Protocol of the Session on February 19, 2003

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Der aber nicht umgesetzt worden ist!)

Es ist vollkommen legitim, dass man, wenn man ein Objekt in einer 1-a-Lage dieser Stadt anbietet, sich nicht irgendetwas hinstellen will, sondern auch einen städtebaulichen Aspekt berücksichtigen muss.

Sie versuchen nun so zu tun, als ob die Senatsentscheidung über den Verkauf an Zech direkt mit der Unterbringung der Zentralbibliothek gekoppelt wäre. Dies ist auch falsch. Die Entscheidung zum Verkauf des Polizeihauses ist am 13. Januar 1998 getroffen worden, im Übrigen hier in der Stadtbürgerschaft. Der Senatsbeschluss für die Zentralbibliothek ist am 8. Juni 1999, anderthalb Jahre später, gefasst worden. Ich glaube, diese Daten sollten Sie sich lieber noch einmal vor Augen führen.

(Beifall bei der CDU)

Es ist auch nicht richtig, wie Sie behaupten, dass Zech der Einzige war, der über dieses Projekt Zentralbibliothek informiert war. Es stand erstens immer in der Zeitung, und zweitens wurde auch der andere Bewerber, der sich an der Ausschreibung beteiligt hat, extra aufgefordert, die Zentralbibliothek in sein Konzept aufzunehmen. Dies hat er nicht getan, das war auch seine freie Entscheidung. Dennoch können Sie sich hier heute nicht hinstellen und behaupten, dass es unterschiedliche Konditionen für die Bewerber gab.

(Beifall bei der CDU)

Nun zur Lettow-Vorbeck-Kaserne, der Sie hier sehr ausführlich Zeit gewidmet haben! Das hat die Sache allerdings auch nicht besser gemacht. Die Behauptungen, die Sie hier aufgestellt haben, sollten Sie wirklich noch einmal überprüfen, denn sie sind in dieser Form nicht richtig. Es hat eine Ausschreibung für die Lettow-Vorbeck-Kaserne gegeben. Es wurde das Finanzierungsmodell ausgeschrieben. Diese Ausschreibung ist sogar von der EU-Kommission geprüft und als rechtmäßig empfunden worden. Ich glaube, das sollten Sie hier einfach einmal zur Kenntnis nehmen.

(Beifall bei der CDU)

Dass es Überlegungen gab, auf eine Ausschreibung zu verzichten, verheimlicht hier auch niemand. Ich finde, es ist auch ein legitimer Gedanke zu überlegen, ob es die rechtlichen Rahmenbedingungen hergeben, dass man ein solches Objekt freihändig vergeben kann. Es muss nur in den rechtlichen Rahmenbedingungen stattfinden. Genau die sind durch zwei Gutachten geprüft worden, die beide bestätigt haben, dass es aufgrund der Geheimhaltung legitim ist, hier eine freihändige Vergabe zu machen.

Nun stellen Sie sich hier immer gern hin, als ob insbesondere der Senator Borttscheller viel Energie aufgebracht hätte, diese Rechtslage zu umgehen. Dies ist vollkommen falsch. Richtig ist, was gerade die Geheimhaltung betrifft, dass es die beiden Gutachten gab, die beide bestätigten, dass eine freihändige Vergabe rechtlich zulässig ist. Dann gab es die

verschiedenen Sitzungen innerhalb der Polizei und der Behörde für Inneres, in denen diskutiert wurde, inwiefern geheimhaltungsbedürftige Flächen vorhanden sind. Dazu gab es unterschiedliche Auffassungen. In der abschließenden Sitzung wurde von der Polizei deutlich gemacht, dass der Bedarf an geheimhaltungsbedürftigen Flächen nicht so groß wäre und deshalb eine Ausschreibung erfolgen sollte. Genau diese Meinung hat Herr Senator Borttscheller in der anschließenden Sitzung, in der über die Vergabe entschieden werden sollte, dargebracht und erläutert.

Herr Zantke hat dann – und genau dies versuchen Sie immer wieder falsch darzustellen, aber es wird dadurch, dass Sie es dauernd hier behaupten, nicht richtiger – nämlich gesagt, es ist ganz egal, wie groß die geheimhaltungsbedürftigen Flächen sind, wichtig ist bei dieser Frage nur, dass es geheimhaltungsbedürftige Flächen gibt, und nicht in welchem Größenanteil. Das ist eine rechtliche Beurteilung, die Herr Zantke gemacht hat. Herr Zantke hat sich in keiner Form darauf eingelassen, ob der Flächenbedarf 4700 Quadratmeter oder 158 Quadratmeter ist. Er hat eine rechtliche Auffassung dargelegt, die die Polizei auch gar nicht entscheiden konnte, weil in der Polizei keine Vergaberechtsexperten sitzen. Die sitzen im Bauamt.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb finde ich es auch sehr unseriös, wenn Sie hier Ihre Behauptungen aufstellen, dass hier einfach eine andere Meinung vertreten wurde. Das Innenressort hat auf die Experten im Bauressort gehört. Es ist in einer Verwaltungsebene vollkommen legitim, dass man sich bei Sachfragen auch an die Sachexperten hält und nicht eine Meinung vertritt, die vielleicht von einem selbst nicht geprüft werden konnte. Ich glaube, dass Sie diesen Punkt vielleicht gleich noch einmal selbst klarstellen sollten, dass Sie das hier nicht so richtig dargebracht haben.

Ich möchte jetzt zum letzten Punkt noch etwas ausführlich sagen, obwohl es eigentlich nicht die Aufgabe des Untersuchungsausschusses war, sich damit zu beschäftigen, nämlich zum Fall Zantke. Da Sie vom Bündnis 90/Die Grünen diesen Fall aber immer als Aufhänger dafür nehmen, dass er der Beweis dafür ist, dass in ganz Bremen Korruption und Bestechung herrschen, möchte ich noch ein paar Sätze dazu sagen.

Herr Dr. Güldner, der Tatbestand der Bestechung ist nicht so einfach, wie Sie immer versuchen darzulegen, nämlich dass der eine gibt und der andere nimmt. Das ist noch keine Bestechung. Zur Bestechung gehört noch etwas mehr. Die Voraussetzung der Bestechung und im Übrigen auch der Vorteilsannahme ist eine Unrechtsvereinbarung. Eine Unrechtsvereinbarung ist eine Übereinkunft zwischen dem Amtsträger und dem Zuwendenden über die

inhaltliche Verknüpfung von Dienstausübung und Vorteilszuwendung. Die Zuwendung muss in dem Bewusstsein vorgenommen werden, dass der Amtsträger hierfür irgendeine dienstliche Tätigkeit vorgenommen hat oder vornehmen wird. Die Verknüpfung zwischen Vorteil und Dienstleistung liegt daher im Wesen der Zuwendung als Gegenleistung und in einer wenigstens stillschweigenden Übereinkunft der Beteiligten hierüber. Eine Diensthandlung liegt vor, wenn die Tätigkeit des Amtsträgers in den Bereich seiner amtlichen Funktion fällt und von ihm nur vermöge seines Amtes vorgenommen werden kann.

Ob eine solche Unrechtsvereinbarung zwischen Herrn Zantke und Vertretern der Baubranche, konkret dem Unternehmen Zech, bestanden hat, können wir überhaupt nicht beurteilen. Das war auch nicht die Aufgabe des Untersuchungsausschusses. Es entzieht sich auch vollkommen unserer Kenntnisnahme. Wie Sie es hier im Abschluss formuliert haben, haben Sie sich eben nicht nur auf den Verdacht beschränkt, sondern hier ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass Sie schon eine Vorverurteilung geschlossen haben.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Viel entscheidender ist für uns als Untersuchungsausschuss gewesen, ob es in Bremen Verwaltungsstrukturen und Entscheidungswege gibt, die es ermöglichen, dass aufgrund einer einzelnen Unrechtsvereinbarung, von der Sie behaupten, dass sie bestehen würde, was Sie allerdings auch nicht beweisen können, möglich ist, Entscheidungen zu beeinflussen. Genau dies versuchen Sie hier zu suggerieren.

Ich möchte Ihnen nur einmal ganz kurz anhand der sieben Beispiele deutlich machen, dass selbst wenn irgendjemand versucht hätte, mit Herrn Zantke eine solche Unrechtsvereinbarung zu schließen, es nicht dazu gekommen wäre, dass diese Projekte von ihm hätten beeinflusst werden können. Die Beispiele Contrescarpe-Center, Siemens-Hochhaus, Großmarkt und Bahnhofsvorplatz machen deutlich, dass Herr Zantke an keinem dieser Projekte in entscheidenden Phasen beteiligt war. In der Ostkurve war Herr Zantke beteiligt, als der Festpreis schon beschlossen war, also auch in keiner entscheidenden Phase. Herr Zantke trat erst an, nachdem der Senatsbeschluss getroffen worden war.

Für das Polizeihaus Am Wall hat Herr Zantke auch nicht die Bewertung vorgenommen, die wurde von vielen Mitarbeiten aus verschiedenen Ressorts vorgenommen. Herr Zantke hat zwar das Konzept vorgestellt, aber an der Spitze der Bewegung für die Zentralbibliothek war Ihr Parteikollege Herr Bücking und nicht Herr Zantke.

(Beifall bei der CDU)

Bei der Frage der Lettow-Vorbeck-Kaserne ist es auch so, dass nicht Herr Zantke sich für die Geheimhaltung eingesetzt hat, sondern dass es dazu die Gutachten gab und nicht Herrn Zantke.

(Glocke)

Es wird Zeit, dass Sie jetzt zum Schluss kommen, Frau Kollegin.

Dann werde ich zum Schluss kommen und es erst noch einmal verallgemeinern, bevor ich gleich noch einmal ein paar konkretere Punkte dazu sage. Ich glaube, Herr Dr. Güldner, Sie haben sich keinen Gefallen getan, weder mit dem Untersuchungsausschuss, der für Bremen nicht dazu beigetragen hat, dass dieser Standort begehrenswerter wird, noch haben Sie sich für Ihre Partei und Ihre Fraktion einen Gefallen getan, denn ich denke, wer mit Vorverurteilungen und wirklich einem solchen rechtsstaatlichen System hier aufwartet, der tut sich keinen Gefallen!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Kleen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Güldner, wir wissen ja, dass es Verfahren bei der Staatsanwaltschaft gibt, und dass in diesem Zuge Hausdurchsuchungen vorgenommen werden, das wird hier niemanden überraschen. Das ist die Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft. Wir sind hier aber im Parlament. Ich darf dann doch noch einmal Frau Linnert zitieren: Der Untersuchungsausschuss ist nicht dafür da, die Staatsanwaltschaft zu ersetzen. Hier geht es ganz klar um politische Verantwortung für Verfahrensabläufe und Vorteilsnahme im öffentlichen Handeln. Herr Dr. Güldner, das ist das, was wir von Ihnen wollen! Wir möchten gern, dass Sie endlich Ross und Reiter nennen und dass Sie uns sagen, wen Sie eigentlich meinen, und dann vielleicht auch die Konsequenzen fordern. Hat es schon einmal einen Untersuchungsausschuss gegeben, in dem die Opposition im Untersuchungsausschuss keine Konsequenzen fordert? Herr Dr. Güldner, wenn Sie unzulässige Einflussnahme auf die politischen und administrativen Entscheidungsträger anprangern, die über bekannte Einzelfälle hinausgehen, dann nennen Sie uns doch bitte endlich Namen! Wenn Sie uns auch dann bitte nicht länger im Unklaren lassen würden, nennen Sie uns die durch Korruption beeinflussten oder gekauften Entscheidungen, ob sie hier in der Bürgerschaft gefallen sind, im Senat oder an anderer Stelle in der Verwaltung!

(Beifall bei der SPD)

Wenn Sie hier in Ihrem abweichenden Votum behaupten, dass auf Zeugen vor dem Untersuchungsausschuss unzulässiger Einfluss ausgeübt worden sei, weil sie ihre Aussagen vor der Polizei entschärft haben, dann darf es doch nicht nach fast einem Jahr Untersuchungsausschuss bei dieser bloßen Behauptung bleiben. Sagen Sie uns endlich klipp und klar, wer beeinflusst wurde und von wem!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Ich sage Ihnen auch ganz deutlich, dafür ist es eigentlich zu spät. Eigentlich hätten Sie das sofort im Ausschuss tun müssen und sagen müssen, da redet ein Zeuge anders, als er möchte und müsste!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Herr Dr. Güldner, Sie haben der Koalition immer wieder vorgeworfen, sie täte so, als ob nicht die möglicherweise vorgekommene Korruption als Schaden für Bremen angesehen werden müsse, sondern die Arbeit des Ausschusses. Diesen Vorwurf weise ich zurück! Die Sozialdemokraten im Ausschuss haben zu keinem Zeitpunkt die Bedeutung von Korruption oder den begründeten Verdacht auf Bestechlichkeit für Bremen und auch für die Außenwirkung Bremens heruntergespielt oder die gravierenden Einzelfälle, denen Polizei und Staatsanwaltschaft nachgehen, verharmlost.

Natürlich muss Politik ein klares Signal gegen Korruption setzen und korruptes Verhalten konsequent verurteilen. Auch die Wahrnehmung eines parlamentarischen Rechts wie das Minderheitenrecht auf eine Enquete kann kein Missbrauch an sich sein. Die SPD-Fraktion hat sich im Ausschuss, wie in der Einsetzungsdebatte angekündigt, mit aller Sorgfalt an der Aufklärungsarbeit beteiligt, aber, Herr Dr. Güldner, wir haben schon sehr deutlich kritisiert, dass Sie auch nach einem Jahr Untersuchungsausschuss weiterhin ohne belegende Daten und Fakten Vermutungen und Verdächtigungen äußern. Dann ist Ihnen wirklich vorzuwerfen, dass Sie in Ihrer Not, überhaupt irgendetwas vorbringen zu können, einen daraus wachsenden Schaden für Bremen allerdings billigend in Kauf nehmen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, der Ausschuss hatte zu klären, ob in Bremen ein politisches Korruptionssystem besteht und ob es politische Verantwortlichkeiten für die von der Staatsanwaltschaft bereits untersuchten Einzelfälle im Rahmen eines Geflechts zwischen der öffentlichen Hand und der Bauwirtschaft gibt. Nicht nur die Mehrheit kommt zu dem Ergebnis, dass es dieses Geflecht nicht gab. Diese Frage hat auch der Obmann der Grünen in der Pressekonferenz unmittelbar im Anschluss an die öffent

liche Beweisaufnahme auf die Frage einer „Butenun-binnen“-Redakteurin klar mit Nein beantwortet. Das gibt es auch schriftlich, denn diese Frage musste auch das Votum der Grünen in Übereinstimmung mit dem Ausschussbericht mit Nein beantworten. Ein System Zech im Sinne eines Systems, das bremische Politik und Verwaltung mit einbezieht, hat auch das abweichende Votum nicht belegen können.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Nicht nur für mich, sondern ich weiß es auch von anderen, gibt es eine weitere schmerzhafte Entzauberung der Grünen durch den Ausschuss, nämlich dass wir es hier mit einer energisch dem Gedanken und der Verteidigung des Rechtsstaates verpflichteten Partei zu tun haben. Ich habe mir hier hineingeschrieben: Herrmann Kuhn kann sich freuen, dass er nicht wieder kandidiert, das lasse ich aber weg!

(Heiterkeit)

Dazu muss man schon etwas zu dem bei den Äußerungen der Grünen immer wieder anklingenden Stellenwert der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und damit des Strafprozesses und der dort durch Verfahrensvorschriften verbrieften Menschen- und Bürgerrechte sagen. Im grünen Votum wie auch schon in anderen öffentlichen Äußerungen auch wieder in der Debatte wird den Koalitionsfraktionen der Versuch vorgeworfen, den Inhalt von Strafverfahrensakten der öffentlichen Diskussion zu entziehen. Herr Dr. Güldner hat es in der Pressekonferenz sehr deutlich gesagt, wir müssen versuchen, den Journalisten auch die Möglichkeit zu geben, dass sie wirklich wissen, was da gewesen ist, das steht ja alles nur in diesen Akten,

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Bei Ihnen heißt das Ross und Rei- ter nennen, nicht?)

Akten, die bislang nur in einem Fall mit einer Anklage bereits auf dem Richtertisch gelandet, aber allesamt noch weit entfernt von der öffentlichen Hauptverhandlung sind.

Ich nehme diesen Vorwurf, dass wir das der Öffentlichkeit entziehen wollen, für die sozialdemokratischen Mitglieder dieses Ausschusses mit Stolz zur Kenntnis und akzeptiere ihn, denn es ist gut und richtig, Ermittlungsverfahren, deren tatsächliche Grundlage ja erst ermittelt werden muss, gerade wenn sie brisante Inhalte bergen, nicht öffentlich bekannt zu machen, um unnötige und oft auch falsche Vorverurteilungen zu verhindern.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft müssen die Möglichkeit haben, in alle Richtungen zu denken

und zu ermitteln, ohne dass ihre Worte, in internen und vorläufigen Vermerken niedergelegt, im Lichte der Öffentlichkeit ein Gewicht bekommen, das sie noch gar nicht haben. Davon zu unterscheiden ist selbstverständlich, dass ein Strafverfahren, das zu einer Verurteilung führen kann, vor einem Gericht öffentlich geführt werden muss, gerade um hier Willkür ebenso zu verhindern wie Vertuschung und Verharmlosung. Sowohl der Schutz der Ermittlungsakten vor der Öffentlichkeit als auch die öffentliche Gerichtsverhandlung sind strafverfahrensimmanente Menschenrechte. Im rechtsstaatlichen Strafverfahren ist deshalb der Stoff, der allein bei einem Urteil zugrunde gelegt werden kann, mündlich und öffentlich zu verhandeln.

Der Verweis der Grünen in ihrem Votum auf die angeblich herausragende Authentizität von zum Beispiel den handschriftlichen Vermerken von Herrn Fischer und den ersten Vernehmungen durch die Polizei entwertet dieses öffentliche Strafverfahren ebenso, wie er die Zeugenanhörungen im Untersuchungsausschuss entwertet. Das erschreckt mich dann allerdings zutiefst, kritisiert zu werden mit dem Vorwurf, die Koalition schütze die verbrieften Rechte von Angeschuldigten und Zeugen und schütze die Grundlagen des strafrechtlichen Verfahrens. Dafür werden wir jetzt an den Pranger gestellt von einem grünen Spitzenpolitiker, der sich an anderer Stelle immer wieder für Menschenrechte auch und gerade im rechtsstaatlichen Verfahren ausspricht. Man erinnere sich nur an die flammenden Reden von Herrn Dr. Güldner, wenn es um ausländerrechtliche Fragen oder Fragen der Menschenwürde im Abschiebeknast geht, die ich ja sehr begrüße, aber diese Rechte sollen für bestimmte Leute offensichtlich nicht gelten!