Protocol of the Session on November 14, 2002

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Bremische Gesetz über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände, Drucksache 15/1278, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Personalcontrolling Band IV: Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes 1998/1999

Mitteilung des Senats vom 25. Juni 2002 (Drucksache 15/1186)

Wir verbinden hiermit:

Personalcontrolling Band IV: Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes 1998/1999

Bericht und Antrag des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau vom 5. November 2002 (Drucksache 15/1288)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Perschau, ihm beigeordnet Staatsrat Dr. Dannemann.

Meine Damen und Herren, die Mitteilung des Senats, Personalcontrolling Band IV: Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes 1998/ 1999 vom 25. Juni 2002, Drucksache 15/1186, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 62. Sitzung am 21. August 2002 an den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 15/1288 seinen Bericht dazu vor.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält als Erste als Berichterstatterin für den Ausschuss die Abgeordnete Frau Wulff.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 21. August 2002 den Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes 1998/1999 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau überwiesen. Der Ausschuss hat den Bericht des Senats in seinen Sitzungen im August, Oktober und zuletzt am 5. November 2002 beraten und erstattet den folgenden Bericht.

Der Ausschuss begrüßt, dass der Senat im Rahmen des Personalcontrollings nunmehr zum zweiten Mal eine Übersicht über die Lage der beschäftigten Frauen im öffentlichen Dienst vorlegt. Positiv ist herauszustellen, dass der Bericht nunmehr Daten aus dem gesamten Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes enthält, also nicht nur wie der Vorgängerbericht Informationen aus dem Kernbereich der Verwaltung der Stadt Bremen, sondern darüber hinaus auch die Betriebe nach Paragraph 26 Absatz 1 und 2 Landeshaushaltsordnung, die Son

derhaushalte sowie die Stadtgemeinde Bremerhaven und die sonstigen nicht bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Lande Bremen mit einbezieht.

Für 1999 wird in dem Bericht der Frauenanteil an den Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Geltungsbereich des LGG mit 55 Prozent angegeben. Da aber auch die Beurlaubten zu den Beschäftigten gezählt wurden, ist der Frauenanteil faktisch geringer. Der Ausschuss teilt die in der Stellungnahme der ZGF zum Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in den Jahren 1998/1999 formulierte Einschätzung und Kritik in wesentlichen Punkten. Insbesondere bei der Betrachtung der einzelnen Beschäftigungsebenen und -bereiche ist eine anhaltende Benachteiligung von Frauen festzustellen. Ich möchte einige Punkte aufzählen.

Bezogen auf die Gesamtzahl der weiblichen Beschäftigten beträgt der Anteil im höheren Dienst nur 11,4 Prozent gegenüber einem entsprechenden Prozentsatz von 28,1 Prozent bei den männlichen Beschäftigten. Im einfachen Dienst ist das Verhältnis umgekehrt. Bezogen auf die Gesamtbeschäftigten liegt hier der Anteil der weiblichen Beschäftigten bei 12,5 Prozent gegenüber einem Prozentsatz bei den männlichen Beschäftigten von 1,9 Prozent. Man kann feststellen, vom einfachen zum höheren Dienst betrachtet sinkt der Anteil der weiblichen Beschäftigten stetig. Das Verhältnis Männer/Frauen beträgt im einfachen Dienst eins zu neun. Im mittleren Dienst ist das Verhältnis vier zu sechs, im gehobenen Dienst ist es ausgeglichen, und im höheren Dienst kehrt sich das Verhältnis auf sieben zu drei um. In den unteren Entlohungsstufen sind Frauen über- und in den höheren Entlohnungsstufen unterrepräsentiert.

Interessant ist der Bereich der Leitungsfunktionen, hier werden nur 23 Prozent von Frauen wahrgenommen. Mit Ausnahme der Schulleitungen und der stellvertretenden Schulleitungen, wo es eine andere Entwicklung gibt, sind Frauen stärker in den unteren als in den höheren Leitungsebenen und entsprechend auch in niedrigeren Entlohnungsstufen vertreten. Es lässt sich zwar gegenüber dem Vorgängerbericht eine leichte prozentuale Erhöhung des Frauenanteils in gehobenen Positionen feststellen – diese Entwicklung begrüßt auch der Ausschuss –, aber der noch ausbaufähige Anteil von Frauen in Führungspositionen zeigt, dass in diesem Bereich noch weitere Anstrengungen notwendig sind, um die Chancen von Frauen zu erhöhen.

Der Bericht enthält nach Einschätzung des Ausschusses noch zu wenig Angaben zur Erhöhung des Frauenanteils im höheren Dienst über Maßnahmen, etwa durch Erprobung von Teilzeitbeschäftigung und echtem Jobsharing in Führungspositionen. Der Ausschuss erwartet, dass in Zukunft hierzu im Rahmen der Berichterstattung über die Umsetzung des LGG Aussagen getroffen werden.

Positiv bewertet der Ausschuss, dass, obwohl der Frauenanteil bei den Bewerbungen im Jahre 1999 nur bei 38 Prozent lag, jedoch 61 Prozent der Stellen mit Frauen besetzt wurden. Bei den unbefristeten Stellenbesetzungen betrug der Frauenanteil 1998 52 Prozent, 1999 stieg er leicht auf 58 Prozent. Festzustellen ist aber auch, dass bei den befristeten Beschäftigungsverhältnissen der Frauenanteil erheblich höher lag, 1998 bei 71 Prozent und 1999 bei 80 Prozent, also weit mehr Frauen als Männer übernehmen befristete Arbeitsstellen.

Bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen waren Frauen in beiden Berichtsjahren mit jeweils 61 Prozent beteiligt. Es zeigt sich also, dass die Zukunft den Frauen gehört, wenn ich mir den einen Satz als Anmerkung erlauben darf.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Der Frauenanteil liegt damit bei den Ausbildungsplätzen deutlich höher als der Anteil bei den Bewerbungen, der nur 51 Prozent betrug. Jedoch schwankt der Frauenanteil bei den Auszubildenden ganz erheblich. Das richtet sich dann jeweils danach, um welche Berufsgruppen es geht. In überwiegend gewerblich-technischen Ausbildungsberufen und im Justizvollzugsdienst lag der Anteil unter 50 Prozent. In diesen Bereichen erwartet der Ausschuss, dass der Senat und die ZGF in Zukunft gezielte Maßnahmen ergreifen, um auch Frauen für diese Berufe zu interessieren.

Der Ausschuss hat noch einmal auf seinen Bericht verwiesen, der in der letzten Legislaturperiode bereits erstellt wurde, also den dritten Bericht zur Umsetzung des LGG, der sich auf den Zeitraum Anfang 1995 bis Anfang 1997 bezog. Der Ausschuss hatte damals sein Bedauern zum Ausdruck gebracht, dass bislang keine Vorschläge für Maßnahmen vorgelegt wurden, um den Frauenanteil bei Justiz und Polizei in den nächsten Jahren systematisch zu erhöhen sowie die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Kindererziehung zu erleichtern. Hierzu hat keines der Senatsressorts über das Bericht erstattende Finanzressort Vorschläge oder Maßnahmen darstellen lassen. Deshalb geht der Ausschuss davon aus, dass derartige Vorschläge bislang noch nicht erarbeitet wurden. Er geht ferner davon aus, dass der Senat in Zusammenarbeit mit der ZGF nunmehr zügig entsprechende Maßnahmen veranlassen wird.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wichtig ist noch ein Thema, das Thema der Arbeitszeitgestaltung. Das ist besonders für Frauen interessant. Man kann sagen, insbesondere Arbeitszeitreduzierung ist das Thema der Frauen. Im Kernbereich der Verwaltung ist der Anteil der Frauen an

den Teilzeitbeschäftigten seit 1997 zwar von 91 Prozent auf etwas weniger, 87 Prozent zurückgegangen, aber es ist insgesamt ein sehr hoher Anteil bei den teilzeitbeschäftigten Frauen.

Noch ein Punkt, worüber ja nach LGG zu berichten ist, ist das Thema Entsendungen in Gremien. Hierzu stellt der Ausschuss fest, dass dieser Bericht, wie bereits der dritte Bericht zur Umsetzung des Bremischen Landesgleichstellungsgesetzes, auf die aufgestellte Forderung nach einem Verfahren, das verstärkt auf die Entsendung von Frauen in Gremien, Kommissionen oder Konferenzen achtet und dies auch nachvollziehbar dokumentiert, wieder nicht eingeht. Deshalb fordert der Ausschuss den Senat nachdrücklich nochmals auf, ein entsprechendes Verfahren zu entwickeln.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Zu begrüßen ist, dass der Bericht diesmal eine gesonderte Untersuchung aus dem Jahr 2000 enthält, in der es um die Erstellung und Fortschreibung der Frauenförderpläne geht und auch um die Wahl der Frauenbeauftragten, inwieweit die auch in den Dienststellen durchgeführt wurde. Nach Auffassung des Ausschusses sollte die Einhaltung der Vorschriften des LGG in allen Senatsressorts konsequent beachtet werden.

Bei der Erstellung beziehungsweise Fortschreibung der Frauenförderpläne sind nach wie vor erhebliche Defizite festzustellen. Lediglich 57 Prozent der Dienststellen hatten im Jahre 2000 ihre gesetzliche Verpflichtung erfüllt und einen Frauenförderplan erstellt. Da ist also nachzuarbeiten. Auch nur in 70 Prozent der Dienststellen wurden Frauenbeauftragte gewählt. Einige von ihnen betreuen mehrere Einrichtungen oder Dienststellen, insofern beträgt die Betreuungsquote für die Mitarbeiterinnen und der Wirkungsgrad 85 Prozent.

Ich komme dann zum Schluss: Der Ausschuss fordert den Senat auf, getrennt nach einzelnen Ressortbereichen im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen, dass Frauenförderpläne in allen Dienststellen erstellt und fortgeschrieben werden.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Zeit- und Zielvorgaben sind vermehrt aufzustellen. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dezentrale Beschäftigungsstrukturanalysen in den Senatsressorts durchzuführen. Dabei sind die Möglichkeiten der Entlastung der Frauenbeauftragten von ihren dienstlichen Aufgaben zu verbessern.

Bezogen auf den Controllingbericht insgesamt erwartet der Ausschuss, dass zukünftig die Berichte zeitnäher vorgelegt werden, damit für den Ausschuss

die Möglichkeit besteht, sich frühzeitig mit den Entwicklungen im Bereich der Umsetzung auseinander zu setzen. Sie haben ja jetzt die Daten für die Jahre 1998/1999. Es wäre schön, wenn wir jetzt die Daten für das Jahr 2000 auch schon hätten.

(Glocke)

Ich komme sofort zum Schluss, Herr Präsident! Für die Zukunft bittet der Ausschuss ferner, dass ebenso wie im Jahr 1997 ein Materialienband mit Tabellen und Schaubildern für die einzelnen Ressorts erstellt wird, damit die Frauenbeauftragten und Beschäftigten vor Ort auch einen Überblick über ihre eigene Dienststelle erhalten und Vergleiche mit anderen Dienststellen anstellen können.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau bittet Sie um Zustimmung zu unserem Antrag! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall)

Meine Damen und Herren, ich möchte gern sicher gehen, dass ich die letzten Zeichen richtig verstanden habe, dass wir in die Mittagspause eintreten.

Wenn das der Fall ist, dann unterbreche ich die Sitzung bis 14.30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung 13.00 Uhr)

Vizepräsident Ravens eröffnet die Sitzung wieder um 14.31 Uhr.

Meine Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Landtagssitzung fort.

Wir befinden uns in der Aussprache zum Personalcontrolling Band IV.

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Hoch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Senator für Finanzen hat der Bürgerschaft zum zweiten Mal einen Bericht zum Landesgleichstellungsgesetz vorgelegt, eine Übersicht im Rahmen des Personalcontrollings, einen Bericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes, auch kurz LGG genannt, ein Gesetz, das 1990 in Kraft getreten ist. Zu diesem Bericht möchte ich gern Stellung nehmen, nicht nur als Opposition, nicht nur als Grüne, sondern auch ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.