Protocol of the Session on April 2, 2003

Erstens: Warum wurde die Rechtsverordnung zur Umsetzung des Landesvergabegesetzes vom Senat nicht rechtzeitig vorgelegt?

Zweitens: Welche Auswirkungen hat das auf öffentliche Vergaben ab dem 1. März 2003?

Drittens: Wann ist mit der Erledigung der im Gesetz genannten Aufgaben durch den Senat zu rechnen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Staatsrätin Winther.

Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins und drei: Die Frage unterstellt einen Zeitautomatismus, der vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen ist. Der Senat wird im Landesvergabegesetz ermächtigt, das Verfahren zu bestimmen, welche Tarifverträge als repräsentativ anzusehen sind, und die Einrichtung eines Registers unzuverlässiger Unternehmen bei Verstößen gegen dieses Gesetz zu regeln.

Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales führt das Tarifregister. Dort können sowohl öffentliche Auftraggeber als auch bauausführende Unternehmen Auskünfte über die im Land Bremen geltenden Tarife erhalten. Verstöße gegen die Anwendung des Gesetzes können erst nach In-Kraft-Treten festgestellt werden. Die notwendige Rechtsverordnung nach dem Landesvergabegesetz befindet sich in der Abstimmung. Der Senat wird sich in Kürze damit befassen.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Winther, es laufen derzeit Ausschreibungen für Bauprojekte. Ich sage einmal ein Beispiel, das deutlich macht, wie die Situation ist: Da gibt es Tarifverträge für den Trockenbau, das ist, wenn Wände und Decken gebaut werden, noch so Gipskartonplatten, da gibt es konkurrierende Tarifverträge. Ein Tarifvertrag ist abgeschlossen von der Christlichen Gewerkschaft in Deutschland, und einer ist ein DGB-Tarifvertrag. Der christliche sieht einen Monatslohn von 1760 Euro und der vom DGB von 2550 Euro vor. Wenn jetzt diese Vergabe vorbereitet werden soll, welchen Tarifvertrag schreibt der Sachbearbeiter, der das macht, denn da aus, an wen wendet er sich? Beide sind im Tarifregister des Senators für Arbeit.

Bitte, Frau Staatsrätin!

Das ist ja der Grund, weshalb wir jetzt die Rechtsverordnung auch zügig auf den Weg bringen. Sie befindet sich in der Abstimmung mit dem Arbeitsressort, um repräsentative Verträge festzulegen, damit wir nicht in die Schwierigkeiten kommen, klären zu müssen: wer muss hier die Auswahl treffen, welcher Vertrag gilt. Wenn jetzt kurzfristig eine solche Frage auftauchen sollte, werden wir im Benehmen des Arbeitsressorts feststellen, welcher Tarifvertrag als Grundlage genommen werden muss. Am Ende wird dies dann in einem Notfall der Senat zu entscheiden haben. Aber das Landesvergabegesetz ist ab 1. März wirksam und wird angewendet.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Die niedersächsische Landesregierung hat ein Verfahren festgelegt, sehr schnell und sehr zügig. Sind Sie nicht der Auffassung, dass man das eigentlich nur eins zu eins übertragen muss, denn es ist doch schlüssig und geeint vor allen Dingen mit allen Beteiligten?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Das ist genau das, was in der Abstimmung ist. Wie gesagt, wir haben einen Entwurf vorgelegt, und ich denke, dass wir auch kurzfristig zu einem Ergebnis kommen.

Zusatzfrage? – Bitte, Frau Stahmann!

Frau Staatsrätin, Sie haben gesagt, es kommt zu einem zügigen Abschluss. Was heißt denn aus Ihrer Sicht zügig?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Wir warten auf die Antwort des Arbeitssenators. Ich bin sicher, dass wir diese Antwort in den nächsten Tagen bekommen werden, und dann kann über die Rechtsverordnung beschlossen werden.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Also können wir davon ausgehen, dass in der nächsten Woche die Entscheidungen fallen können?

Bitte, Frau Staatsrätin!

So ist es!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Beteiligung bremischer Architekten bei öffentlichen Ausschreibungen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Sieling, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Ich bitte die Abgeordnete Frau Kummer, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele ortsansässige Architektenbüros sind für die Planung des Mobile Solution Centers zu einem Verhandlungsgespräch geladen worden?

Zweitens: Wie viele ortsansässige Architektenbüros sind für die Planung des Parkhauses Langenstraße zu einem Verhandlungsgespräch geladen worden?

Drittens: Warum wurden nicht mehr bremische Architekten zu den Planungen aufgefordert?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Staatsrätin Winther.

Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Es wurde kein ortsansässiges Architekturbüro geladen.

Zu Frage zwei: Es wurde ein ortsansässiges Architekturbüro geladen.

Zu Frage drei: Mit der Planung der Projekte Mobile Solution Center, MSC, und Parkhaus Langenstraße wurde die Bremer Investitionsgesellschaft mbH, BIG, betraut. Die BIG ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergabegesetzes. Als öffentlicher Auftraggeber hat die BIG bei der Vergabe von Planungsleistungen die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen, VOF, anzuwenden. Gemäß den Regelungen der VOF hat die BIG die Vergabe von Planungsleistungen europaweit bekannt gemacht. Es haben sich daraufhin für die Planungen des Parkhauses Langenstraße insgesamt 72 Architekturbüros, davon 17 aus Bremen, beworben.

Für die Planungen des MSC haben sich insgesamt 124 Architekturbüros, davon 18 aus Bremen, beworben.

Die Bewerbungen wurden nach den in der Ausschreibung festgelegten Auswahlkriterien geprüft und bewertet. Die jeweilige Bewertungsliste wurde von Auswahlgremien gesichtet, denen jeweils Vertreter des Wirtschaftsressorts, des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung sowie der zukünftigen Betreiber neben der BIG angehörten. Es wurden jeweils die sechs Büros ausgewählt, die aus der Bewertung objektiv für das Vorhaben am geeignetsten erschienen. An der Verfahrensdurchführung waren ein Bremer Architektenbüro, MSC, und die Gesellschaft für Bremer Immobilien mbH/BauManagement Bremen GmbH, GBI/BMB, Parkhaus Langenstraße, beteiligt.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Das ist nicht der Fall.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Regattastrecke im Vogelschutzgebiet Werderland“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Pflugradt, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Mull!

Wir fragen den Senat:

Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die geplante Regattastrecke im Werderland im noch bestehenden Vogelschutzgebiet zu realisieren?

Welche Verfahren und Ausgleichsmaßnahmen müssen vom Senat für die Realisierung der Regattastre

cke eingeleitet werden, und wann gedenkt der Senat, dies zu tun?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Wischer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Senat hat am 4. Februar 2003 im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zum Rücknahmebegehren der FHB für EU-Vogelschutzgebiete die Senatoren für Wirtschaft und Häfen und für Bau und Umwelt gebeten, „für diejenigen Vogelschutzgebiete, in denen Projekte geplant sind beziehungsweise werden, die zu einer Beeinträchtigung der Schutzziele der Vogelschutzrichtlinie führen würden, die erforderlichen Verfahren und Ausgleichsmaßnahmen jeweils zu gegebener Zeit einzuleiten; dies gilt insbesondere für die geplante Regattastrecke als Teil des Sportparks Grambke“.

Zu Frage zwei: Pläne und Projekte, wie sie auch eine Regattastrecke darstellen, sind gemäß Paragraph 26 c des Bremischen Naturschutzgesetzes auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des Vogelschutzgebietes zu prüfen. Bei Beeinträchtigung dieser Schutzziele ist Voraussetzung für die Zulässigkeit des Vorhabens, dass es erstens aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist und zweitens zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringen Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind.

Diese Nachweise sind gemäß Senatsbeschluss vom 4. Februar 2003 zu gegebener Zeit vom Bedarfsträger zu erbringen. In den Verfahren sind dann auch die zur Sicherung des ökologischen Netzes NATURA 2000 notwendigen Maßnahmen festzulegen. Voraussetzung für den Betrieb der geplanten Regattastrecke ist das Vorhandensein des dafür geeigneten Sees. Angesichts des derzeit nicht absehbaren Fortgangs der Sandentnahme und der unklaren Finanzierung des Vorhabens selbst kann ein konkreter Zeitpunkt für die Einleitung des vom Bedarfsträger dann zu beantragenden wasser- und naturschutzrechtlichen Verfahrens derzeit nicht genannt werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, Sie haben ja, um es ein bisschen platt auszudrücken, ein bisschen um den heißen Brei herumgeredet oder geantwortet. Wie ist denn die Einschätzung Ihres Ressorts, was die Realisierung dieser Regattastrecke angeht? Ich gehe einmal davon aus, dass Sie sich ja