Protocol of the Session on May 14, 2003

s o w i e

Bericht des Petitionsausschusses Nr. 62 vom 6. Mai 2003

(Drucksache 15/1474)

Eine Aussprache ist nicht beantragt worden.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es ist getrennte Abstimmung beantragt.

Als Erstes lasse ich über die Petitionen L 15/136 und L 15/158 abstimmen.

Wer der Behandlung der Petitionen L 15/136 und L 15/158 in der empfohlenen Art seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Nun lasse ich über die restlichen Petitionen abstimmen.

Wer der Behandlung der restlichen Petitionen in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Finanzierung von Wählervereinigungen

Antrag des Vorstands vom 29. April 2003 (Drucksache 15/1465) 1. Lesung 2. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Finanzierung von Wählervereinigungen, Drucksache 15/1465, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung vornehmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Finanzierung von Wählervereinigungen, Drucksache 15/1465, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Drittes Gesetz zur Änderung des Bremischen Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Mitteilung des Senats vom 29. April 2003 (Drucksache 15/1466) 1. Lesung 2. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Dritte Gesetz zur Änderung des Bremischen Krankenhausfinanzierungsgesetzes, Drucksache 15/1466, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?