Es kann und darf nicht sein, dass zum Beispiel ein Asylbewerber eine bessere medizinische Versorgung erhält als ein Kassenpatient. Es ist doch nachweislich eine Tatsache, dass der Kassenpatient der Kontrolle von Budgetreglementierungen vieler Art unterliegt. Hier darf der Arzt nicht jedes Medikament oder jede Therapie verordnen, meine Damen und Herren. Das ist zum Beispiel bei Asylbewerbern, bei Asylanten nicht der Fall. Hier darf der Arzt das teuerste Medikament und die teuerste Therapie verordnen.
Nein, das ist kein Quatsch! Das heißt, in diesem Fall kann der Arzt medizinisch so arbeiten, wie es eigentlich bei den normalen Kassenpatienten dringend notwendig und erforderlich wäre. Finanziell ist also die Behandlung von Asylbewerbern wesentlich besser bezahlt als bei einem Kassenpatienten.
kaputtgeschuftet haben, die ihre Gesundheit durch harte Arbeit schwer und qualvoll ruiniert haben und dadurch vielleicht nicht einmal ihren verdienten und gerechten Lebensabend schmerzfrei genießen können, etwa weniger wert als ein Asylbewerber? Nehmen wir doch nur einmal ein Beispiel: In der zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber in Berlin kommen – nur in Berlin! – zirka 8000 Ausländer pro Jahr an. Viele davon sind krank und natürlich ohne Krankenversicherung. Für sie übernimmt selbstverständlich der Staat, also wir alle, die Behandlungskosten. Ich frage Sie: Warum werden sie besser behandelt als der normale Kassenpatient? Die Frage müssen Sie mir einmal erklären!
Niemand – hören Sie jetzt genau zu! – will den Asylbewerbern die notwendige ärztliche Versorgung verweigern, das ist ja Blödsinn, aber irgendetwas im Staat Deutschland scheint faul zu sein, wenn der Asylant für den Arzt finanziell mehr bringt als ein Kassenpatient, der sehr hohe Beiträge zahlen muss. Anscheinend ist es der rotgrünen Chaosregierung egal, da die Gelder ja von den Kommunen aufgebracht werden müssen, und das kommt die Kommune wirklich sehr teuer zu stehen –
hören Sie doch genau zu! –, weil sich dadurch die Sozialämter zum Teil in eine Krankenkasse verwandeln.
Da musste zum Beispiel das Sozialamt in Düsseldorf schon vier Mitarbeiter aus einer Betriebskrankenkasse übernehmen, um die monatlich 12 000 anfallenden Rezepte und Rechnungen überhaupt nur stichpunktartig überprüfen und bearbeiten zu können, und in den anderen Kommunen sieht es wirklich nicht anders aus. Das ist ein Umstand, der die Kommunen bei weitem finanziell überfordert, weil bei diesen Massen selbstverständlich dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet ist und eine Entdeckung von Missbrauch dem Zufall überlassen bleibt.
Meine Damen und Herren, hierzu führte der Düsseldorfer Oberbürgermeister Joachim Erwin Folgendes aus, Herr Präsident, ich darf mit Ihrer Genehmigung zitieren –
Sie sollten jetzt genau zuhören! –: „Wir zahlen etwa 23 Millionen Euro Krankenversicherungskosten für Sozialhilfeempfänger und Asylanten. Wenn wir das über eine Krankenkasse abwickeln könnten, würden wir zwischen fünf und sechs Millionen Euro haben. Das heißt, 17 Millionen Euro pro Jahr zahlen die Bürger Düsseldorfs zu viel.“ Er fügt hinzu: „17 Millionen Euro, die wir weniger bezahlen müssten, das sind mindestens acht Kindergärten, einige Fußballplätze und noch einiges mehr. Es wäre auch ein wunderschöner Beitrag zur Schulsanierung, und es
würde keinem Sozialhilfeempfänger, keinem Asylanten irgendetwas abgehen, sondern er würde nur genauso behandelt wie in den gesetzlichen Krankenversicherungen.“
Hier, meine Damen und Herren, ist dringender Handlungsbedarf. Hier muss dringend ein Ausführungsgesetz in Kraft treten, damit alle in die gesetzliche Krankenversicherung kommen. Gesundheitspolitik hat auch etwas mit sozialer Gerechtigkeit zu tun, aber ich denke einmal, soziale Gerechtigkeit sind Werte, die den Sozialdemokaten abhanden gekommen sind. Stimmen Sie aber trotzdem dem Antrag der Deutschen Volksunion zu!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme an, es ist einhellige Meinung des Hauses, dass ich bei dem Thema bleibe, das Thema heißt soziale Gesundheitspolitik. Meine Damen und Herren, Sie wissen alle, die solidarische Krankenversicherung gründet auf dem Prinzip, den Einkommensstarken einzubinden, um den Einkommensschwachen zu stützen. Das ist das Grundprinzip. Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse zahlen rund 14 Prozent Krankenkassenbeitrag, der hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgebracht wird, und wir alle wissen, dass 14 Prozent von 600 Euro erheblich weniger sind als 14 Prozent von 6000 Euro. Für den Antragsteller sage ich die Differenz: 760 Euro mehr zahlt derjenige, der natürlich auch ein besseres Einkommen hat.
Doch egal, wie hoch der tatsächliche Krankenkassenbeitrag ist, alle haben Anspruch auf das gesamte Spektrum der notwendigen medizinischen Leistungen. Das gilt selbstverständlich auch für die, die keine Beiträge einzahlen, nämlich nichtverdienende Familienmitglieder, Sozialhilfeempfänger und, falls ich jemanden vergessen habe, auch für die, denn das ist das Grundprinzip. Um dieses solidarische soziale Gesundheitssystem beneiden uns ganz viele in Europa und weit darüber hinaus, und dieses System steht nicht zur Disposition, von niemandem.
Meine Damen und Herren, wir sollen heute beschließen, dass einkommensschwache Versicherte nicht belastet werden, das brauchen wir nicht, weil immer klar gewesen ist und zukünftig auch klar bleiben wird, es gibt keine Belastung. Es gab und gibt gesetzlich festgesetzte Einkommensgrenzen, die sicherstellen, dass Menschen mit geringem Einkommen von Zuzahlungen, zum Beispiel bei Medikamenten, befreit sind. Sie brauchen nur einen entsprechenden Antrag zu stellen bei der jeweiligen Krankenkasse. Dieser wird schnell und positiv entschieden. Nicht befreit sind ausschließlich Patienten, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, von der Zuzahlung im Krankenhaus, die beträgt
neun Euro pro Tag, aber dann natürlich auch nur für die Dauer von 14 Tagen. Hier geht es lediglich um die häusliche Einsparung. Der letzte Punkt des vorliegenden Antrags, der Antragsteller ist gar nicht darauf eingegangen, spricht von Normgrößen. Ich vermute, gemeint sind hier die Disease-Management-Programme, also die geplanten Leitlinien zur Behandlung chronisch Kranker. Wer dagegen etwas hat, der müsste es dann begründen, müsste vor allen Dingen mit den chronisch Kranken ausführlich diskutieren. Sie sehen, meine Damen und Herren, ein Handlungsbedarf ergibt sich für uns als Landtag zurzeit nicht. Ich möchte Sie bitten, diesem Antrag nicht zuzustimmen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe wirklich selten ein solch schlechtes Argument wie eben gehört. Auf ein solch niedriges Niveau werde ich mich nicht begeben.
Deshalb kann ich mich auch kurz fassen. Tatsache ist – dass Sie das nicht ertragen können, das glaube ich Ihnen gern –, CDU und SPD haben das Gesundheitssystem völlig, aber auch völlig ruiniert. Wenn der SPD-Generalsekretär Müntefering heute sagt, dass Herr Seehofer der Mann sei, der das Gesundheitswesen fast vollständig an die Wand gefahren habe, so hat er ohne Zweifel Recht. Allerdings hat er vergessen, dabei zu erwähnen, dass es die gegenwärtige rotgrüne Chaosregierung mit ihrer noch ahnungsloseren Quotenministerin war, die das unselige Werk dann konsequent und rücksichtslos vollendet hat und das Gesundheitswesen nun endgültig an die Wand gefahren hat. Meine Damen und Herren, und das können Sie auch nicht bestreiten, seit der Gründung der Bundesrepublik hat sich im Gesundheitswesen ein ungeheurer Wildwuchs etabliert, der nur sehr schwer zu durchdringen ist und zu Verschwendung, Betrug und Korruption geradezu einlädt. Wenn Sie wirklich ein gerechtes Gesundheitswesen politisch umsetzen wollen, dann stimmen Sie diesem Antrag der Deutschen Volksunion zu!
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag des Abgeordneten Tittmann (DVU) mit der Drucksachen-Nummer
Meine Damen und Herren, es besteht Einverständnis unter den Fraktionen, dass wir die Tagesordnungspunkte 29 und 30 vorziehen, also zum Schluss des heutigen Tages aufrufen. Ich glaube, wenn der Tagesordnungspunkt abgehandelt ist, werden wir auch 18 Uhr erreicht haben. Es handelt sich hier um den Tagesordnungspunkt 29.
Bericht des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft nach § 24 des Bremischen Abgeordnetengesetzes (BremAbgG) vom 6. August 2002
Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder von Deputationen
Antrag des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft vom 6. August 2002 (Drucksache 15/1201) 1. Lesung 2. Lesung
Meine Damen und Herren, traditionsgemäß gibt der Präsident der Bremischen Bürgerschaft zu der Thematik immer eine Erklärung vor dem Plenum ab.
Meine Damen und Herren, wie immer müssen wir bei der Anpassung unserer Diäten in eigener Sache entscheiden. Vorbereitet wird diese Entscheidung durch ein Gutachten der so genannten Diätenkommission, das Ihnen und der Öffentlichkeit vorliegt. Der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft ist dem Gutachten der Diätenkommission einstimmig gefolgt und schlägt Ihnen vor, ab 1. Juli 2002 die Entschädigung um 39 Euro, also zirka 1,6 Prozent, und die Amtsausstattung um vier Euro zu erhöhen.
Im gleichen Umfang wie die Amtsausstattung sollen auch die Aufwandsentschädigungen der Deputierten und möglicher Unionsbürger in der Stadtbürgerschaft erhöht werden. Ich meine, es handelt sich hier um eine recht maßvolle Erhöhung, und ich empfehle Ihnen, die Vorlage des Vorstands zu beschließen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder von Deputationen, Drucksache 15/1201, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, es ist darum gebeten worden, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.