Protocol of the Session on February 19, 2003

Die Anfrage wird für den Senat beantwortet durch Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Psychosoziale Beratungsstelle für pflegende Angehörige und ältere Menschen ist eine Anlaufstelle für Personen, die bei der Bewältigung von Problemen, die sich aus Pflegesituationen ergeben, allein überfordert sind. Die Beratungsstelle unterstützt diese Personen durch ein Nottelefon, Einzel- und Gruppenberatungen und Gesprächskreise für Angehörige sowie durch die Fort- und Weiterbildung für professionelle Pflegefachkräfte. Die Beratungsstelle übernimmt eine wichtige Funktion für die Entlastung der Angehörigen durch Informationsvermittlungen und durch die Unterstützung bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten.

Zu Frage zwei: Der gegenwärtige Träger schließt die Beratungsstelle zum 31. März 2003.

Zu Frage drei: Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Verhandlungen über die Fortführung der Beratungsstelle aufgenommen. Voraussichtlich wird die Beratungsstelle in veränderter Trägerschaft und Konzeption fortgeführt. Eine unabhängige Trägerschaft bietet den Vorteil, ergänzende Mittel der Pflegeversicherung einwerben zu können. Der Senat wird auch zukünftig eine qualifizierte Beratung für Hilfe suchende sicherstellen. – Soweit die Antwort des Senats!

Möchten Sie eine Zusatzfrage stellen? – Bitte sehr!

Herzlichen Dank für die Antwort, Frau Senatorin! Es freut uns, dass der Senat die Arbeit der Beratungsstelle auch so hoch einschätzt.

Möchten Sie die Frage beantworten?

War das eine Frage?

Nein!

(Heiterkeit)

Die zweite Anfrage bezieht sich auf Sportwettkämpfe für Schülerinnen und Schüler. Die Anfrage

ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Hövelmann, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Hövelmann!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Plant der Senat, sportliche Wettkämpfe für Schülerinnen und Schüler verstärkt zu organisieren?

Zweitens: Wenn ja, welche Ziele verfolgt der Senator für Bildung in Bremen und Bremerhaven mit der Einführung von sportlichen Wettkampfveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler?

Drittens: Welche Resonanz erwartet der Senat bei den Schulen im Hinblick auf die Teilnahme?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Das vorhandene schulsportliche Wettkampfprogramm wird regelmäßig hinterfragt und aktualisiert. Zurzeit befinden sich zirka 50 Schulsportwettbewerbe mit unterschiedlichen Organisationsstrukturen im Programm. Dieses Programm wird laufend verstärkt, zum Schuljahr 2002/2003 wurden zum Beispiel neu aufgenommen die LeichtathletikEinzelmeisterschaften und der Bremer SchwimmSprintertag.

Zu zwei: Wer an schulsportlichen Wettkampfveranstaltungen aktiv teilnimmt, muss eigene Stärken einbringen, um Erfolg zu erleben und eigene Fähigkeiten zu beweisen. Zugleich geht es immer auch um die Anerkennung von klaren Regeln, um den Respekt vor der Leistung anderer, es geht um das Gewinnen wollen ebenso wie um das Verlieren können. Im Sport zu erfahrende Werte wie Teamgeist, Fairplay und Toleranz wirken sich positiv auf das Verhalten im Alltagsleben aus und wirken Gewaltneigungen entgegen.

Zu drei: Der Senat erwartet, dass dem schulsportlichen Wettkampf im Schulprogramm der Schulen im Lande Bremen ein seiner Bedeutung angemessener Platz eingeräumt wird. Dazu gehört insbesondere, dass die Sportlehrkräfte weiter und intensiver schuleigene Sportwettkämpfe organisieren, schulübergreifende Angebote annehmen und die Schüler und Schülerinnen zum Beispiel in Arbeitsgemeinschaften – auch mit benachbarten Sportvereinen – auf diese Ereignisse vorbereiten.

Möchten Sie eine Zusatzfrage stellen?

(Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD]: Nein, danke!)

Wir kommen zur dritten Anfrage. Sie trägt den Titel „Beratungsstelle für Opfer von Zwangsprostitution“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Wulff, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte schön, Frau Kollegin Wulff!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Sind im vergangenen Jahr im Lande Bremen in Strafverfahren im Kontext von Zwangsprostitution Gewinne abgeschöpft beziehungsweise Vermögen beschlagnahmt worden, und wenn ja, in welcher Höhe?

Zweitens: Mit welchem Ergebnis wurde geprüft, ob ein zusätzliches Beratungsangebot für Opfer von Zwangsprostitution aus Vermögensabschöpfungen erfolgen kann?

Drittens: Wie beabsichtigt der Senat die notwendige Beratung von Opfern von Zwangsprostitution sicherzustellen, wenn die Kosten der Beratung die Summe der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Vermögensabschöpfungen übersteigen?

In meinem Drehbuch tritt jetzt Herr Senator Dr. Böse auf. Herr Perschau, bitte schön, das wusste ich nicht!

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie müssen mit mir vorlieb nehmen, weil Herr Dr. Böse, wie ich eben gehört habe, auf dem Weg sein soll!

(Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD]: Das ist ja wie bei Herrn Pflugradt!)

Für den Senat beantworte ich deshalb die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Im Jahr 2002 sind in Strafverfahren wegen Ausbeutung von Prostituierten, Menschenhandels oder wegen Einschleusens von Ausländern Vermögenswerte in einer Gesamthöhe von 31 933 Euro beschlagnahmt worden. In welchem Umfang diese Werte endgültig in die Staatskasse fließen werden, steht noch nicht fest.

Zu zwei: Die Höhe der von der Polizei im Rahmen der Vermögensbeschlagnahme und Gewinnabschöpfung vorläufig gesicherten Geld- und Sachwerte unterliegt naturgemäß Schwankungen und ist nicht abschließend prognostizierbar. Darüber hinaus ist nicht vorhersagbar, wie hoch der Anteil der nach einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung in der Haushaltskasse verbleibenden Beträge sein wird, da zunächst die gesetzlich vorgesehene Rückgewinnungshilfe und die Opferentschädigung zu berücksichtigen sind. Ferner ist die Dauer der Strafverfahren nicht bestimmbar, bei Menschenhandelsverfahren vergehen erfahrungsgemäß mindestens ein bis zwei Jahre, bis ein Urteil gesprochen wird.

Zu drei: Nach gemeinsamen Arbeitstreffen unter Beteiligung der zuständigen Behörden und Ämter führte der Verein für Innere Mission Bremen seit Februar 2002 ein Pilotprojekt in Form eines niedrigschwelligen Beratungs- und Betreuungsangebots durch, in dem eine Mitarbeiterin auf der Basis von sechs Wochenstunden tätig war. Insgesamt wurden vier Frauen betreut. Ein Bericht liegt vor. Das Pilotprojekt des Vereins für Innere Mission endete am 31. Januar 2003.

Der Verein hält es aufgrund der gesammelten inhaltlichen und methodischen Erfahrungen für sinnvoll, das Hilfsangebot übergangsweise von Februar zunächst bis Juli 2003 bis zur Klärung einer langfristigen Lösung fortzusetzen. Der Verein für Innere Mission in Bremen hat den Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales gebeten, das Projekt mit finanziellen Mitteln in Höhe von 11 400 Euro zu unterstützen. Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales wird der Deputation für Soziales, Jugend und Senioren in ihrer Sitzung am 6. März 2003 vorschlagen, vorläufig für das Jahr 2003 das Projekt aus dem Wettmittelaufkommen Soziales mit der beantragten Summe zu fördern. Über die Finanzierung einer Fortführung des Projektes wird der Senat zum Haushalt 2004 entscheiden.

Möchten Sie eine Zusatzfrage stellen? – Bitte, Frau Wulff!

Schönen Dank erst einmal, Herr Bürgermeister! Ich hätte diese Zusatzfrage auch gern an Herrn Senator Dr. Böse gestellt, der jetzt da ist. Ich weiß nicht, ob das vom Verfahren her möglich wäre.

(Bürgermeister P e r s c h a u : Wie Sie wollen!)

Ich frage auch gern den Bürgermeister, dann müsste ich es nur ein bisschen umformulieren.

(Bürgermeister P e r s c h a u : Sie kön- nen gern fragen!)

Okay, Sie antworten für den Gesamtsenat, das habe ich dann schon richtig verstanden!

Herr Bürgermeister, nach meinen Informationen hat die Frauensenatorin dem Innenressort bereits vor längerer Zeit angeboten, die notwendigen Mittel für eine Fortsetzung des Projektes der Inneren Mission aus Wettmitteln bereitzustellen, wenn eine Rückführung der Mittel aus beschlagnahmtem Vermögen erfolgt. Können Sie die Bereitschaft Ihrer Senatskollegin bestätigen? Wenn ja: Warum ist es bisher nicht zu einer Einigung zwischen dem Innensenator und der Frauensenatorin gekommen?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Es hat intensive Gespräche gegeben. Es ist natürlich immer leichter, sich über die Mittel Dritter zu verständigen als über die eigenen.

(Heiterkeit)

Weil es so ist, dass natürlich jeder gern das Geld des anderen hätte, sind diese Fragen nicht so einfach zu entwirren, wie Sie das gern hätten. Insofern ist es so, dass es hier grundsätzliche und ordnungspolitische Regeln gibt, die man beachten muss. Man muss dabei sehen, dass sowohl das Justizressort als auch das Innenressort seine Einnahmeanschläge über Bußgelder, Gerichtsgelder und andere Einnahmequellen in den letzten Jahren nie voll hat erfüllen können. Von daher ist es ein bisschen abwegig zu glauben, dass man durch Verlagerung der Defizite finanzielle Probleme lösen kann.

(Beifall bei der CDU)