Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder von Deputationen in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Vorstands Kenntnis. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. – Ich