Protocol of the Session on December 12, 2002

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich danke meinem Vorredner für die technische Gestaltung dieses technischen Wunderwerks! Diese Debatte könnte die Überschrift tragen „Ende gut, alles gut“, und darum gehe ich davon aus, meine Damen und Herren, dass diese Diskussion erfreulich sein wird.

(Beifall bei der SPD)

Der vorliegende Entwurfstext ist meines Erachtens bereits ausgewogen und deckt zwar nicht alles, aber vieles ab, was politisch und rechtlich notwendig ist. Von Seiten der SPD-Fraktion haben wir uns sehr frühzeitig der Problematik der Novellierung des Bremischen Datenschutzgesetzes gewidmet. Die Ergebnisse der Gespräche sind in Abstimmungsgespräche mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, mit dem Senatskommissar für Datenschutz und natürlich auch in die Datenschutzausschusssitzungen eingeflossen. Die Gespräche waren vom Ton erfreulich, getragen von Respekt und auch sehr produktiv. Ich denke, diese Ergebnisse haben ihren Niederschlag in dem Entwurfstext und in den Änderungsanträgen gefunden. Die Art dieser produktiven Arbeit würde ich mir manchmal auch von Staatsräten wünschen.

Zunehmend werden Funktionen in der öffentlichen Verwaltung durch den Einsatz der Informationstechnik unterstützt. Große Mengen von Informationen werden digital gespeichert, elektronisch verarbeitet und in öffentliche Netze übermittelt. Das Bremische Datenschutzgesetz regelt die Bestimmungen des Datenschutzes in der öffentlichen Verwaltung, und stellen Sie sich bitte einmal vor, wir hätten kein Datenschutzgesetz, dann gäbe es nämlich keinen Schutz personenbezogener Daten, es gäbe keinen ausreichenden Schutz der Persönlichkeitsrechte! Die Persönlichkeitsrechte sind etwas elementar Wichtiges, sie sind Bestandteil unseres Grundgesetzes. Das heißt auch, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden können und sollen, welche Daten der Staat von ihnen verlangen darf und wie diese Daten zu verwenden sind.

Natürlich gibt es immer ein Abwägungsinteresse zwischen dem Gemeinwohl und den Individualinteressen.

(Vizepräsident D r. K u h n übernimmt den Vorsitz.)

Lassen Sie mich als Beispiel, vielleicht aus meiner Sicht verständlich, die Steuererklärung nennen! Wir alle sind verpflichtet, persönliche Daten dem Finanzamt, dem Staat gegenüber zu offenbaren, auch wenn Sie vielleicht gar nicht so sehr erfreut sind, das zu tun.

Der gesamte Gesetzentwurf mit den Änderungsanträgen von uns, über den wir heute sprechen, regelt den Schutz der Persönlichkeitsrechte durch sehr klare Anweisungen, und diese Anweisungen sind eindeutiger, als sie in dem jetzt noch gültigen Text vorhanden sind. So möchte ich als Beispiel die Videoüberwachung nennen. Im vorgelegten Text ist eine Regelung der Möglichkeit, aber auch der Einschränkung der Videoüberwachung gegeben. Das begrüße ich sehr, denn in dem alten Entwurf fehlten hier eindeutige Abgrenzungs- und Regelungsanweisungen.

Es ist auch eindeutig und klar, dass sich nicht die Gesetze den technischen Gegebenheiten anpassen müssen, aber es ist auch selbstverständlich, dass durch die Entwicklung und Weiterführung neuer Technologien auch Begriffsbestimmungen in gesetzlichen Vorschriften angepasst werden müssen. Das ist hier der Fall und auch sehr vorausschauend gestaltet, und ich halte es deswegen für sehr gelungen.

Als weiteres Beispiel für die Qualität des Entwurfstextes möchte ich nennen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz vor der Beschaffung neuer Software eingeschaltet werden muss. Ich habe häufig die Erfahrung gemacht, dass technische Gegebenheiten auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten gestaltet werden können, auch ohne Schwierigkeiten, wenn vor der Beschaffung der Landesbeauftragte eingeschaltet wird, um anstehende Probleme besprechen und lösen zu können.

(Beifall bei der SPD)

Last, but not least möchte ich einen weiteren Teilaspekt erwähnen, weil ich den ebenfalls für besonders wichtig halte. Das ist die Neubesetzung der Stelle des Landesbeauftragten für Datenschutz. Herr Knäpper hat ja bereits darauf hingewiesen. Bei der Wiederbesetzung der Stelle haben wir in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht, und so ist Bestandteil unserer Änderungsforderungen, dass der Senat spätestens sechs Monate nach Ausscheiden des Landesbeauftragten für Datenschutz einen Nachfolger vorschlagen soll.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die parlamentarische Beteiligung bei der Vorauswahl. Der Landesbeauftragte für Datenschutz hat dem Senat und der Verwaltung allgemein gegenüber eine wichtige Kontrollfunktion, deswegen ist es besonders und erkennbar wichtig, dass diese Stelle nicht lange unbesetzt sein darf.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ich könnte noch weitere Einzelheiten anführen, aber ich denke, mein Vorredner hat das ausreichend gemacht. Aber ich glaube auch, dass wir genügend Beispiele angeführt haben, um Sie überzeugen zu können, dass Sie mit gutem Gewissen dem Gesetzentwurf und unseren Änderungsvorschlägen zustimmen können. – Danke!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Als Nächste erhält das Wort die Abgeordnete Frau Stahmann.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Meine Vorredner haben es auf den Punkt gebracht. Das Bremische Datenschutzgesetz wird kräftig modernisiert. Der Senat hat einen Entwurf vorgelegt, der Datenschutzausschuss hat über den Entwurf des Senats beraten. Wir haben Ergänzungsvorschläge und Verbesserungsvorschläge gemacht, die wir heute dem Parlament hier zum Beschluss vorlegen.

Frau Schwarz ist noch einmal darauf eingegangen, wie wichtig es ist, dass die Stelle des Landesbeauftragten für Datenschutz auch besetzt ist. Sicher freut sich das Justizressort auf der einen Seite, dass es einmal 300 000 DM sparen kann, wenn die Stelle des Landesbeauftragten für eine Zeit nicht besetzt ist, aber wir haben ja in allen Diskussionen immer wieder gesagt, an dieser Stelle wollen wir gerade nicht sparen, uns ist es wichtig, dass die Stelle des Landesbeauftragten für Datenschutz besetzt ist und dass diese Aufgabe wahrgenommen wird.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der CDU)

Gut finde ich ausdrücklich, dass die einzelnen Behörden einen behördlichen Datenschutzbeauftragten benennen und auch weiterbilden müssen. Das ist ein sehr guter Ansatz. Bremen bekommt durch die Novellierung des Datenschutzgesetzes eines der modernsten Gesetze im Vergleich mit anderen Bundesländern. Es ist auch gut, dass der Senat schneller auf die Anwürfe und auf die Missstände reagieren muss, die der Landesbeauftragte für Datenschutz und sein Team aufdecken. Das hat bisweilen manchmal über ein Jahr gedauert. Wir befassen uns noch mit Restanten, die liegen schon bis in alle Ewigkeiten zurück. Auch da finden wir es gut, dass wir uns jetzt geeinigt haben, dass der Senat darauf schneller reagieren muss.

Wesentlich finde ich, dass das Bremische Datenschutzgesetz jetzt das Datenschutzaudit regelt, dazu werden wir uns ja noch mit Rechtsverordnungen beschäftigen müssen. Ich denke, Schleswig-Holstein ist ein gutes Beispiel dafür, dass man damit auch ganz offensiv Politik machen kann. Das Thema Datensicherheit und Datenschutz ist ein wichtiges Thema, gerade auch im Bereich der neuen Medien oder auch in diesem Wirtschaftszweig. Wir sind auch gut beraten, dass wir eben in unseren Behörden mit diesem Thema offensiv umgehen, dass, wie Frau Schwarz gesagt hat, wenn neue Software implementiert wird, man auch schon vorher weiß, auf was man sich einlässt, und dass man eben sorgsam mit personenbezogenen Daten umgeht.

Einen Punkt möchte ich hier noch einmal erwähnen. Wir hatten mehrere Sitzungen, Herr Knäpper hat das ja ganz lieb formuliert. Das kam dadurch zustande, dass wir uns nicht einigen konnten, ob nun dieser Ausschuss daran beteiligt wird, wenn es einen neuen Landesbeauftragten für Datenschutz gibt. Mir leuchtet es nicht ein oder hat es nicht einge

leuchtet, warum das Justizressort gesagt hat, Parlament, du darfst wählen, aber wir suchen allein aus, und wir setzen dich dann in Kenntnis, wir teilen dir dann mit, für wen wir uns entschieden haben. Nach wie vor denke ich, wenn das Parlament eine Person wählt, sollte das Parlament mit seinem Sachverstand auch mitreden dürfen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der CDU)

Das war eigentlich das Schöne, da haben sich beide Koalitionsfraktionen recht kreativ gezeigt, und auch Herr Mäurer hat ja mehrere Vorschläge gemacht. Das alles hätten wir wesentlich abkürzen können, denn letztendlich haben wir uns ja dann doch wieder auf die Ausgangsformel geeinigt, dass jetzt gemeinsam mit dem Datenschutzausschuss ausgewählt wird. Das halten wir für gut, das halten wir für richtig, und wir als Bündnis 90/Die Grünen stimmen den vorgeschlagenen Änderungen zu und freuen uns, dass das auch einvernehmlich geregelt worden ist.

(Beifall)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Gemäß Paragraph 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag des Datenschutzausschusses, Drucksache 15/1321, Neufassung der Drucksache 15/1304, abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag des Datenschutzausschusses mit der Drucksachen-Nummer 15/1321 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu.

Jetzt lasse ich über das Gesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes und anderer Gesetze mit der Drucksachen-Nummer 15/1208 in zweiter Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes und anderer Gesetze mit der Drucksachen-Nummer 15/1208 unter Berücksichti

gung der soeben vorgenommen Änderung in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Datenschutzausschusses, Drucksache 15/1321, Kenntnis.

Verbraucherschutz stärken – Lebensmittelüberwachung und Verbraucherinformation gewährleisten

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23. Januar 2001 (Drucksache 15/598)

Wir verbinden hiermit:

Abschlussbericht „Verbraucherschutz stärken – Lebensmittelüberwachung und Verbraucherinformation gewährleisten“ (einschließlich der Auswirkun- gen auf das Personalentwicklungsprogramm), einschließlich Arbeitsauftrag „Runder Tisch“ mit der Verbraucherzentrale und Sachstand zum Verbraucherinformationsgesetz