Protocol of the Session on February 19, 2003

Mitteilung des Senats vom 3. Dezember 2002 (Drucksache 15/1315) 1. Lesung

s o w i e

Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zu dem Gesetz zum Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien vom 24. Januar 2003

(Drucksache 15/1352)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Professor Dr. Hoffmann. Meine Damen und Herren, der Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien vom 17. September 2002 ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 66. Sitzung am 23. Oktober 2002 an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen worden. Bei dem Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien vom 3. Dezember 2002, Drucksache 15/1315, wurde die erste Lesung unterbrochen und der Gesetzesantrag von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 72. Sitzung am 22. Januar 2003 ebenfalls an den Ausschuss für Informationsund Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen. Dieser Ausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 15/1352 seinen Bericht dazu vor. Wir setzen die erste Lesung fort. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als Berichterstatter der Abgeordnete Bürger! – Bitte schön!

Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Diskussion über die gemeinsam von Bund und Ländern eingeleitete Reform der Medienordnung bestand zwischen dem Bund und den Ländern Übereinstimmung darin, dass vor allen Dingen dem Jugendschutz in den elektronischen Medien eine herausragende gesellschaftspolitische Bedeutung zukommen sollte.

Das neue Jugendschutzgesetz des Bundes vom Juli 2002 und der nunmehr vorliegende Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien der Länder sind das Ergebnis der Beratungen zwischen dem Bund und den Ländern, in denen es darum ging, bestehende Schwachpunkte im Hinblick auf den Kinder- und Jugendschutz in den Informations- und Kommunikationsdiensten der derzeitigen Medienordnung zu beseitigen und die jeweils im Bereich des Jugendmedienschutzes für die elektronischen Medien zu treffenden Regelungen aufeinander abzustimmen. Ziel ist es, das materielle Jugendschutzrecht zu optimieren und überschaubarer zu machen, sowie die Zersplitterung der Aufsichtsstrukturen zu überwinden.

Der jetzt vorliegende Jugendmedienschutzstaatsvertrag ist inzwischen von allen Regierungschefs der Länder unterzeichnet worden. Die Unterzeichnung des Staatsvertrags für die Freie Hansestadt Bremen durch den Präsidenten des Senats fand am 27. September 2002 statt. Nach mehrfacher Vorunterrichtung im Ausschuss wurde der Bürgerschaft (Land- tag) bereits mit der Mitteilung des Senats vom 17. September 2002, Drucksache 15/1243, der Entwurf des Jugendmedienschutzstaatsvertrags zur Kenntnisnahme übersandt. Die Bürgerschaft (Landtag) überwies diesen Entwurf dann am 23. Oktober 2002 an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologien und Medienangelegenheiten und an den Landesjugendhilfeausschuss zur Beratung und Berichterstattung.

(Vizepräsident R a v e n s übernimmt den Vorsitz.)

Mit seiner Mitteilung vom 3. Dezember 2002, Drucksache 15/1315, leitete der Senat der Bürgerschaft (Landtag) den Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien mit der Bitte um Beschlussfassung zu, mit dem der Jugendmedienschutzstaatsvertrag in Bremen ratifiziert werden soll.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer Sitzung am 22. Januar 2003 die erste Lesung des Gesetzes zum Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien unterbrochen und den Gesetzentwurf zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, der auch federführend war in dieser Angelegenheit, und an den Landesjugendhilfeausschuss überwiesen.

Der Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien soll am 1. April 2003 in Kraft treten. Dazu sind eine Ratifikation durch die Bürgerschaft und die anderen Landesparlamente sowie die fristgerechte

Übersendung der Ratifikationsurkunde an das Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz bis spätestens 31. März 2003 erforderlich.

Mit diesem Staatsvertrag, meine Damen und Herren, und dem neuen, bereits erwähnten Jugendschutzgesetz des Bundes vom 23. Juli 2002 werden die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern im Jugendschutz neu geordnet, nachdem auf der Grundlage der von der Konferenz der Regierungschefs der Länder am 8. März 2002 verabschiedeten Eckwerte zum Jugendschutz mit dem Bund Einigung über die Reform der Medienordnung im Bereich des Jugendschutzes erzielt worden war. Danach hat der Bund seine Regelungen für den Jugendschutz in Telemedien zurückgenommen, so dass durch die Länder eine einheitliche Jugendschutzregelung aller elektronischen Medien unter Einbeziehung sowohl des Rundfunks als auch des Online-Bereichs, der Teledienste und Mediendienste geschaffen werden konnte.

Der Bund bleibt weiterhin für den Jugendschutz bei Trägermedien, Filmen, Videokassetten, CD-ROM und so weiter zuständig, während die Länder den Jugendschutz im Bereich der elektronischen Medien ausgestalten sollen. Als wesentlichste Punkte des Jugendmedienschutzstaatsvertrags sind zu nennen:

Erstens: Es wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für elektronische Informations- und Kommunikationsmedien, Rundfunk und Telemedien geschaffen.

Zweitens: Kindern und Jugendlichen dürfen Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, nicht zugänglich gemacht werden.

Drittens: Die Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle der Anbieter wird gestärkt, indem diesen die Prüfung der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen weitgehend überlassen wird.

Viertens: Zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen wird eine Kommission für Jugendmedienschutz bei den Landesmedienanstalten gebildet, die als Organ der jeweils zuständigen Landesmedienanstalten fungiert.

Meine Damen und Herren, ich habe mich auf diese vier Punkte konzentriert. Im Einzelnen können Sie das dann im Staatsvertrag nachlesen, wenn das Interesse besteht, aber ich glaube, das hält sich alles sehr in Grenzen. Hinsichtlich der Einzelheiten der Neuregelung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags wird auf den Staatsvertrag selbst sowie auf die Begründung zum Staatsvertrag verwiesen.

Der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten hat sich am 8. November 2002 über die Neuordnung des Jugendmedienschutzes informieren lassen und am 24. Januar dieses Jahres über das Gesetz zum Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und

den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien sowie über den Jugendmedienschutzstaatsvertrag beraten. Dabei ist auch die Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses eingeflossen.

Der Landesjugendhilfeausschuss empfiehlt bei Stimmenthaltung der Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen dem Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologien und Medienangelegenheiten die Zustimmung zur Ratifizierung des Staatsvertrags über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien.

Meine Damen und Herren, der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten begrüßte in seinen Beratungen die Einigung zwischen dem Bund und den Ländern über die Neuregelung des Jugendmedienschutzes. Im Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten bestand übereinstimmend die Auffassung, der Bürgerschaft (Landtag) die Annahme des Jugendmedienschutzstaatsvertrags zu empfehlen, dem Gesetzesantrag zuzustimmen und heute auch die zweite Lesung vorzunehmen.

Meine Damen und Herren, ich darf mich bei den Mitgliedern des Ausschusses herzlich für die konstruktive Arbeit im Ausschuss bedanken, aber ebenso auch für die ausgezeichnete Zuarbeit durch die Verwaltung und deren Unterstützung, sie war hervorragend.

(Beifall)

Herzlichen Dank, meine Damen und Herren!

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Stahmann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bürger hat es ausgeführt, der Jugendschutz wird modernisiert, und das ist überfällig. Der vorliegende Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien ist ein Kompromiss zwischen Bund und Ländern, und es ist ein Kompromiss zwischen den zwei politischen Lagern Rotgrün und Gelbschwarz. Deshalb muss man es auch anerkennen, dass es zu einem Ergebnis gekommen ist. Wir haben im Ausschuss ausführlich darüber diskutiert. Wir haben es als positiv bewertet, dass Bund und Länder und auch die politischen Parteien und Fraktionen sich auf diesen Staatsvertrag geeinigt haben.

Ziel der Neuordnung ist es, die elektronischen Medien einzubeziehen. Beim Datenschutz kam eben bereits das Thema Internet. Auch das Internet spielt eine wichtige Rolle bei der Frage des Jugendschutzes. Inhalte sind für Kinder und Jugendliche rund ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

um die Uhr verfügbar. Inhalte sind nicht nur in Deutschland auf Servern abgelegt, sondern auch im Ausland, und deswegen stellt sich natürlich die Frage: Wie wird der Jugendschutz zwischen Bund und Ländern geregelt, und auch, wie werden zum Beispiel Eltern bei dem Thema Jugendschutz mit eingebunden?

Rundfunk- und Mediendienste, die in der Kompetenz der Länder liegen, sollten inhaltlich angeglichen werden. Die Jugendschutzaufsicht für alle elektronischen Medien soll von der neuen Kommission für Jugendmedienschutz wahrgenommen werden, der KJM, deren Sitz voraussichtlich in Schwerin sein soll. Bremen stellt in dieser Kommission keinen Vertreter, ist aber taktisch ganz geschickt gewesen und hat sich für die Finanzen und den Haushalt zuständig erklärt. Das ist bekanntlich immer gut.

Im Ausschuss habe ich drei wesentliche Punkte zur Diskussion gestellt. Das möchte ich an dieser Stelle auch tun. Ich habe generell für die Schaffung einer einheitlichen Kontrolle von öffentlich-rechtlichen und privaten Sendeanstalten plädiert, der Jugendschutz sollte nicht mehr getrennt behandelt werden zwischen öffentlich-rechtlichen Anstalten und privaten Sendeanstalten. Die Öffentlich-rechtlichen haben eigene Jugendschutzbeauftragte, die Privaten werden von den Landesmedienanstalten kontrolliert. Ich meine, hier gibt es durchaus bei beiden viel Nachholbedarf. Ich verweise nur auf das Thema Talkshows und auch Gerichtsshows, die man aus den Nachmittagsprogrammen kennt. Diese werden nicht immer unter Jugendschutzgesichtspunkten überprüft, und ich halte es für notwendig, dass wir dort auch zu einer Lösung aus einem Guss kommen und uns nicht immer an den beiden Systemen weiter klammern. Ich denke, dass man dadurch einiges vereinfachen könnte.

Nicht unproblematisch finde ich die Regelung, Netzanbieter für Inhalte haftbar zu machen. Positiv ist, dass der Staatsvertrag in dieser Frage auf seine Lebenstauglichkeit überprüft wird, denn er ist mit einem Fälligkeitsdatum oder Haltbarkeitsdatum von fünf Jahren versehen worden. Es hatte eine Anhörung gegeben, und Netzanbieter, also Provider, haben sich kritisch geäußert, haben gesagt, also, liebe Politik, was ihr da von uns erwartet, das können wir in keinem Fall gewährleisten. Deshalb, denke ich, ist in dem Staatsvertrag eigentlich eine gute Lösung gefunden worden, dass man sagt, wir wollen eine Regelung schaffen, aber das wird noch einmal überprüft, wie es sich letztendlich bewährt hat.

Außerdem: Das Entstehen derartiger Regelungen, Staatsverträge behandeln wir hier im Haus häufiger, muss transparenter werden. Das sage ich immer nicht nur aus der Sicht der Opposition. Für das Gesetz hat es eine öffentliche bundesweite Anhörung gegeben. Es hätte auch noch eine zweite Anhörung vertragen können. Das haben auch verschiedene politische Parteien gesagt, die SPD hat es gesagt, die

CDU hat es eigentlich auch noch einmal angemahnt. So ist der Staatsvertrag mit vielen Protokollnotizen versehen. Das zeigt, dass es eben nur ein Kompromiss ist. Wir sind froh, dass wir diesen hier heute vorliegen haben und dass wir uns auf den Weg machen können, den Jugendschutz zu verbessern, denn das, was wir jetzt bekommen, ist besser als das, was wir bislang gehabt haben. Wir haben ganz viele verschiedene Zuständigkeiten gehabt. Das wird jetzt viel stärker gebündelt. Man folgt einer Leitlinie, und das finden wir richtig. Abschließend kann ich sagen, dass wir von der Politik jetzt diesen Staatsvertrag verabschieden werden, aber wir vom Bündnis 90/Die Grünen legen auch Wert darauf, dass der Kinder- und Jugendmedienschutz in einer anderen Frage verstärkt wird, und das ist die Frage der Medienkompetenz. Solche Gesetze müssen immer flankiert werden auch durch die Mitarbeit von Eltern und durch Bildungseinrichtungen. Wir haben hier bereits verschiedene Initiativen gestartet. Ich sage noch einmal das Thema: Internet in Jugendeinrichtungen oder auch die Internetnutzung in Schulen. Da spielt das Thema Jugendschutz eine wichtige Rolle. Jugendliche müssen für den Umgang mit den Inhalten, denen sie im Fernsehen, im Internet und auch in den Zeitungen begegnen, fit gemacht werden. Das sollten wir noch viel stärker vorantreiben und nicht immer nur als Randthema begreifen. Das wäre es an dieser Stelle. Ich bitte um Zustimmung zum Staatsvertrag!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das Wort erhält der Abgeordnete Strohmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben den Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien. Es ist wohl Konsens hier auch im Hause, dass das ein wichtiger gesellschaftspolitischer Punkt ist. Umso erfreulicher für mich ist, dass wir innerhalb des Medienausschusses einen gemeinsamen Beschluss gefasst haben. So wird die Wichtigkeit dieses Gesetzes für uns alle noch einmal deutlich: „Dieses Gesetz soll einen einheitlichen Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden, sowie den Schutz vor solchen Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien gewährleisten.“ Schwerer Satz, aber so steht es im Vertrag, und das ist die Theorie! Mit diesem Gesetz ist auch ein weiterer Schritt zur Neuordnung der Kompetenzen zwischen Bund und ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Ländern getan worden. Der Bund wird weiterhin, Herr Bürger hat es ja schon erwähnt, den Jugendschutz bei Trägermedien wie zum Beispiel Filme, Videokassetten, CD-ROM et cetera, die Länder den Jugendschutz im Bereich der elektronischen Medien gewährleisten. Da es zwischen diesen Medien Vernetzung und Verzahnung gibt, wird es natürlich auch in den Schutzgremien so etwas geben.

Ein wichtiger Punkt im Staatsvertrag wird die Stärkung der Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle der Anbieter sein. Den anerkannten Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle wird ein Entscheidungsrahmen zugebilligt, die staatliche Aufgabe wird die Prüfung dieses Rahmens sein. Somit schaffen diese Regelungen einen Ausgleich zwischen den verfassungsrechtlich geschützten und hoheitlich zu gewährleistenden Anforderungen an einen effektiven Jugendschutz auf der einen und den durch das Grundgesetz geschützten Freiheiten der Anbieter auf der anderen Seite.

Die staatliche Verantwortung bleibt aber nach wie vor erhalten, es ändern sich die Aufgaben. Ziel der zu gründenden Kommission Jugendmedienschutz wird die Prüfung der Einrichtung der Selbstkontrolle sein. Eine fortlaufende Kontrolle der Einrichtung zur Selbstkontrolle wird passieren. Die Einrichtungen der Selbstkontrolle müssen sich an den Satzungen und Richtlinien der Landesmedienanstalten ausrichten, und die Anerkennung kann auch jederzeit widerrufen werden. Die Umstrukturierung der einzelnen Stellen und Organisationen von Bund und Ländern ist eine Reaktion auf die in den letzten Jahren veränderten Medienstrukturen. Mit diesem Gesetz werden das Regelwerk und dessen Ordnungsrahmen sowohl für die privaten Anbieter als auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fortentwickelt.

Hier nur eines zur Erklärung: Die Bestimmung, Frau Stahmann, Sie hatten das ja kurz erwähnt, für das Verfahren der Aufsicht und die Aufsicht dieser Kommission Jugendmedienschutz und den Vollzug bei Verstößen gilt nur für private Anbieter. Das ist ja das, was Sie bemängelt haben, nur, muss man dazu sagen, ist die Struktur logischerweise ein bisschen anders, und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben über die Rundfunkräte schon eine gesellschaftspolitische Besetzung. Wir haben vor ein paar Wochen gerade hier hitzig über die Besetzung in der Bürgerschaft diskutiert und von da aus schon eine natürliche Kontrolle, die natürlich auch weiterhin ausgebaut werden kann, das ist ganz klar! Dieser Staatsvertrag muss sich nach fünf Jahren einer Überprüfung unterziehen. Da wir hier gesetzliches Neuland betreten, ist solch eine Begrenzung notwendig und sinnvoll.

Eines muss uns allen klar sein: Es wird in der heutigen Medien- und vor allem Multimediagesellschaft immer schwieriger sein, Gesetze für den Jugendschutz zu erlassen. Bei Ton- und Bildträgern wie DVD

oder CD sowie Fernsehen und Rundfunk sind die Möglichkeiten des Kontrollierens, Eingreifens und gegebenenfalls Regulierens relativ überschaubar. Ein großes Problemfeld der nächsten Jahre wird der Zugang zu Onlinediensten sein. Das Internet mit seinen unendlichen Weiten war und ist ein riesiger Schritt zur weltweiten Meinungs- und Informationsfreiheit, die eines unserer wichtigsten Grundrechte unserer Gesellschaft ist. Erwachsene können und müssen selbst entscheiden, natürlich im Rahmen gesellschaftlicher Normen, welche Medienangebote sie nutzen. Hier liegt aber der Knackpunkt: Kinder und Jugendliche sind kompetente Mediennutzer, sie sind oft schneller und qualifizierter als ihre Eltern oder als Pädagogen. Surfen und Chatten begreifen sie schnell. Wir alle wissen, dass der Umgang mit diesen Medien für ihre persönliche und auch spätere berufliche Entwicklung durchaus sehr wichtig ist. Dieser Abwägungsprozess, den freien Zugang zum Netz zu gewährleisten, ohne dass Kinder und Jugendliche an jeder Ecke auf für sie problematische Angebote stoßen, wird die grundlegende Herausforderung der nächsten Jahre sein. Eine Festlegung auf Kontrolle wird nicht funktionieren. Dies wird zwar ein sehr wichtiger Bereich, zum Beispiel gibt es auch die Homepage www.Jugendschutz.net, die sich intensiv mit der Kontrolle von Anbietern oder Suchmaschinen befasst, aber jedem Erfolg, die Kontrolle besser zu machen, steht eine Niederlage einer Umgehung entgegen. Also ist die Frage, Frau Stahmann hat das auch schon erwähnt, ich habe ein bisschen vom Grundprinzip den gleichen Wunsch, nur einen vielleicht etwas anderen Ansatz: Ist das für uns in den nächsten Jahren wirklich eine der wichtigsten Aufgaben, die Medienkompetenz gerade von Kindern und Jugendlichen zu steigern? Unserer Meinung nach ist zum Beispiel eine wieder verstärkte Wertevermittlung für die Kinder eine grundlegende Sache, denn wer Werte hat, ist, glaube ich, nicht so anfällig für irgendwelchen Schwachsinn im Internet.

(Beifall bei der CDU)

Alles in allem muss man sagen, Frau Stahmann hat das ja schon gesagt, es ist ein Kompromiss, aber ich sage mir, lieber ein guter Kompromiss als gar nichts! Wir werden die nächsten fünf Jahre nutzen, um das weiter im Auge zu behalten, wie sich das entwickelt, auch im technischen Bereich, und dann werden wir sehen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Engelmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was soll man da noch sagen? Mei

ne drei Vorredner haben eigentlich genau das treffend wiedergegeben, was wir im Ausschuss diskutiert haben, von daher will ich es kurz machen. Alles wartet auf den nächsten Tagesordnungspunkt, der ja die breite Öffentlichkeit viel mehr interessiert.