Das andere ist eine grundsätzliche Argumentation. Da habe ich doch wieder viel gelernt. Ich möchte Sie alle bitten als Parlamentarier, darüber einfach noch einmal nachzudenken. Das bedeutet nämlich, die Ministerpräsidenten haben übermorgen einen Bericht mit zwei Varianten. Ich weiß ja nicht, wie es läuft, aber möglicherweise ist es ja so, dass die Ministerpräsidenten sich in der Sitzung auf eine Variante verständigen. Es ist ja möglich. Dem Parlament aber wird das Recht abgesprochen, Position zu beziehen, weil zu frühzeitig, zu vorschnell. Wenn das zwei Tage später die Ministerpräsidenten machen in nichtöffentlicher Sitzung, ohne Möglichkeit von öffentlicher Kontrolle, dann soll das klug, dann soll das weise sein?
Das ist genau die Art von Föderalismus, von föderaler Zusammenarbeit, die dann immer dazu führt, dass wir alle Jahre hier einmal feierliche Debatten machen. Wir klagen darüber, dass unsere Kompetenz als Landesparlament abnimmt. Das verstehe ich nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie das zusammengehen soll! Was schadet es denn?
Zwingen können wir den Präsidenten des Senats sowieso nicht, eine Position zu vertreten. Wir können ihm aber sagen, dass bei Abwägung zweier Alternativen, und das finde ich nicht schwer, dass eine Alternative erkennbar so ist, dass sie den solidarischen Zusammenhalt in Europa in verschiedener Hinsicht nicht fördert. Das ist doch heute erkennbar. Das kann jeder, der sich mit der Sache auseinander setzt, sehen. Warum soll ein selbstbewusstes Parlament sich nicht dazu äußern? Das vermag ich nicht zu sehen.
Das liegt aber daran, dass die Länderkabinettschefs immer mehr den eigentlich verfassungsmäßig vorgesehenen Weg, über den Bundesrat Länderentscheidungen zu treffen, verlassen und seit Jahren immer mehr den Weg auf Ministerpräsidentenebene und so weiter gehen, der natürlich immer dazu führt, dass im Hinblick auf Argumente wie: hier kann man noch vielleicht kluge Geschäfte machen, man muss auf Einstimmigkeit achten, das ganze Verfahren jeglicher wirklicher parlamentarischer Mitwirkung eigentlich entzogen ist. Das ist das große Problem. Insofern ist das heute eine bittere Lehrstunde, weil Sie bereit sind, genau diesen Weg nachzugehen. Ich kann das, ehrlich gesagt, nicht verstehen!
Ich kann es deswegen auch nicht verstehen, weil wir nicht am Anfang der Beratung sind, werter Herr Präsident des Senats. Im Sommer letzten Jahres haben wir uns einen Bericht geben lassen über die unterschiedlichen Standpunkte der Ressorts, ein ganzes Jahr ist das her. Dann haben alle Fachminister getagt, wesentlich natürlich die Europaminister und die Wirtschaftsminister, haben das geprüft und ha
ben einen Bericht gefertigt. Da konnten sie sich nicht einigen. Das waren unterschiedliche politische Farben, die dahinter stehen.
Jetzt sind wir nicht am Anfang, sondern die Ministerpräsidenten werden möglicherweise entscheiden, und Anfang 2003 wird die Kommission einen weiteren Bericht fertigen, und das wird ein ganz wesentlicher Knotenpunkt sein für die europäische Debatte. Die wird nicht so lange warten, dass wir einmal ganz langsam, nach und nach in irgendeinem Ausschuss beraten. Die Kommission und das Europäische Parlament wollen Anfang nächsten Jahres richtige Vorentscheidungen treffen, und wir werden das ein bisschen im Ausschuss beraten haben und dieses Parlament nicht. Wieso eigentlich? Ich kann das nicht verstehen, wirklich nicht!
Was ist daran voreilig, wenn wir sagen, bestimmte Förderkulissen sollen in einer bestimmten Relation zueinander weitergeführt werden, Herr Neumeyer? Ich erfinde doch nichts Neues mit dieser Relation! Das sind im Wesentlichen die heutigen Bedingungen. Das ist genau der Stand im Europäischen Parlament.
Wieso haben wir nicht die gleiche Möglichkeit, uns eine Meinung zu bilden, wie das Europäische Parlament? Verstehen Sie, Herr Neumeyer, wir legen doch nicht die Strukturfonds fest! Wir beteiligen uns an einer Debatte, und für mich gehört zu einer Debatte auch, dass man sich irgendwann einmal auf eine Position vorläufig verständigt. Wenn Sie das aus unterschiedlichen politischen Gründen heute nicht können, ist das eine andere Sache. Aber bitte sagen Sie mir nicht, es wäre schlau, wenn wir dem Senat ohne jede Festlegung einfach nur grünes Licht geben!
Ich erinnere daran, Herr Kollege Nalazek, da darf ich Sie korrigieren – Sie waren damals, glaube ich, noch nicht dabei –, bei den Verhandlungen des letzten Strukturfondspakets, das jetzt läuft, von 2000 bis 2006, war es keinesfalls so, dass der Bremer Senat und die Länder durch ihre Klugheit diese Regelungen herbeigeführt haben. Die Ziel-zwei-Kriterien, darin sind heute so genannte weiche Kriterien, die über nur Arbeitslosigkeit, nur Wirtschaftskraft hinausgehen, sondern so genannte weiche Kriterien, städtische Entwicklung allgemein, soziale Probleme. Der Bremer Senat war immer strikt dagegen. Es ist später so gekommen, dass nur die Existenz dieser weichen Kriterien, gegen die der Senat immer gekämpft hat, ausschlaggebend dafür war, dass Bremen überhaupt hineingekommen ist.
Erzählen Sie mir bitte nicht, dass es geschicktes Verhandeln des bremischen Senats gewesen ist, was die Strukturfondsförderung für uns in Bremen gerettet hat! Das ist leider nicht der Fall gewesen. Des
wegen bin ich auch sehr dafür, dass wir uns hier im Parlament vorher darum kümmern, was für uns erstens vernünftig ist und was zweitens für Europa sinnvoll ist.
Wir stehen auch in der Pflicht, von den alten, natürlich auch reicheren Mitgliedstaaten Signale auszusenden im Prozess der Diskussion der Erweiterung, dass wir diese neuen Staaten wollen und dass wir ihnen die Chance geben, an dieser Strukturförderung teilzunehmen, ohne dass wir sagen, wir sind da völlig heraus. Deswegen plädieren wir für das eine Modell, nicht weil es irgendwie technisch besser wäre als das andere, sondern weil es europapolitisch das einzige ist, was diesen Integrationskurs fortsetzt. Ist es zuviel verlangt, dass wir uns als Landesparlament eines Landes, das so enorm von Europa profitiert hat, klar dafür aussprechen? Ich kann das nicht verstehen und verstehe nicht, warum Sie so kleingläubig und so kleinmütig sind gegenüber dem Präsidenten des Senats.
Eigentlich fände ich es in der Sache vernünftig, Sie hätten einen Gegenantrag vorgelegt, und wir könnten heute in der Sache entscheiden und eine Meinungsäußerung machen. Da das nicht der Fall ist, da Sie es nicht hinbekommen haben, weil Sie es nicht wollten, können wir gegen eine Überweisung schlecht argumentieren. Also in Herrgotts Namen!
Hier ist die Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit vorgesehen.
Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/1258 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informations- freiheitsgesetz – BremIFG)
Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informations- freiheitsgesetz – BremIFG)
Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten vom 25. September 2002 (Drucksache 15/1251)
Meine Damen und Herren, bei dem Gesetzesantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen, vom 4. Juli 2001, Drucksache 15/768, wurde von der Bürgerschaft (Land- tag) in ihrer 45. Sitzung am 24. Oktober 2001 die erste Lesung unterbrochen und der Antrag zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, federführend, und an den Datenschutzausschuss überwiesen. Diese Ausschüsse legen nunmehr mit der Drucksache 15/1251 ihren Bericht dazu vor.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz hat jeder das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, wobei derjenige, der über die allgemeine Zuständigkeit zu diesen Informationen entscheidet, auch den Umfang der Informationsfreiheit bestimmt. Voraussetzung für eine effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten sind transparente Entscheidungen der Verwaltung. Angesichts der wachsenden Informationsmacht des Staates aufgrund des Einsatzes moderner Informations- und Kommunikationstechniken gilt dies mehr denn je. Schutz vor sich aus dieser Erklärung ergebenden Gefährdung für den einzelnen Bürger sollen Datenschutzrechte und Informationszugangsrechte bieten.
Lebendige Demokratie lässt sich nur verwirklichen, wenn Bürger die Aktivitäten des Staats kritisch begleiten, sich mit ihnen auseinander setzen
und versuchen, auf sie Einfluss zu nehmen. Hier kann ein Informationsfreiheitsgesetz dazu beitragen, die demokratischen Beteiligungsrechte zu stärken, indem es jedem gegenüber der Behörde und den Einrichtungen des Staats allgemeine Ansprüche auf Auskunft und Akteneinsicht einräumt, ohne dass hierfür ein rechtliches oder berechtigtes Interesse geltend gemacht werden muss. Ein Informationsfreiheitsgesetz fördert den demokratischen Meinungsund Willensbildungsprozess und befriedigt das in einer modernen Informationsgesellschaft immer wichtiger werdende Informations-, Kommunikations- und Beteiligungsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger.
Darüber hinaus ermöglichen die neuen Informationszugangsrechte die Kontrolle staatlichen Handelns und sind insofern auch ein Mittel zur Verhinderung und Aufklärung von Missständen bis hin zur Korruptionsbekämpfung. Das Verwaltungshandeln in der Bundesrepublik Deutschland und somit auch in Bremen ist traditionell geprägt vom Grundsatz des Aktengeheimnisses und der Vertraulichkeit der Verwaltung. Nach geltendem Recht werden den Bürgerinnen und Bürgern in der Regel nur Informationen zur Wahrung ihrer individuellen Rechte gegenüber dem Staat eingeräumt. Aus den bereits dargelegten Gründen stellt sich daher immer mehr die Frage, ob in einer sich rasch entwickelnden Informationsgesellschaft die Möglichkeit der Informationsbeschaffung aus allgemein zugänglichen Quellen noch ausreicht.
In der Bundesrepublik Deutschland gewinnt die Entwicklung zu mehr Verwaltungstransparenz zunehmend an Dynamik, und der Grundsatz des freien und nicht begründungsbedürftigen Zugangs zu amtlichen Unterlagen setzt sich immer mehr durch. Inzwischen gibt es in den Ländern Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen entsprechende Informationsfreiheitsgesetze. Allen diesen Gesetzen gemeinsam ist der Grundsatz, dass jede Person ohne Angabe von Gründen Zugang zu den bei der Behörde vorhandenen Informationen verlangen kann. Des Weiteren ist in diesen Gesetzen vorgesehen, dass Personen, die sich in ihren Rechten auf Informationszugang beeinträchtigt sehen, den jeweiligen Landesbeauftragten für den Datenschutz anrufen können.
Der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und der Datenschutzausschuss haben beschlossen, zum Thema Informationsfreiheitsgesetz eine Anhörung durchzuführen. Dazu wurde den Sachverständigen vorab ein Fragenkatalog zugeleitet mit der Bitte um schriftliche Beantwortung. Die öffentliche Anhörung fand am 3. Mai 2002 statt. Als Sachverständige hat der Ausschuss eingeladen gehabt Herrn Professor Dr. Garstka, Berliner Beauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit, Herrn Dr. Eifert vom Hans-Bredow-Institut Hamburg, Herrn Sven Holst, bremischer Lan
Im Einzelnen haben die Sachverständigen unterschiedliche Angaben über den Sachstand zum Informationsfreiheitsgesetz gemacht. Ich zitiere nur drei Aussagen, die wichtig sind für den Bericht. Herr Dr. Eifert hat ausgeführt: Er spricht sich deshalb aus den vorgenannten Gründen für ein Informationsfreiheitsgesetz aus. Herr Holst hat ausgeführt im Rahmen der Diskussion, dass sich Datenschutz und Informationsfreiheitsrecht miteinander vereinbaren ließen. Herr Lühr hat ausgeführt in seinem Statement: Insoweit werde Bremen sich zwangsläufig in der nächsten Zeit intensiv mit der Materie beschäftigen müssen. Gerade weil Bremen auch eine herausragende Funktion bei der Einführung von E-Government hat, sei es erforderlich, einen Gleichklang zwischen Verankerung von neuen Medien im öffentlichen Sektor und der juristischen Ausgangsgestaltung herzustellen.
Nach den jeweiligen Referaten gingen in der anschließenden Diskussion die Referenten auf die Fragen der Abgeordneten ein. Es gab mehrere Fragen, die die Akzeptanz eines Informationsfreiheitsgesetzes betrafen, Politikverdrossenheit, Verknüpfung von E-Government und Informationsfreiheitsrechten bis hin zur Verwertung von Daten und Korruptionsbekämpfung.
Der Datenschutzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 14. August 2002 noch einmal abschließend mit dem Ergebnis der Anhörung befasst. Er führt in seinem Bericht an den Ausschuss für Informationsund Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten vom 21. August 2002 verschiedene Punkte auf, die ich hier als Berichterstatter nicht komplett wiedergeben werde, weil ich mitbekommen habe, dass sowohl Herr Knäpper als auch Frau Schwarz für den Datenschutzausschuss ihren Redebeitrag auf diesen Teil ausgerichtet haben.
Ich kann Ihnen nun abschließend, nachdem sich der Ausschuss dieser Beratung unterzogen hat und intern sowie im Datenschutzausschuss zu einer Abstimmung gekommen ist, Folgendes für den Ausschuss heute als Beschlusslage vortragen: Der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten hat sich in seinen Sitzungen am 7. Juni, am 9. August und am 25. September 2002 allumfassend zu dem Gesetzesantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 4. Juli 2001, Drucksache 15/768, abschließend mit der Expertenanhörung eine Meinung gebildet. Der Ausschuss schlägt der Bürgerschaft mehrheitlich vor, den Gesetzesantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen.
Zwischen beiden Koalitionsfraktionen besteht keine Einigkeit über ein bremisches Informationsfreiheitsgesetz. Während die Vertreter der SPD-Fraktion sich dafür aussprechen, ein Informationsfreiheits
gesetz auf der Grundlage des Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und auf der Grundlage des vorhandenen Referentenentwurfs des Senators für Finanzen zu beschließen, stehen die Vertreter der CDU-Fraktion auf dem Standpunkt, zunächst die sich aufgrund der Erwartungen in anderen Bundesländern abzeichnenden Novellierungen der jeweiligen Informationsfreiheitsgesetze abzuwarten und in die Überlegungen auch die finanziellen Auswirkungen eines solchen Gesetzes einzubeziehen.
Aufgrund der Koalitionsabsprache der großen Koalition ist daher der Gesetzesantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von den Koalitionsfraktionen im Ausschuss abgelehnt. Die Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich für die Einführung eines bremischen Informationsfreiheitsgesetzes aus, da in der Informationsgesellschaft der freie Zugang zu Informationen für die Funktionsfähigkeit der demokratisch verfassten Gemeinschaft an Bedeutung gewonnen hat. Sie sind der Ansicht, dass der Zugang zu Informationen der öffentlichen Stellen für die demokratische Meinungs- und Willensbildung von besonderer Bedeutung ist und dass hierdurch staatliches Handeln transparent und somit besser nachvollziehbar und kontrollierbar wird.
Der Antrag, den ich Ihnen heute vorlege: Der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten empfiehlt der Bürgerschaft (Landtag), den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für ein Gesetz über die Freigabe des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen, Informationsfreiheitsgesetz, Drucksache 15/768, in erster Lesung abzulehnen. Soweit der Bericht für den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten unter Beteiligung des Datenschutzausschusses!