Das Problem ist, dass es keinen einzigen Bericht über den Sonderhaushalt gibt, in dem über den Vorgang etwas hätte stehen müssen. Es gibt auch kein Gremium, das hätte informiert werden müssen, auf keiner Aufsichtsratssitzung hätte berichtet werden müssen. Dass das Controlling der GBI wirklich schlecht ist und der letzte reguläre Bericht sich mit dem Jahresabschluss 2002 beschäftigt, ist eine Katastrophe. Aber im vorliegenden Fall ist es so, dass die GBI den Sonderhaushalt lediglich treuhänderisch bewirtschaftet hat. Zu berichten hat die GBI aber nur über ihr eigenes Geschäft.
Wenn man sich den Namen des Sonderhaushaltes vor Augen hält, nämlich „Grundstücksverkehr und Verwaltung des öffentlichen Grundvermögens“, dann könnte man meinen, dass genau das die Aufgabe der GBI ist. Dann könnte man auch meinen, dass genau darüber die GBI Rechenschaft abzulegen hat. Das ist aber nicht der Fall. Sie muss im Controllingbericht nur Rechenschaft ablegen über das, was sie selbst wirtschaftlich betrifft. Dass das nicht vernünftig ist, leuchtet jedem unmittelbar ein. Die Gesellschaft für Bremer Immobilien ist 1999 errichtet worden, der gesamte öffentliche Immobilienbereich ist neu geordnet wurden. Wie kann es sein, dass da eine Struktur entstanden ist, die mit Vernunft nichts zu tun hat?
Hier wird dann auch deutlich, dass das Risiko nicht auf mögliche Fehlüberweisungen begrenzt ist. Wenn schon so etwas passieren kann, wie sieht es dann aus mit der strategischen Steuerung? Immerhin hat der gesamte Sonderhaushalt einen Umfang von 90 Millionen Euro. Das Unangenehme ist, dass wir nicht wissen, wo überall ähnliche Fehler in der Struktur bestehen. Deshalb würde es nicht ausreichen, wenn man als Konsequenz aus diesen Pannen einfach ziehen würde: Da haben ein paar Menschen Fehler gemacht, die zufällig im zeitlichen Zusammenhang stehen, ein paar Sicherungen im Computersystem werden eingebaut, und die Mitarbeiter werden künftig gebeten, weniger Fehler zu machen.
Deshalb geht auch der gemeinsame Antrag darüber hinaus, sich lediglich die Abläufe vom Senat berichten zu lassen. Wir wollen gemeinsam, dass eine Risikoanalyse erstellt wird. Der Senat soll Vorschläge unterbreiten, wie die Struktur der Aufgabenerledigung so vereinfacht werden kann, dass in ihr eine wirksame Kontrolle und Steuerung bereits angelegt ist. Es ist nicht die Struktur die beste, die am meisten Controllingberichte erforderlich macht,
Im so genannten Konzern Bremen existieren über die ganzen Verschachtelungen der Gesellschaften, Sondervermögen, Sonderhaushalte so vielfältige und sich überlagernde Hierarchien und Verwaltungsebenen, dass ein organisiertes Chaos entstanden ist. Es müssen Lücken geschlossen werden in der laufenden unterjährigen Kontrolle durch parlamentarische Gremien, eine vernünftige Kontrolle muss her! Wir wollen auch, dass bei künftigen Neustrukturierungen Steuerung und Kontrolle bereits im Reformprozess selbst eine wesentliche Rolle spielen. Wir haben nach wie vor ein Kontrolldefizit. In wenigen Pilotgesellschaften sollten grundlegende und selbstverständliche Steuerungsinstrumente neu eingeführt werden. Über die Pilotgesellschaften wissen wir momentan weniger als über die Nicht-Pilotgesellschaften. Da ist noch viel Arbeit zu tun. Wir sollten nicht erst später Kaputtes reparieren, sondern von Anfang an die richtigen Strukturen schaffen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Köhler hat es eben geschildert, die Fehlbuchungen sind in der Stadt in aller Munde, und auch wir sind ähnlich angesprochen worden. Ich glaube aber, so dramatisch 1,7 Millionen Euro auch sind, und da ist auch nichts schönzureden, das ist ein riesiger Betrag, muss man sich dennoch vor Augen führen, mit welchen Summen wir es zu tun haben. 35 Milliarden Euro werden jährlich bewegt durch die öffentliche Hand über die Landeshauptkasse. 1,7 Millionen Euro dürften dann 0,001 Prozent ausmachen.
Wo gearbeitet wird, werden auch Fehler gemacht. Ich glaube, wir müssen uns auch vor die Mitarbeiter stellen und müssen auch jedem das Recht zugestehen, während seiner Arbeit Fehler machen zu dürfen, aber wenn Fehler entstehen und man diese entdeckt, glaube ich, haben diese Fälle alle gezeigt, dass irgendwo etwas nicht richtig funktioniert hat, was die Informationsstränge anbelangt.
Herr Köhler hat den Fall geschildert der 1,7 Millionen Euro, die nun unglücklicherweise auch noch anscheinend weg sind. Alles zu einer Zeit, in der es eine große Belastung aller damit beschäftigten Mitarbeiter, aller Mitarbeiter im öffentlichen Dienst gegeben hat, wir haben die gesamte EDV auf SAP umgestellt! Es hat diese Fehlbuchung gegeben, sie ist ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
auch relativ schnell erkannt worden. Herr Köhler hat dargestellt, welche Beteiligten es gegeben hat.
Ich glaube, durch eine aus meiner Sicht erst einmal unglückliche Verkettung von Ereignissen ist es an allen diesen Stellen versäumt worden, weitere Schritte zu unternehmen, beziehungsweise die ersten Schritte waren richtig, es ist der Betrag angemahnt worden. Es kann sicher sein, dass die Mitarbeiterin auch nach Rücksprache mit der Bundesdruckerei erst einmal davon ausgehen konnte, dass der Fehler auch behoben wird. Aber warum all diese Mahnverfahren eingestellt worden sind, das, glaube ich, muss noch Gegenstand einer weiteren Untersuchung sein.
Wir haben uns im Haushaltsausschuss mit einem ersten Bericht des Finanzsenators zu diesen Fragen beschäftigt. Wir haben gleich am Anfang des Berichtes in den Vorbemerkungen lesen können, dass es nicht auszuschließen ist, dass sowohl in diesem Zeitraum als auch in dem nachfolgenden noch weitere Fehlüberweisungen oder Fehlbuchungen stattgefunden haben. Es ist eben schon gesagt worden, wir haben gestern eine weitere entdeckt, bei der Gott sei Dank der Schaden für die Stadt und das Land Bremen abgewendet werden kann.
Für uns ist es klar, dass all diese Fehlbuchungen und die Umstände darum herum lückenlos aufgeklärt werden müssen. Wir haben deshalb auch dafür plädiert, diesen Antrag der Grünen zu einem interfraktionellen Antrag zu machen. Ich glaube, dieses Thema eignet sich nicht, um ideologische Büttenreden zu halten, sondern wir gemeinsam als Parlamentarier sind gefordert, auch zu hinterfragen, wo wir eigentlich in diesem System stehen und wo wir tangiert sind. Was können wir dazu beitragen, dass so etwas nicht mehr passiert?
Festhalten möchte ich noch einmal, dass die konkreten Einzelfälle, sobald sie der Hausspitze des Finanzressorts bekannt waren, sofort zum Anlass genommen worden sind, Folgendes zu veranlassen: die Sicherung der Ansprüche und Durchsetzung der Forderungen – wie erfolgreich das ist, das werden wir noch sehen –, die Untersuchung der konkreten Einzelfälle und darüber hinaus die Prüfung der Geschäftsprozesse und Organisationsstrukturen auf mögliche Schwachstellen, um für die Zukunft eine maximale Verfahrenssicherheit zu erreichen.
Auch das war Gegenstand der Erörterungen im Haushaltsausschuss, und der Rechnungshof hat mir noch einmal bestätigt, dass er unmittelbar nach Kenntnis an dieser Stelle informiert wurde und dass es auch fortlaufend eine umfassende gemeinsame Prüfung gibt. Ich begrüße ausdrücklich, dass der Rechnungshof zwei Berichte anfertigen wird, den einen, wenn ich es richtig verstanden habe, der sich
mit den konkreten Fällen beschäftigt, die bekannt geworden sind, und den anderen, was sowieso Gegenstand einer geplanten Prüfung war, über diese ganzen Strukturen, mit denen wir es zu tun haben, Landeshauptkasse, Gesellschaften, Sonderhaushalte und so weiter. Ich glaube, dass wir uns dann auch intensiv damit beschäftigen sollten. Vielleicht werden wir ja auch als Parlamentarier die eine oder andere Anregung erhalten, die wir dann ins Haushaltsgesetz zur Aufstellung der nächsten Haushalte aufnehmen können.
Wir haben es mit solchen Konstrukten zu tun wie dem Sonderhaushalt, wo sich kaum jemand etwas darunter vorstellen kann. Das ist erst einmal ein technisches Konstrukt. Dass es einen Ausgleich zum Jahresende gibt, liegt in der Natur der Dinge. Sonderkonten werden nicht wie Girokonten eines Privatmannes oder eines Unternehmens fortgeführt mit Plus und Minus, sondern es gibt die Ausgleiche am Ende des Jahres.
Aber ich glaube, sagen zu können, dass wir über diese Konstrukte noch einmal nachdenken müssen. Die Sonderhaushalte stellen sich für uns Parlamentarier zurzeit so dar, sie begegnen uns einmal bei der Aufstellung des kameralen Haushaltes. Da beschließen wir gemeinsam, Sie alle hier im Hause, eine bestimmte Summe, die wird einem Sonderhaushalt zugewiesen, und dann wird der jemandem übergeben, der ihn treuhänderisch verwaltet. Das heißt für mich auch, dass dieser natürlich eine besondere Verantwortung hat für die Einnahmen- und Ausgabenüberwachungen auf diesem Konto. Die Differenz zum Schluss wird am Jahresende wieder mit der öffentlichen Hand abgerechnet. Das heißt, Überschüsse werden abgeführt, Defizite werden ausgeglichen.
Uns Parlamentariern begegnet dieser Sonderhaushalt, soweit ich mich erinnern kann, dann erst wieder, wenn wir den Jahresabschluss bekommen. Die Haushaltsrechnung ist nun ein Werk, von dem sogar ich behaupte, dass ich das nicht mehr besonders gründlich anschaue, denn das ist lediglich ein Zahlenfriedhof und ist nicht geeignet, parlamentarische Kontrolle auszuüben. Im Übrigen erreicht sie uns mit einer Verzögerung von nahezu zwei Jahren.
Ich glaube, dass wir an dieser Stelle nachdenken müssen bei den nächsten Haushalten, wie wir mit Sonderhaushalten umgehen, dass wir darüber nachdenken müssen, wie wir Verantwortlichkeiten definieren, dass wir vor allen Dingen, und da ist eine Schwachstelle, schauen müssen, wo es diese Schnittstellen gibt, wie man Fehler vermeiden kann. Die Landeshauptkasse hat ganz ordnungsgemäß gearbeitet, sie hat eine Überweisung oder eine Anordnung gehabt, auf der stand ein Empfänger, auf der stand eine Summe, und das hat sie abgewickelt, so wie das darauf stand. Die anordnende Stelle hat ihre Arbeit auch getan, die hatte aus irgendeinem Ressort Meldung, was sie denn nun überweisen sollte.
Leider hatte es dann bei der Ausfüllung dieses Datenträgers oder Papiers einen Fehler gegeben, eine Zahl war falsch übermittelt worden. Da muss man jetzt schauen, gibt es da irgendwelche Fehler im System in der Abarbeitung dieser Verwaltungsabläufe, die es zu verbessern gilt. Kann es uns sogar gelingen, im Rahmen der Einführung neuer EDV irgendwelche elektronischen Sicherungen einzubauen, die so etwas ausschließen oder helfen zu verhindern? Ich bin dafür, dass wir aufklären, dass wir nicht nur fragen, was in der Vergangenheit war, sondern uns muss vielmehr interessieren, wo eigentlich die Risiken sind, die es gilt zu beseitigen, um in der Zukunft so etwas zu verhindern, und dass wir uns dann nach Vorlage dieser umfassenden Berichte noch einmal mit dieser Thematik auseinander setzen. Erst dann ist der Zeitpunkt gekommen zu entscheiden, welche Konsequenzen vielleicht auch personeller Art das haben kann. Ich bin dagegen, dass wir hier Vorverurteilungen machen. Ich glaube, wir müssen uns vor die Mitarbeiter stellen, die da gearbeitet haben, wir müssen uns fragen, was wir als Gesetzgeber verändern können, um zukünftig so etwas auszuschließen. Zu dem Antrag möchte ich noch einen kleinen Hinweis geben. Uns ist gestern bei der Änderung in einen interfraktionellen Antrag ein kleiner Fehler passiert. Eine Absicht, die wir hatten, ist nicht aufgenommen worden. Wir fordern den Senat auf, bis zum 31. März 2004 zu berichten. Wir hatten uns darauf verständigt, dass wir das in der Bürgerschaftssitzung im Mai debattieren wollen, das ist die Sitzung, die nach dem 31. März folgt, so dass man auch vielleicht dem Senat gegenüber hier signalisieren sollte, dass wir diesen Zeitpunkt meinen, wenn da steht der 31. März. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Alle vier in Rede stehenden Fehler, die dort passiert sind, sind ärgerlich. Sie schaden auch, aber trotzdem muss man, wie Frau Wiedemeyer das getan hat, darauf hinweisen: Wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler. Sie hat auf den Jahresumsatz hingewiesen, auf die Zahl der Buchungen, und ich will in dem Zusammenhang noch darauf hinweisen und da aus einer Vorlage für den Haushaltsausschuss vom 28. März 2003 zitieren, dass im Zusammenhang mit der Umstellung auf SAP Schwierigkeiten aufgetreten sind. Darauf ist der Haushaltsausschuss hingewiesen worden, und es hat – ich habe das Protokoll auch dabei – keinerlei kritische Anmerkungen gegeben, die dazu geführt haben, dass sie ins Protokoll hätten aufgenommen werden müssen. In dieser Vorlage des Senators für Finanzen steht:
„Mit der Aufnahme des Produktbetriebes haben sich erwartungsgemäß verschiedene Problemstellungen ergeben.“ Es heißt dort weiter: „Aufgrund dieses Mengengerüstes ist bis frühestens im Mai 2003 die Zahlungsüberwachung aktiviert. Deshalb wird vorgeschlagen, die Berichte für das zentrale Finanzcontrolling sowie das Produktgruppencontrolling dem Haushalts- und Finanzausschuss nicht zum Stichtag 31. März 2003, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, gegebenenfalls erst zum Stichtag 30. Juni 2003, vorzulegen.“ Dann heißt es an anderer Stelle: „Die Arbeitsrückstände bei der Landeshauptkasse haben dazu geführt, dass den Eigenbetrieben und Gesellschaften, die den Zahlungsverkehr über die LHK abwickeln, bisher noch kein Belegmaterial über die auf den Konten durchgeführten Buchungen zur Verfügung gestellt worden ist.“ Das ist auch das Problem bei der BEB gewesen. Das kann man ein Stück weit damit erklären, aber diese Aussage macht deutlich, dass es da Probleme gegeben hat.
Ich will mich im Wesentlichen auf die Frage der 1,7 Millionen Euro konzentrieren, und da gibt es für mich drei Zeitabschnitte. Der erste Abschnitt ist der Zeitpunkt, von dem an die Fehlbuchung getätigt worden ist. Das ist ein Fehler im Eingeben. Auf der Tastatur hat man nicht eine Fünf, sondern eine Acht gedrückt, und die Acht liegt genau über der Fünf. Dass solch ein Fehler passieren kann, ist erst einmal nachvollziehbar. Ich will mich auf diesen einen Zeitraum beziehen, das ist der Zeitraum bis zum 30. September 2003. Dann gibt es den Zeitraum vom 30. September bis zum 4. November, und dann gibt es den Zeitraum vom 4. November an.
Im Zeitraum des Fehlers, entstehend bis zum 30. September, gibt es das Problem, dass bei der GBI gemerkt worden ist, dass da Geld fehlt, und man hat auch die Landeshauptkasse angesprochen, wo das Geld denn bleibt. Die Landeshauptkasse hat festgestellt, dass das Geld zu dieser Firma in Bonn gegangen ist, hat dort auch zwei Mal gemahnt, aber man ist davon ausgegangen, das ist wohl unstreitig festzuhalten, das sei eine Behörde und nicht eine privatisierte Firma, und hat geglaubt, das Geld käme zurück. Das ist nicht passiert, und man hat nicht den Senator für Finanzen informiert, was hätte getan werden müssen. Dies ist bedauerlich, und das muss geklärt werden, warum man das nicht getan hat.
Ich füge ein, vor dem Hintergrund dessen, was ich eben aus der Vorlage des Senators für Finanzen zitiert habe, vor dem Hintergrund der SAP-Umstellung, so ist das auch in einer dienstlichen Erklärung der Mitarbeiterin der GBI ausgeführt worden, hat man dieser Mitarbeiterin damals gesagt, wir haben Probleme bei der SAP, und deswegen möchte sie sich im Moment zufrieden geben. Trotzdem ist die Frage: Warum sind weitere Vorgesetzte an verschiedenen Stellen der GBI, bei der Landeshauptkasse und beim Senator für Finanzen nicht informiert worden? In allen drei Bereichen ist dies nicht passiert.
Dann hat am 30. September ein Mitarbeiter im Finanzressort entdeckt, dass dieses Geld fehlgeleitet worden ist. Es hat über einen Monat gedauert, bevor die Ressortspitze informiert worden ist. Auch hier ist die Ressortspitze nicht sofort informiert worden, nicht nur im ersten Zeitraum, sondern auch im zweiten Zeitraum genauso wenig, über einen Monat! Zwei Abteilungsleiter im Finanzressort haben davon gewusst, keiner hat die Ressortspitze informiert. Am 4. November hat die Ressortspitze davon erfahren: Herr Staatsrat Lühr und Herr Senator Nußbaum.
Vom 4. November an bis jetzt zur regulären Sitzung des Haushaltsausschusses am letzten Freitag ist der Haushaltsausschuss, der mehrfach getagt hat, nicht informiert worden, ist der Aufsichtsrat der Performa, der für die Landeshauptkasse zuständig ist, der Aufsichtsratsvorsitzende ist Herr Senator Nußbaum, nicht informiert worden. Der Aufsichtsrat der GBI, der am 5. Dezember getagt hat unter dem Vorsitz von Senator Nußbaum, ist nicht informiert worden. Der Senat ist in diesem Zeitraum nicht informiert worden. Die Staatsräterunde ist erst Anfang dieses Jahres informiert worden, und einen schriftlichen Bericht zu diesem Vorgang hat es erst auf Antrag in der Sondersitzung des Haushaltsausschusses am Mittwoch gegeben.
Für mich gibt es mehrere Fragen, die ich dazu noch zu stellen habe, mehrere! Wenn man am 30. September entdeckt, dass das Geld fehlgeleitet ist, man zwar sofort telefonisch und per E-Mail mahnt, aber über eine Woche braucht, um einen schriftlichen Bescheid hinauszuschicken, dann, meine ich, hätte man schneller tätig sein können. Man hätte sofort schriftlich mahnen müssen aus meiner Sicht, mit einer kurzen Fristsetzung. Man hätte auch sofort, nachdem man festgestellt hat, dass die LHK sich schon zwei Mal vergeblich bemüht hat, das Geld zu bekommen, einen Mahnbescheid hinausschicken können. Man hätte auch sofort, was man bis heute alles nicht getan hat, eine Klage einreichen können. Als man entdeckt hat, dass das Geld von der privatisierten Firma auf die beiden Gesellschafter umgeleitet worden ist, hätte man sofort das tun müssen, was man jetzt erst getan hat: Man hat nämlich jetzt erst am 22. Januar – das steht in unserem Bericht, den wir bekommen haben –, also fast drei Monate später, einen Rechtsanwalt beauftragt, der die Durchgriffshaftung auf diese Gesellschafter prüfen sollte. Warum hat man das nicht früher gemacht?
Ich sage das alles vor dem Hintergrund, dass es diese Woche eine Pressemitteilung gegeben hat nach dem Motto, der Senator für Finanzen hat alles getan, was man tun konnte. Bei diesem Sachverhalt frage ich mich: Hat man wirklich alles getan, was man tun konnte? Ich habe bisher noch nicht diesen Eindruck. Der Vorgang ist ja am 8. Januar dieses Jahres in der Zeitung veröffentlicht worden. Meine
Man hat ja sofort eine bestimmte Fährte gelegt, nämlich im Hinblick darauf, dass die GBI hier der eigentlich Schuldige sei, und hin und wieder kam das ja bei den entsprechenden Bewertungen durch. Es wurde von Frau Linnert und einem anderen Kollegen indirekt – Frau Linnert hat es deutlich gesagt – der Rücktritt gefordert, personelle Konsequenzen.
Ohne zu wissen, wie der eigentliche Vorgang ist, ohne eine einzige schriftliche Zeile zu sehen, hat man sofort einen Rücktritt gefordert. Eine Vorverurteilung von den Grünen!
Ich will in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Geschäftsführung der GBI von dem Senator für Finanzen erst Anfang dieses Jahres durch eine schriftliche Stellungnahme auf den Vorgang aufmerksam gemacht worden ist. Ansonsten hat der Senator für Finanzen diese Gesellschaft, die so in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt worden ist, erst über den Rechnungshof informiert. Das Schreiben vom Rechnungshof, datiert auf den 9. Dezember 2003, ist bei der Gesellschaft über den Senator für Finanzen am 29. Dezember 2003 eingegangen mit den Fragestellungen des Rechnungshofes. Auf diese Art und Weise hat die Geschäftsführung der GBI von diesem Vorgang erfahren. Ich meine nicht, dass das ein zügiges Verfahren ist. Meines Erachtens kann man so nicht mit einer Gesellschaft, die einem zugeordnet ist, umgehen!
Also, es gibt diverse Fragen, die aus meiner Sicht beantwortet werden müssen. Der Rechnungshof wird da tätig werden. Ich gehe auch davon aus, dass wir entsprechend ergänzende Vorschläge und Vorstellungen vom Finanzsenator erfahren, um diesen Vorgang vollständig aufzuklären. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen war Auslöser für diesen interfraktionellen Antrag, an dem ich leider wieder nicht beteiligt wurde, obwohl ich gestern den ganzen Tag hier war und theoretisch auch hätte gefragt werden können.