ehrliche gewesen!
Einen letzten Punkt muss ich noch anmerken, ich habe jetzt auch extra das Gesetzblatt noch einmal herausgesucht, weil es immer heißt, Gewosie, das wäre nicht geschützt gewesen nach der alten Baumschutzverordnung, und da zitiere ich aus der alten Baumschutzverordnung Paragraph 1, Schutzgegenstand: „Einzelbäume und Baumgruppen im Land Bremen werden außer auf Flächen, die im Flächennutzungsplan“ – Achtung, im Flächennutzungsplan! – „als Wald oder Fläche für die Forstwirtschaft dargestellt sind, in dem nachstehenden näher bezeichneten Umfang zu geschützten Landschaftsbestandteilen erklärt.“ Also, Wald ist nur das, was im Flächennutzungsplan als Wald dargestellt ist, und das betrifft das Gelände, das die Gewosie platt gemacht hat, eben nicht. Das heißt, es wäre hier unter den Baumgruppenschutz gefallen. – Danke schön!
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/119 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Der Wahlvorschlag liegt Ihnen schriftlich vor. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Wer entsprechend dem Wahlvorschlag wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt entsprechend. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Sitzung des Landtages. Den Bremerhavenern wünsche ich einen guten Heimweg. Wir hatten interfraktionell beschlossen, dass wir gleich im Anschluss an den Landtag die Stadtbürgerschaft machen. Ich gehe davon aus, dass wir ohne Pause weitermachen.