Protocol of the Session on August 22, 2002

viele Jahre hier gehabt haben. Da hat man gefördert, indem man das Niveau nivelliert hat.

(Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD]: Ach, Quatsch!)

Das Ergebnis sieht man jetzt leider in den Pisa-Ergebnissen. Diesen Weg wollen wir nicht mehr! Meinetwegen und sicherlich auch nach Überzeugung der gesamten CDU-Bürgerschaftsfraktion können hier in Bremen 100 Prozent der Schüler Abitur machen, wenn sie denn die Leistung bringen, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD])

Deshalb müssen wir uns gemeinsam verständigen: Wo legen wir die Leistungslatten an? Was definieren wir für das Gymnasium? Was definieren wir für die Realschule? Was mir noch wichtiger ist: Was definieren wir für die Hauptschule? Die haben wir doch alle gemeinsam in den letzten Jahren sträflich im Stich gelassen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD!

(Beifall bei der CDU)

Darüber hinaus müssen wir auch gemeinsam prüfen, wo Fördermaßnahmen ansetzen müssen. Da sind erste Maßnahmen verabredet worden, dazu haben auch die Bürgerschaftsfraktionen, da ging es ja um Finanzierungsprobleme, ihren Beitrag geleistet. Sowohl die SPD als auch die CDU haben Projekte zurückgestellt, um vordringliche Maßnahmen, erste Konsequenzen aus Pisa überhaupt finanzieren zu können. Das ist doch eine hervorragende Leistung für eine Koalition. Das werden wir auch in anderen Bereichen machen.

Um dies genau wissen zu können, müssen wir natürlich auch an jeder Schule erkennen und wissen, was an diesen Schulen geleistet wird und vor allen Dingen auch nicht geleistet wird. Wenn wir dies aufgearbeitet haben, dann können auch noch intensiver unsere Förderinstrumente für die Schülerinnen und Schüler dieses Bundeslandes einsetzen. Das muss der Weg sein, deshalb brauchen wir auch diese vergleichbaren Tests, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU – Abg. Frau H ö v e l - m a n n [SPD]: Aber die laufen doch schon, Herr Eckhoff!)

Wir wollen mit dem Koalitionspartner gemeinsam das Ziel erreichen, dass solch ein katastrophales Ergebnis im Bereich der Bildung nicht wieder vorgelegt wird. Wir haben als CDU unsere Vorschläge dazu gemacht. Wir reichen Ihnen die Hand. Ich hoffe und gehe fest davon aus, dass wir uns am 8. Sep

tember auf einen gemeinsamen Weg entsprechend verabreden können. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Ich schlage Ihnen vor, wir unterbrechen jetzt die Sitzung bis 14.45 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung 13.10 Uhr)

Vizepräsident Dr. Kuhn eröffnet die Sitzung wieder um 14.46 Uhr.

Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Kriminalitätsbekämpfung auf den Autobahnen und im Transitverkehr im Land Bremen

Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 19. Juni 2002 (Drucksache 15/1182)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 13. August 2002

(Drucksache 15/1213)

Dazu als Vertreter des Senats Senator Dr. Böse, ihm beigeordnet Staatsrätin Motschmann.

Herr Senator, Sie haben die Möglichkeit, wenn Sie es wünschen, die Antwort des Senats mündlich vorzutragen. Möchten Sie davon Gebrauch machen? – Das ist nicht der Fall.

Ich gehe davon aus, dass eine Fraktion eine Aussprache wünscht. – Das ist der Fall.

Die Aussprache ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Knäpper.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kriminalitätsbekämpfung auf Autobahnen und im Transitverkehr im Land Bremen, die Große Anfrage liegt Ihnen vor, und ich stelle fest, sie ist sehr zufriedenstellend ausgefallen, allerdings so kleine Nuancen könnten nachgebessert werden. Ich werde gleich in meiner Rede noch einmal darauf zurückkommen.

In den letzten Jahren hat sich das politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Umfeld in

Europa in kurzen Zeitabständen grundlegend verändert. Neben der Wiedervereinigung in unserem Land mit der Öffnung der Grenzen auch zum Osten begann der Abbau der Hindernisse an den Binnengrenzen zwischen den Staaten der Europäischen Union, die das Schengener Vertragswerk ratifiziert haben.

Steigende Mobilität und Freizügigkeit im Personen-, Waren- und Kapitaldienstleistungsverkehr sind aktuelle Auswirkungen, die sich auch in Bremen auf den Autobahnen und Transitwegen abspielen. Seit dem 1. November 1993 ist die Europäische Union Wirklichkeit, und mit dem Beitritt Finnlands, Schwedens und Österreichs gehören ihr seit Anfang 1995 15 Mitgliedstaaten an. Einen weiteren Höhepunkt erreichte die Freizügigkeit durch die Inkraftsetzung des Schengener Durchführungsabkommens zum 1. April 1998 für Österreich, Italien und teilweise auch Griechenland und den damit verbundenen Wegfall der Grenzkontrollen in Bayern und auch in Österreich. Die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion zum 1. Januar 1999 war der nächste Meilenstein auf diesem Weg. Nie zuvor hat es in Europa eine solche Freizügigkeit gegeben.

Die freien Grenzen, meine Damen und Herren, die Freizügigkeit und die Mobilität haben jedoch auch ihren Preis. Nicht nur, dass die kontinuierliche Zunahme des Lkw- und Personenverkehrs die Verkehrssicherheit nachhaltig beeinträchtigt, es ist auch eine Zunahme der Kriminalität auf den Autobahnen und unseren Straßen in Bremen zu verzeichnen.

Der gemeinsame Binnenmarkt eröffnet aber mit seinem freizügigen Personen- und Warenverkehr quasi als Nebeneffekt auch mobilen Kriminellen aus dem In- und Ausland neue Tatgelegenheiten und günstigere Kriminalitätsstrukturen. Die Autobahnen in Bremen und die Zufahrtsstraßen zu den Häfen, Flugplätzen und den gut ausgebauten Bundes- und Landesstraßen bieten ideale Anfahrts-, Schleusungsund Fluchtwege mit relativ geringem Entdeckungsrisiko. Drogenschmuggel und Drogenhandel, KfzVerschiebung, illegale Einreisen, Schleusungen sowie der Schmuggel von Zigaretten, Alkohol, Waffen und Sprengstoff gehören zum Kriminalitätslagebild Straße.

Insbesondere bei der unerlaubten Einreise und bei Schleusungen werden in zunehmendem Maße folgende Begleit- und Folgedelikte festgestellt: Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung, unerlaubte Beschäftigung, Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt, Betrug, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Prostitution und Zuhälterei. Das Verbringen von Geschleusten durch die Transitstaaten und innerhalb der Bundesrepublik geschieht meistens unter menschenunwürdigen oder sogar lebensbedrohlichen Umständen. Wir haben hier auch noch in diesem Jahr selbst einen Schleusertransport festgestellt und die polizeilichen Maßnahmen danach eröffnet.

Für ein intelligentes und effizientes Fahndungskonzept sind Stichproben und lagebildabhängige Kontrollen der Verkehrsströme auf Bremens Straßen notwendig. Die Identitätsfeststellung ohne konkreten Verdacht gegen die zu überprüfenden Personen macht das Risiko der Straftat beziehungsweise der illegalen Einreise unkalkulierbar. Auch Niedersachsen hat in Paragraph 12 Absatz 6 Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz eine kompatible, jedoch weiter gehende Regelung getroffen. Zweck der polizeilichen Kontrolle soll die Verhütung oder Unterbindung des unerlaubten Aufenthalts und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität sein. Verkehrssicherheitslagen und Kriminalitätslage erfordern zukünftig verstärkt eine ganzheitliche Betrachtung des öffentlichen Verkehrsraums als polizeilichen Aktionsraum zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit hier in Bremen, meine Damen und Herren.

Waren bisher polizeiliche Kontrollaktivitäten tendenziell verkehrsorientiert – Erfolge in der Kriminalitätsbekämpfung fielen als Nebenprodukt ab –, so gilt es, Verkehrsunfallbekämpfung und Kriminalitätsbekämpfung künftig noch stärker in Bremen und Bremerhaven zu verzahnen, um den aktuellen Herausforderungen strategisch begegnen zu können. Bremen hat vorgesorgt und setzt hier auf den Autobahnen und Schnellstraßen die Spezialeinheit BP 32, Verkehrsbereitschaft, mit besonders geschulten Beamten in einem Rund-um-die-Uhr-Dienst erfolgreich ein. Außerdem werden auch noch andere Dienststellen auf den Autobahnen und Transitstraßen eingesetzt.

In Bremerhaven, auf der A 27, ist die Polizei von Niedersachsen zuständig, obwohl sich diese im Bereich Bremerhavens auf Gebiet des Landes Bremen befindet, aber dies wurde vor Jahren in einem Staatsvertrag geregelt. Auf den Zufahrtsstraßen zu den Häfen in Bremerhaven sind einmal die Verkehrsbereitschaft, aber auch die Reviere und der Zivilstreifendienst zuständig.

Beide Polizeien in Bremerhaven und Bremen operieren hier in Zusammenarbeit mit dem Zoll und der Ermittlungsgruppe Rauschgift des Landeskriminalamtes sehr erfolgreich. Zugriffe bei Schleusungen, Festnahmen von Drogenkurieren und die Entdeckung von anderen Straftaten belegen dies. Hervorzuheben ist auch die Veränderung der Organisationsstruktur des Landeskriminalamtes und die Schaffung eines Sonderkommissariats LKA 55 zur Bekämpfung der illegalen Einreise und die Gründung der Ermittlungsgruppe Schleusung in Zusammenarbeit mit dem BGS. Trotzdem, ich sage dies hier noch einmal ganz deutlich, viele haben das vielleicht noch nicht mitbekommen: Wir haben hier in Bremen und in Bremerhaven eine EU-Außengrenze. Das starke Wohlstandsgefälle zwischen einigen Staaten des ehemaligen Ostblocks und der Bundesrepublik hat dazu geführt, dass die Bundesrepublik und damit

auch das Land Bremen verstärkt zum Zielort krimineller Banden geworden ist. Der Reiseverkehr zwischen Polen und der tschechischen Republik nimmt Jahr für Jahr zu. Die Neuregelung des Asylrechts vor Jahren hat zudem eine verstärkte Attraktivität illegaler Grenzübertritte zur Folge, die in vielen Fällen mit Hilfe professioneller Schleusergruppen durchgeführt werden.

In Zusammenarbeit mit der Polizei Niedersachsen ist die Polizei im Land Bremen an internationalen Fahndungsaktionen im Rahmen der SchengenProjekte, „Routen-Kfz“, „Routen BTM“ und Schleusungskriminalität beteiligt. Leider kann unsere Polizei, und das ist sehr schade, wie auch aus der Antwort des Senats zu entnehmen ist, sich an diesen Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen in den von mir vorher bezeichneten Deliktsbereichen aufgrund des Fehlens einer Rechtsnorm für lagebildabhängige Kontrollen im Bremischen Polizeigesetz nur eingeschränkt beteiligen.

Bei den Diskussionen um die Erforderlichkeit der Einführung lagebildabhängiger Kontrollen erstaunen zwei Aspekte gleichermaßen: zum einen die Tatsache, dass tatsächlich vermeintliche oder selbst ernannte Experten, auch hier im Parlament, bei der Bewertung gleicher normativer Sachverhalte zu einem völlig entgegengesetzten Ergebnis gekommen sind, zum anderen aber auch der Umstand, dass die kriminalpolizeilichen Selbstverständlichkeiten mit zäher Langatmigkeit diskutiert werden, während die bremischen Sicherheitsbehörden im Wettkampf mit der internationalen grenzüberschreitenden Kriminalität nicht die erforderliche Ermächtigung im Polizeigesetz haben, weil unser Koalitionspartner hier leider eine andere Meinung vertritt.

Die bisherige rechtliche Grundlage bildet für Kontrollen der Paragraph 36 Absatz 5 StVO mit der Zielrichtung Überprüfung der Fahrtüchtigkeit der Fahrzeugführer, Überprüfung der mitzuführenden Papiere sowie des verkehrssicheren Zustands des Fahrzeugs und der Ausrüstungsvorschriften. Folgemaßnahmen nach der Strafprozessordnung kommen hier in Bremen erst dann in Betracht, wenn die einschreitenden Beamten einen Anfangsverdacht in puncto Straftaten haben.

Dies ist hier, und das sage ich noch einmal ganz deutlich, in Bremen unbefriedigend und wirkt auf die Beamten auch teilweise demotivierend. Die Bekämpfung und die Zurückdrängung der internationalen Kriminalität ist eine Aufgabe aller Länder in der EU. Kein Staat kann diese Aufgabe ganz allein lösen, weder in polizeilicher noch in politischer Hinsicht. Die internationale Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden ist eine ganz wesentliche, vielleicht sogar die entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Bekämpfung dieser Straßenkriminaliät. So ist es auch nicht verwunderlich, dass nahezu alle europäischen Staaten mit Ausnahme der Inselstaaten England und Irland über Befugnisse für eine ver

dachtsunabhängige Personenkontrolle verfügen und auch davon Gebrauch machen. In all den Jahren hat sich unser Koalitionspartner schwer getan, wenn es um die Verbesserung der inneren Sicherheit ging.

(Abg. Frau M a r k e n [SPD]: Nein, nein!)

Doch, doch! Frau Marken, so ist es gewesen! Erst lange Verhandlungen im Koalitionsausschuss und die Ereignisse in New York am 11. September letzten Jahres haben dazu geführt, dass wir im Bremischen Polizeigesetz in vielen Bereichen nachgebessert haben. Es hat uns Kraft und viel Zeit gekostet. Ich will auf die einzelnen Punkte, die wir nachgebessert haben, gar nicht eingehen.

Wie wichtig diese Ermächtigung im Polizeigesetz ist, zeigen die großen Erfolge in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern, ich will die Länder gar nicht alle aufzählen, aber ich will einmal mit Genehmigung des Präsidenten eine Presseerklärung aus Schleswig-Holstein vorlesen:

„Der Minister bezeichnet die lagebildabhängigen Kontrollen der Verkehrspolizeidirektion zur Bekämpfung der Kriminalität auf den Autobahnen als äußerst erfolgreich. Die schleswig-holsteinische Landespolizei konnte auf diese Weise allein im vergangenen Jahr 1335 Täter und Tatverdächtige festnehmen, denen hauptsächlich Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Ausländerrecht, aber auch Auto- und Einbruchsdiebstahl zur Last gelegt werden“ et cetera. Für meine Fraktion möchte ich hier erklären: Angesichts der kriminellen technischen Intensität des internationalen Verbrechens darf sich ein Rechtsstaat keine Fesseln anlegen und nicht tatenlos zusehen. Wir brauchen dieses Rechtsinstrumentarium in unserem Bremischen Polizeigesetz.

(Beifall bei der CDU – Glocke)

Die Redezeit ist überschritten, Herr Kollege!