Das nenne ich einen schlanken Staat, Frau Senatorin. Wenn Sie vielleicht noch einen Grund anfügen könnten, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Es hat sich bewährt, die Arbeitsgerichtsbarkeit im Arbeitsressort ressortieren zu lassen. Die Koalition hat dazu keinerlei Vereinbarungen getroffen, deswegen gibt es auch keinen Anlass, hier über Pläne zu berichten. Das wäre ein Umsetzungsauftrag auch an uns, und von daher gibt es keinerlei Auftrag, keinerlei Pläne.
Dass die Frage, ob es in der Koalitionsvereinbarung steht oder nicht, ein Grund ist, war mir neu. Frau Senatorin, wie bewerten Sie die Begründung der hessischen Regierung, die zum 1. Januar 2000 die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit in die Zuständigkeit des Justizministeriums überführt hat?
Dort wird erklärt, ich darf zitieren: „Diese Überführung wird in besonderer Weise dazu beitragen, die Eigenständigkeit der dritten Gewalt stärker zur Geltung zu bringen. Die von uns jetzt gewählte Organisation der Gerichtsverwaltung steht für die Verwirklichung des grundlegenden Verfassungsprinzips der Unabhängigkeit der Gerichte.“ Ich darf vielleicht noch einen Satz anfügen: „Der Grundsatz der Gewaltenteilung müsse sich in den klaren organisatorischen Trennungen ausdrücken. Daraus folge, dass es besser sei, die Dienstaufsicht über die Richter nicht in demselben Ministerium anzusiedeln, das die Fachund Rechtsaufsicht über die Behörden ausübt, die regelmäßig an entsprechenden Gerichtsverfahren beteiligt sind, wie es gerade im Sozialrecht der Fall sei.“
Wie bewerten Sie die Begründung der hessischen Regierung zur Überführung der Arbeitsgerichtsbarkeit in das übrige Justizministerium?
Ich glaube, dass auch die Zuständigkeit des Arbeitsressorts für die Arbeitsgerichtsbarkeit an der Umsetzung des Verfassungsprinzips, das Sie genannt haben, nicht zweifeln lässt. Bisher gab es überhaupt keinen Anlass, daran zu zweifeln. Wir werden uns natürlich noch einmal genau ansehen, wie diese Organisationsveränderung in Hessen umgesetzt wird. Wir haben uns auch noch einmal angesehen, wie in anderen Ländern agiert wird, und Bremen ist da keine Insel. Es gibt viele
andere Länder, die es ähnlich geregelt haben wie wir. Von daher sehe ich im Moment auch überhaupt keine Veranlassung, zu Veränderungen zu kommen.
Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie in der Tatsache, dass über die gleiche Behörde, die die Verwaltungsvorschriften und Gesetze macht, durchführt und die Fachaufsicht hat, und über die Gerichtsbarkeit, die die Einhaltung dieser Vorschriften zu entscheiden hat, die gleiche Dienstaufsicht ist, kein Problem sehen?
Ich habe noch ein Frage. Staatsrat Mäurer hat vor dem Rechtsausschuss erklärt, dass die Koalition das Ziel verfolge, die Fachgerichtsbarkeit in dieser Legislaturperiode möglichst räumlich zusammenzufügen. Wenn ihm dies nun gelingt, wäre dies dann ein Anlass und ein Zeitpunkt, dass Sie erneut über die Frage der Zusammenführung auch in die gleiche Zuständigkeit nachdenken werden?
Ein Justizzentrum in Bremen zu errichten, in dem dann auch die Arbeitsgerichtsbarkeit mit angesiedelt sein kann, ist aus meiner Sicht vernünftig, weil es auch ein Dienstleistungsangebot vielleicht verbessern kann für alle, die die Gerichtsbarkeit in Anspruch nehmen. Das ist aber für mich kein Anlass, über Ressortzuständigkeiten nachzudenken.
Könnten Sie so freundlich sein, Frau Senatorin, das nächste Mal auch für die Opposition Anfragen ordentlich zu beantworten und nicht mit einem lapidaren „Nein“?
(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das wäre nett, denn ich habe es hier in Bezug auf Anfragen der eigenen Kolle- gen noch nicht erlebt!)
Die achte Anfrage, die sich auf die Abschöpfung von Verbrechensgewinnen bezieht, wurde von der Fraktion der SPD zurückgezogen.
Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Eisenbahn-Fernverkehrsanbindungen von Bremen und Bremerhaven“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Töpfer, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Herr Präsident, ich bin nicht der Kollege Töpfer, der liegt krank zu Hause und hört die Debatte am Radio. Von daher grüße ich ihn, der mit Angina, glaube ich, daniederliegt. Aber jetzt zur Ernsthaftigkeit!
Erstens: Welche Informationen sind dem Senat zu dem bevorstehenden Fahrplanwechsel über etwaige Veränderungen bei den ICE-, IC- und IR-Anbindungen von Bremen und Bremerhaven bekannt?
Zweitens: Wie ist der Stand der Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG über eine Bremen-Anbindung der „Metropolitan-Züge“, die zurzeit mit nur geringer Auslastung an Bremen vorbeifahren?
Zu Frage eins: Das Fernverkehrsunternehmen Deutsche Bahn Reise und Touristik AG wird wegen der Expo 2000 in der Zeit vom 1. Juni bis zum 4. November 2000 den heutigen ICE-Morgenzug Bremerhaven–Bremen–Hannover sowie den Gegenzug am Abend durch einen lokbespannten IC-Zug mit zwölf bis 14 Reisezugwagen ersetzen. Grund hierfür ist, dass die Platzkapazitäten des zwischen Bremerhaven und Hannover verkehrenden ICE-Halbzugs nicht ausreichen, um in dieser attraktiven Zeitlage neben der Nachfrage im üblichen Reiseverkehr die zusätzliche Nachfrage von Reisenden aus den Regionen Bremerhaven und Bremen zur Expo 2000 abzudecken.
IC-Zug aus Bremerhaven wird über Hannover Hauptbahnhof hinaus über den Messebahnhof bis Göttingen geführt. Entsprechendes gilt für den Abendzug in der Gegenrichtung. Zusätzlich wird die Deutsche Bahn Reise und Touristik AG während der Expo nachfrageabhängig Sonderzüge von Bremen, Bremerhaven und Oldenburg zum Messebahnhof in Hannover fahren. Vom 5. November 2000 an wird der ICE-Morgenzug wieder von Bremerhaven aus verkehren. Aufgrund der Verhandlungen des Senators für Wirtschaft und Häfen mit der Deutschen Bahn Reise und Touristik AG wird dieser ICE nicht, wie heute, in Hannover enden, sondern über Frankfurt nach Stuttgart weiterfahren. Entsprechendes gilt für den Zug in der Gegenrichtung, der Bremen und Bremerhaven am Abend erreicht. Die Verhandlungen des Senators für Wirtschaft und Häfen haben ferner dazu geführt, dass bereits ab 1. Juni 2000 der heute um 10.14 Uhr von Bremen nach Hannover fahrende Interregio-Zug durch einen ICE-Zug ersetzt wird. Dieser Zug wird künftig südlich von Hannover über Göttingen, Fulda, Würzburg, Nürnberg und Augsburg nach München fahren. Entsprechendes gilt in der Gegenrichtung. Im Übrigen bleibt die Fernverkehrsanbindung Bremens und Bremerhavens nach Mitteilung der Deutschen Bahn Reise und Touristik AG von Qualität und Häufigkeit im Jahresfahrplan 2000/2001 unverändert. Zu Frage zwei: Betreiber der Metropolitan-Express-Züge ist nicht die Deutsche Bahn Reise und Touristik AG, sondern das eigenständige Eisenbahnverkehrsunternehmen Metropolitan-Express-Train GmbH. Das Unternehmen hat sein zwischen Hamburg und Köln verkehrendes Produkt MetropolitanExpress in Konkurrenz zum Flugverkehr Hamburg– Düsseldorf und Hamburg–Köln als schnelle Direktverbindung mit kurzen Reisezeiten für ein zeitkritisches Publikum insbesondere im Geschäftsreiseverkehr zwischen Hamburg und dem Rhein/Ruhr-Raum konzipiert. Das Unternehmen beabsichtigt derzeit nicht, sein Geschäftskonzept zu ändern. Es hat deshalb entschieden, in nächster Zukunft weder den Bahnknoten Bremen wegen des hierfür nötigen zusätzlichen Zeitaufwands anzufahren noch an der Peripherie Bremens einen Halt einzulegen. — Soweit die Antwort des Senats!
Zu Frage eins haben Sie ausgeführt: „Im Übrigen bleibt“ und so weiter. Konkret gefragt: Ist es richtig, dass dann die drei InterregioVerbindungen, von denen zwei über Bremerhaven nach Cuxhaven weiterfahren, weiter bestehen bleiben?
Dann habe ich noch eine weitere Zusatzfrage: Dann verstehe ich die Antwort nicht, wenn dort steht: „Im Übrigen“! Wenn Sie jetzt ausführen, darüber muss noch geredet werden, erklären Sie mir bitte den Unterschied zwischen „reden“ und „Im Übrigen bleibt es so“! Da stelle ich einen Dissens fest.
Wir haben eine Zusage. Diese Zusage wird auf ihre Praktikabilität überprüft, und deswegen mein Ausdruck, wir bemühen uns darum. Ich gehe davon aus, dass es so sein wird, wie wir geantwortet haben.
Also müssen wir im Moment noch abwarten, ob die drei Interregio-Verbindungen weiter bestehen bleiben, und Sie arbeiten daran?
Jetzt mache ich es knapp: Die Interregio-Verbindungen, wie sie jetzt bestehen, werden so weitergeführt werden.