Natürlich, meine Damen und Herren, kann jeder für sich entscheiden, Tierversuche grundsätzlich oder in diesem Falle insbesondere an Primaten abzulehnen. Das kann eine emotionale beziehungswei
se eine von ethisch-sittlichen Werten geprägte Entscheidung sein. Ich kann auch gut Tierschützer verstehen, die jede Art von Tierversuchen als Tierquälerei ablehnen. Wer gefragt wird, ob er gegen Tierversuche ist, unterschreibt es natürlich leicht, aber ich denke, für mich gilt das jedenfalls, auch mir fällt die Abwägung sehr schwer. Abgeordnete haben darüber hinaus meines Erachtens auch noch eine andere Verantwortung. Wir stehen neben dem Tierschutz auch in der Verantwortung des Artikels 5 des Grundgesetzes, nämlich für die Freiheit von Forschung und Lehre einzutreten. Damit komme ich jetzt zum Bürgerantrag.
Wir haben den Antrag sehr ausführlich und sehr intensiv in unseren Gremien und auch in den zuständigen Deputationen beraten. Zur Beratung in der Wissenschaftsdeputation waren auch die Vertrauenspersonen der Antragsteller, nämlich Herr Apel, Herr Dr. Redeker und Frau Jung, eingeladen. Obwohl auf Wunsch von Herrn Apel die Beratung in der Deputation mehrmals verschoben wurde, dreimal, ist keine der Vertrauenspersonen erschienen. Entsprechende Entschuldigungen lagen auch nicht vor. Allerdings haben wir im Nachhinein eine Stellungnahme des Bremer Tierschutzvereins erhalten. Nachträglich, meine Damen und Herren, und das in Zeiten von Fax und Internet! Es wäre ein Leichtes gewesen, den Deputierten die Stellungnahme rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Ich habe für dieses Verhalten wenig Verständnis, und auch die Argumentation, die Vertrauenspersonen seien nicht erschienen, weil wir den Bürgerantrag nicht ernst nehmen würden, weise ich zurück und verweise auf unseren Ergänzungsantrag, den wir sehr sorgfältig erarbeitet hatten. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass Herr Apel überhaupt kein Interesse an einer sachlichen Diskussion hat. Er will die Affenversuche nicht. Es ist ja auch sein gutes Recht, das zu fordern, aber dann darf er auch keinen Dialog einfordern, das wäre dann nur inkonsequent.
Zu Punkt eins des Bürgerantrags ist festzustellen, dass ein Ausbau der Tierversuche an der Universität nicht vorgesehen ist. Das Gegenteil ist der Fall. Die Zahl ist glücklicherweise rückläufig. Sie wissen, auch das haben wir hier diskutiert, dass die bildgebenden Verfahren aufgebaut werden, und ich denke, man kann jetzt davon ausgehen, dass der Kernspintomograph nun endlich im Frühjahr dieses Jahres eingesetzt werden kann, nachdem der Geräteausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft grünes Licht gegeben hat, wie ich gestern erfahren habe. Das hat sehr lange gedauert, auch vielleicht zu lange. Auch die CDU hätte sich gewünscht, dass nicht über fünf Jahre bis zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses von 1997 vergehen. In der Wissenschaftsdeputation ist noch einmal dargestellt
worden, wodurch sich diese ganzen Verzögerungen ergeben haben. Das ist zwar nachvollziehbar, aber wir hätten uns natürlich etwas anderes gewünscht.
Im Bürgerantrag wird gefordert, die bereits der Universität zugegangenen Mittel für tierexperimentelle Forschung, und hier insbesondere die Mittel für die Versuche an Affen, zurückzunehmen. Meine Damen und Herren, das geht natürlich nicht! Wir haben die Autonomie der Hochschulen im Lande Bremen und somit auch die der Universität in den letzten Jahren gestärkt und die staatliche Lenkung auf eine Globalsteuerung beschränkt. Die Mittel für Forschung und Lehre werden der Universität pauschal zugewiesen und von der Universitätsleitung einzelnen Forschungsbereichen und den Hochschullehrern zur Verfügung gestellt. Die CDU wird auch nicht den Versuch unternehmen, über den Weg des Kontraktmanagements Einfluss auf die Inhalte der universitären Forschungen zu nehmen. Genau das haben wir auch in unserem Ergänzungsantrag in der Wissenschaftsdeputation beschlossen.
Der Bereich der Neurowissenschaften ist als Schwerpunkt im Wissenschaftsplan ausgewiesen, wie ich schon gesagt habe, und wir erwarten, dass dieser Sonderforschungsbereich weiterhin durch das Land unterstützt wird und die Wissenschaftler auf Kontinuität vertrauen können. Natürlich ist es so, und nicht nur bei uns in Bremen, dass bei der Berufung von Professoren entsprechende Etats vereinbart werden, die ihnen ihre Arbeit ermöglichen, sonst kommen sie nämlich gar nicht erst oder wandern zum Beispiel in die USA ab. Wenn wir hier hervorragende Wissenschaftler aus der ersten Reihe haben wollen, werden sie auch entsprechende Ansprüche an ihre Ausstattung stellen, und denen werden wir nachkommen müssen, wenn wir sie denn haben wollen, und ich denke, wir wollen Spitzenleute.
Außerdem werben diese Wissenschaftler in nicht unerheblichem Maße Drittmittel ein, die oft ein Vielfaches der Grundausstattung der Universität ausmachen, wie das ja in der Mitteilung des Senats aufgeführt ist. Das gilt auch für den Sonderforschungsbereich Neurokognition. Ab dem 1. Januar 2002 wird dieser Bereich durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft mit einer Million Euro per annum gefördert.
Zu Punkt zwei des Antrags: Tierversuche dürfen nach dem Tierschutzgesetz nur dann durchgeführt werden, wenn sie nach dem Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse unerlässlich sind und der Zweck nicht durch tierversuchsfreie Methoden oder Verfahren erreicht werden kann. Die Genehmigung, für weitere drei Jahre die Tierversuche an den Affen weiterzuführen, wurde unter dieser Voraussetzung vom Gesundheitssenator erteilt, natürlich unter Einbeziehung der Tierschutzkommission, der mehrheitlich wissenschaftlich ausgebildete Personen mit speziellen Kenntnissen über Tierversuche angehören müssen und zu einem Drittel Personen auf Vorschlag
der Tierschutzorganisationen. Der Antragsteller muss unter anderem begründen, warum das geplante Vorhaben unerlässlich und ethisch vertretbar ist. Auch in Anbetracht dessen, dass wir den Tierschutz in unsere Landesverfassung aufgenommen haben und dass zu erwarten war, dass der Tierschutz auch in das Grundgesetz aufgenommen werden wird, hat die Tierschutzkommission den Tierversuchen für weitere drei Jahre zugestimmt.
Meine Fraktion sieht sich nach eingehender Beratung mehrheitlich außerstande, dazu eine andere Position einzunehmen, weil, und davon bin ich fest überzeugt, alle hier in diesem Hause diesen Forschungsbereich und die dazu nötigen Methoden nicht beurteilen können. Wir müssen uns auf die Aussagen von Wissenschaftlern verlassen, die das mit großer Verantwortung tun. Wir alle wollen, dass Tierversuche möglichst weitgehend der Vergangenheit angehören. Auch die Universität betont, dass sie ernsthaft bemüht ist, die Zahl der Tierexperimente auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Herr Professor Roth hat mir schriftlich versichert, dass er sich persönlich dafür verbürgt, dass an der Universität keine unsinnigen und quälerischen Primatenversuche durchgeführt werden.
Die CDU setzt auf Ersatzmethoden, um Tierversuche zu reduzieren, und deshalb freuen wir uns, dass nun endlich im Frühjahr der Kernspintomograph zur Verfügung steht. Professor Roth hat in der Wissenschaftsdeputation bestätigt, dass dieses Gerät ideal sei, Tierversuche zu reduzieren. Wenn man auf Tierversuche völlig verzichten könnte, so Roth, würde man das sofort tun. Aber er erklärte auch, dass das eben zurzeit noch nicht möglich sei.
Zu diesem Schluss ist auch die Arbeitsgruppe des Akademischen Senats der Universität zu den Ersatzmethoden gekommen. Der Akademische Senat hat aber gleichzeitig beschlossen, alle zwei Jahre eine Begutachtung der Ersatzmethoden durchzuführen und zu prüfen, welche Mittel für ein Forschungsprogramm für Ersatzmethoden eingesetzt werden sollen.
In der Wissenschaftsdeputation haben wir in unserem Antrag die Universität aufgefordert, in einem Bericht darzustellen, welche Forschung es zur Entwicklung von Ersatzmethoden in der Vergangenheit gegeben hat und wie sie die Ausweitung dieser Forschung fördern will. Dieser Bericht steht ganz oben auf unserer Agenda, und wir werden in der Wissenschaftsdeputation unser Augenmerk darauf richten. Durch unseren Dringlichkeitsantrag, den wir hier heute vorgelegt haben, wird diese Forderung durch einen hoffentlich einstimmigen Beschluss dieses Hauses noch verstärkt. Darüber hinaus wollen wir auch einen Bericht über die bisherige und künftige Arbeit der Ethikkommission.
Der Bürgerantrag fordert unter Punkt drei eine unabhängige fachwissenschaftliche Diskussion und Bewertung der tierexperimentellen Forschung. Da fra
ge ich mich, was das soll. Man kann doch nicht ernsthaft wollen, dass Wissenschaftler ihre Forschungsvorhaben öffentlich diskutieren. Wer das will, vertreibt die Forschung aus Deutschland!
Sie werden doch nicht die Ergebnisse oder die Noch-nicht-Ergebnisse öffentlich diskutieren, dann können wir diese Forschung vergessen, meine Damen und Herren! Was wir unterstützen, das haben wir bereits 1997 gefordert, wir unterstützen, einen gesellschaftlichen Dialog zu organisieren. Leider hat der bisher nicht stattgefunden. Die SPD hatte es sich ja seinerzeit zur Aufgabe gemacht, diesen Dialog zu organisieren, leider hat das nicht geklappt, obwohl Senator Lemke es zur Chefsache erklärt hatte. Aber auch von den Grünen ist in diese Richtung keine Initiative ausgegangen, davon habe ich jedenfalls nichts mitbekommen.
Damals, meine Damen und Herren, gab es nicht nur wüste Beschimpfungen und Verunglimpfungen, sondern auch Morddrohungen gegen Professor Kreiter und dessen Familie. Auch jetzt konnte man leider wieder im Magazin „Tierschutz“ lesen: „Affenversuche an der Bremer Uni. Professor Kreiter quält munter weiter“, und auch im Magazin des Bremer Tierschutzvereins „Die Stadtmusikanten“ stand zu lesen: „Jedes Deputationsmitglied von SPD und CDU hat einen Affen auf dem Gewissen.“
Ich will das nicht weiter kommentieren. Ich denke, das spricht für sich. Wir jedenfalls, die CDU, lehnen eine solche Vorgehensweise ab. Aber zurück zum Dialog!
Wir von der Koalition wollen dieses Mal Nägel mit Köpfen machen. Wir wollen einen Dialog, und wir haben jetzt die Zuständigkeiten festgelegt und die Universität aufgefordert, einen Dialog zum Thema Tierexperimente in der Forschung – Reduction, Refinement, Replacement – zu organisieren und uns zu berichten. Wir wollen auch einen Bericht, wenn dieser Dialog eben nicht zustande kommt, wie das in der Vergangenheit war, wir wollen dann nämlich wissen, an wem es gelegen hat.
Ich würde mir wirklich wünschen, dass es nun endlich zu einem sachlichen Dialog kommt. Wir erwarten, das sagen wir auch in unserem Antrag, dass die Universität in der Forschung ohne Einschränkung den Grundsätzen Reduction, Refinement, Replacement folgt. Wir alle, Politik, Senat und die Universi
tät, haben ein großes Interesse daran, dass die bildgebenden Verfahren zügig aufgebaut werden, damit die aus heutiger wissenschaftlicher Sicht noch notwendigen Tierversuche mittel- bis langfristig hoffentlich eines Tages ganz überflüssig werden.
Die CDU hat sich immer für den Tierschutz eingesetzt, ob das die Tiertransporte waren, die Käfighaltung, die Abschaffung des Schlachthofzwangs oder die Aufnahme des Tierschutzes in die Landesverfassung oder in das Grundgesetz. Tierschutz wird für die CDU immer wichtig bleiben. Den Bürgerantrag, meine Damen und Herren, lehnen wir allerdings aus den von mir aufgeführten Gründen ab. Wir würden uns freuen, wenn Sie unserem Dringlichkeitsantrag Ihre Zustimmung geben würden. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute über einen Bürgerantrag, der dem Haus bereits seit einem Jahr vorliegt, ein Bürgerantrag, der aus drei Forderungen besteht, und ich möchte die Zeit erst einmal nutzen, mich konkret auf diese Forderungen zu beziehen.
Im ersten Punkt wird der Senat aufgefordert beziehungsweise wir, die Bürgerschaft, gebeten, den Senat aufzufordern, keine Mittel für den Ausbau der tierexperimentellen Forschung an der Universität Bremen bereitzustellen und die bereits zugegangenen Mittel insbesondere für Tierversuche an Affen zurückzunehmen. Nun, dazu ist aus Sicht der Fraktion der SPD zu sagen, dass uns nicht bekannt ist, dass an der Universität der Ausbau von Tierversuchen momentan geplant wird. Es gibt bei der Betrachtung der Zahl der Tierexperimente über die letzten zehn Jahre zwar stark schwankende, aber eher sinkende oder zumindest konstant bleibende Zahlen zu beobachten. Ich weiß, man kann daraus schwer einen Trend ableiten.
Es ist aber nicht bekannt, dass es neue Anträge gibt. Bitte, würden Sie mich reden lassen, Herr Tittmann!
Es ist für uns Sozialdemokraten nicht zu erkennen, dass an der Universität geplant ist, die Tierversuche auszubauen, insofern ist aus unserer Sicht diese Forderung gegenstandslos.
Der zweite Punkt dieses ersten Teils der Forderungen, nämlich die Rückforderung von Forschungsgeldern, also die Formulierung, die bereits zugegangenen Mittel zurückzunehmen, ist schlicht nicht machbar. Das entspräche meines Wissens einer Einmaligkeit in der bundesrepublikanischen Forschungslandschaft, bereits ausgezahlte Gelder zurückzunehmen. Ich weiß nicht, sollen da die Forscherinnen und Forscher sozusagen ihr Auto verkaufen und das Geld zurückzahlen? Ich kann es mir nicht vorstellen, ich will es jetzt aber auch nicht persiflieren. Ich kann dazu nur sagen, das kann so nicht funktionieren, das wäre zumindest ein Vertrauensbruch. Man kann auch sagen, es wäre ein Vertragsbruch, es wäre rechtswidrig, es geht schlicht nicht. Diese Forderung muss dieses Haus zurückweisen.
Im zweiten Punkt wird im Bürgerantrag gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der biologischen Forschung an der Universität umgehend tierversuchsfreie Verfahren zum Einsatz kommen und Tierversuche ersetzt werden. Diese Formulierung ist leider nicht sehr klar, nicht sehr eindeutig. Man kann sie allgemein verstehen, also, dass überhaupt tierversuchsfreie Verfahren zum Einsatz kommen sollen, dann ist die Forderung aber genauso gegenstandslos wie die erste, denn natürlich kommen in vielen Bereichen der biologischen, biochemischen Forschung bereits tierversuchsfreie Verfahren zum Einsatz. Es wird niemand widersprechen, wenn man das sagt. Wenn man die Forderung dann aber zuspitzt und so interpretiert, dass hiermit die Forderung nach einem kompletten Ersatz aller Tierversuche und dem Einsatz alternativer Methoden gemeint ist, dann muss man einfach schlicht feststellen, das ist bisher technisch nicht möglich.
Es gibt schlicht nicht für alle Experimente, die dort durchgeführt werden und die nach dem Tierschutzgesetz selbstverständlich, Frau Kollegin Tuczek hat darauf hingewiesen, geprüft und berechtigt sind, alternative Methoden. Wenn es sie gäbe, müssten diese nämlich eingesetzt werden, so schreibt es das Tierschutzgesetz vor. Kein Forscher wird dort einen Tierversuch genehmigt bekommen, wenn nachgewiesen werden kann, dass es eine alternative Methode, eine tierversuchsfreie Methode gibt. Das heißt also auch, hier ist, wenn man diese Forderung wirklich ernst nimmt und sie nicht nur populistisch versteht, sondern seriös betrachtet, es nicht möglich zuzustimmen.
Der dritte Punkt lautet, der Senat wird aufgefordert, die gesamte tierexperimentelle Forschung im Bundesland Bremen unter Beteiligung des Bremer Tierschutzvereins einer unabhängigen fachwissenschaftlichen Diskussion und Bewertung zu unterziehen. Nun hat auf das Problem, was unabhängig bedeutet, auch meine Kollegin schon hingewiesen. Das ist schwer zu beurteilen. Welcher Forscher, welche Fachleute sollen hier das Label der Unabhängigkeit bekommen?
Das eigentliche Problem aber, warum unsere Fraktion auch dieser Forderung nicht zustimmen kann, ist, es macht einfach keinen Sinn, zu der bereits gesetzlich festgeschriebenen Kommission nach dem Tierschutzgesetz, die Kommission, die eben alle beantragten Tierversuche zu prüfen hat, eine konkurrierende Institution aufzubauen. Zumindest macht es keinen Sinn, eine solche Institution aufzubauen, wenn man ihr auch Kompetenzen zuweist, weil, sobald es dann nämlich konkurrierende Beurteilungen der Tierexperimente geben würde, wieder ein Schiedsrichter sagen müsste, welche Kommission denn nun das richtige Urteil gefällt hat. Das macht unseres Erachtens keinen Sinn.
Wir befürworten allerdings, dass die Ethikkommission an der Universität, die schon länger existiert, die sich aber bisher nicht mit tierexperimentellen Fragen befasst hat
ein Jahr, zwei Jahre! –, sich auch mit den Fragen von Tierexperimenten und Ersatzmethoden befasst. Das ist inzwischen auch im Kontraktmanagement zwischen der Universität und der Wissenschaftsbehörde geregelt. Insofern muss man sagen, zumindest dieser Aspekt der Forderung ist bereits erfüllt worden.
Ich kann also zusammenfassend zu den drei Forderungen des Bürgerantrags sagen: Unsere Fraktion kann den Forderungen nicht folgen und wird deswegen den Bürgerantrag ablehnen. Wir werden diesen Antrag geschlossen ablehnen, obwohl es selbstverständlich auch in unserer Fraktion zum Grundsatzthema Tierversuche und zum Grundsatzthema Primatenexperimente sehr unterschiedliche Meinungen gibt. Wir sind aber der Auffassung, dass es sich bei dieser konkreten Formulierung im Bürgerantrag natürlich nicht um eine Gewissensfrage handelt und wir deswegen auch als Fraktion hier ganz sachlich diskutieren und geschlossen auftreten.
Ich möchte aber an dieser Stelle natürlich die Auseinandersetzung nicht nur auf diese Antragsdetails beschränken, denn es ist klar, hier liegt nicht ein Antrag der oppositionellen Grünen vor, den man einmal Punkt für Punkt auseinander nehmen kann, und dann ist die Sache formal erledigt. Nein, hier ist ein Bürgerantrag, den Tausende Bremerinnen und Bremer unterschrieben haben,
den natürlich Menschen formuliert haben, die nicht einen Beraterstab im Hintergrund haben, der ihnen
das alles exakt aufgeschrieben hat. Insofern wollen wir uns natürlich auch mit der eigentlichen Intention des Antrags auseinander setzen.