Wir haben eine ganze Reihe von Modellprojekten gefördert, die sich, denke ich, sehen lassen können. Die Projekte gerade im Technologiepark mit dem Niemeyer-Ecotec-Haus, die vier, die dort gemacht worden sind, sind ein Beispiel dafür, wie Low Energie und Hightech zusammenkommen können. Dies ist ein Anreiz für alle anderen, dies nachzuvollziehen, dass es eben nicht nur ökologisch gut ist, sondern dass es sich eben auch ökonomisch rechnet, was ja immer die Fragestellung ist, die uns auch umtreibt.
Das Gleiche gilt in Bremerhaven mit dem Industriebau, der da entstanden ist, auch ein Niedrigenergiestandard, der beweist, dass es anders geht, als bisher geplant wird. Dass wir keine Anreize in diesem Zusammenhang geschaffen haben, kann also niemand ernsthaft behaupten. Ich nehme gern Ihre Anregung auf, Herr Dr. Schuster. Wir haben ein Ins
In diesem Zusammenhang ist es eigentlich für die Unternehmen, gerade wenn sie eine solche Zertifizierung anstreben, ein wesentlicher Punkt, auch den Energiebereich in Betracht zu ziehen, um dann auch festzustellen – das ist bei einer ganzen Reihe von Auditierungen, Herr Dr. Schuster, auch gelungen –, dass man im energetischen Bereich in dem jeweiligen Unternehmen auch nicht nur aus Gründen des Umweltschutzes, aber eben auch gerade aus den Gesichtspunkten ökonomischer Betrachtungen eines Unternehmens erhebliche Einsparungen erzielen kann, wenn man die energetische Gesamtsituation verbessert.
Da ist schon etwas im Gang als Anreiz. Wir fördern das, Sie wissen es. Wir geben Geld dazu, um solche Auditierungen zu machen. Aber selbstverständlich kann man den Gedanken, den Sie formuliert haben, auch aufnehmen.
Selbstverständlich ist es richtig, wenn Sie ansprechen, dass das Energiesparen bei den öffentlichen Gebäuden als Potential sehr viel höher ist, als wir uns jetzt als realistisch zunächst auch bezogen auf die Laufzeit der Refinanzierung vorgenommen haben, aber ich glaube, dass der Ansatz, den wir hier fahren, der Richtige ist, und es lohnt natürlich allemal, auch zu prüfen, in welchem Umfang die öffentliche Hand hier auch Einsparungen im ökonomischen, also im finanziellen Bereich tätigen kann, jenseits der Frage, dass es auch zur CO2-Reduzierung führt.
Ich weise noch einmal zurück, dass wir bisher rückwärts gerichtete Energiepolitik gemacht haben. Ich weise auch zurück, dass wir jetzt auf der Stelle treten, denn wir haben mit dem, was wir Ihnen auch vorgelegt haben für die öffentlichen Gebäude, denke ich, erstmalig eigentlich die Chance, mit dem Sanierungsprogramm für die öffentlichen Gebäude tatsächlich ein Instrument in der Hand zu haben, hier Sanierung mit energetischen Erneuerungen zu verbinden und auf diese Art und Weise einen Beitrag sowohl zur Klimapolitik als auch zur ökonomischen Verbesserung der Haushalte der jeweiligen Ressorts leisten zu können.
Natürlich hätte ich mir auch gewünscht, dass wir an dieser Stelle vielleicht so etwas wie einen revolvierenden Fonds bekommen hätten. Wir haben uns dafür eingesetzt, damit hätte man weitere Investitionen an diesem Punkt machen können. Daran muss man einfach noch arbeiten. Das war so, wie ich mir das vorgestellt habe, nicht durchsetzbar.
Das, was Sie zum Projekt „Dreiviertel plus“ gesagt haben, kann ich nur unterstreichen, und auch das zeigt ja, dass in Bremen nicht geschlafen worden ist, sondern mit diesem Projekt ein großer Erfolg durch die Schulen verbunden ist. Das verband ja mehrere Aspekte. Es erzeugte eine Bewusstseins
bildung bei Schülerinnen und Schülern, bei den Lehrern, es hat aber auch in der Tat Anreize gehabt, Strom einzusparen, und wir wollen dieses Programm, Sie haben darauf hingewiesen, öffnen.
Wir müssen in Bezug auf die neuen Situationen, die wir mit dem neuen Liegenschaftsmanagement bezogen auf die Mieter-Vermieter-Verhältnisse haben, Änderungen einführen. Es ist ausführlich in der Mitteilung beschrieben, dass wir es neu differenzieren müssen, dass wir den Anspruch, den Anreiz natürlich für die Mieter aufrechterhalten müssen und dass wir es auch für alle anderen Verwaltungsbereiche aufnehmen müssen. Dies ist beabsichtigt, und ich glaube, dass wir damit einen erheblichen Schritt weiterkommen können.
Im Übrigen vielleicht noch ein Wort zu dem Einsatz in der Industrie! Ich wollte nur noch einmal darauf hinweisen, wenn Sie allein den Bereich der Gichtgas-Umwandlung betrachten, dass wir damit, auch das kann ja nicht als rückwärts gerichtet bezeichnet werden, einen immensen Fortschritt in Bezug auf CO2-Einsparung gemacht haben. Also bitte sehr, wir sollten unsere Erfolge, und das war ein maßgeblicher Erfolg, nicht klein reden, sondern hier haben wir einen entscheidenden prozentualen Schritt gemacht. Wir haben Ihnen dies auch in der letzten Debatte noch einmal vorgestellt und auch in der Fortschreibung des Energieprogramms, das wir uns vorgenommen haben.
Also, es bleibt viel zu tun. Ich kann auch nicht sagen, dass ich mit dem Stand, den wir erreicht haben, zufrieden bin, aber das kann, glaube ich, niemand sagen, weder der Bund noch wir. Wir müssen weiter daran arbeiten, und ich glaube, wir haben gute Voraussetzungen, auf der Basis, auf der wir jetzt sind, dieses Projekt auch weiter voranzubringen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In diesem Jahr tagte der Weltkindergipfel in New York. Dort berieten 70 Staats- und Regierungschefs, Delegierte von Nichtregierungsorganisationen und 300 Kinder über die Zukunft der Kinder. Bremen ist in diesem Jahr, das wissen Sie alle, Partnerstadt von UNICEF. Wir meinen, das ist kein Grund, sich auszuruhen, im Gegenteil, Kinder brauchen unsere Unterstützung als Politik, als Gesellschaft und als Staat, um gut durchs Leben zu kommen. Auch die rechtliche Stellung der Kinder hat sich in den letzten Jahren durch Bundesgesetze entschieden verbessert. Daran wollen wir mit unserer Initiative heute anknüpfen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Auffassung, dass Kinderrechte in die Landesverfassung gehören. Die habe ich auch noch einmal mitgebracht. Wir schlagen Ihnen deshalb heute in erster Lesung eine Ergänzung der Verfassung vor, und wir hoffen natürlich sehr, dass Sie als Vertreter der CDU und der SPD uns bei diesem Vorhaben in der nächsten Zeit tatkräftig unterstützen, weil wir das in drei Lesungen hier diskutieren und mit einer Mehrheit beschließen müssen. Ich denke, bei der folgenden Debatte werden auch noch einige interessante Aspekte hier diskutiert werden. Wir wollen den Artikel 25 der Landesverfassung neu fassen, und dazu machen wir folgenden Vorschlag, ich zitiere aus unserem Antrag: „Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge.“
Noch einmal zum Hintergrund: Die UN-Kinderrechtskonvention gilt ja seit 1992, seit zehn Jahren, auch in der Bundesrepublik. Seitdem ist sie hier ratifiziert worden, und damit ist die staatliche Gemeinschaft aufgefordert, die Rechte von Kindern zu schützen und auch die Rechte der Kinder zu fördern. Wir meinen, dass die Bremer Landesverfassung eine Lücke aufweist. Wenn man sie aufschlägt und sich die Artikel zur Hand nimmt, die die Rechte der Kinder und die Familie betreffen, sind das die Artikel 23, 24 und 25. In Artikel 23 geht es um das Erziehungsrecht, in Artikel 24 geht es um die Rechte von unehelichen Kindern, und im Artikel 25 geht es um den Schutz der Jugend. Der Passus, den ich eben vorgelesen habe, kommt bislang nicht vor. Wir meinen, es ist besonders wichtig, auch noch einmal den Schutz der Kinder, also das Recht auf ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
eine gewaltfreie Erziehung, in der Landesverfassung in den Vordergrund zu stellen, und wir finden, wir müssen uns auch noch einmal darüber unterhalten, ob eigentlich die Rechte, die in unserer Landesverfassung formuliert sind, heute schon eingelöst werden oder bislang eigentlich eher Lyrik sind, und ob wir als Politiker nicht noch einen Beitrag dazu leisten können, das, was in der Landesverfassung steht, auch stärker politisch einzulösen.
Wir meinen, dass diese Ergänzung die Rechte der Kinder stärker in die Öffentlichkeit rückt, und die Entscheidung, Kinderrechte als grundsätzliche gesellschaftliche Werte anzuerkennen, verpflichtet eben Staat, Gesellschaft und Eltern dazu, die Kinder in allen Lebensbereichen noch stärker zu berücksichtigen. Wir diskutieren ja hier in der Bürgerschaft oft über die Rechte von Kindern und auch über Familienpolitik, und wir als Grüne meinen, dass Kinder eigenständige Rechte und Interessen haben, die sich ganz deutlich von denen ihrer Eltern unterscheiden. Wenn man den Bereich Straßenverkehr nimmt, da haben Kinder eben einfach andere Ansprüche an die Gestaltung einer Stadt und an deren Lebensbedingungen als Erwachsene.
Sie erinnern sich, wir haben hier in dieser Legislaturperiode auf Initiative unserer Fraktion über das Thema Ächtung der Gewalt in der Erziehung beraten. Dazu hat dann auch die große Koalition noch einen Antrag gemacht. Es hat hier eine sehr konstruktive und gute Debatte stattgefunden, die sich auch in den Ausschüssen fortgesetzt hat. Frau Striezel hatte ja vorgeschlagen, Eltern oder Familien stärker zu unterstützen mit einer Art von Bildungsgutscheinen für Elternkurse, und dann wurde auch noch angeregt, dass künftig Eltern auch mehrsprachig darüber informiert werden sollen, dass ihre Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben.
Das ist eine spannende Debatte, und der Bundesgesetzgeber hat uns als Länderparlamente aufgefordert, das nicht einfach nur hinzunehmen, dass ein Gesetz geändert worden ist, dass Kinder jetzt ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben, sondern wir sind auch als Länderparlamente aufgefordert worden, stärker aktiv zu werden, auch unsere Landesverfassungen in die Hand zu nehmen und zu schauen, ob wir nicht noch mehr machen können, auch eben mit ganz praktischer Politik hier im Lande Bremen. Wir meinen, das ist eigentlich eine schöne Maßnahme, um noch einmal diese ganze Debatte über die Rechte der Kinder zu flankieren.
Wir meinen auch, die Kinderrechte in der Verfassung verbessern darüber hinaus die Position all derer, die sich heute schon für die Rechte der Kinder einsetzen. Da gibt es in Bremen ja vielfältige Organisationen, der Deutsche Kinderschutzbund, UNICEF, Terre des Hommes, um nur einige zu nennen.
Es gibt auch den Verein „Kinder haben Rechte“. Zehn andere Bundesländer haben bisher schon über Kinderrechte in der Landesverfassung diskutiert. Ich glaube, das aktuellste Beispiel ist das Land Nordrhein-Westfalen. Alle Fraktionen haben das auch einstimmig beschlossen. Das fand ich so positiv, dass ich das Thema hier auch für das Bundesland Bremen aufgreife.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, eine Verfassungsänderung reicht nicht aus. Das habe ich eben schon angesprochen: Wenn wir hier jetzt einfach Sätze hineinschreiben, verbessert das nicht automatisch die Lebenssituation von Kindern im Land Bremen. Wir sind auch aufgefordert, dann konkrete politische Handlungen anzuschließen. Aber wir meinen, es ist ein sichtbares und ein wichtiges Signal. Kinder und Jugendliche haben somit einen Anspruch auf eine Erziehung ohne Gewalt. Ihnen ist ein besonderer Schutz vor Vernachlässigung und Ausbeutung zugesichert. Staat und Gesellschaft werden ausdrücklich verpflichtet, für altersgerechte Lebensbedingungen zu sorgen. Das finden wir sehr wichtig.
Wir sehen ganz deutlich, die Praxis in Bremen ist weit davon entfernt, ganz kinderfreundlich zu sein. Kinder und Jugendliche brauchen deshalb auch Erwachsene, die sich engagieren und sie unterstützen, und Familien brauchen Unterstützung und Hilfe im Alltag. Ein Beispiel wäre der Bereich Kindertagesbetreuung. Da haben wir im europäischen Bereich die rote Laterne. Da gilt es sicherlich noch einiges zu tun. Auch im Bereich der freiwilligen Leistungen sind die Kommunen mittlerweile in der Situation, dass dort im Bereich Kinder- und Jugendhilfe immer an erster Stelle gestrichen wird. Wir meinen, das ist auch noch einmal ein Grund, darüber nachzudenken.
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten ist eine der wichtigsten Folgerungen aus der Verfassungsänderung. Wir als Bürgerschaft veranstalten ja auch schon ein Jugendparlament. Die Beiräte machen sich auf, Jugend im Beirat einzuführen. Wir denken, in Bremen muss noch eine ganz breite Debatte über Beteiligungsformen von Kindern und Jugendlichen stärker geführt werden.
Wir meinen, ein Land ist vor allem durch seine Menschen reich. Deshalb müssen sie Lern- und Gestaltungsmöglichkeiten haben, um produktiv werden zu können. Die Jugendhilfe nimmt dabei für uns eine Schlüsselrolle ein.
Die Vereinten Nationen, ich erwähnte es eingangs, haben 1980 die UN-Kinderrechtskonvention beschlossen, die die Bundesrepublik ratifiziert hat. Die Umsetzung lässt aber auch in einigen Teilen noch auf sich warten. Sie gilt keinesfalls für alle Jugendlichen. Besonders Flüchtlingskindern werden oft nicht die gleichen Rechte zugesagt wie ihren Alters
genossen mit einem deutschen Pass. Ich erinnere nur noch einmal an die Debatte, und ich finde, es ist wirklich eine Schande, wie minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Deutschland behandelt werden.
Gerade Kinder und Jugendliche ins Flughafenasyl zu stecken, ist für uns unhaltbar. Wir wollen auch gerade diesen Punkt diskutieren. Das Land Nordrhein-Westfalen hat eben auch eine Bundesratsinitiative gestartet, um die Situation für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu verbessern. Wir könnten auch noch einmal darüber diskutieren, was das Land Bremen als eigenständigen Beitrag machen kann, um diese Debatte insgesamt in der Bundesrepublik noch einmal zu führen. Kinderrechte in der Landesverfassung sind einfach eine Aufforderung, diese Buchstaben mit Leben zu füllen. Wir wollen hier keine Verfassungslyrik betreiben, wir wollen, dass das Ganze erlebbar und Verfassungswirklichkeit wird. Es müssen also auch Taten folgen. Wir meinen, Bremen sollte sich als ein Land hervortun, das die Kinder- und Beteiligungsrechte ernst nimmt. Es gilt, den Kindern zuzuhören und ihre Sorgen und Meinungen ernst zu nehmen. Ich habe gehört, dass Sie heute die erste Lesung unterbrechen und unseren Antrag an die Deputation für Soziales und Jugend überweisen wollen. Darüber sind wir etwas erstaunt, weil unsere Landesverfassung an diesem Punkt eigentlich etwas anderes vorsieht, nämlich Artikel 125 sagt, dass eine Verfassungsänderung nur erfolgen kann oder erfolgen soll, wenn ein Ausschuss nach Artikel 105 eingesetzt wird, der von unserem Haus gewählt wird. Die Überweisung in die Deputation ist ja praktisch die Überweisung in einen Verwaltungsausschuss, und die Verfassung sagt eigentlich, wenn wir die Landesverfassung ändern wollen, müssen wir hier einen parlamentarischen Ausschuss bilden. Deshalb waren wir ein wenig verwirrt. Gut, wir machen das jetzt mit! Ich möchte das dann aber damit verbinden, dass wir als Grüne erwarten, dass das Thema hier fristgerecht wieder vorgelegt und eine Beratung bis Dezember 2002 zugesichert wird, damit wir vor Ablauf der Legislaturperiode die Kinderrechte in der Landesverfassung – ich hoffe das wirklich, und ich glaube auch an Ihre Unterstützung – hier in Bremen verankern können. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Idee, die Kinderrechte in die Landesverfassung aufzunehmen, ist ja in den letz––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
ten Monaten aufgrund der Verfassungsänderung in Nordrhein-Westfalen durch die Presse gegangen. Man hat in vielen Zeitungen darüber lesen können. Das haben wir natürlich auch gelesen und haben selbst auch erwogen, ob es sinnvoll ist, jetzt eine solche Initiative parlamentarisch zu gestalten.
Wir haben damals gedacht, dass es vielleicht nicht so sinnvoll ist, jetzt sofort eine parlamentarische Initiative zu ergreifen, und zwar vor dem Hintergrund, dass wir festgestellt haben, dass wir hier in der Stadt im Augenblick keinen ausgeweiteten Diskurs darüber haben. Wir haben im Augenblick keine starke jugendpolitische Kraft, die darauf hinarbeitet. Deswegen war für uns die Situation die, dass wir befürchtet haben, dass man mit einem solchen Schritt sozusagen ohne eine funktionierende Basis eine solche Initiative macht. Deswegen haben wir seinerzeit davon abgesehen, eine parlamentarische Befassung zu machen.
Der Hintergrund ist der: Wenn man sich überlegt, eine Verfassung zu ändern, dann ist diese parlamentarische Entscheidung, die ja auch eine Zweidrittelmehrheit benötigt, eben auch ein Ausdruck eines gesellschaftlichen Diskurses und gleichzeitig der Versuch, diesen Diskurs auch weiterzuführen und weiterzutreiben. Deswegen, Frau Stahmann, möchte ich Sie genau für dieses Verfahren gewinnen, jetzt hier die erste Lesung zu unterbrechen, genau mit dem Ziel zu sehen, wie ist der breite gesellschaftliche Diskurs hier in Bremen für eine solche Verfassungsänderung zu entwickeln, wie kann man die verschiedenen jugendpolitischen Kräfte auch auf diese Fragestellung beziehen, dass sie sich damit auseinander setzen, und dass wir dann auch wirklich einmal sehen können, wie viel Interesse gibt es hier in der Stadt, sich dafür stark zu machen, eine solche Diskussion über die Kinderrechte zu führen und dann eben auch im Verlauf dieser Diskussion über die Kinderrechte zu der Entscheidung zu kommen, dass man die Verfassung ändern will oder möglicherweise auch nicht.
Das würde ich zum jetzigen Zeitpunkt auch wirklich offen lassen, ob es dann auch dazu kommt, aber ich bin da sehr hoffnungsfroh, denn wir haben ja im Jugendhilfeausschuss und auch in der Stadt insgesamt eine ganze Menge von Verbänden und Nichtregierungsorganisationen, die sich dafür auch stark machen.
Ich habe ja auch noch ein Fax bekommen, dass es jetzt eine Initiative gibt, bei der unter anderem auch der Kinderschutzbund mitwirkt, die sich also auch dafür stark macht, eine solche Verfassungsänderung zu machen, aber das ist eben an der Stelle auch noch einmal erkennbar. Es ist im Augenblick eine relativ kleine Initiative, und deswegen müssen wir sehen, dass wir diese Debatte verbreitern.
die Überweisung an die Sozialdeputation, und, ich hoffe, dann auch weiter an den Jugendhilfeausschuss und in die entsprechenden jugendpolitischen Gremien, keineswegs eine Beerdigung zweiter Klasse. Ich bitte, das nicht so zu verstehen, sondern es geht uns wirklich darum, dass wir die Debatte breit führen wollen.
Der Idee, die Kinderrechte in die Landesverfassung zu bringen und die Kinderrechte damit auch zu stärken, steht die SPD-Fraktion durchaus erst einmal aufgeschlossen gegenüber, denn es gibt ja durchaus eine ganze Menge von Gründen, die auch dafür sprechen. Zum einen ist da die Subjektstellung des Kindes, so nennt man das, also die Frage, dass in der gesellschaftlichen Wahrnehmung das Kind als ein eigenes selbständiges Individuum mit eigenen Rechten eine größere Bedeutung gewonnen hat. Sie haben ja auch die Landesverfassung vorhin zitiert. Die Diskussion war früher anders. Früher wurde das Kind eben als ein Element innerhalb der Familie, die insgesamt zu schützen ist, viel stärker berücksichtigt. Hier gibt es mittlerweile eine Weiterentwicklung, die man unter dem Begriff Subjektstellung des Kindes zusammenfasst.