Protocol of the Session on August 21, 2002

Ich möchte noch etwas sagen. Es steht hierin: Trotz dieser Bedenken hat Rotgrün ein Gesetz über eingetragene Lebenspartnerschaften erlassen, das gegen die Stimmen von CDU und CSU beschlossen wurde. Damit hat Rotgrün Fakten geschaffen. Viele Menschen haben die neue Regelung zur Grundlage ihrer Lebensplanung und ihrer Entscheidung gemacht. Dies ist nicht rückholbar. Eine deutliche Aussage, selbst auf der CSU-Homepage, im CDU-Wahlprüfstein Beantwortung, zu dieser Frage finden Sie genau den gleichen Umstand.

Insofern ist diese Entscheidung getroffen und gefällt, und wir haben das deutlich gesagt, nicht nur der Kanzlerkandidat, auch die Bundesvorsitzende: Dieses Thema ist entsprechend abgehakt. Sie werden das begrüßen und sind darüber wahrscheinlich froh. Wir hätten uns in unserer Position einen anderen Spruch vorstellen können, aber der ist nun einmal nicht so gekommen, und man muss dann entsprechende Entscheidungen auch akzeptieren.

Eine andere Frage ist das, was Frau Linnert auch gerade angesprochen hat und auch Sie, das Lebenspartnerschaftsänderungs- oder -ergänzungsgesetz und die verschiedenen Inhalte, die sich da wiederfinden. Da hat die CDU eine sehr eindeutige Meinung. Sie hat auch eine Stellungnahme zu den Prüfsteinen des Lesben- und Schwulenverbandes zur Bundestagswahl abgegeben. Ich brauche das jetzt, glaube ich, nicht alles hier vorzutragen, Herr Engelmann, Sie kennen diese Position. Sie sagt noch einmal ganz eindeutig, dass die Ehe nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz eine besondere Form der Lebensbindung darstellt und auch damit den besonderen Schutz des Gesetzes entsprechend benötigt. Dies sehe ich auch durch das jetzige Urteil nicht aufgehoben, das findet sich wieder.

Vor diesem Hintergrund muss die Besonderheit sich auch in bestimmten Rechten ausdrücken, und wenn Sie jetzt zum Beispiel ein eheähnliches Splitting-Verfahren der Einkommensteuer fordern, eine eheähnliche Mitversicherung von Lebenspartnern bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und so weiter, so sind dies Punkte, Frau Lin

nert, die wir als CDU-Fraktion ablehnen, weil sie dem besonderen Schutz der Ehe widersprechen!

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Unterhaltspflicht ja, aber Steuer- erleichterungen nein, das heißt das!)

Liebe Frau Linnert, ich habe doch auch, wenn ich in einer eheähnlichen Partnerschaft unter Heterosexuellen lebe, eine Unterhaltsverpflichtung, das ist doch nichts Besonderes!

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Bloß, die Leute könnten heiraten, das ist doch der Unterschied!)

Vor diesem Hintergrund müssen Sie auch akzeptieren, dass es diese besondere Situation der Ehe gibt. Wir haben das definiert, wir haben das auch jetzt vor den Wahlen noch einmal klar gesagt, wo wir stehen, und das findet sich, wie gesagt, auch in den entsprechenden Aussagen wieder.

Ich möchte an dieser Stelle noch zwei bis drei Bemerkungen machen, weil es auch eine Antwort der CDU/CSU zu den Wahlprüfsteinen des Lesben- und Schwulenverbandes gab, die ich zumindest auch für bemerkenswert halte. Ich möchte nur noch eines vorwegschicken: Auch wir haben mittlerweile in der CDU die Lesben- und Schwulenunion, auch das ist sozusagen eine Vereinigung bei uns. Für uns ist das also nicht irgendwie etwas Negatives, ein Bäh-Zustand oder was auch immer, sondern die befinden sich auch ganz normal in der Mitte der CDU und der CSU.

Ich will Ihnen aber sagen, was die Partei, sowohl CDU als auch CSU, geantwortet hat auf die Frage, gleichgeschlechtliche Familien anzuerkennen: Die Unionsparteien halten es derzeit für verfrüht, die Frage eines Adoptionsrechtes für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften endgültig zu entscheiden. Vorrangiger Gesichtspunkt muss in dieser Frage das Wohl des Kindes sein. Diese Frage wird im Augenblick in der internationalen Literatur immer noch sehr unterschiedlich beurteilt. Auch die Rechtspraxis in den europäischen Staaten ist wegen der ungelösten Fragen recht uneinheitlich, also keine Absage zu dieser Frage, sondern man will es international entsprechend angleichen!

Darüber hinaus spielt die Diskriminierung eine Rolle, im Endeffekt das, was wir hier durch Ergänzung der Landesverfassung verabschiedet haben. Da will ich auch sagen, CDU und CSU – das war ja auch eine Forderung von Ihnen, Reform des Transsexuellengesetzes – werden nach der Bundestagswahl 2002 prüfen, ob und in welcher Hinsicht die Rechtslage von Transgendern verbessert werden kann.

(Zuruf des Abg. E n g e l m a n n [SPD])

Auch das ist eine Aussage, in der es sozusagen keine negativen Punkte gibt.

Dann geht es um das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen. Auch dort stehen CDU und CSU dem Gedanken aufgeschlossen gegenüber, in der Bundeshauptstadt an geeigneter Stelle ein Mahnmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen zu errichten.

Dass Sie jetzt aufbauen nach dem Motto, da gibt es Riesendifferenzen zwischen den Forderungen der Lesben und Schwulen und der Union auf der anderen Seite, das stimmt nicht! Der einzige Punkt, zu dem wir eine unterschiedliche Auffassung haben, ist die Frage des besonderen Schutzes der Ehe. Das ist bei uns eine Grundsatzfrage, und da mag man uns auch vorwerfen, dass das konservativ ist, wie es ja gerade in anderen Debatten auch die Rolle spielt. Wir sind froh darüber, dass wir so konservativ sind.

Jeder hat die Entscheidung zu treffen, welche Partnerschaft er wählt. Wir werden keinen beeinflussen, aber beeinflussen Sie uns bitte auch nicht in unserem grundsätzlichen Verständnis für Ehe und Familie! Wir werden sie weiter schützen. Dazu bedarf es dann auch besonderer Gesetze, besonderer Vorteile, und insofern ist das keine Diskriminierung von Schwulen und Lesben, sondern es ist die Besonderheit der Ehe, der wir damit Rechnung tragen. Berücksichtigen Sie bitte auch, Frau Linnert, es ist Quatsch, was Sie da gesagt haben, uns dort eine besondere Form negativer Art des Konservatismus vorzuwerfen! Das ist überhaupt nicht der Fall, sondern wir sind dort offen, stehen auch Neuerungen offen gegenüber. Ich habe das in bestimmten Punkten gesagt, nicht nur wir hier in Bremen, sondern die Bundespartei, nehmen Sie das zur Kenntnis, aber dieser andere Punkt ist mit uns nicht verhandelbar!

Wenn entsprechende Vorschläge gemacht werden, und nach der Bundestagswahl wird das Thema sicherlich auch noch einmal in einer ruhigeren Atmosphäre auf Bundesebene diskutiert werden, dann werden wir uns im Einzelfall mit diesen Vorschlägen auseinander setzen und dann schauen, ob es dem Grundsatz von Ehe und Familie nach unserem Verständnis widerspricht oder nicht. Wenn es widerspricht, dann werden wir dort vermutlich ein Nein formulieren, und wenn es andere Möglichkeiten gibt, werden wir die sicherlich auch gern unterstützen. Wir sind da jederzeit gesprächsbereit. Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass wir die Debatten, wie wir sie in dieser Legislaturperiode geführt haben bei der Änderung der Landesverfassung, auch bei den anderen Themen in dieser Richtung weiterhin so gelassen führen können und uns schon verständigen werden. Das ist überhaupt nicht rückständig, Frau Linnert, wie Sie es uns hier gern unterstellen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 15/1210, auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD Kenntnis.

Zukunft der Städtepartnerschaften

Mitteilung des Senats vom 11. Juni 2002 (Drucksache 15/1170)

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats, Drucksache 15/1170, Kenntnis.

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale –

Mitteilung des Senats vom 28. Mai 2002 (Drucksache 15/1157) 2. Lesung

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 61. Sitzung am 13. Juni 2002 in erster Lesung beschlossen. Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale –, Drucksache 15/1157, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

(Einstimmig)

Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des BundesBodenschutzgesetzes und zur Änderung verwaltungsrechtlicher, abfallrechtlicher und vermessungsrechtlicher Vorschriften

Mitteilung des Senat vom 28. Mai 2002 (Drucksache 15/1158) 2. Lesung

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 61. Sitzung am 13. Juni 2002 in erster Lesung beschlossen.

Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Änderung verwaltungsrechtlicher, abfallrechtlicher und vermessungsrechtlicher Vorschriften, Drucksache 15/1158, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

(Einstimmig)

Wahl von Vertrauensleuten für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen am Finanzgericht

Mitteilung des Senats vom 18. Juni 2002 (Drucksache 15/1178)

Meine Damen und Herren, die Wahlvorschläge liegen Ihnen schriftlich vor. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Wer entsprechend den Wahlvorschlägen wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen?

(Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt entsprechend.

Möglichkeiten und Hindernisse bei der Erfassung von Einkünften aus Kapitalvermögen und Spekulationsgeschäften

Große Anfrage der Fraktion der SPD vom 19. Juni 2002 (Drucksache 15/1181)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 6. August 2002

(Drucksache 15/1202)

Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Perschau.

Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen. Herr Bürgermeister, ich gehe davon aus, dass Sie darauf verzichten.

Wir treten in die Aussprache ein.

Als Erste hat das Wort die Abgeordnete Frau Schwarz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am Ende eines langen und sehr heißen Tages bringt es sicherlich große Freude, über das Bankgeheimnis zu reden, und sicherlich auch große Freude, hier zuzuhören, aber ich hoffe, es bringt uns zumindest einen Wissensgewinn.

Ich möchte mit einem Beispiel anfangen! Ein Betriebsprüfer prüft ein Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich, zum Beispiel eine große Rechtsanwaltskanzlei. Eine natürliche Person hat diesem Unternehmen ein Darlehen gegeben, das Unternehmen zahlt Zinsen. Jetzt kann der Prüfer eine Kontrollmitteilung schreiben, die dazu führt, dass geprüft wird, ob diese Zinsen bei der Steuererklärung angegeben worden sind.

Das zweite Beispiel: Derselbe Betriebsprüfer prüft ebenfalls ein Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich. Hier liegt der gleiche Sachverhalt vor, nur, in diesem Fall darf er keine Kontrollmitteilung schreiben, das heißt, das Finanzamt kann nicht überprüfen, ob der Empfänger von Zinsen diese Zinsen in seiner Steuererklärung angegeben hat. Logisch? Für mich nicht! Die Erklärung dafür ist, bei dem zweiten Unternehmen handelt es sich um eine Bank. Diese Ungleichbehandlung ergibt sich aus dem so genannten Bankgeheimnis, das in Paragraph 30 a AO, dem Steuergrundgesetz, verankert ist.