Alle drei Parteien, ich glaube, auch die DVU, haben im Juni ausführlich darüber diskutiert. Ich weiß nicht, ob Sie damals gesprochen haben. Sie sprechen ja meistens zu verschiedenen Themen, wenn es auch nicht zutreffend ist. Irgendwann bringen Sie Ausländer, Flüchtlinge immer wieder ins Gespräch. Sie wiederholen sich ständig, und durch die Wiederholungen werden Ihre Unwahrheiten auch nicht wahr.
Das tun Sie immer wieder, und deswegen gehe ich darauf gar nicht mehr ein. Ich finde, was Sie gesagt haben, war inhaltlich falsch, nicht zutreffend und wiederholend. Ich hoffe, irgendwann lernen Sie auch, ein bisschen sachlich zu argumentieren, damit wir Ausländer uns damit auseinander setzen können und nicht immer fragen müssen: Was ist jetzt schon wieder?
Ich will dann heute ganz kurz sagen, trotz Kritik an einzelnen Regelungen habe ich immer das Grundanliegen des Zuwanderungsgesetzes begrüßt, weil mir zwei Sachen wichtig waren. Zum ersten Mal wird Deutschland, was schon lange Realität war, als Zuwanderungsland anerkannt. Das ist eine Tatsache. Zweitens, die Integration ist gesetzlich festgeschrieben, wie man das machen muss. Frühere Regelungen haben auch immer von Integration gesprochen und gute oder schlechte Regelungen getroffen. In 16 Jahren Kohl war auch nicht immer alles schlecht. Wir haben damals auch eine erleichterte Einbürgerung gehabt, aber das war nicht ausreichend. Jetzt geht das Gesetz nach meiner Meinung den ersten wichtigen Schritt nach vorn. Es ist nicht alles perfekt, aber das perfekt zu machen hängt von uns ab. Insbesondere wenn wir über Bremen debat––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Ich denke, spätestens seit der Unterzeichnung des Zuwanderungsgesetzes durch Bundespräsident Rau, das war sehr wichtig, das musste erst einmal geschehen, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass sich die Länder und Kommunen auf die Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes zum 1. Januar 2003 vorbereiten. Ich denke, wir gehen immer schrittweise. Das ist bei allen Bundesgesetzen so. Es wird verabschiedet, der Bundesrat diskutiert darüber, das war ein Theater, darüber hat man tausendmal diskutiert, Rau hat unterschrieben, und jetzt müssen wir das durchsetzen.
Solche Vorbereitungen können allerdings nicht isoliert getroffen werden, sondern sie bedürfen der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, wie es auch bei anderen Gesetzen vorgesehen ist. Hier läuft nach meinem Wissen eine Menge, auch unter der Beteiligung von Bremen. Ich nenne hier nur einige: die Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlingsfragen und Integration, die Konferenz der Ausländerbeauftragten der Länder, die Sitzung der Ausländerbehörden großer Städte zum Erfahrungsaustausch und die Sitzungen des Deutschen Städtetages oder auch die Ländertreffen beim neuen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg, das für die Durchführung der Integrationskurse und für die Sprachförderung zuständig ist. Es wird zurzeit auf allen Ebenen intensiv beraten, abgestimmt und vorbereitet.
Es muss natürlich auch eine ganze Reihe von Durchführungsverordnungen beziehungsweise Rechtsverordnungen, insbesondere was die Finanzen betrifft, in den Ländern vorbereitet und abgestimmt werden, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Zurzeit habe ich den Eindruck, dass wir hier aus zwei taktischen Gründen diese inhaltlichen Sachen auch nicht vergessen sollten. Wir sollten nicht, wie es in Frankfurt auch die Oberbürgermeisterin gemacht hat, einfach sagen, ich will das nicht umsetzen. Das ist nach meiner Meinung Rechtsbruch. Ich bin keine Juristin, aber ich denke, wenn ein Gesetz vom Bundestag verabschiedet ist, müssen die Länder das so oder so umsetzen.
Eine solche Verhaltensweise ist angesichts der Größe der Gesellschaft unverantwortlich. Ich hoffe deshalb auch, dass der Innensenator in Bremen eine solche Verhaltensweise nicht mitträgt.
Ich weiß, dass die Senatorin für Soziales und die Ausländerbeauftragte in Bremen diese Bund- und Länderverordnung aktiv unterstützen, und zwar aus
gehend von den Richtlinien der bremischen Integrationspolitik. Ich erwarte natürlich, dass sich der Innensenator mit seiner Ausländerbehörde und der Aufgabe der Einbürgerung produktiv in den laufenden Abstimmungsprozess einbringt und sich auf die neuen Aufgaben für die Ausländerbehörden in Bremen und Bremerhaven, aber auch auf neue Kosten rechtzeitig vorbereitet und einstellt.
Ich verstehe den vorliegenden Antrag so, dass die zuständigen Ressorts bis Ende Oktober über ihre bis dahin in Bund- und Ländergremien abgestimmten, konkreten Vorbereitungen berichten. Für mich ist auch klar, dass das Land Bremen ein Interesse daran haben muss, dass der im Zuwanderungsgesetz vorgesehene Mindestrahmen staatlicher Integrationsangebote, das heißt Sprachkurse, darüber haben wir gesprochen, 300-Stunden-Basiskurse, 300Stunden-Aufbaukurse und die Einführungskurse in die Rechtsordnung, Kultur und Geschichte von Deutschland durch Integrationskurse beziehungsweise Orientierungskurse, das heißt zirka 30 Stunden, reibungslos umgesetzt wird.
Ich denke aber auch, dass dieser neue Abstimmungsprozess zwischen Bund, Ländern und Kommunen über den Oktober hinausgehen wird, so dass auch in den Fachdeputationen, Inneres und Soziales, auch in anderen Ausschüssen und auch hier im Parlament über diese Fragen zu beraten und abzustimmen sein wird. Entscheidend wird dabei auch sein müssen, dass das bremische Integrationskonzept die neuen Anforderungen und Aufgaben aus dem Zuwanderungsgesetz aufnimmt, ohne die erfolgreich laufenden Maßnahmen und Programme in Bremen und Bremerhaven dabei in Frage zu stellen.
Nur durch die gemeinsame Anstrengung von Bund und Ländern kann die große Aufgabe der Integration zum Erfolg geführt werden. Wenn wir Ergebnisse im Oktober oder November vorliegen haben, denke ich mir, können wir ausführlich darüber diskutieren, da können wir dann vielleicht die zweite Phase durchführen. Deswegen sind wir auch zuerst einmal für die Überweisung an die Fachdeputationen, und wenn das Konzept wieder vorliegt, dann können wir hier noch einmal diskutieren. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde nicht inhaltlich zu dem neuen Gesetz reden. Das ist auch gar nicht Gegenstand des Antrages, sondern Gegen
stand des Antrages ist ja, dass der Senat aufgefordert wird, ein Konzept zur Umsetzung des neuen Zuwanderungsgesetzes bis Ende Oktober 2002 vorzulegen.
Meine Damen und Herren, nachdem Sie vorhin, als wir über die Kontrollen auf den Autobahnen gesprochen haben, die Bedeutung des Landes Bremen heruntergeredet haben im Kontext mit den anderen Ländern, indem Sie gesagt haben, 70 Kilometer, das ist schon nicht so wichtig, sind Sie jetzt der Meinung, dass Bremen hier allein etwas machen und erarbeiten könnte, was es nun wirklich nicht leisten kann.
Meine Damen und Herren, wie ist der Stand? Der Stand ist, dass nach den bekannten Vorgängen im Bundesrat und der Unterschrift des Bundespräsidenten zehn Innenminister, die von der CDU und von der CSU gegenwärtig gestellt werden, gesagt haben, wir beteiligen uns im Moment nicht an der Diskussion zur Umsetzung dieses neuen Gesetzes, weil von den acht Ländern, die von der CDU/CSU geführt wurden – ich weiß jetzt nicht, wie viele – eine Verfassungsklage eingereicht worden ist und weil die Umsetzung dieses Gesetzes in Form von Rechtsverordnungen, in Form vieler Rechtvorschriften hier durch den Bundesrat muss. Der Bundesrat hat aber gegenwärtig eine Mehrheit, auch wenn die beiden großen Koalitionen dem, was ja nicht ist, wie Sie wissen, aufgrund der Koalitionsvereinbarungen zustimmen würden, mit der die Änderungen gar nicht durchgehen würden. Deswegen hat auch Bundesinnenminister Schily bei einer Besprechung Anfang Juli gesagt, wegen der politischen Auseinandersetzung um dieses Gesetz lege ich keine Rechtsverordnungen vor, das mache ich nicht.
Nun können wir uns hier natürlich einzelne Gesetzesparagraphen vornehmen und sagen, die setzen wir so und so um. Wir kommen nicht weiter ohne diese Vorlagen, die vom Bundesinnenminister – und im Übrigen auch noch von andern Ministerien, zum Beispiel vom Bundessozialminister – vorgelegt werden sollen. Wir können also gar nicht, an die Adresse der Grünen, hier bis Ende Oktober irgendetwas vorlegen. Insofern ist dieser Antrag, darf ich von meiner Einschätzung ausgehen, wirklich nicht etwas, was real umgesetzt werden kann.
Meine Damen und Herren, der Deutsche Städtetag, der im Übrigen an den Besprechungen der ALänder, also der SPD-geführten Länder, teilgenommen hat, hat in einer Stellungnahme, die mir heute zugegangen ist, noch einmal darauf hingewiesen und beklagt, dass es bisher keinerlei Vorstellungen der Bundesregierung gibt zur Umsetzung besonders – und das ist in dem Antrag der Grünen auch – der Finanzierung der neu gestalteten Integrationsmaßnahmen.
Der Deutsche Städtetag schreibt in dieser Woche, dass für die Praxis besonders wichtige Rechtsverordnungen vom Bundesministerium für Arbeit und
Sozialordnung zu erlassen sind. Gerade für die kommunalen Ausländerbehörden ist dies besonders wichtig, weil in diesem Zusammenhang viele neue Aufgaben auf sie zukommen, aber da hier ein. Vielzahl neuer Ermessenstatbestände und unbestimmte Rechtsbegriffe im Gesetz seien, brauche man solche Vorlagen der zuständigen Ministerien, um überhaupt einschätzen zu können, was auf die Kommunen, was auf die Länder zukomme.
Ich will das jetzt nicht weiter hier vorlesen und zitieren. Der Deutsche Städtetag, nicht nur seine Präsidentin, die Oberbürgermeisterin von Frankfurt, sondern der Städtetag insgesamt kommt zu dem Ergebnis, gegenwärtig kann hier nichts gemacht werden. Die Wahl muss abgewartet werden, und dann werden wir sehen, wie die Mehrheiten sind.
Das In-Kraft-Treten eines Gesetzes, wenn denn die Voraussetzungen nicht gegeben sind, hinauszuschieben, geht schnell im Bundestag. Ich verlange von der Bundesregierung, bevor wir hier weitermachen, erst einmal Grundtatsachen, wie was finanziert werden soll, wie welche Rechtsbegriffe denn nun zu interpretieren sind, unbestimmte Rechtsbegriffe, wie wir was umzusetzen haben. Wir haben bisher nichts vorliegen, und so lange wie wir nichts vorliegen haben, können wir auch hier in Bremen nichts machen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jetzt kommen wir allmählich doch zum Kern der Sache. Mit Verlaub, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU und Herr Innensenator, das ist natürlich eine etwas erklärungsbedürftige Haltung. Ich kann mich natürlich hinstellen und sagen, mir passt das Ganze nicht, ich versuche, das im Bundesverfassungsgericht zu verhindern. Ich nehme, das haben Sie nicht gesagt, Herr Innensenator, an den Beratungen, die bundesweit in der AG Flü stattfinden, nicht teil, nehmen die CDU geführten Länder nicht teil, um die Erarbeitungen solcher Richtlinien zu blockieren und sich da querzustellen. Dann kann ich der Bundesregierung vorwerfen, dass sie bisher noch keine Entwürfe für die entsprechenden Richtlinien vorgelegt hat. So sieht das nämlich aus.
So ist auch die Haltung der CDU in dieser Frage. Sie versucht mit allen Mitteln, und zwar weniger mit inhaltlichen als mit Verfahrensmitteln, die Umset––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
zung dieses Gesetzes zu verhindern, und sagt dann hier an dieser Stelle dem Haus, tut uns furchtbar leid, weil die Bundesregierung da noch nicht zu Potte gekommen ist, darum können wir das leider in Bremen nicht umsetzen. Das ist kein Fairplay, meine sehr verehrten Damen und Herren, dies hier so zu machen!
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Wer erlässt denn die Rechtsverordnungen?)
Sie wissen genau, dass in der AG Flü bundesweit inzwischen nur die sozialdemokratisch geführten Länder und die Rotgrünen zusammensitzen. Die CDU hat, glaube ich, darum gebeten, wenigstens informiert zu werden über den Fortgang der Gespräche dort. Immerhin wollen Sie wenigstens auf dem Laufenden bleiben, das ehrt Sie, aber Sie verweigern im Grunde genommen Ihre Mithilfe der CDU geführten Länder an der Erarbeitung der entsprechenden Richtlinien.
Wir kommen noch einmal zu Bremen: Es ging überhaupt nicht darum, das hat auch nie jemand behauptet, dass Bremen nun für den ganzen Bund hier irgendetwas erarbeiten soll. Es geht darum, dass wir hier in Bremen, wenn das Gesetz in Kraft tritt, vorbereitet sein müssen, um es dann umzusetzen. Nehmen Sie beispielsweise die Frage der Härtefallkommission! Da brauchen Sie den Bund überhaupt nicht, denn wir haben bereits das Vorbild von vier Bundesländern, die diese auch ohne Zuwanderungsgesetz eingerichtet haben.
Nun haben Sie immer gesagt, ohne Bundesgesetz mache ich das nicht, ohne Bundesgesetz gibt es keine Härtefallregelung in Bremen. Nun soll das Bundesgesetz kommen, nun sagen Sie, jetzt kann ich es aber leider nicht umsetzen. Da merkt man genau, worum es wirklich geht, dass es letztlich doch darum geht, die Inhalte zu blockieren, hier eine Verweigerungshaltung einzunehmen und dafür zu sorgen, dass die Regelungen in Bremen letztlich nicht zum Tragen kommen. Das ist der Kern der ganzen Geschichte, meine Damen und Herren!
Sie könnten ansonsten auf der Basis der gesetzlichen Zustände jetzt, wenn die von Ihnen so oft erbetene Steilvorlage des Bundes mit der Härtefallklausel kommt, selbstverständlich beginnen mit den Vorarbeiten für die Einrichtung einer Härtefallkommission im Lande Bremen. Sie haben das zur Regelung der humanitären Einzelfälle immer gewünscht und begrüßt. Nun sagen Sie, ich kann es nicht, weil der Bund mich daran hindert. Das macht überhaupt gar keinen Sinn.
handlungen und Besprechungen beitragen kann, wie sich einzelne Länder nun bemühen, die Umsetzungsschritte gemeinsam zu erarbeiten, das findet ja wie gesagt statt. Ich glaube, dass die Verweigerung der CDU, hier daran teilzunehmen, bestimmt kein Ruhmesblatt ist.
Herr Teiser, lassen Sie mich nur ganz kurz, wir sind ja hier jetzt bei dem Kern der Umsetzung für Bremen gewesen, noch einmal auf das eingehen, was Sie zum Beispiel zur nichtstaatlichen und zur geschlechtsspezifischen Verfolgung gesagt haben! Ich möchte hier nur einen Parteikollegen, er war langjähriger Generalsekretär der CDU, nämlich Heiner Geißler, zu dieser Frage zitieren. Mit Genehmigung des Präsidenten zitiere ich Herrn Geißler aus der Zeit zu Beginn dieses Jahres.
Heiner Geißler sagt zu dieser Frage: „Warum beispielsweise will die Union eigentlich verhindern, dass die Opfer von nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung einen verbesserten Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonventionen bekommen sollen, was dem Standard fast aller zivilisierter Nationen entspricht?“ Soweit die Frage von Herrn Geißler! Er kommt am Ende zu dem Schluss: „Oder sollen auch in Zukunft Frauen, die Vergewaltigungen und Folter hinter sich haben, alle drei Monate beim Polizeiarzt sich melden müssen, der ihre Traumatisierung zu beurteilen hat?“ Soweit Heiner Geißler zu der Frage, inwieweit man mit den wenigen hundert Opfern von geschlechtsspezifischer Gewalt, die das im Moment in der Bundesrepublik Deutschland betreffen würde, wenn wir hier zu einer eindeutigen, endlichen und gesetzlichen Regelung kommen, inwieweit man mit diesen Frauen Politik machen kann, inwieweit man diese Frauen als neue Zuwanderung, die uns hier überschwemmt, Stimmung machen kann, das sei wirklich die Frage. Es ehrt Herrn Geißler sehr, dass er darauf eingeht. Auf die vielen anderen Dinge möchte ich jetzt an dieser Stelle nicht mehr eingehen.
Es ist auf alle Fälle klar, Sie versuchen mit allen Mitteln, das ist von Herrn Stoiber auch eindeutig so anerkannt worden, dieses Gesetz, und zwar hauptsächlich auf dem Verfahrungsweg, zu behindern und zu blockieren. Bremen hat die verdammte Pflicht, und Sie haben sich heute Frau Roth ja auch nicht ausdrücklich angeschlossen. Das hätten Sie dann ja einmal tun können, ob Sie es so sehen wie Frau Roth in Frankfurt, die einfach sagt, das setzen wir hier nicht um, bei uns gibt es das nicht. Das wäre einmal ganz interessant gewesen. Wenn wir uns aber nicht verhalten wie Frau Roth, dann haben wir die verdammte Pflicht, ab 1. Januar 2003 hier für die entsprechenden Verhältnisse im Land Bremen zu sorgen. Ich glaube, dass es auch genügend Kräfte im
Land geben wird, die mit uns mitziehen und dafür sorgen werden, dass im Januar dieses Gesetz zum Wohl nicht nur der Migranten, sondern der gesamten Gesellschaft hier umgesetzt wird. – Vielen Dank!