Es geht um die Bekämpfung dieses ständigen Kriminalitätsimports auf unseren Autobahnen und Transitwegen. Wenn Sie das nicht glauben, Herr Dr. Güldner, dann fahren Sie doch einmal mit einer Streife unserer Polizei, dann werden Sie es ja selbst erleben! Sehen Sie einmal, Sie halten uns immer vor, wenn wir irgendwie etwas verbessern im Bereich der inneren Sicherheit, könnte die Freiheit des Einzelnen bedroht werden! Ich sage Ihnen einmal, wann die Freiheit bedroht wird: Wenn eine ältere Dame abends um neun Uhr nicht mehr auf die Straße gehen kann,
(Abg. Frau K r u s c h e [Bündnis 90/Die Grünen]) : Sie können sich mit Herrn Tittmann zusammentun! – Zuruf von der CDU: Na, na!)
Nur Erfolge in Bremen zählen! Wegen unserer Verantwortung für unser Land ist es deshalb unerlässlich, dass wir in Zusammenarbeit mit unserem Koalitionspartner die Sicherheitspolitik noch weiter stärken. Unsere Polizei benötigt auf bremischen Straßen die lagebildabhängigen Kontrollen, denn erfolgreiche Verbrechensbekämpfung auf Autobahnen und Transitstraßen ist ein wichtiger Leistungsnachweis für ein kraftvolles Land, wie es Bremen in den letzten Jahren geworden ist. – Besten Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Güldner, ich habe diese Anfrage ganz gewiss nicht als eine Loberheischungsanfrage, wie Sie es formuliert haben, verstanden, sondern als eine Anfrage, die sich mit einem immer wichtiger werdenden Kriminalitätsfeld befasst, nämlich mit der organisierten Kriminalität, wie sie über Transitstrecken, wie sie über Fernstrecken in Deutschland und auch innerhalb der Schengengrenzen verstärkt stattfindet.
Ich bin sehr dankbar, dass wir hier einmal dieses Feld auch darstellen und erhellen können. Die Antwort, Herr Abgeordneter, gibt eine Darstellung, wie es gegenwärtig ist, nämlich, dass wir in Bremen gut gewappnet sind bei unserer Polizei, dass wir sie gut ausgestattet haben und dass die Verkehrsbereitschaft in der Bereitschaftspolizei hier gut tätig ist. In der Antwort ist aber auch enthalten, wenn Sie einmal die letzten Sätze in der Beantwortung zu Frage sechs sehen, dass wir bei diesem Kriminalitätsphänomen grenzüberschreitender Verkehr hier eng mit den Niedersachsen zusammenarbeiten. Wir haben nun einmal in Bremen, zumindest in Bremerhaven, eine Schengenaußengrenze, und wir müssen dies auch, da wir in dieser geographischen Situation sind, von Niedersachsen umgeben.
Wir haben in dieser Situation, wenn wir mit anderen zusammenarbeiten – natürlich ist es bei 70 Kilometern Autobahn nur sinnvoll, mit anderen zusammenzuarbeiten, entweder mit Niedersachsen, mit dem Zoll, mit dem Bundesgrenzschutz oder mit anderen Bundesländern, die alle entweder verdachtsunabhängige oder lagebildabhängige Kontrollen durch––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
führen, dazwischen ist im Übrigen ein erheblicher Unterschied –, ein Handicap in Bremen: In der Antwort sind ja einige solcher bundesweit, teilweise sogar europaweit laufender Aktionen gegen Menschenhandel, gegen Rauschgifthändler und andere genannt, wir können mangels fehlender Rechtsgrundlage nicht lagebildabhängige oder verdachtsunabhängige Kontrollen machen. Herr Schily kann das mit seinem Bundesgrenzschutz, Herr Bartling kann das mit seiner niedersächsischen Polizei. Die These, dass dieses Kriminalitätsfeld nun auf den wenigen Kilometern nicht stattfinden würde, sei nur dadurch widerlegt, dass die Polizei in Bremen vor wenigen Wochen bei einer Verkehrskontrolle – das war nun wirklich nur eine Verkehrskontrolle, ansonsten muss die Polizei sich manchmal mit Vehikeln wie Verkehrskontrolle behelfen, aber wehe, da wird dann nichts gefunden und derjenige zeigt die Polizei an, dass sie kontrolliert haben – auf dem Teilstück nach Oldenburg im Bremer Bereich, auf der Schnellstraße einen Lastwagen durchsucht hat, auf dem illegal eingeschleuste Ausländer waren. Das ist also ein Thema, auch in Bremen! Wir haben, als es um die Verabschiedung des Bremischen Polizeigesetzes ging, immer wieder darauf hingewiesen, dass wir im Kontext mit den anderen zusammen doch bitte die gleichen Rechtsgrundlagen haben wollen. Die Bürgerschaft ist dem nicht gefolgt, die Polizei muss dem Rechnung tragen, selbstverständlich, aber dass das kein Thema ist, meine Damen und Herren, dem möchte ich doch widersprechen! Ich möchte gern, dass die Bremer Polizei die gleichen Rechte hat wie die Polizeien in den meisten anderen Bundesländern. Herr Güldner, wenn Sie sagen, dass die Schengenaußengrenzen besonders scharf überwacht werden und es deshalb eine Freizügigkeit innerhalb der Schengengrenzen geben sollte, so ist das im Prinzip richtig, aber wir entdecken immer wieder, dass die Schengenaußengrenzen von bestimmten Partnerländern, und ich bin gegenwärtig Mitglied der Europäischen Innenministerkonferenz, es ist dort immer wieder Thema, eben nicht so überwacht werden. Deshalb führen andere Bundesländer – es ist nicht nur Bayern, es sind auch andere Länder, es sind auch sozialdemokratisch geführte Länder – solche Kontrollen auf den Autobahnen durch, die dann tief in Deutschland, im Binnenland Deutschland eben Rauschgifthandel oder Menschenhandel aufdecken. Warum, meine Damen und Herren, sollen sie dies nicht? Ich kann nur noch einmal wiederholen: Die Bremer Polizei macht das, was ihr rechtlich möglich ist, sie macht es gut, sie ist gut dafür ausgestattet, und wir wollen, dass das auch so bleibt. – Ganz herzlichen Dank!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 15/1213, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will vorweg sagen, diese Debatte, die wir jetzt hier führen, ist sicherlich nicht verdächtig, Wahlkampf zu sein, allein schon deswegen nicht, weil ja auch unser Koalitionspartner seine Unterschrift darunter gesetzt hat.
Meine Damen und Herren, es ist noch nicht lange her, dass wir in diesem Haus die Debatte über das Bremer Hilfeleistungsgesetz geführt haben. Ich möchte heute diese Debatte zwar nicht wiederholen, dennoch daran erinnern, wie es auch in der Antwort des Senats zum Ausdruck kommt, dass das Hilfeleistungsgesetz eine wichtige Grundlage für eine effiziente Aufgabenwahrnehmung in der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr bildet. Dazu gehört auch die Intensivierung des Brandschutzes, gerade auch beim vorbeugenden Brandschutz.
Meine Damen und Herren, neben den ausdrücklich zu begrüßenden Konsequenzen aus diesem Gesetz, wie zum Beispiel weitere Etablierung der Brandschutzerziehung in Grundschulen, Mitwirkung der Feuerwehr in Baugenehmigungsverfahren, Schulungen und Unterweisungen durch die Feuerwehr in privaten und öffentlichen Einrichtungen sowie unter Umständen in absehbarer Zeit die Durchführung ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
von Brandverhütungsschauen bei besonders gefährdeten Objekten, gibt es aber, und das gibt ja auch die Antwort her, den Punkt Brand- und Rauchmelder, der in diesem Zusammenhang zu nennen ist. Auch heute stelle ich noch einmal heraus, dem Senat, initiiert durch den Senator für Inneres, ist hier auch im präventiven Brandbekämpfungsbereich durch das Hilfeleistungsgesetz ein großer Wurf gelungen.
Ich möchte hier ein Segment aus diesem vorbeugenden Programm aus dem Hilfeleistungsgesetz herausgreifen, ich habe es gesagt, nämlich Förderung der Verbreitung von Rauchmeldern als autarke Brandmelder, insbesondere im privaten Bereich! Ich gebe zu, dass man auf den ersten Blick den Eindruck haben könnte, dies sei kein Thema für den Landtag, aber ich glaube, wenn man sich etwas tiefer damit beschäftigt –
Frau Hammerström, ich finde es gut, dass Sie dazu klatschen, hoffentlich klatschen Sie gleich auch noch! –,
(Abg. Frau H a m m e r s t r ö m [SPD]: Ich habe mich mit dem Gesetz sehr inten- siv beschäftigt, aber das mit dem Brand- melder könnte man vielleicht in der Frage- stunde klären!)
Wenn diese Große Anfrage der CDU und der SPD dazu beiträgt, die Sensibilität der Öffentlichkeit für die überall vorhandenen Brandgefahren zu schärfen und Erkenntnisse darüber zu vermitteln, welche Schutzmöglichkeiten auch jede Bürgerin oder jeder Bürger hat, dann hat diese Debatte sicherlich einen Sinn. Jeder Mensch, der durch von ihm nicht zu vertretende äußere Einwirkungen zu Tode kommt oder gesundheitlich geschädigt wird, ist einer zu viel. Deshalb ist meine Einschätzung, die vom Senat gelieferten Zahlen zur Brandhäufigkeit, aber insbesondere der Folgen, nämlich der getöteten und verletzten Personen durch Brände, sind nach meiner Auffassung erschütternd. Deshalb muss alles getan werden, um die Ursachen für die Schädigung oder Tötung von Personen zu vermeiden.
Unabhängig davon müssen auch Möglichkeiten und Maßnahmen ergriffen werden, Brandstiftungen möglichst zu vermeiden. Die Annahme, 15 Prozent der Brände seien von Brandstiftern oder fahrlässigen Mitbürgern verursacht, wie es die Mitteilung sagt, ist nicht hinnehmbar. Deswegen muss auch hier im präventiven Bereich weiter darüber nachgedacht werden, wie man dies möglichst verhindert. Am 19. Mai 2002 war in einer Zeitung zu lesen: „Rauchmelder für Kindergärten, Schornsteinfeger engagieren sich für den vorbeugenden Brandschutz!“ Was stand dahinter? Bezirksschornsteinfeger haben sich in Bre
men zusammengeschlossen, um 118 kinderbetreuende Einrichtungen mit Rauchmessgeräten, also mit Rauchmeldern, auszurüsten. Ich meine, zunächst einmal eine gute Tat!
Die Schornsteinfeger wollten mit dieser Aktion deutlich machen, dass die frühzeitige Warnung vor Brand und Rauch nicht nur im Bereich der Kinderbetreuung, sondern auch im Haushalt der erste Schritt zur Rettung ist. Das Motto war: Rauchmelder retten Leben! Im Übrigen kein bremisches, sondern ein bundesweites Motto, zum Beispiel haben die Länder Nordrhein-Westfalen, Berlin oder auch die Feuerwehren und die Feuerwehrverbände unter diesem Motto gezielte Aktionen durchgeführt, um Aufklärung und Sensibilisierung in der Bevölkerung zu erreichen.
Meine Damen und Herren, Vorfälle aus der jüngsten Vergangenheit in Bremen unterstützen nachhaltig die Aufforderung, private wie öffentliche Gebäude mit Brandmeldern auszustatten. In anderen Bundesländern ist sogar darüber diskutiert worden, in den entsprechenden Rechtsgrundlagen wie der Bauordnung beispielsweise Brandmelder zur Pflicht zu machen. So weit möchte ich allerdings hier und heute nicht gehen und dies nicht fordern. Aber Vorfälle in Bremen wie am 24. Februar, ein Mann starb an den Folgen einer Rauchvergiftung, oder am 3. Juli 2002, Brand und Rauchvergiftung schicken eine Frau in den Tod und verletzen drei weitere Personen schwer, geben allein schon Veranlassung, die Öffentlichkeit damit zu konfrontieren.
Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Bränden sollte genauso wichtig genommen werden wie der Schutz vor Kriminalität. Hier hat jeder Bürger gegen relativ geringen Kostenaufwand die Möglichkeit, Eigenschutz zu erhalten. Meine Damen und Herren, der Berliner Landesbranddirektor hat festgestellt: „In Deutschland ist Unwissen und Unsicherheit um den Brandschutz vorhanden. Täglich sterben zwei Menschen bei Bränden im eigenen Haushalt, 70 000 Menschen werden jährlich vom Feuer im eigenen Wohnzimmer lebensbedrohlich verletzt. In den USA, Großbritannien und Schweden sind Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben.“ – Soweit das Zitat!
Diese Feststellungen sollten alarmieren. In den eben genannten Ländern hat sich gezeigt, dass Brandmelder die Zahl der Brandtoten nahezu halbiert haben. Es ist also belegbar, dass Brandmelder Leben und Gesundheit schützen können. Vor diesem Hintergrund, meine ich, sollten alle Menschen in diesem Lande angestoßen werden zu überlegen, ob sie sich nicht für maximal 50 Euro erhöhte Brandsicherheit ins Haus holen. Potentiell sind alle Menschen gefährdet. Deshalb ist jeder gut beraten, Rauchmelder in der Wohnung zu installieren. Gerade auch die Ge
fährdung von Kindern ist groß. Brandmelder können helfen, rechtzeitig Hilfe für Kinder in Brandgefahr sicherzustellen. Meine Damen und Herren, ich darf der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass es auch Rauchmelder für Gehörlose gibt. Von daher ist auch hier der gezielte Schutz für diese Personen möglich.
Ohne zu sehr ins Detail gehen zu wollen, welcher Brandmelder mit welcher technischen Ausrüstung zu bevorzugen ist, sage ich, es können da Fachleute beraten. Aber eines möchte ich doch herausstellen: Diese Brand- oder Rauchmelder sind auch deshalb besonders wichtig, weil sich zum Beispiel bei Wohnungsbränden Rauch um ein Vielfaches schneller ausbreitet als Feuer. Deshalb können die Warnungen der Rauchmelder auch schnellere Hilfe sicherstellen oder auch noch die Möglichkeit zum Fliehen geben. Nicht zuletzt kann die Feuerwehr schneller am Brandort sein und unter Umständen Schlimmstes verhüten.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich noch einmal an Sie appellieren, das Thema unter dem Motto „Rauchmelder retten Leben“ in die Öffentlichkeit zu transportieren und entsprechende Anlässe zu nutzen, um die Bevölkerung auf die Notwendigkeit, aus Eigenschutzgründen Rauchmelder in Wohnungen zu installieren, aufmerksam zu machen. Damit kann Leben gerettet, Gesundheit gesichert und können Sachschäden vermieden werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielleicht geht es Ihnen ja so wie mir. Wenn ich die Feuerwehr höre und sie sogar noch anrücken sehe, denke ich, oh Gott, was ist denn jetzt passiert! Hoffentlich ist es nicht so schlimm, und hoffentlich sind keine Menschenleben in Gefahr. Aber dann ist mein nächster Gedanke schon, es wird sicher alles gut gehen, hier sind ja Profis im Einsatz.